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Was ist der Unterschied zwischen der Regel- und Maximalstudienzeit?

Die Regelstudienzeit § 20 Absatz 2 (LPO I) besagt, wie lange ein Studium in der Regel dauert, sie darf ohne Antrag bis zum Erreichen der Maximalstudiendauer § 31 Absatz 2 (LPO I) überschritten werden. Ist die Maximalstudiendauer ausgeschöpft, ist i.d.R. erstmalig das Staatsexamen abzulegen.

Gründe für das Überschreiten der Regelstudiendauer können in der selbstständigen Finanzierung des Studiums, dem Ausüben einer ehrenamtlichen Tätigkeit, dem Überschneiden von Veranstaltungsterminen und vielen anderen Bereichen, die so vielfältig wie das Leben sind, liegen.

 

Lehramt an Grund-, Mittel- und Realschulen

  • Regelstudiendauer: 7 Semester
  • Maximalstudiendauer: 12 Semester

Lehramt an Gymnasien

  • Regelstudiendauer: 9 Semester
  • Maximalstudiendauer: 14 Semester

 

Die Hinzunahme eines Erweiterungsfaches wirkt sich nicht auf die Maximalstudiendauer aus. Die Regelstudiendauer, die für den BAföG-Bezug bedeutend ist, kann sich unter bestimmten Bedingungen verlängern: LPO I § 31 Absatz 2  bzw. LPO I § 20 Absatz 2