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Muss ich mich für das Erweiterungsfach immatrikulieren?

Die LPO I listet am Ende der einzelnen Fächerparagraphen auf, ob für das jeweilige Erweiterungsfach besondere Bedingungen (z. B. erforderliche Studienleistungen) für die Zulassung zum Staatsexamen im Erweiterungsfach notwendig sind. Sind Leistungen zu erbringen, ist eine Immatrikulation erforderlich.