Referendariat

Zulassungsvoraussetzung für das Referendariat ist das erfolgreiche Ablegen der Ersten Lehramtsprüfung.

Im Referendariat (= Vorbereitungsdienst) geht es darum, unter Anleitung Ihr Wissen und Können aus dem Studium praktisch anzuwenden und Unterrichtserfahrung zu sammeln. Durch die zunehmende Übernahme von Verantwortung wachsen Sie im Laufe der zwei Schuljahre in Ihre Rolle als vollwertige Lehrkraft hinein. Das Referendariat endet mit dem Zweiten Staatsexamen. Die Anmeldung für das Referendariat erfolgt über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus. 

Grundschule

Mittelschule

Realschule

Gymnasium

Vorbereitungsdienst und Zweite Staatsprüfung

 

Referendariat

Mit dem Bestehen des 1. Staatsexamens und dem Eintritt ins Referndariat ist das Bayerische Staatsministerium für Bildung, Kultus, Wissenschaft und Kunst (KM) Ihr Ansprechpartner. Ein paar grundlegende Informationen möchten wir Ihnen jedoch schon im Vorfeld mit auf den Weg geben:

Informationsveranstaltungen

Immer im Sommersemester finden Informationsnachmittage zu Formalia und Ablauf des Referendariats statt.

Kommende Termine

Keine Veranstaltungen oder Termine vorhanden!

Bitte informieren Sie sich auch über unseren Newsletter oder auf unseren Seiten über die aktuellen Termin.

Anmeldung

Die Termine und Formblätter zur Anmeldung zum Referendariat werden vom Kultusministerium selbst zusammen mit der Anmeldungsbestätigung / Zulassung zum Staatsexamen versendet:

Sollten Sie das 1. Staatsexamen nicht bestehen, ist ein Rücktritt vom Referendariat eigentlich nicht notwendig, da dann die Zugangsvoraussetzungen zum Beginn des Referendariates nicht erfüllt sind – auch hier informiert Sie das KM.

Rechtliche Grundlagen

Auch das Referendariat ist vom KM reglementiert. Zulassung, Ablauf und Ausbildungsinhalte, die letztlich die Bewertungsgrundlage bilden, finden Sie in den Zulassungs- und Ausbildungsordnungen für die jeweiligen Lehrämter. Organisation, Durchführung, Prüfungsleistungen und -ergebnisse der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (= 2. Staatsexamen) werden in der LPO II geregelt.
Diese werden Ihnen auf den Seiten des KM zur Einsicht bereitgestellt.