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In welchen Fächern kann ich die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) schreiben?

Die Zulassungsarbeit kann

  • in einem Fach (Fachwissenschaft oder Fachdidaktik) der gewählten Fächerverbindung oder
  • in den Erziehungswissenschaften oder
  • auch in einem Gebiet, das nicht einem einzelnen Fach zugeordnet werden kann, sondern das sich auf zwei der Fächer bezieht

gefertigt werden kann. Sie darf nicht im Erweiterungsfach geschrieben werden. Näheres in der LPO I § 29.