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Wie viele Exemplare der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) muss ich abgeben?

Wenn Sie die Arbeit fertiggestellt haben, geben Sie bei Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer i.d.R. zwei Exemplare  ab. Eines dieser Exemplare wird nach der Korrektur von der Betreuerin oder dem Betreuer mit dem Gutachten an das Prüfungsamt gesandt.

Am besten Sie fragen Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer, ob und in welcher Form (digitale  oder gebunde Version)  ggfs. weitere Exemplare der Zulassungsarbeit benötigt werden.