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Kann ich trotz bereits absolvierter Pflichtpraktika teilnehmen?

Durch die Lehr:werkstatt können zwei Praktika der LPO I ersetzt werden: das Orientierungspraktikum und das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum.

Wurden beide Praktika bereits absolviert, steht dies der Teilnahme an der Lehr:werkstatt nicht im Wege. Ganz im Gegenteil: Die dort gesammelte Schulerfahrung kann gewinnbringend in das Lehr:werkstatt-Jahr miteinfließen; das Engagement in der Lehr:werkstatt stellt eine zusätzliche Qualifikation dar.