Praktika im Lehramt
Übersicht
Orientierungspraktikum 0 LP
Ziel | Das Orientierungspraktikum dient dem Kennenlernen der Schule aus der Sicht einer Lehrkraft und einer ersten Überprüfung der Eignung und Neigung für den angestrebten Beruf. |
Dauer | 3 - 4 Wochen |
Zeitpunkt | Das Orientierungspraktikum soll vor Beginn des Studiums, es muss spätestens vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums abgeleistet werden. |
Schulen | Studienbeginn bis SoSe 21: Mindestens eine Woche ist an einer öffentlichen (oder staatlich anerkannten privaten) Schule abzuleisten.
Studienbeginn ab WS 2021/22 bis WS 2022/23: Studienbeginn ab SoSe 2023: |
Organisation | Studieninteressierte wenden sich direkt an die Schulen, an denen sie das Praktikum ableisten möchten. |
Bescheinigung | Bescheinigung für das Orientierungspraktikum (Studienbeginn ab WS 2021/22)
Die ausgefüllte Bescheinigung verbleibt bei den Studierenden und ist der zuständigen Stelle bei der Anmeldung für das pädagogisch-didaktische Praktikum vorzulegen. |
Anerkennungsmöglichkeiten | Mindestens einjährige Tätigkeiten in Einrichtungen von Trägern der Jugendarbeit oder Jugendhilfe können auf Antrag beim zuständigen Praktikumsamt die Dauer des Praktikums auf zwei Wochen verkürzen. Für die verbleibenden zwei Wochen gelten obenstehende Rahmenbedingungen. |
Online-Eignungstest und Lehrkräftebedarf | Die Bearbeitung eines Online-Eignungstests (z. B. unter https://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/eignungstests.html) sowie das Informieren über den künftigen Lehrkräftebedarf (https://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/Einstellungsaussichten.html) dringend empfohlen. |
Besondere Regelungen in den Schularten:
Grundschule
In der anderen Woche ist das Kennenlernen vorschulischer Bildungseinrichtungen möglich.
Mittelschule
Realschule
Gymnasium
Betriebspraktikum 0 LP
Betriebspraktikum
Alle Lehramtsstudierenden müssen ein Betriebspraktikum in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb im Umfang von acht Wochen ableisten, um einen Einblick in das Berufsleben außerhalb der Institution Schule zu erhalten.
Den Praktikumsplatz sucht man sich selbst, eine Anmeldung oder Vermittlung über die Universität findet nicht statt. Um eine spätere Anerkennung durch die Prüfungsämter zu erleichtern, ist es sinnvoll, die Tätigkeit stichpunktartig zu beschreiben.
Wichtig ist, dass das Praktikum keine pädagogische Tätigkeit umfasst. Die vorgeschriebene Praxiserfahrung kann man auch durch eine qualifizierte Ferienarbeit erwerben, die über Kassieren, Kaffee kochen, Lagerarbeiten etc. hinausgeht und einen Einblick in innerbetriebliche Abläufe (z. B. Personalplanung, o. ä.) bietet.
Der Praktikumsnachweis ist spätestens bei der Anmeldung zum Ersten Staatsexamen erforderlich. Das Betriebspraktikum kann zwar in einzelne Abschnitte von jeweils mindestens zwei Wochen aufgeteilt werden, dennoch empfiehlt es sich, das Praktikum ganz oder teilweise vor Aufnahme des Studiums abzuleisten.
Sonderregelungen/Besonderheiten:
- Unterrichtsfach Wirtschaft
An die Stelle des Betriebspraktiums tritt hier das kaufmännische Praktikum. Dieses umfasst für LA GYM vier Monate § 84 (1) 2 LPO I (Merkblatt) bzw. drei Monate für das LA GS, MS und RS § 58 (1) 2 LPO I. Es ist eine gesonderte Bescheinigung durch den Betrieb erforderlich (Formblatt Kaufmännisches Praktikum).
Prinzipiell kann das kaufmännische Praktikum auch im Ausland absolviert werden, allerdings muss diesbezüglich eine Genehmigung durch das Kultusministerium erfolgen.
- Anerkennung einer Berufsausbildung
- keine Anerkennung von ehemaligem Wehr- oder Zivildienst
Zur Bescheinigung des Betriebspraktikums gibt es Vordrucke, die verpflichtend verwendet werden müssen.
Pädagogisch-didaktisches Praktikum 6 LP
Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
Dieses Praktikum umfasst 150-160 Stunden. Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum setzt das Orientierungspraktikum voraus und ist Zulassungsvoraussetzung zum Staatsexamen in den Erziehungswissenschaften.
Grundschule:
Das Praktikum wird zwingend in zwei Teilen als schulpädagogisches Blockpraktikum und als fachdidaktisches Blockpraktikum mit jeweils 3 LP angeboten. Es dauert 15 Tage. Das schulpädagogische Blockpraktikum kann bei Lehramt GS als Teil der GOP gewählt werden. Daher sollte es nach dem 1. oder 2. Semester abgeleistet werden. Das fachdidaktische Blockpraktikum kann frühestens nach dem 2. und sollte spätestens nach dem 4. Semester abgelegt werden. Es dauert ebenfalls 15 Tage und wird in einem der drei Fächer der Fächergruppe abgeleistet.
Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Praktikumsamt, dort und am schwarzen Brett werden auch die Fristen bekanntgegeben.
Mittelschule:
Hier wird das Praktikum zwingend in zwei Teilen als schulpädagogisches Blockpraktikum und als fachdidaktisches Blockpraktikum mit jeweils 3 LP angeboten. Es dauert 15 Tage. Das schulpädagogische Blockpraktikum kann bei Lehramt MS als Teil der Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) gewählt werden. Daher sollte es nach dem 1. oder 2. Semester abgeleistet werden. Das fachdidaktische Blockpraktikum kann frühestens nach dem 2. und sollte spätestens nach dem 4. Semester abgelegt werden. Es dauert ebenfalls 15 Tage und wird in einem der drei Fächer der Fächergruppe abgeleistet.
Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Praktikumsamt, dort und am schwarzen Brett werden auch die Fristen bekanntgegeben.
Realschule:
Das Praktikum kann als eine Einheit innerhalb eines Jahres oder in zwei Teilen abgeleistet werden. Insgesamt werden 6 LP vergeben. Der Beginn im Frühjahr war 2017 letztmalig möglich, jetzt startet das Praktikum immer zum Schuljahresbeginn mit der Lehrerkonferenz im Herbst. Ortswünsche können geäußert werden. Die Anmeldung erfolgt beim Praktikumsamt für RS bis spätestens 15. April eines Jahres.
Alternativ können Sie an der Lehr:werkstatt teilnehmen, und müssen dann kein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum und kein Orientierungspraktikum mehr ableisten.
Gymnasium:
Hier wird das gesamte pädagogisch-didaktische Praktikum mit 6 LP bewertet. Das Praktikum muss innerhalb von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren abgeleistet werden. Wird an der Universität eine Begleitveranstaltung dazu angeboten, muss diese besucht werden. Die PraktikantInnen können sich selbst eine Schule suchen und leiten diese an das Praktikumsamt weiter. Die Anmeldung erfolgt beim Praktikumsamt für GYM für Praktika im 1. Schulhalbjahr bis spätestens 1. Juni bzw. für Praktika im 2. Schulhalbjahr bis 1. Dezember.
Alternativ können Sie an der Lehr:werkstatt teilnehmen, und müssen dann kein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum und kein Orientierungspraktikum mehr ableisten.
Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum 5 LP
Studienbegleitendes-fachdidaktisches Praktikum
Dieses Praktikum findet während eines Semesters einmal pro Woche statt und umfasst dabei mindestens vier Stunden Unterricht einschließlich Besprechung. Dazu findet eine obligatorisch zu besuchende fachdidaktische Begleitveranstaltung statt.
Grundschule:
Das Praktikum findet nur im Wintersemester statt. Es ist im 3. oder 5. Semester im gewählten Unterrichtsfach abzuleisten. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Praktikumsamt, dort und am schwarzen Brett werden auch die Fristen bekanntgegeben.
Mittelschule:
Das Praktikum findet nur im Wintersemester statt. Es ist im 3. oder 5. Semester im gewählten Unterrichtsfach abzuleisten. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Praktikumsamt, dort und am schwarzen Brett werden auch die Fristen bekanntgegeben.
Realschule:
Studierende dieser Lehramtsstudiengänge sollen das Praktikum nicht vor dem 3. und nach Möglichkeit nicht nach dem 5. Semester ableisten. Es muss zwingend in einem der studierten Unterrichtsfächer (nicht im Erweiterungsfach!) abgeleistet werden. Die Anmeldung erfolgt beim betreffenden Praktikumsamt für Realschulen. Der Anmeldeschluss ist der 15.04. eines Jahres für das folgende Winter- und das darauf folgende Sommersemester.
Beachten Sie: Bei manchen Fächern findet das Praktikum nur im Wintersemester bzw. nur im Sommersemester statt. Genaueres erfahren Sie bei den Beratern der jeweiligen Fächer. Dies kann u. U. auch zu längeren Wartezeiten (über ein Jahr!) führen.
Angebot der Fächer im Lehramt Realschule
(Da diesbezüglich auch Änderungen erfolgen können, sind die Angaben ohne Gewähr.)
Angebot nur im Wintersemester: Biologie, Chemie, Französisch, Geographie, Informatik, Kunst, Musik, Physik, Sozialkunde, Sport (männlich/weiblich) sowie Wirtschaftswissenschaft
Mathematik (Die RS-Studierenden sollten zumindest im 5. Fachsemester sein.)
Angebot nur im Sommersemester: Evangelische Religionslehre
Angebot im Winter- und Sommersemester: Germanistik und Englisch
Gymnasium:
Studierende dieser Lehramtsstudiengänge sollen das Praktikum nicht vor dem 3. und nach Möglichkeit nicht nach dem 5. Semester ableisten. Es muss zwingend in einem der studierten Unterrichtsfächer (nicht im Erweiterungsfach!) abgeleistet werden. Die Anmeldung erfolgt beim betreffenden Praktikumsamt für Gymnasien. Der Anmeldeschluss ist der 15.04. eines Jahres für das folgende Winter- und das darauf folgende Sommersemester.
Beachten Sie: Bei manchen Fächern findet das Praktikum nur im Wintersemester bzw. nur im Sommersemester statt. Genaueres erfahren Sie bei den Beratern der jeweiligen Fächer. Dies kann u. U. auch zu längeren Wartezeiten (über ein Jahr!) führen.
Angebot der Fächer im Lehramt Gymnasium
(Da diesbezüglich auch Änderungen erfolgen können, sind die Angaben ohne Gewähr.)
Angebot nur im Sommersemester:
ab Schuljahr 2017/18 Mathematik (Die GY-Studierenden sollten zumindest im 7. Fachsemester sein.)
Zusätzliches studienbegleitendes Praktikum (nur Lehramt GS und MS) 3 LP
Dieses Praktikum ist stets das letzte Praktikum und wird im Wintersemester mittwochs angeboten. Es findet für das LA an GS stets in 1./2. Klassen statt und wird von der Grundschuldidaktik betreut. Das zusätzliche studienbegleitende Praktikum kann nur im 5. oder 7. Semester abgeleistet werden. Es hängt vom jeweils gewählten Fach ab, ob eine Begleitveranstaltung angeboten wird. Die LP werden in den Didaktiken der Grundschule im Bereich Grundschulpädagogik verrechnet.
Mittelschule:
Dieses Praktikum ist stets das letzte Praktikum und wird im Wintersemester mittwochs angeboten. Beim LA an MS kann das Praktikum in einem der drei Fächer aus der Fächergruppe abgelegt werden. Es darf jedoch nicht das gleiche Fach wie im fachdidaktischen Blockpraktikum sein. Das zusätzliche studienbegleitende Praktikum kann nur im 5. oder 7. Semester abgeleistet werden. Es hängt vom jeweils gewählten Fach ab, ob eine Begleitveranstaltung angeboten wird.
Lehr:werkstatt (nur Lehramt RS und GYM) 0 LP
Viele Studierende wünschen sich, besser auf den Lehrerberuf vorbereitet zu sein. Gleichzeitig sehen sich die Lehrkräfte von heute mit vielfältigen Anforderungen konfrontiert (Ganztagsschule, steigende Heterogenität der Schulklassen etc.). Im Schulalltag bleibt wenig Zeit, um neue Konzepte und Methoden im Unterricht zu erproben. Dieser Situation wird in der Lehr:werkstatt begegnet.
Die Lehr:werkstatt ist ein Praktikumsprojekt für Realschule und Gymnasium, in dem eine Lehrkraft (die Lehr:mentorin oder der Lehr:mentor) und eine Lehramtsstudierende (die Lehr:werkerin oder der Lehr:werker) ein Tandem bilden und über ein Schuljahr hinweg zusammenarbeiten. In zwei drei- bis vierwöchigen Blöcken während der vorlesungsfreien Zeiten sowie einen Tag pro Woche während der Semester begleitet die Lehr:werkerin oder der Lehr:werker seine Tandempartnerin oder seinen Tandempartner aktiv im Unterricht.
Für die Lehr:werkstatt wird das Orientierungspraktikum sowie das pädagogisch-didaktische Praktikum angerechnet.
Weitere Informationen gibt es unter
Videoüberblick (nur LA RS und GYM)
Lehramt | Gymnasium | Realschule | Praktika | Schule | ZfL
Orientierungspraktikum | pädagogisch-didaktisches Praktikum | fachdidaktisches Praktikum | Anmeldung
Lehramt | Gymnasium | Realschule | Praktika | Betrieb | ZfL
Betriebspraktikum | kaufmännisches Praktikum | Anmeldung | Bescheinigung | Anerkennung
Häufige Fragen
Ich möchte anstelle von Orientierungs- und pädagogisch-didaktischem Praktikum lieber die Lehr:werkstatt absolvieren. Wie muss ich vorgehen?
Die Lehr:werkstatt wird im Tandem mit einer erfahrenen Lehrkraft durchgeführt und ist eine beliebte Alternative zum Orientierungs- und pädagogisch-didaktischen Praktikum. Alle Informationen finden Sie unter www.zfl.fau.de/lehrwerkstatt.
Kann ich mir meinen Nebenjob / meine qualifizierte Ferienarbeit oder ähnliches als Betriebspraktikum anerkennen lassen?
Die Prüfung der Anerkennung Ihres Nebenjobs / Ihrer qualifizierten Ferienarbeit oder ähnlichem als Betriebspraktikum wird ausschließlich durch das Praktikumsamt (RS bzw. GYM) direkt vorgenommen.
Beachten Sie dabei, dass diese Tätigkeit in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb stattgefunden haben muss.
Um eine Prüfung der Anerkennung zu erleichtern, ist es sinnvoll, die Tätigkeit stichpunktartig zu beschreiben. Wichtig ist, dass Ihr Nebenjob / Ihre qualifizierte Ferienarbeit oder ähnliches keine pädagogische Tätigkeit umfasst, über Kassieren, Kaffee kochen, Lagerarbeiten etc. hinausgeht und Ihnen einen Einblick in innerbetriebliche Abläufe (z. B. Personalplanung, o. ä.) bietet.
Muss ich vor Studienbeginn ein Praktikum ableisten?
Nein, es muss vor Studienbeginn kein Praktikum abgeleistet werden. Es wird jedoch in jedem Fall empfohlen das dreiwöchige Orientierungspraktikum vor dem Studium zu absolvieren. Besuchen Sie in Ihrem Praktikum mindestens eine Woche eine Schule jener Schulart, für die Sie Lehrkraft werden möchten.
Welche Praktika muss ich im Lehramtsstudium Gymnasium ableisten?
Um das Lehramtsstudium Gymnasium erfolgreich zu absolvieren, müssen Sie das
- Orientierungspraktikum,
- Betriebspraktikum,
- Pädagogisch-didaktisches Praktikum und das
- Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum
ableisten. Die Lehr:werkstatt kann als Orientierungspraktikum sowie pädagogisch-didaktische Praktikum angerechnet werden.
Welche Praktika muss ich im Lehramtsstudium Realschule ableisten?
Um das Lehramtsstudium Realschule erfolgreich zu absolvieren, müssen Sie das
- Orientierungspraktikum,
- Betriebspraktikum,
- Pädagogisch-didaktisches Praktikum und das
- Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum
ableisten. Die Lehr:werkstatt kann als Orientierungspraktikum sowie pädagogisch-didaktische Praktikum angerechnet werden.
Orientierungspraktikum 0 LP
Besonderheiten
- Alternativ können Sie an der Lehr:werkstatt teilnehmen, und müssen dann kein Orientierungspraktikum mehr machen.
Betriebspraktikum 0 LP
Betriebspraktikum
Alle Lehramtsstudierenden müssen ein Betriebspraktikum in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb im Umfang von acht Wochen ableisten, um einen Einblick in das Berufsleben außerhalb der Institution Schule zu erhalten.
Den Praktikumsplatz sucht man sich selbst, eine Anmeldung oder Vermittlung über die Universität findet nicht statt. Um eine spätere Anerkennung durch die Prüfungsämter zu erleichtern, ist es sinnvoll, die Tätigkeit stichpunktartig zu beschreiben.
Wichtig ist, dass das Praktikum keine pädagogische Tätigkeit umfasst. Die vorgeschriebene Praxiserfahrung kann man auch durch eine qualifizierte Ferienarbeit erwerben, die über Kassieren, Kaffee kochen, Lagerarbeiten etc. hinausgeht und einen Einblick in innerbetriebliche Abläufe (z. B. Personalplanung, o. ä.) bietet.
Der Praktikumsnachweis ist spätestens bei der Anmeldung zum Ersten Staatsexamen erforderlich. Das Betriebspraktikum kann zwar in einzelne Abschnitte von jeweils mindestens zwei Wochen aufgeteilt werden, dennoch empfiehlt es sich, das Praktikum ganz oder teilweise vor Aufnahme des Studiums abzuleisten.
Sonderregelungen/Besonderheiten:
- Unterrichtsfach Wirtschaft
An die Stelle des Betriebspraktiums tritt hier das kaufmännische Praktikum. Dieses umfasst für LA GYM vier Monate § 84 (1) 2 LPO I (Merkblatt) bzw. drei Monate für das LA GS, MS und RS § 58 (1) 2 LPO I. Es ist eine gesonderte Bescheinigung durch den Betrieb erforderlich (Formblatt Kaufmännisches Praktikum).
Prinzipiell kann das kaufmännische Praktikum auch im Ausland absolviert werden, allerdings muss diesbezüglich eine Genehmigung durch das Kultusministerium erfolgen.
- Anerkennung einer Berufsausbildung
- keine Anerkennung von ehemaligem Wehr- oder Zivildienst
Zur Bescheinigung des Betriebspraktikums gibt es Vordrucke, die verpflichtend verwendet werden müssen.
Pädagogisch-didaktisches Praktikum 6 LP
Das Praktikum kann als eine Einheit innerhalb eines Jahres oder in zwei Teilen abgeleistet werden. Insgesamt werden 6 LP vergeben. Der Beginn im Frühjahr war 2017 letztmalig möglich, jetzt startet das Praktikum immer zum Schuljahresbeginn mit der Lehrerkonferenz im Herbst. Ortswünsche können geäußert werden. Die Anmeldung erfolgt beim Praktikumsamt für RS bis spätestens 15. April eines Jahres.
Alternativ können Sie an der Lehr:werkstatt teilnehmen, und müssen dann kein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum und kein Orientierungspraktikum mehr ableisten.
Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum 5 LP
Studienbegleitendes-fachdidaktisches Praktikum
Dieses Praktikum findet während eines Semesters einmal pro Woche statt und umfasst dabei mindestens vier Stunden Unterricht einschließlich Besprechung. Dazu findet eine obligatorisch zu besuchende fachdidaktische Begleitveranstaltung statt.
Studierende dieser Lehramtsstudiengänge sollen das Praktikum nicht vor dem 3. und nach Möglichkeit nicht nach dem 5. Semester ableisten. Es muss zwingend in einem der studierten Unterrichtsfächer (nicht im Erweiterungsfach!) abgeleistet werden. Die Anmeldung erfolgt beim betreffenden Praktikumsamt für Realschulen. Der Anmeldeschluss ist der 15.04. eines Jahres für das folgende Winter- und das darauf folgende Sommersemester.
Beachten Sie: Bei manchen Fächern findet das Praktikum nur im Wintersemester bzw. nur im Sommersemester statt. Genaueres erfahren Sie bei den Beratern der jeweiligen Fächer. Dies kann u. U. auch zu längeren Wartezeiten (über ein Jahr!) führen.
Angebot der Fächer im Lehramt Realschule
(Da diesbezüglich auch Änderungen erfolgen können, sind die Angaben ohne Gewähr.)
Angebot nur im Wintersemester: Biologie, Chemie, Französisch, Geographie, Informatik, Kunst, Musik, Physik, Sozialkunde, Sport (männlich/weiblich) sowie Wirtschaftswissenschaft
Mathematik (Die RS-Studierenden sollten zumindest im 5. Fachsemester sein.)
Angebot nur im Sommersemester: Evangelische Religionslehre
Angebot im Winter- und Sommersemester: Germanistik und Englisch
Videoüberblick: Innerschulische Praktika
Lehramt | Gymnasium | Realschule | Praktika | Schule | ZfL
Orientierungspraktikum | pädagogisch-didaktisches Praktikum | fachdidaktisches Praktikum | Anmeldung
Videoüberblick: Außerschulische Praktika
Lehramt | Gymnasium | Realschule | Praktika | Betrieb | ZfL
Betriebspraktikum | kaufmännisches Praktikum | Anmeldung | Bescheinigung | Anerkennung
Lehr:werkstatt
Viele Studierende wünschen sich, besser auf den Lehrerberuf vorbereitet zu sein. Gleichzeitig sehen sich die Lehrkräfte von heute mit vielfältigen Anforderungen konfrontiert (Ganztagsschule, steigende Heterogenität der Schulklassen etc.). Im Schulalltag bleibt wenig Zeit, um neue Konzepte und Methoden im Unterricht zu erproben. Dieser Situation wird in der Lehr:werkstatt begegnet.
Die Lehr:werkstatt ist ein Praktikumsprojekt für Realschule und Gymnasium, in dem eine Lehrkraft (die Lehr:mentorin oder der Lehr:mentor) und eine Lehramtsstudierende (die Lehr:werkerin oder der Lehr:werker) ein Tandem bilden und über ein Schuljahr hinweg zusammenarbeiten. In zwei drei- bis vierwöchigen Blöcken während der vorlesungsfreien Zeiten sowie einen Tag pro Woche während der Semester begleitet die Lehr:werkerin oder der Lehr:werker seine Tandempartnerin oder seinen Tandempartner aktiv im Unterricht.
Für die Lehr:werkstatt wird das Orientierungspraktikum sowie das pädagogisch-didaktische Praktikum angerechnet.
Weitere Informationen gibt es unter
Welche Regelungen gelten zum Vollzug des Masernschutzgesetzes?
Praktikantinnen und Praktikanten müssen ab sofort bei der Anmeldung oder spätestens bei Antritt ihres Praktikums an der Praktikumsschule einen Nachweis über die Immunität gemäß Maserschutzgesetz vorlegen.
Die Nachweispflicht wird erfüllt
- durch den Nachweis über 2 Masernimpfungen oder
- durch ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder
- durch ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, aufgrund derer eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf.
Welche Termine und Fristen muss ich einhalten?
Für das Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum und das Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum gibt es Anmeldefristen. Sie finden die Modalitäten in der Beschreibung zu den einzelnen Praktika.
Kommende Termine
Welche Termine und Fristen muss ich einhalten?
Für das Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum und das Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum gibt es Anmeldefristen. Sie finden die Modalitäten in der Beschreibung zu den einzelnen Praktika.
Kommende Termine
Welche Vorlagen für Bescheinigungen muss ich verwenden?
Bitte verwende die folgenden Bescheinigungen:
Bescheinigung Betriebspraktikum (94,93 kB)
Bescheinigung für das Betriebspraktikum
Bescheinigung Orientierungspraktium (209,22 kB)
Bescheinigung für das Orientierungspraktium
Bescheinigung stud.-begleitendes fachdidaktisches Praktikum (10,99 kB)
Bescheinigung für das studienbegleitende fachdidaktisches Praktikum
Welche Vorlagen für Bescheinigungen muss ich verwenden?
Bitte verwende die folgenden Bescheinigungen:
Bescheinigung Betriebspraktikum (94,93 kB)
Bescheinigung für das Betriebspraktikum
Bescheinigung Orientierungspraktium (209,22 kB)
Bescheinigung für das Orientierungspraktium
Bescheinigung pädagogisches-didaktisches Praktikum für GYM (68,36 kB)
Bescheinigung für das pädagogisches-didaktisches Praktikum für Gymnasium
Bescheinigung stud.-begleitendes fachdidaktisches Praktikum (10,99 kB)
Bescheinigung für das studienbegleitende fachdidaktisches Praktikum
Welches Praktikumsamt ist für mich zuständig?
Praktikumsamt für die Realschulen in Mittelfranken
Stefanie Dinter
Telefon: 0911 / 6410697
E-Mail: praktikumsamt@mb-rs-mittelfranken.de
Welches Praktikumsamt ist für mich zuständig?
Praktikumsamt für die Gymnasien in Mittelfranken
Katharina Seuring-Schönecker
Telefon: 0911 23183-84
E-Mail: praktikum@mb-gym-mfr.de
Welches zusätliche Informationsmaterial gibt es zu Praktika?
Bekanntmachung zur Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen (Bild: ZfL)
LehramtsstudiumKOMPAKT (LAKOM) (1,17 MB)
Bild: ZfL
Merkblatt Kaufmännisches Praktikum LPO1 (61,25 kB)
Merkblatt für das Kaufmännische Praktikum
Welches zusätliche Informationsmaterial gibt es zu Praktika?
Bekanntmachung zur Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen (Bild: ZfL)
LehramtsstudiumKOMPAKT (LAKOM) (1,17 MB)
Bild: ZfL
Merkblatt Kaufmännisches Praktikum LPO1 (61,25 kB)
Merkblatt für das Kaufmännische Praktikum
Wie kann ich ein Praktikum anerkennen lassen?
Die Praktikumsämter (nicht Prüfungsämter) sind für die Anerkennungen von Praktika zuständig. Bitte kontaktieren Sie zur Anerkennungsfragen das folgende Praktikumsamt:
Praktikumsamt für die Gymnasien in Mittelfranken
Katharina Seuring-Schönecker
Telefon: 0911 23183-84
E-Mail: praktikum@mb-gym-mfr.de
Wie kann ich ein Praktikum anerkennen lassen?
Die Praktikumsämter (nicht Prüfungsämter) sind für die Anerkennungen von Praktika zuständig. Bitte kontaktieren Sie für Fragen zur Anerkennung folgendes Praktikumsamt:
Praktikumsamt für die Realschulen in Mittelfranken
Stefanie Dinter
Telefon: 0911 / 6410697
E-Mail: praktikumsamt@mb-rs-mittelfranken.de
Wie kann ich mir etwas als Praktikum anerkennen lassen?
Gegebenenfalls haben Sie auch schon Praktika abgeleistet oder eine Berufsausbildung absolviert: Die Prüfung, ob diese auf das nun studierte Lehramt übertragbar sind, wird durch das Praktikumsamt Ihres nun studierten Lehramts direkt vorgenommen:
- Praktikumsamt für die Gymnasien in Mittelfranken
- Praktikumsamt für die Realschulen in Mittelfranken
- Praktikumsamt für LA Mittelschule
- Praktikumsamt für LA Grundschule
Die Anerkennung Ihrer Praktika reichen Sie im entsprechenden Prüfungsamt ein.
Wo gebe ich meine Praktikumsbescheinigungen ab?
Bitte verwenden Sie die praktikumsspezfischen Bescheinigungen und geben diese beim Prüfungsamt der FAU ab, dort werden die abgeleisteten Praktika in campo eingetragen.
Termine
Downloads und Links
Bekanntmachung zur Organisation der Praktika (359,35 kB)
Bekanntmachung zur Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen (Bild: ZfL)
Bescheinigung Betriebspraktikum (94,93 kB)
Bescheinigung für das Betriebspraktikum
Bescheinigung Betriebspraktikum GS/MS (94,93 kB)
Bescheinigung für das Betriebspraktikum für Grund- und Mittelschullehramt (Bild: ZfL)
Bescheinigung Kaufmännisches Praktikum (61,34 kB)
Bescheinigung für das Kaufmännische Praktikum
Bescheinigung Orientierungspraktium (209,22 kB)
Bescheinigung für das Orientierungspraktium
Bescheinigung pädagogisches-didaktisches Praktikum für GYM (68,36 kB)
Bescheinigung für das pädagogisches-didaktisches Praktikum für Gymnasium
Bescheinigung stud.-begleitendes fachdidaktisches Praktikum (10,99 kB)
Bescheinigung für das studienbegleitende fachdidaktisches Praktikum
LehramtsstudiumKOMPAKT (LAKOM) (1,17 MB)
Bild: ZfL
Merkblatt Kaufmännisches Praktikum LPO1 (61,25 kB)
Merkblatt für das Kaufmännische Praktikum
Kontakt
Grundschule:
Praktikumsamt für das Lehramt an Grund- und Mittelschulen
Dr. Klaus Wild
Telefon: 0911 5302-544
E-Mail: klaus.wild@fau.de
Mittelschule:
Praktikumsamt für das Lehramt an Grund- und Mittelschulen
Dr. Klaus Wild
Telefon: 0911 5302-544
E-Mail: klaus.wild@fau.de
Realschule:
Praktikumsamt für die Realschulen in Mittelfranken
Stefanie Dinter
Telefon: 0911 / 6410697
E-Mail: praktikumsamt@mb-rs-mittelfranken.de
Gymnasium:
Praktikumsamt für die Gymnasien in Mittelfranken
Katharina Seuring-Schönecker
Telefon: 0911 23183-84
E-Mail: praktikum@mb-gym-mfr.de
Praktikantinnen und Praktikanten müssen ab sofort bei der Anmeldung oder spätestens bei Antritt ihres Praktikums an der Praktikumsschule einen Nachweis über die Immunität gemäß Maserschutzgesetz vorlegen.
Die Nachweispflicht wird erfüllt
- durch den Nachweis über 2 Masernimpfungen oder
- durch ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder
- durch ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, aufgrund derer eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf.