Wechsel und Anerkennung

Wechsel/Anerkennung

Informieren Sie sich zunächst auf unserer Webseite zum Studienfach-, Studiengang- oder Schulartwechsel. Sollten noch Fragen offen sein, können Sie die StudienberaterInnen des aufnehmenden Faches kontaktieren.

Häufige Fragen

Ich möchte den Studiengang wechseln. Wie muss ich vorgehen?

Bei einem Studiengangswechsel verlassen Sie Ihren bestehenden Lehramtsstudiengang und wechseln in ein anderes Lehramt bzw. in einen Bachelorstudiengang. Ein Wechsel ins Lehramt ist ebenfalls möglich. In beiden Fällen können die Fächer dabei behalten oder gewechselt werden.

Das Vorgehen zur Anerkennung von bestehenden Leistungen aus Ihrem vorherigen Studiengang finden Sie hier:

Die nötigen Formulare finden Sie hier:

WICHTIG:

  • Ein Wechsel ins 1. Fachsemester ist immer nur zum Wintersemester möglich.
    Ausnahme: Das Fach Mathematik kann im Lehramt Grund-, Mittel- und Realschule auch zum Sommersemester begonnen werden.
  • Ein Wechsel in ein höheres Fachsemester (aufgrund angerechneter Vorleistungen) ist unter bestimmten Bedingungen zum Sommersemester möglich – Details erfahren Sie bei der Studierendenverwaltung.
  • Sie müssen auch bei einem Wechsel die Modalitäten zur Einschreibung (Voranmeldeverfahren, Uni-NC, etc.) des neuen Studiengangs beachten.

Ich möchte mein (Unterrichts-)Fach wechseln. Wie muss ich vorgehen?

Bei einem Studienfachwechsel bleiben Sie in Ihrem bestehenden Lehramt eingeschrieben und tauschen nur ein Fach (ggf. auch zwei Fächer) aus.
Bitte reichen Sie für den Studienfachwechsel den ausgefüllten und unterschriebenen (!) Antrag auf Studiengangwechsel bei der Studierendenverwaltung ein.

WICHTIG:

  • Ein Wechsel ins 1. Fachsemester ist immer nur zum Wintersemester möglich. Ein Wechsel in ein höheres Fachsemester (aufgrund angerechneter Vorleistungen) ist unter bestimmten Bedingungen zum Sommersemester möglich – Details erfahren Sie in der Studierendenverwaltung.
  • Sie müssen auch bei einem Wechsel die Modalitäten zur Einschreibung (Voranmeldeverfahren, Uni-NC, etc.) des neuen Faches beachten.
  • Bei einem Fachwechsel starten Sie mit dem neuen Fach i. d. R. im 1. Fachsemester (s. o.) – im anderen Fach bleiben Sie in dem Fachsemester in dem Sie bereits waren. Für die Maximalstudiendauer o. ä. wird dann vom niedrigeren Fachsemester ausgegangen. Dies gilt jedoch nicht für den Freiversuch im Examen – hier zählen die Hochschulsemester.

Wie kann ich mir bei einem Wechsel Studienleistungen anerkennen lassen?

Bei einem Wechsel des Studiengangs/Studienfachs/der Hochschule können Sie Ihre bisherigen Studienleistungen (Module und ggf. Bachelorarbeit) bei den Prüfungsbeauftragten des jeweiligen Faches im Fach bzw. freien Bereich anrechnen lassen. Diese entscheiden, ob eine Anerkennung möglich ist und falls ja, in welchem Umfang.

 

Die Kontaktdaten finden Sie unter:

 

Achten Sie bei E-Mail-Anfragen auf die Qualität und Lesbarkeit Ihrer eingescannten Unterlagen.

 

Für die Anerkennung benötigen Sie:

  • einen ausgefüllten Antrag auf Anerkennung für die Schulart, in die Sie wechseln möchten
  • eine zertifizierte Übersicht über die Leistungen, die Sie sich anerkennen lassen möchten (z. B. aus dem Notenverwaltungssystem Ihrer Universität)
    Bitte verzichten Sie darauf nur Ausschnitte aus dem Dokument zu schicken: eine eindeutige Zuordnung ist dann nicht mehr möglich!
  • ggf. Nachweise zu den Inhalten und dem Umfang der erbrachten Leistungen
    Falls Sie nicht innerhalb der FAU Erlangen-Nürnberg wechseln: Bitte legen Sie die Modulbeschreibungen der absolvierten Module vor.

 

Nachdem Sie die Anträge auf Anerkennungen von den Prüfungsbeauftragten zurück erhalten haben, reichen Sie die ausgefüllten Formulare im entsprechenden Prüfungsamt ein. Manche Prüfungsbeauftragte senden die Anerkennungen auch direkt an das Prüfungsamt und geben Ihnen kurz Bescheid.

 

Ausnahme:

Beim lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium (M. Ed.) verwenden Sie zwar das Formular für Lehramt Gymnasium, senden dieses aber abweichend vom üblichen Vorgehen an die Geschäftsstelle des ZfL anstatt an das Prüfungsamt.

Wie kann ich mir etwas als Praktikum anerkennen lassen?

Gegebenenfalls haben Sie auch schon Praktika abgeleistet oder eine Berufsausbildung absolviert: die Prüfung, ob diese auf das nun studierte Lehramt übertragbar sind, wird durch das Praktikumsamt Ihres nun studierten Lehramts direkt vorgenommen:

Die Anerkennung Ihrer Praktika reichen Sie im entsprechenden Prüfungsamt ein.

Downloads und Links
Antrag auf Studienfachwechsel und Studiengangwechsel
Anerkennung vorhandener Studienleistungen