Gymnasium
- Wie wird die Note der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) im Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) gewichtet?
- In welchen Fächern kann ich die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) schreiben?
- Kann ich eine schon geschriebene Arbeit als Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) anrechnen lassen?
- Muss ich die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) beim Prüfungsamt anmelden?
- Wann muss ich die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) abgeben?
- Woher bekomme ich das Thema für die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit)?
- Welche Formalia muss ich bei der Erstellung der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) einhalten?
- Wie viele Exemplare der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) muss ich abgeben?
- Was muss ich bei der Abgabe der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) beachten?
- Kann das Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) wiederholt werden?
- Wie funktioniert die Anmeldung zum Staatsexamen (Erste Staatsprüfung)?
- Was ist ein „Freiversuch“?
- Wann ist die derzeitige Nachreichefrist?
- Wann ist die Bewerbung für den Master möglich?
- Welche Voraussetzungen sind notwendig?
- Wie ist das Masterstudium aufgebaut?
- An wen richtet sich der lehramtsbezogene Masterstudiengang Gymnasium?
- Was muss ich für die Anerkennung meiner Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) als Bachelorarbeit unternehmen?
- Was ist der Unterschied zwischen einer grundständigen und einer nachträglichen Erweiterung?
- Kann ich auch mehr als ein Erweiterungsfach haben?
- Was mache ich, wenn meine Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) mit der Note 5 bewertet wurde?
- Welchen Einfluss hat das gewählte Fach der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) auf die Art des Bachelorgrades?
- Wieviele Seiten muss die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) haben?
- Wie muss das Titelblatt bzw. Deckblatt der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) aussehen?
- Welches Prüfungsdatum soll auf dem Aufkleber/Deckblatt der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit)stehen?
- Wenn ich im Frühjahr / Herbst das Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) absolvieren will, kann ich im vorangehenden Wintersemester / Sommersemester noch ein Modul abschließen?
- Wie und bis wann funktioniert die Abmeldung vom Staatsexamen (Erste Staatsprüfung)?
- Kann ich beim zweiten Versuch des EWS-Staatsexamens (Erste Staatsprüfung) den Bereich wechseln?
- Wie schreibe ich mich für ein Erweiterungsfach ein?
- Verliere ich mit der Verleihung des Bachelorgrades meinen BAföG-Anspruch?
- Wo finde ich die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang?
- Bis wann muss die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) korrigiert sein?
- Was sind Module?
- Was kann ich tun, wenn ich mich für eine Prüfung nicht anmelden kann?
- Wo melde ich mich für eine Klausur bzw. Prüfung an?
- Wie melde ich mich von einer Klausur bzw. Prüfung wieder ab?
- Muss ich mich für eine Klausur bzw. Prüfung anmelden?
- Wie oft kann ich eine Klausur bzw. Modulprüfung wiederholen?
- Wie erstelle ich einen Stundenplan?
- Wie bereite ich mich auf das Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) im Erweiterungsfach vor?
- Wann lege ich das Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) im Erweiterungsfach ab?
- Muss ich mich für das Erweiterungsfach immatrikulieren?
- Das Erweiterungsfach entspricht nicht meinen Erwartungen, wie kann ich es beenden?
- Bis zu welchem Zeitpunkt kann ich das Bachelorzeugnis beantragen?
- Für welche Fragen steht die Studienberatung des ZfL zur Verfügung?
- Meine gewünschte Fächerverbindung für Gymnasium ist nicht studierbar, was kann ich tun?
- Wann kann ich nach Bestehen des Staatsexamens (Erste Staatsprüfung) mit dem Vorbereitungsdienst beginnen?
- Wo gebe ich meine Praktikumsbescheinigungen ab?
- Wann erhalte ich die Anmeldebestätigung/Zulassung zum Staatsexamen (Erste Staatsprüfung)?
- Was ist der Unterschied zwischen der Regel- und Maximalstudienzeit?
- Muss ich immatrikuliert sein, um das Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) schreiben bzw. wiederholen zu können?
- Muss ich vor Studienbeginn ein Praktikum ableisten?
- Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen (Gymnasium) berechnet und gewichtet?
- Welche Module werde für den Bachelor Abschluss (Gymnasium) verwendet?
- Wie kann ich feststellen, welche Leistungen/Nachweise ich bereits erbracht habe bzw. mir noch fehlen?
- Darf bzw. muss ich im Urlaubssemester Modulprüfungen ablegen?
- Darf ich im Urlaubssemester das Staatsexamen ablegen?
- Ich studiere mehrere Erweiterungsfächer – kann ich für alle auf einmal das Staatsexamen ablegen?
- Ich bin am Tag des Staatsexamens krank – welches Attest brauche ich?
- Ich habe das Staatsxamen nicht bestanden, welche Möglichkeiten habe ich?
- Ich habe das gymnasiale Lehramt nach der alten LPO studiert, kann ich mich trotzdem für den lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium (M.Ed.) bewerben?
- Muss bei der Bewerbung das Thema der Masterarbeit bereits feststehen?
- Kann ich mich für den lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium bewerben, wenn ich das Bachelorzeugnis zwar bereits beantragt aber noch nicht vorliegen habe?
- Muss ich das Thema der Masterarbeit anmelden?
- Benötige ich zur Bewerbung für den lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium eine abgeschlossene Erste Staatsprüfung?
- Kann ich die Veranstaltungen eines EWS-Moduls auf mehrere Semester aufteilen?
- Kann ich mir meinen Nebenjob / meine qualifizierte Ferienarbeit oder ähnliches als Betriebspraktikum anerkennen lassen?
- Wie bewerbe ich mich für den lehramtsbezogenen Masterstudiengang via campo?
- Kann ich das Thema meiner Bachelorarbeit im Rahmen der Masterarbeit vertiefen oder Teile übernehmen?
- Kann das Thema der Masterarbeit nachträglich noch geändert werden?
- Ich studiere Lehramt auf Realschule. Kann ich mich für diesen lehramtsbezogenen Masterstudiengang bewerben?
- Ich kann an einer Veranstaltung der Lehr:werkstatt nicht teilnehmen. Was soll ich tun?
- Was passiert, wenn Lehr:werkerin oder Lehr:werker und Lehr:mentorin oder Lehr:mentor eine unterschiedliche Fächerkombination haben?
- Wie erfolgt die Anrechnung der Lehr:werkstatt als Orientierungs- und pädagogisch-didaktisches Praktikum?
- Kann ich trotz bereits absolvierter Pflichtpraktika teilnehmen?
- Ist die Lehr:werkstatt zeitlich mit einem Vollzeitstudium vereinbar?
- Welche Verpflichtungen gehe ich ein?
- Wie erhöhe ich meine Chancen, gematcht zu werden?
- Kann ich Lehr:werkerin oder Lehr:werker an meiner ehemaligen Schule werden?
- Wie werde ich Lehr:werkerin oder Lehr:werker?
- Zählt die Note eines Moduls im Freien Bereich zu meiner Endnote?
- Wer kann einen lehramtsbezogenen Bachelorabschluss erhalten?
- Ich möchte mein (Unterrichts-)Fach wechseln. Wie muss ich vorgehen?
- Ich möchte den Studiengang wechseln. Wie muss ich vorgehen?
- Wie kann ich mir bei einem Wechsel Studienleistungen anerkennen lassen?
- Wie kann ich mir etwas als Praktikum anerkennen lassen?
- Wo finde ich Hilfe bei der Erstellung meines (ersten) Stundenplans?
- In meinem Stundenplan gibt es eine Überschneidung. Was soll ich tun?
- Welches Beratungsformat ist für mich am besten geeignet?
- Ich möchte anstelle von Orientierungs- und pädagogisch-didaktischem Praktikum lieber die Lehr:werkstatt absolvieren. Wie muss ich vorgehen?
- An wen kann ich mich für die Beratung zum Lehramt Gymnasium bzw. Realschule wenden?
- Welche Regelungen gelten zum Vollzug des Masernschutzgesetzes?
- Welches Praktikumsamt ist für mich zuständig?
- Welche Vorlagen für Bescheinigungen muss ich verwenden?
- Welches zusätliche Informationsmaterial gibt es zu Praktika?
- Wie kann ich ein Praktikum anerkennen lassen?
- Welche Praktika muss ich im Lehramtsstudium Gymnasium ableisten?
- Welche Termine und Fristen muss ich einhalten?
- Welche Unterlagen muss ich bei der Bewerbung für den Lehramtsbezogenen Masterstudiengang einreichen?
- Wie finde ich eine Betreuerin oder einen Betreuer für meine Zulassungsarbeit?
- Welche Leistungen müssen zur Zulassung zum Examen nachgewiesen werden?
- Wann und wie erfahre ich meine Ergebnisse der 1. Staatsprüfung?