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Wie funktioniert die Anmeldung zum Staatsexamen (Erste Staatsprüfung)?

Vorgehen

1. Online-Anmeldung

Füllen Sie das Anmeldeformular auf der entsprechenden Seite des KM aus.

Das hierbei generierte Formular benötigen Sie ausgedruckt und unterschrieben für die persönliche Anmeldung im Prüfungsamt.


2. Persönliche Anmeldung im Prüfungsamt

Nach der Onlineanmeldung ist noch eine persönliche Anmeldung beim Prüfungsamt erforderlich. Achten Sie dabei auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.

Unterlagen für die Anmeldung zum Examen

Aus Gründen der Übersichtlichkeit gehen wir davon aus, dass Sie das EWS-Examen vorziehen – dies also Ihre erste Anmeldung zu einer Staatsprüfung ist. Sollten Sie EWS- und Fächer-Examen gleichzeitig ablegen, beachten Sie bitte die Informationen zu beiden Punkten.

einzureichende Unterlagen
EWS-Examen
  • Anmeldebogen (online generiert, ausgedruckt und unterschrieben: s. o.)
  • (nur für Lehramt GS/MS) Datenkontrollblatt aus campo
  • Zweitschrift der Geburtsurkunde - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes, keine beglaubigte Kopie!
    Bei Problemen der Ausstellung einer Zweitschrift aufgrund einer ausländischen Geburtsurkunde melden Sie sich direkt beim Prüfungsamt.
  • falls Sie verheiratet sind :  Ehe-/Heiratsurkunde mit Namensführung - beglaubigt durch das Standesamt!
  • (nur für Lehramt GS/MS) Nachweis der Hochschulreife (z. B. Abiturzeugnis) (beglaubigte Kopie)
Fächer-Examen
  • Anmeldebogen (online generiert, ausgedruckt und unterschrieben: s. o.)
  • (nur für Lehramt GS/MS) aktuelles Datenkontrollblatt aus campo
Wiederholungsprüfung
  • Anmeldebogen (online generiert, ausgedruckt und unterschrieben: s. o.)
  • (nur für Lehramt GS/MS) aktuelles Datenkontrollblatt aus campo
Erweiterungsfach-Examen
  • Anmeldebogen (online generiert, ausgedruckt und unterschrieben: s. o.)
  • (nur für Lehramt GS/MS) aktuelles Datenkontrollblatt aus campo
Nachqualifikation
  • Anmeldebogen: Online-Anmeldung für die Nachqualifikation
  • (nur für GS/MS) aktuelles Datenkontrollblatt aus campo
  • Zweitschrift der Geburtsurkunde - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes, keine beglaubigte Kopie!
    Bei Problemen bei der Ausstellung der Zweitschrift melden Sie sich direkt beim Prüfungsamt.
  • falls Sie verheiratet sind :  Ehe-/Heiratsurkunde mit Namensführung - beglaubigt durch das Standesamt!
  • Nachweis der Hochschulreife (z. B. Abiturzeugnis), u. a. zum Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse (kein Original, beglaubigte Kopie)
  • Anerkennungsschreiben vom Kultusministerium

Der Notenspiegel muss nur zur Anmeldung vorgelegt werden, wenn schon alle Zulassungsvoraussetzungen (s. o.) erfüllt und verbucht sind. Ansonsten den Notenspiegel bitte erst nachreichen, wenn alle Leistungen in campo eingetragen sind.

Grundschule und Mittelschule

Prüfungsamt Nürnberg
Regensburger Str. 160
90478 Nürnberg

Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Ansprechpartner*innen

Aufgrund von Corona gibt es Einschränkungen im Parteiverkehr. Aus diesem Grund kann die Anmeldung für das Examen auch fristgerecht per Post eingereicht werden. Empfohlen wird hier der Postweg per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über ihre Abgabe haben.

Bitte beachten: Als Abgabedatum gilt nicht der Poststempel, sondern der Posteingang.

Die Anmeldung muss (bei erstmaliger Anmeldung) gemeinsam mit der Geburtsurkunde spätestens bis zum letzten Tag der vorgegeben Frist, welche durch das Kultusministerium vorgegeben ist, im Prüfungsamt vorliegen.

Realschule und Gymnasium

Prüfungsamt Erlangen
Halbmondstr. 6 (1. Stock)
91054 Erlangen

Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Ansprechpartner*innen

Aufgrund von Corona gibt es Einschränkungen im Parteiverkehr. Aus diesem Grund kann die Anmeldung für das Examen auch fristgerecht per Post eingereicht werden. Empfohlen wird hier der Postweg per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über ihre Abgabe haben.

Bitte beachten: Als Abgabedatum gilt nicht der Poststempel, sondern der Posteingang.

Die Anmeldung muss (bei erstmaliger Anmeldung) gemeinsam mit der Geburtsurkunde spätestens bis zum letzten Tag der vorgegeben Frist, welche durch das Kultusministerium vorgegeben ist, im Prüfungsamt vorliegen.

Zulassungsvoraussetzungen

Um nach erfolgreicher Anmeldung auch  zum Examen zugelassen zu werden, sind zudem gewisse Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen. Nur falls diese vollständig sind, können Sie diese direkt bei der Anmeldung mit vorlegen.

Fehlende Leistungsnachweisen zum Zeitpunkt der Anmeldung können Sie bis spätestens zwei Arbeitstage vor der ersten Einzelprüfung nachreichen – sie sind deshalb bei der Anmeldung (im Gegensatz zu den oben aufgeführten Unterlagen) noch nicht zwingend erforderlich.

Zulassungsvoraussetzungen
EWS-Examen
  • Nachweis der zu erbringenden 35 ECTS im Bereich der Erziehungswissenschaften (als "Bescheid für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung" abrufbar und auszudrucken aus campo)
  • (nur für Lehramt GS/MS) Nachweis der zu erbringenden 8 ECTS im Bereich der Gesellschaftswissenschaften (eingetragen in campo)
  • Nachweis über die Ableistung des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (eingetragen in campo)
Fächer-Examen
  • Nachweis über einen ordnungsgemäßen Studienverlauf nach der gültigen LAPO und FAPO (als "Notenspiegel" abrufbar und auszudrucken aus campo) - umfasst im Lehramt Grundschule, Mittelschule und Realschule 210 LP, im Lehramt Gymnasium 271 LP incl.
  • Zulassungsarbeit mindestens mit „ausreichend“ bewertet
  • Nachweis der Praktika (in campo eingetragen)
  • weitere fach-/schulartbezogene Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter folgenden Links:
    Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse, ggf. auch durch Abiturzeugnis
    Basisqualifikationen Grundschule
    Basisqualifikationen Mittelschule
Wiederholungsprüfung Die Zulassungsvoraussetzungen wurden bereits bei der ersten Anmeldung für dieses Examen nachgewiesen.
Erweiterungsfach-Examen Zulassungsvoraussetzungen für das Examen in den Erweiterungsfächern finden Sie in den Fächerparagraphen der LPO I unter dem Punkt "Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit xy". Ist dieser Punkt nicht vorhanden, gibt es für das entsprechende Erweiterungsfach keine expliziten Zulassungsvoraussetzungen.

Termine

Termin Titel
Sa. 01.06.2024 bis Do. 01.08.2024
Onlineveranstaltung Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Frühjahr
Di. 25.06.2024
11:00 bis 13:00 Uhr
Präsenzveranstaltung Infoveranstaltung | Fit ins Referendariat | Lehramt Realschule
Philosophische Fakultät, Bismarckstr. 1, 91054 Erlangen C7A1
Mo. 01.07.2024
14:15 bis 15:45 Uhr
Onlineveranstaltung Infoveranstaltung | Fit ins Referendariat | Lehramt Gymnasium Zoom-Warteraum betreten
Do. 01.08.2024
Onlineveranstaltung Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Frühling
So. 01.12.2024 bis Sa. 01.02.2025
Onlineveranstaltung Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Herbst
Sa. 01.02.2025
Onlineveranstaltung Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Herbst
So. 01.06.2025 bis Fr. 01.08.2025
Onlineveranstaltung Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Frühjahr
Fr. 01.08.2025
Onlineveranstaltung Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Frühling

 

Die Zeiträume für den schriftlichen Teil des Staatsexamens für die Lehrämter an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen werden immer aktuell auf der Seite des KM veröffentlicht.

Als grobe Orientierung gilt:

  • Examen im Frühjahr: Mitte Februar bis Mitte April
  • Examen im Herbst: Anfang August bis Anfang Oktober

Bitte beachten Sie immer auch die aktuellen Hinweise und Regelungen auf den Seiten des Prüfungsamtes!