Index

Bis wann muss die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) korrigiert sein?

Für die Beurteilung und Zuteilung der Arbeit an die Außenstelle des Prüfungsamts gelten folgende Fristen:

  • 1. Juni für das Staatsexamen im Herbst
  • 1. Dezember für das Staatsexamen im Frühjahr

Auf den Seiten des Prüfungsamtes finden Sie Hinweise für den Korrektor von Hausarbeiten.