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Welche Verpflichtungen gehe ich ein?

Der/Die Lehr:werker/in verpflichtet sich zur Teilnahme an der Lehr:werkstatt für die Dauer des Schuljahres. Er/Sie hat im Vorfeld geprüft, ob sich die Lehr:werkstatt mit dem Studienpensum der beiden Semester gut vereinbaren lässt. Obligatorisch ist die Teilnahme an den Kompetenzworkshops und Begleitveranstaltungen, das Führen eines Logbuchs als Beleg für die abgeleisteten Praktikumsstunden sowie die Beteiligung an der sog. Lernreise, also dem Begleitprogramm zur Lehr:werkstatt für Studierende.