Kategorien: Fristen, Zulassungsarbeit Schlagwörter: Grundschule, Gymnasium, Mittelschule, Realschule
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Bis wann muss die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) korrigiert sein?
Für die Beurteilung und Zuteilung der Arbeit an die Außenstelle des Prüfungsamts gelten folgende Fristen:
- 1. Juni für das Staatsexamen im Herbst
- 1. Dezember für das Staatsexamen im Frühjahr
Auf den Seiten des Prüfungsamtes finden Sie Hinweise für den Korrektor von Hausarbeiten.