Kategorien: Anmeldung, Staatsexamen Schlagwörter: Grundschule, Gymnasium, Mittelschule, Realschule
Index
Wie funktioniert die Anmeldung zum Staatsexamen (Erste Staatsprüfung)?
Vorgehen
1. Online-Anmeldung
Füllen Sie das Anmeldeformular auf der entsprechenden Seite des KM aus.
Das hierbei generierte Formular benötigen Sie ausgedruckt und unterschrieben für die persönliche Anmeldung im Prüfungsamt.
2. Persönliche Anmeldung im Prüfungsamt
Nach der Onlineanmeldung ist noch eine persönliche Anmeldung beim Prüfungsamt erforderlich. Achten Sie dabei auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.
Unterlagen für die Anmeldung zum Examen
Aus Gründen der Übersichtlichkeit gehen wir davon aus, dass Sie das EWS-Examen vorziehen – dies also Ihre erste Anmeldung zu einer Staatsprüfung ist. Sollten Sie EWS- und Fächer-Examen gleichzeitig ablegen, beachten Sie bitte die Informationen zu beiden Punkten.
einzureichende Unterlagen | |
EWS-Examen |
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Fächer-Examen |
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Wiederholungsprüfung |
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Erweiterungsfach-Examen |
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Nachqualifikation |
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Der Notenspiegel muss nur zur Anmeldung vorgelegt werden, wenn schon alle Zulassungsvoraussetzungen (s. o.) erfüllt und verbucht sind. Ansonsten den Notenspiegel bitte erst nachreichen, wenn alle Leistungen in campo eingetragen sind.
Grundschule und Mittelschule
Prüfungsamt Nürnberg
Regensburger Str. 160
90478 Nürnberg
Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Ansprechpartner*innen
Aufgrund von Corona gibt es Einschränkungen im Parteiverkehr. Aus diesem Grund kann die Anmeldung für das Examen auch fristgerecht per Post eingereicht werden. Empfohlen wird hier der Postweg per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über ihre Abgabe haben.
Bitte beachten: Als Abgabedatum gilt nicht der Poststempel, sondern der Posteingang.
Die Anmeldung muss (bei erstmaliger Anmeldung) gemeinsam mit der Geburtsurkunde spätestens bis zum letzten Tag der vorgegeben Frist, welche durch das Kultusministerium vorgegeben ist, im Prüfungsamt vorliegen.
Realschule und Gymnasium
Prüfungsamt Erlangen
Halbmondstr. 6 (1. Stock)
91054 Erlangen
Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Ansprechpartner*innen
Aufgrund von Corona gibt es Einschränkungen im Parteiverkehr. Aus diesem Grund kann die Anmeldung für das Examen auch fristgerecht per Post eingereicht werden. Empfohlen wird hier der Postweg per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über ihre Abgabe haben.
Bitte beachten: Als Abgabedatum gilt nicht der Poststempel, sondern der Posteingang.
Die Anmeldung muss (bei erstmaliger Anmeldung) gemeinsam mit der Geburtsurkunde spätestens bis zum letzten Tag der vorgegeben Frist, welche durch das Kultusministerium vorgegeben ist, im Prüfungsamt vorliegen.
Zulassungsvoraussetzungen
Um nach erfolgreicher Anmeldung auch zum Examen zugelassen zu werden, sind zudem gewisse Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen. Nur falls diese vollständig sind, können Sie diese direkt bei der Anmeldung mit vorlegen.
Fehlende Leistungsnachweisen zum Zeitpunkt der Anmeldung können Sie bis spätestens zwei Arbeitstage vor der ersten Einzelprüfung nachreichen – sie sind deshalb bei der Anmeldung (im Gegensatz zu den oben aufgeführten Unterlagen) noch nicht zwingend erforderlich.
Zulassungsvoraussetzungen | |
EWS-Examen |
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Fächer-Examen |
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Wiederholungsprüfung | Die Zulassungsvoraussetzungen wurden bereits bei der ersten Anmeldung für dieses Examen nachgewiesen. |
Erweiterungsfach-Examen | Zulassungsvoraussetzungen für das Examen in den Erweiterungsfächern finden Sie in den Fächerparagraphen der LPO I unter dem Punkt "Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit xy". Ist dieser Punkt nicht vorhanden, gibt es für das entsprechende Erweiterungsfach keine expliziten Zulassungsvoraussetzungen. |
Termine
Termin | Titel |
---|---|
Fr. 01.12.2023 bis Do. 01.02.2024 |
Onlineveranstaltung
Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Herbst
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Do. 01.02.2024 |
Onlineveranstaltung
Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Herbst
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Sa. 01.06.2024 bis Do. 01.08.2024 |
Onlineveranstaltung
Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Frühjahr
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Do. 01.08.2024 |
Onlineveranstaltung
Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Frühling
|
So. 01.12.2024 bis Sa. 01.02.2025 |
Onlineveranstaltung
Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Herbst
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Sa. 01.02.2025 |
Onlineveranstaltung
Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Herbst
|
So. 01.06.2025 bis Fr. 01.08.2025 |
Onlineveranstaltung
Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Frühjahr
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Die Zeiträume für den schriftlichen Teil des Staatsexamens für die Lehrämter an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen werden immer aktuell auf der Seite des KM veröffentlicht.
Als grobe Orientierung gilt:
- Examen im Frühjahr: Mitte Februar bis Mitte April
- Examen im Herbst: Anfang August bis Anfang Oktober
Bitte beachten Sie immer auch die aktuellen Hinweise und Regelungen auf den Seiten des Prüfungsamtes!