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Wann muss ich die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) abgeben?

Die Bestätigung über die Abgabe der Zulassungsarbeit muss bei der Anmeldung zum “Fächerexamen” beim Prüfungsamt vorliegen.

Abgabetermine

  • 1. Februar für das Staatsexamen im Herbst
  • 1. August für das Staatsexamen im Frühjahr

Mit Zustimmung des/der Betreuenden kann eine Nachfrist bewilligt werden. Die Bewilligung der Nachfrist muss dem Prüfungsamt mittels eines Formblattes mitgeteilt werden. Dieses Formblatt wird Ihnen vom Prüfungsamt (unter dem Reiter “Formulare für die schriftliche Hausarbeit = Zulassungsarbeit”) zum Download bereitgestellt. Den Antrag senden Sie bitte schriftlich und eigenhändig unterschrieben an das zuständige Prüfungsamt. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Werden diese Fristen überschritten, erfolgt eine Rückweisung vom Staatsexamen.

Abgabetermine mit Nachfrist

  • 1. April für das Staatsexamen im Herbst
  • 1. Oktober für das Staatsexamen im Frühjahr