Kategorien: Praktika
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Kann ich Praktika auch außerhalb von Bayern absolvieren?
Wenn Sie Praktika in einem anderen Bundesland als Bayern oder im Ausland machen möchte, so müssen Sie im Vorfeld mit dem Praktikumsamt klären, ob und in welchem Umfang dies möglich ist.
Kontaktdaten der PraktikumsämterIch möchte anstelle von Orientierungs- und pädagogisch-didaktischem Praktikum lieber die Lehr:werkstatt absolvieren. Wie muss ich vorgehen?
Die Lehr:werkstatt wird im Tandem mit einer erfahrenen Lehrkraft durchgeführt und ist für Studierende der Lehrämter an Realschulen und Gymnasien eine Alternative zum Orientierungs- und pädagogisch-didaktischen Praktikum. Alle Informationen finden Sie unter www.zfl.fau.de/lehrwerkstatt.
Kann ich mir meinen Nebenjob / meine qualifizierte Ferienarbeit oder ähnliches als Betriebspraktikum anerkennen lassen?
Die Prüfung der Anerkennung Ihres Nebenjobs / Ihrer qualifizierten Ferienarbeit oder ähnlichem als Betriebspraktikum wird ausschließlich durch das Praktikumsamt direkt vorgenommen.
Beachten Sie dabei, dass diese Tätigkeit in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb stattgefunden haben muss.
Um eine Prüfung der Anerkennung zu erleichtern, ist es sinnvoll, die Tätigkeit stichpunktartig zu beschreiben. Wichtig ist, dass Ihr Nebenjob / Ihre qualifizierte Ferienarbeit oder ähnliches keine pädagogische Tätigkeit umfasst, über Kassieren, Kaffee kochen, Lagerarbeiten etc. hinausgeht und Ihnen einen Einblick in innerbetriebliche Abläufe (z. B. Personalplanung, o. ä.) bietet.
Muss ich vor Studienbeginn ein Praktikum ableisten?
Nein, es muss vor Studienbeginn kein Praktikum abgeleistet werden. Es wird jedoch empfohlen das Orientierungspraktikum vor dem Studium zu absolvieren, da es Sie in Ihrer Entscheidung für ein Lehramtsstudium und bei der Wahl der Schulart unterstützen soll.
Wo gebe ich meine Praktikumsbescheinigungen ab?
Bitte verwenden Sie die praktikumsspezifischen Bescheinigungen und geben diese beim Prüfungsamt der FAU ab, dort werden die abgeleisteten Praktika in campo eingetragen.
Kann das Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) wiederholt werden?
Eine einmalige Wiederholung des Staatsexamen ist möglich
- bei Nichtbestehen (§14 LPO I):
- Wiederholung nur in den Fächern, die nicht bestanden wurden (dabei entfällt Notenverbesserung auch im anderen Fach).
- zur Notenverbesserung (§15 LPO I):
- Wiederholung nur im Ganzen (Ausnahme dabei: EWS, Erweiterungsfach und Zulassungsarbeit)
- ein Ausstieg ist jederzeit möglich (Prüfung ist dann nicht abgelegt, ABER eine (weitere) Wiederholung nicht mehr möglich)
- Wiederholung in EWS und Erweiterungsfach: besseres Ergebnis zählt automatisch
- Wiederholung in den Fächern: Prüfungsteilnehmern und Prüfungsteilnehmer entscheidet binnen eines Monats
Wiederholt werden muss bis spätestens zum übernächsten Termin (bei halbjährlicher Durchführung), Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung beim Prüfungsamt:
- zur nächsten Prüfung: innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Prüfungsergebnisse
- zur übernächsten Prüfung innerhalb der Anmeldefrist für diese Prüfung
Für die Anmeldung zur Wiederholung benötigen Sie lediglich das Online-Anmeldeformular. Diese Unterlagen müssen Sie beim Prüfungsamtes abgeben/einsenden. Vergessen Sie nicht zu unterschreiben!
Wie funktioniert die Anmeldung zum Staatsexamen (Erste Staatsprüfung)?
Die Anmeldung zum Staatsexamen besteht aus zwei Schritten:
1. Online-Anmeldung auf der Internetseite des KM
Füllen Sie das Anmeldeformular auf der entsprechenden Seite des KM aus.
Grundschule // Mittelschule // Realschule // Gymnasium // berufliche Schulen
Das hierbei generierte Formular benötigen Sie ausgedruckt und unterschrieben für die Anmeldung im Prüfungsamt.
2. Einreichung des Anmeldebogens bei der Außenstelle des Prüfungsamtes
Zusammen mit dem Anmeldebogen (s. o.) müssen Sie verpflichtend einige weitere Unterlagen (GS/MS bzw. RS/GYM) bei der zuständigen Außenstelle des Prüfungsamtes an der FAU einreichen, um den Anmeldeprozess abzuschließen. Sie können diese Unterlagen per Post schicken oder direkt in den Briefkasten des Prüfungsamtes einwerfen.
Wichtig: Zur Wahrung der Frist gilt der Posteingangsstempel und nicht der Termin, an dem Sie den Brief abschicken!
Bitte beachten Sie immer die aktuellen Hinweise und Regelungen auf den Seiten des Prüfungsamtes!
Was ist ein „Freiversuch“?
Wenn das Staatsexamen innerhalb der Regelstudienzeit absolviert wird, gelten für die Prüfungen in den Fächern (nicht für die Erziehungswissenschaften) besondere Regelungen (§16 LPO I):
- Wird die Prüfung nicht bestanden (es sei denn wegen Betruges), kann sie auf Antrag als nicht abgelegt gewertet werden.
- Wird die Prüfung bestanden, kann sie zur Verbesserung der Noten zweimal wiederholt werden.
Beachten Sie unbedingt die genauen Regelungen der LPO I!
Wenn ich im Frühjahr / Herbst das Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) absolvieren will, kann ich im vorangehenden Wintersemester / Sommersemester noch ein Modul abschließen?
Rein theoretisch ist es durchaus möglich, im Semester, das dem Prüfungszeitraum vorangeht, noch ein Modul abzuschließen.
Bei der Anmeldung zum Staatsexamen können Sie dann zwar noch nicht alle Zulassungsvoraussetzungen nachweisen, weshalb Sie zunächst nur eine bedingte Zulassung mit bindender Nachreichefrist der ausstehenden Leistungsnachweise erhalten. Die genaue Nachreichefrist entnehmen Sie bitte dem Schreiben über die bedingte Zulassung.
Die fristgemäße Mitteilung der noch ausstehenden Prüfungsleistungen muss dann gewährleistet sein: Sprechen Sie also rechtzeitig vorher mit Ihrer Dozentin oder Ihrem Dozenten ab, ob die entsprechende Klausur / Hausarbeit / o. ä. noch rechtzeitig korrigiert werden kann. Reichen Sie dann die Studien- und Prüfungsnachweise, die erst nach Anmeldeschluss erworben wurden, sofort nach Erhalt jedoch spätestens bis zum Ende der Nachreichefrist unter Vorlage des Schreibens über die bedingte Zulassung beim Prüfungsamt ein.
Wie und bis wann funktioniert die Abmeldung vom Staatsexamen (Erste Staatsprüfung)?
Nach der Anmeldung zum Staatsexamen erhalten Sie ein Merkblatt ausgehändigt. In diesem sind die jeweiligen Rücktrittsfristen vermerkt – innerhalb dieser Frist können sich abmelden. Als Richtlinie gilt: die Rücktrittsfristen endeten in den vergangenen Prüfungszeiträumen immer etwa vier Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraumes. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig!
Für die Abmeldung finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes einen Antrag auf Rücktritt von den Staatsexamensprüfungen. Diesen müssen Sie aufgefüllt und unterschrieben (!) an das Prüfungsamt senden.