Lehramt Grundschule 210 LP

Studieninhalte 210 LP

Bitte beachten Sie die Hinweise des Instituts für Grundschulforschung zur Seminaranmeldung!
Hier finden Sie auch eine Übersicht aller Lehrveranstaltungen des Instituts mit Verlinkungen zu Campo.

Unterrichtsfach 66 LP

  • Module: Fachwissenschaften 54 LP
  • Module: Fachdidaktik 12 LP

Sie studieren ein Unterrichtsfach und dessen Fachdidaktik. Informationen über die zu besuchenden Module finden Sie in den FAPO. Zudem bieten die meisten Fächer eigene Einführungsveranstaltungen zu Beginn des ersten Semesters an, die Ihnen die Organisation sehr erleichtern können.

Unterrichtsfächer

An der FAU sind folgende Unterrichtsfächer studierbar:

Im Lehramt Grundschule sind die Einstellungschancen unabhängig von der Wahl des Faches. Allgemeine Informationen über den Bedarf für eine zukünftige Anstellung finden Sie in der Prognose zum Lehrerbedarf in Bayern, welche jährlich neu veröffentlicht wird.

Häufige Fragen

Mein gewünschtes Unterrichtsfach für Grundschule ist nicht studierbar, was kann ich tun?

Die auf unserer Internetseite dargestellten Fächerverbindungen für das Lehramt an GS sind der aktuellen Liste möglicher Fächerverbindungen an der FAU entnommen. Teilweise werden Fächerverbindungen an der FAU nicht angeboten, da z. B. ein betreffendes Unterrichtsfach an der FAU nicht studierbar ist. Hier finden Sie eine Liste aller in Bayern zugelassenen Fächerverbindungen für das Lehramt an Grundschulen.

    Didaktiken der Grundschule 70 LP

    Beim Lehramt an Grundschulen ist neben dem Unterrichtsfach auch eine Fächerkombination zu studieren, die als Didaktiken der Grundschule bezeichnet wird. Dazu gehören u. a. drei Didaktikfächer, die in der Fakultät kurz „Drittelfächer“ oder “Dritteldidaktiken” genannt werden.

    Grundschulpädagogik 17 LP

     Einführungsmodul

    • Vorlesung 2 LP
    • Proseminar 2 LP

    Aufbaumodul

    • Seminar 4 LP]
    • Seminar 3 LP

    Vertiefungsmodul

    • Zusätzliches studienbegleitendes Praktikum 3 LP
    • Seminar 3 LP

    Sachunterricht 10 LP

    Modul I

    • Vorlesung 2 LP
    • Proseminar 1 LP

    Modul II

    • Seminar 4 LP
    • Seminar 3 LP

    Schriftspracherwerb 10 LP

    Modul I

    • Vorlesung 2 LP
    • Proseminar 1 LP

    Modul II

    • Seminar 4 LP
    • Seminar 3 LP

    Didaktik der drei weiteren Fächer 11 LP

    • Deutsch (3 Module) 11 LP
      Wird als Unterrichtsfach Deutsch oder Mathematik gewählt, so wird dieses ersetzt durch ein weiteres Fach oder durch Didaktik des Deutschen als Zweitsprache (DiDaZ), nicht jedoch durch Englisch, Musik, Kunsterziehung oder Sport.
    • Mathematik* (2 Module) 11 LP
      Wird als Unterrichtsfach Deutsch oder Mathematik gewählt, so wird dieses ersetzt durch ein weiteres Fach oder durch Didaktik des Deutschen als Zweitsprache (DiDaZ), nicht jedoch durch Englisch, Musik, Kunsterziehung oder Sport.
    • Musik, Kunsterziehung oder Sport** (mehrere Module) 11 LP
      Wird als Unterrichtsfach Musik, Kunsterziehung oder Sport gewählt, so ist es durch ein weiteres Fach oder durch DiDaZ, nicht jedoch durch Englisch zu ersetzen.

     

      Erziehungswissenschaften 35 LP

      Die Erziehungswissenschaften (EWS) sind neben den Unterrichtsfächern und Praktika ein wichtiger Bestandteil des Lehramtsstudiums. Die EWS gliedern sich in drei Felder auf: Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Pädagogische Psychologie. Nähere Informationen zu den Modulen der Bereiche finden Sie in den einzelnen Bereichen.

      Sie können die EWS flexibel in Ihren Stundenplan integrieren. Insgesamt sind bis zum Staatsexamen 35 LP nachzuweisen. Sie entscheiden selbst, wann Sie welche Module belegen.

      Beachten Sie bitte, dass es schulartbezogene Richtlinien (Grund-, Mittel- und Realschule) zu den EWS in der GOP (Grundlagen- und Orientierungsprüfung) gibt.

      Allgemeine Pädagogik (Nürnberg) 10 LP

      Aus prüfungsorganisatorischen Gründen müssen beide Lehrveranstaltungen der Module Allgemeine Pädagogik I und II an einem Standort (Erlangen oder Nürnberg) absolviert werden!

      Weitere Informationen (Modulbeschreibungen, Vorgaben, etc.)

      Schulpädagogik (Nürnberg) 10 LP

      • Modul: Schulpädagogik I (gesamt 5,0 LP)
        • Vorlesung: Einführung in die Schulpädagogik 2,5 LP
        • Basisseminar: Planung und Analyse von Lehr-Lernprozessen 2,5 LP
      • Modul: Schulpädagogik II (gesamt 5,0 LP)
        • Seminar: Vertiefung schulpädagogischer Fragestellungen 5 LP
          Beim Seminar können Sie frei aus dem Veranstaltungsangebot des Moduls wählen.

      Weitere Informationen (Modulbeschreibungen, Vorgaben, etc.)

      Pädagogische Psychologie (Nürnberg) 15 LP

      • Modul 1: Lernprozesse gestalten (gesamt 5,0 LP)
        • Vorlesung: Lernprozesse gestalten, Theoretische und methodische Grundlagen 3,0 LP
        • Übung: Methoden und Ergebnisse empirischer Bildungsforschung 2,0 LP
      • Modul 2: Lernendenmerkmale (gesamt 5,0 LP)
        • Vorlesung: Entwicklung, soziale Einflüsse, individuelle Unterschiede und Lern- und Verhaltensstörungen 3,0 LP
        • Seminar: Lernendenmerkmale und ihre Erfassung 2,0 LP
      • Modul 3: Vertiefung Lernprozesse und Lernendenmerkmale (gesamt 5,0 LP)
        • Seminar: Lernprozesse gestalten und Lernendenmerkmale 5,0 LP

      Bei den Seminaren können Sie frei aus dem Veranstaltungsangebot des jeweiligen Moduls wählen.

      Häufige Fragen

      Kann ich die Veranstaltungen eines EWS-Moduls auf mehrere Semester aufteilen?

      Grundsätzlich ist es empfehlenswert, die Veranstaltungen eines Moduls in einem Semester und an einem Standort zu absolvieren, da es am Ende meist eine gemeinsame Prüfung abzulegen gilt.

      Rechtlich vorgeschrieben ist dies in der LAPO jedoch nur für das Modul “Psychologie für Lehramt 2”.

      Sollte es Ihnen in den anderen Fällen aufgrund von Überschneidungen nicht möglich sein, beide Veranstaltungen in einem Semester zu besuchen, empfiehlt es sich mit der/dem Dozierenden bzw. der/dem FachstudienberaterIn zu sprechen, ob eine Aufteilung sinnvoll ist oder das Modul besser ganz verschoben werden sollte.

       

        Gesellschaftswissenschaften 8 LP

        • evangelische bzw. katholische Religion 4 LP
          und/oder
        • Philosophie 4 LP
          und/oder
        • Politikwissenschaft 4 LP
          und/oder
        • Soziologie 4 LP
          und/oder
        • Volkskunde 4 LP
          und/oder

        Es gelten folgende Einschränkungen

        • Mindestens eines der beiden Module muss aus dem Bereich evangelische bzw. katholische Religion oder Philosophie gewählt werden. Auch die Belegung von zwei Modulen aus dem Bereich evangelische bzw. katholische Theologie oder Philosophie ist erlaubt.
        • Studierende, die evangelische Religion als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe bzw. katholische Religion in der Fächergruppe wählen, müssen beide Module im Bereich evangelische bzw. katholische Religionslehre erbringen.

         

          Praktika 11 LP

          Orientierungspraktikum 0 LP

          Ziel Das Orientierungspraktikum dient dem Kennenlernen der Schule aus der Sicht einer Lehrkraft und einer ersten Überprüfung der Eignung und Neigung für den angestrebten Beruf.
          Dauer 3 - 4 Wochen
          Zeitpunkt Das Orientierungspraktikum soll vor Beginn des Studiums, es muss spätestens vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums abgeleistet werden.
          Schulen Studienbeginn bis SoSe 21: Mindestens eine Woche ist an einer öffentlichen (oder staatlich anerkannten privaten) Schule abzuleisten.

          Studienbeginn ab WS 2021/22 bis WS 2022/23:
          Zusätzlich gilt: Das Orientierungspraktikum muss an mindestens zwei unterschiedlichen Schularten abgeleistet werden.

          Studienbeginn ab SoSe 2023:
          Das Orientierungspraktikum muss an mindestens zwei unterschiedlichen Schularten (davon mindestens eine Woche dieses Praktikums an einer Mittelschule oder an einem Förderzentrum)* abgeleistet werden.

          Eine Woche muss an einer Grundschule absolviert werden. In der anderen Woche ist das Kennenlernen vorschulischer Bildungseinrichtungen möglich.

          Organisation Studieninteressierte wenden sich direkt an die Schulen, an denen sie das Praktikum ableisten möchten.
          Bescheinigung Bescheinigung für das Orientierungspraktikum (Studienbeginn ab WS 2021/22)

          Bescheinigung für das Orientierungspraktikum (Studienbeginn bis einschließlich Studienbeginn WS 2020/21)

          Die ausgefüllte Bescheinigung verbleibt bei den Studierenden und ist der zuständigen Stelle bei der Anmeldung für das pädagogisch-didaktische Praktikum vorzulegen.

          Anerkennungsmöglichkeiten Mindestens einjährige Tätigkeiten in Einrichtungen von Trägern der Jugendarbeit oder Jugendhilfe können auf Antrag beim zuständigen Praktikumsamt die Dauer des Praktikums auf zwei Wochen verkürzen. Für die verbleibenden zwei Wochen gelten obenstehende Rahmenbedingungen.
          Online-Eignungstest und Lehrkräftebedarf Die Bearbeitung eines Online-Eignungstests (z. B. unter http://lehrerausbildung.bayern.de → Eignungstests) sowie das Informieren über den künftigen Lehrkräftebedarf (http://lehrerausbildung.bayern.de → Lehrerbedarfsprognose) dringend empfohlen.
          Diese Regelungen gelten für den Studienbeginn ab WS 2021/22.

          Betriebspraktikum 0 LP

          Betriebspraktikum

          Alle Lehramtsstudierenden müssen ein Betriebspraktikum in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb im Umfang von acht Wochen ableisten, um einen Einblick in das Berufsleben außerhalb der Institution Schule zu erhalten.

          Den Praktikumsplatz sucht man sich selbst, eine Anmeldung oder Vermittlung über die Universität findet nicht statt. Um eine spätere Anerkennung durch die Prüfungsämter zu erleichtern, ist es sinnvoll, die Tätigkeit stichpunktartig zu beschreiben.

          Wichtig ist, dass das Praktikum keine pädagogische Tätigkeit umfasst. Die vorgeschriebene Praxiserfahrung kann man auch durch eine qualifizierte Ferienarbeit erwerben, die über Kassieren, Kaffee kochen, Lagerarbeiten etc. hinausgeht und einen Einblick in innerbetriebliche Abläufe (z. B. Personalplanung, o. ä.) bietet.

          Der Praktikumsnachweis ist spätestens bei der Anmeldung zum Ersten Staatsexamen erforderlich. Das Betriebspraktikum kann zwar in einzelne Abschnitte von jeweils mindestens zwei Wochen aufgeteilt werden, dennoch empfiehlt es sich, das Praktikum ganz oder teilweise vor Aufnahme des Studiums abzuleisten.

          Sonderregelungen/Besonderheiten:

          • Unterrichtsfach Wirtschaft
            An die Stelle des Betriebspraktiums tritt hier das kaufmännische Praktikum. Dieses umfasst für LA GYM vier Monate § 84 (1) 2 LPO I bzw. drei Monate für das LA GS, MS und RS § 58 (1) 2 LPO I.
            Prinzipiell kann das kaufmännische Praktikum auch im Ausland absolviert werden, allerdings muss diesbezüglich eine Genehmigung durch das Kultusministerium erfolgen.
          • Anerkennung einer Berufsausbildung
          • keine Anerkennung von ehemaligem Wehr- oder Zivildienst

          Zur Bescheinigung des Betriebspraktikums gibt es Vordrucke, die verpflichtend verwendet werden müssen.

          Pädagogisch-didaktisches Praktikum 6 LP

          Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum

          Dieses Praktikum umfasst 150-160 Stunden. Die Teilnahme an einer entsprechenden Lehrveranstaltung an der Universität, ist zur Zeit nicht verpflichtend, da es (noch) kein umfassendes Angebot gibt. Es werden einzelne Begleitveranstaltungen angeboten, deren Besuch empfohlen wird. Sobald eine vollständige Angebotsdeckung durch die Universität gesichert ist, wird der Besuch der Veranstaltungen obligatorisch.
          Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum setzt das Orientierungspraktikum voraus und ist Zulassungsvoraussetzung zum Staatsexamen in den Erziehungswissenschaften.

          Das Praktikum wird zwingend in zwei Teilen als schulpädagogisches Blockpraktikum und als fachdidaktisches Blockpraktikum mit jeweils 3 LP angeboten. Es dauert 15 Tage. Das schulpädagogische Blockpraktikum kann bei Lehramt GS als Teil der GOP gewählt werden. Daher sollte es nach dem 1. oder 2. Semester abgeleistet werden. Dazu ist der Besuch eines zugehörigen Grundkurses verpflichtend. Das fachdidaktische Blockpraktikum kann frühestens nach dem 2. und sollte spätestens nach dem 4. Semester abgelegt werden. Es dauert ebenfalls 15 Tage und wird in einem der drei Fächer der Fächergruppe abgeleistet.
          Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Praktikumsamt, dort und am schwarzen Brett werden auch die Fristen bekanntgegeben.

          Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum 5 LP

          Studienbegleitendes-fachdidaktisches Praktikum

          Dieses Praktikum findet während eines Semesters einmal pro Woche statt und umfasst dabei mindestens vier Stunden Unterricht einschließlich Besprechung. Dazu findet eine obligatorisch zu besuchende fachdidaktische Begleitveranstaltung statt.

          Das Praktikum findet nur im Wintersemester statt. Es ist im 3. oder 5. Semester im gewählten Unterrichtsfach abzuleisten. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Praktikumsamt, dort und am schwarzen Brett werden auch die Fristen bekanntgegeben.

          Zusätzliches studienbegleitendes Praktikum (LP in Grunschulpädagogik) 3 LP

          Dieses Praktikum ist stets das letzte Praktikum und wird im Wintersemester mittwochs angeboten. Es findet für das LA an GS stets in 1./2. Klassen statt und wird von der Grundschuldidaktik betreut. Das zusätzliche studienbegleitende Praktikum kann nur im 5. oder 7. Semester abgeleistet werden. Es hängt vom jeweils gewählten Fach ab, ob eine Begleitveranstaltung angeboten wird. Die LP werden in den Didaktiken der Grundschule im Bereich Grundschulpädagogik verrechnet.

          Regelungen zum Vollzug des Masernschutzgesetzes!
          Praktikantinnen und Praktikanten müssen ab sofort bei der Anmeldung oder spätestens bei Antritt ihres Praktikums an der Praktikumsschule einen Nachweis über die Immunität gemäß Maserschutzgesetz vorlegen.
          Die Nachweispflicht wird erfüllt
          • durch den Nachweis über 2 Masernimpfungen oder
          • durch ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder
          • durch ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, aufgrund derer eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf.

          Praktikumsamt

          Praktikumsamt für das Lehramt an Grund- und Mittelschulen
          Dr. Klaus Wild
          Telefon: 0911 5302-544
          E-Mail: klaus.wild@fau.de

          Häufige Fragen

          Muss ich vor Studienbeginn ein Praktikum ableisten?

          Nein, es muss vor Studienbeginn kein Praktikum abgeleistet werden. Es wird jedoch in jedem Fall empfohlen das dreiwöchige Orientierungspraktikum vor dem Studium zu absolvieren. Besuchen Sie in Ihrem Praktikum mindestens eine Woche eine Schule jener Schulart, für die Sie Lehrer/in werden möchten.

          Welche Regelungen gelten zum Vollzug des Masernschutzgesetzes?

          Regelungen zum Vollzug des Masernschutzgesetzes!
          Praktikantinnen und Praktikanten müssen ab sofort bei der Anmeldung oder spätestens bei Antritt ihres Praktikums an der Praktikumsschule einen Nachweis über die Immunität gemäß Maserschutzgesetz vorlegen.
          Die Nachweispflicht wird erfüllt
          • durch den Nachweis über 2 Masernimpfungen oder
          • durch ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder
          • durch ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, aufgrund derer eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf.

          Wie kann ich mir etwas als Praktikum anerkennen lassen?

          Gegebenenfalls haben Sie auch schon Praktika abgeleistet oder eine Berufsausbildung absolviert: die Prüfung, ob diese auf das nun studierte Lehramt übertragbar sind, wird durch das Praktikumsamt Ihres nun studierten Lehramts direkt vorgenommen:

          Die Anerkennung Ihrer Praktika reichen Sie im entsprechenden Prüfungsamt ein.

            Freier Bereich 10 LP

            Im „Freien Bereich“ können Sie gem. § 22 Abs. 2 LPO I weitere lehramtsbezogene Veranstaltungen besuchen, die über das Pflichtprogramm hinausgehen. Werden für die Module des freien Bereichs Noten vergeben, gehen diese nicht in die Endnote ein. Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall beim Dozierenden bzw. Prüfungsamt, ob die von Ihnen gewählte Veranstaltung anrechnungsfähig ist.

            Aus diesem Angebot können Module gewählt werden:

            • Alle Lehrveranstaltungen aus den Fachwissenschaften, den Fachdidaktiken und den Erziehungswissenschaften
            • Module zum Erwerb sprachlicher Zulassungsvoraussetzungen
            • Module zum Erwerb der Basisqualifikationen
            • lehramtsbezogene Angebote zentraler Einrichtungen der FAU*
            • lehramtsbezogene Angebote der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb)
            • Lehrveranstaltungen zur lehramtsspezifischen Vertiefung in Schwerpunkten gemäß dem Leitbild ‚Lehrerinnen- und Lehrerbildung‘ der FAU.*

            *vorbehaltlich einer durch die/den Dozierenden zu beantragenden Genehmigung durch den Prüfungsausschuss Lehramt

            Häufige Fragen

            Zählt die Note eines Moduls im Freien Bereich zu meiner Endnote?

            Nein, für die Module des freien Bereichs vergebene Noten gehen nicht in die Endnote ein.

            Zulassungsarbeit 10 LP

            Um zum Staatsexamen zugelassen zu werden, müssen Sie eine schriftliche Hausarbeit (nach § 29 LPO I) auch bekannt als ZulassungsarbeitZula oder ZA anfertigen, die mindestens mit „ausreichend“ bewertet werden muss. Ihr Arbeitsaufwand wird im modularisierten Studium mit 10 LP honoriert. Die Arbeit muss erkennen lassen, dass Sie zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten befähigt sind.

            Termine

            Die Zulassungsarbeit muss bei der Anmeldung zum Staatsexamen in den studierten Fächern vorliegen.

            • 1. Februar (mit Nachfrist 1. April) für das Staatsexamen im Herbst
            • 1. August (mit Nachfrist 1. Oktober) für das Staatsexamen im Frühjahr

            Mit Zustimmung des/der Betreuenden kann eine Nachfrist bewilligt werden. Die Bewilligung der Nachfrist muss dem Prüfungsamt mittels eines Formblattes mitgeteilt werden. Dieses Formblatt wird Ihnen vom Prüfungsamt (unter dem Reiter “Formulare für die schriftliche Hausarbeit = Zulassungsarbeit”) zum Download bereitgestellt. Den Antrag senden Sie bitte schriftlich und eigenhändig unterschrieben an das zuständige Prüfungsamt. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.

            Häufige Fragen

            Bis wann muss die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) korrigiert sein?

            Für die Beurteilung und Zuteilung der Arbeit an die Außenstelle des Prüfungsamts gelten folgende Fristen:

            • 1. Juni für das Staatsexamen im Herbst
            • 1. Dezember für das Staatsexamen im Frühjahr

            Auf den Seiten des Prüfungsamtes finden Sie Hinweise für den Korrektor von Hausarbeiten.

            In welchen Fächern kann ich die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) schreiben?

            Die Zulassungsarbeit kann

            • in einem Fach (Fachwissenschaft oder Fachdidaktik) der gewählten Fächerverbindung oder
            • in den Erziehungswissenschaften oder
            • auch in einem Gebiet, das nicht einem einzelnen Fach zugeordnet werden kann, sondern das sich auf zwei der Fächer bezieht

            gefertigt werden kann. Sie darf nicht im Erweiterungsfach geschrieben werden. Näheres in der LPO I § 29.

            Kann ich eine schon geschriebene Arbeit als Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) anrechnen lassen?

            Nur Magister-, Master-, Diplom- und Doktorarbeiten sowie Bachelorarbeiten, die mit mindestens 10 LP bewertet wurden, können als Ersatz für die Zulassungsarbeit vorgelegt werden. Die Arbeit muss dazu unter dem Gesichtspunkt der Anforderungen eines Lehramtsstudiums neu bewertet werden (§ 29 Abs 12 LPO I).

            Muss ich die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) beim Prüfungsamt anmelden?

            Nein, die Zulassungsarbeit muss nicht explizit beim Prüfungsamt angemeldet werden. Sie können nach Absprache mit der Betreuerin / dem Betreuer direkt anfangen zu forschen/recherchieren und dann zu schreiben. Die jeweiligen Abgabefristen hängen mit der Anmeldung zum Staatsexamen zusammen.

            Wann muss ich die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) abgeben?

            Die Bestätigung über die Abgabe der Zulassungsarbeit muss bei der Anmeldung zum “Fächerexamen” beim Prüfungsamt vorliegen.

            Abgabetermine

            • 1. Februar für das Staatsexamen im Herbst
            • 1. August für das Staatsexamen im Frühjahr

            Mit Zustimmung des/der Betreuenden kann eine Nachfrist bewilligt werden. Die Bewilligung der Nachfrist muss dem Prüfungsamt mittels eines Formblattes mitgeteilt werden. Dieses Formblatt wird Ihnen vom Prüfungsamt (unter dem Reiter “Formulare für die schriftliche Hausarbeit = Zulassungsarbeit”) zum Download bereitgestellt. Den Antrag senden Sie bitte schriftlich und eigenhändig unterschrieben an das zuständige Prüfungsamt. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Werden diese Fristen überschritten, erfolgt eine Rückweisung vom Staatsexamen.

            Abgabetermine mit Nachfrist

            • 1. April für das Staatsexamen im Herbst
            • 1. Oktober für das Staatsexamen im Frühjahr

            Was mache ich, wenn meine Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) mit der Note 5 bewertet wurde?

            Mit der Bewertung „Note 5“ gilt die Zulassungsarbeit als nicht bestanden und muss wiederholt werden.

            Was muss ich bei der Abgabe der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) beachten?

            • Beachten Sie bitte die Formulare für die Abgabe der Zulassungsarbeit auf der Seite des Prüfungsamtes (unter dem Reiter “Formulare für die schriftliche Hausarbeit = Zulassungsarbeit”).
            • Die Zulassungsarbeit geben Sie bei Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer ab.
            • Sie müssen häufig auch eine digitale Version der Arbeit auf CD mitabgeben – stimmen Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer ab.
            • Bei der Abgabe der Arbeit lassen Sie die Empfangsbestätigung unterschreiben und reichen diese unverzüglich beim Prüfungsamt ein.

            Was muss ich für die Anerkennung meiner Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) als Bachelorarbeit unternehmen?

            Ihre Zulassungsarbeit kann als Bachelorarbeit anerkannt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Betreuerin / der Betreuer ein gesondertes Gutachten erstellt. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes zum Download. Ein Verweis auf das Gutachten der Zulassungsarbeit ist nicht ausreichend!

            Um dann auch den Bachelor-Titel ausgestellt zu bekommen, müssen Sie zusätzlich einen Antrag für die Verleihung des Bachelor-Grades beim Prüfungsamt abgeben. Bitte reichen Sie diesen Antrag erst ein, wenn das gesonderte Gutachten erstellt wurde und beim Prüfungsamt vorliegt.

            Welche Formalia muss ich bei der Erstellung der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) einhalten?

            • In der Regel ist die Zulassungsarbeit in deutscher Sprache zu verfassen, soweit das Prüfungsamt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst nicht vorher eine andere Sprache genehmigt hat.
            • Zulassungsarbeiten aus den Prüfungsfächern Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Latein, Griechisch, Russisch oder Spanisch können in der jeweiligen Sprache verfasst werden.
            • Generell gilt, dass die sprachliche Darstellung bei der Beurteilung mitgewertet wird.
            • Die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer muss versichern, dass er oder sie die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die angegebenen benutzt hat. Zitate o. ä. müssen deutlich als solches gekennzeichnet sein und die Quelle benannt werden. Die Erklärung zur Zulassungsarbeit müssen Sie unterschreiben.
            • Die Zulassungsarbeit ist in leicht gebundener Form einzureichen und mit dem schulartspezifischen “Aufkleber” zu versehen.
            • Weitere Formvorgaben (z.B. Zeilenabstand, Schrifttyp, Fußnoten …) besprechen Sie bitte mit Ihrem/Ihrer BetreuerIn.

            Welchen Einfluss hat das gewählte Fach der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) auf die Art des Bachelorgrades?

            Studierende der Lehramtsstudiengänge Grund-, Mittel- und Realschule erhalten unabhängig vom Themengebiet der Zulassungsarbeit auf Antrag den B.Ed..

            Bei Studierenden des Lehramtsstudiengangs Gymnasium hängt der beantragbare Bachelor-Grad zunächst von der studierten Fächerkombination ab (vgl. §31 LAPO). Für die meisten Fächerkombinationen ist dies der B.A..
            Nur bei einem Studium rein naturwissenschaftlicher Fächer im gymnasialen Lehramt kommt es auf das Fach der Zulassungsarbeit an: Um einen B.Sc. zu erhalten, dürfen Sie Ihre Hausarbeit nicht in den Erziehungswissenschaften und nur in Ausnahmefällen in der Fachdidaktik schreiben. Wählen Sie mit einer rein naturwissenschaftlichen Fächerkombination ein erziehungswissenschaftliches Thema für Ihre schriftliche Hausarbeit erhalten Sie einen B.Ed. Bei einer fachdidaktischen Ausrichtung entscheidet der thematische Schwerpunkt über den Bachelorgrad.

            Wichtiger Hinweis:
            Damit die Zulassungsarbeit als Bachelorarbeit anerkannt werden kann, muss dem Antrag auf Verleihung des Bachelor-Grades ein neues Gutachten für die Bachelorarbeit beigefügt werden. Das neue Gutachten muss sich ausdrücklich auf eine „Bachelorarbeit“ beziehen – es ist nicht ausreichend, auf das Gutachten für die Zulassungsarbeit zu verweisen.

            Welches Prüfungsdatum soll auf dem Aufkleber/Deckblatt der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit)stehen?

            Wenn Sie sich bereits für das Staatsexamen angemeldet haben, geben Sie Frühling oder Herbst des entsprechenden Jahres an, falls Sie sich noch nicht angemeldet haben, lassen Sie das Prüfungsdatum frei.

            Wie finde ich eine/n BetreuerIn für meine Zulassungsarbeit?

            Sie suchen sich die Person selbst aus. Dabei ist es empfehlenswert eine/n DozentIn auszuwählen, bei der/m Sie schon eine Arbeit verfasst oder eine Veranstaltung belegt haben. Somit kennen Sie die Arbeitsweise bzw. Anforderungen an die Zusammenarbeit.

            Wie muss das Titelblatt bzw. Deckblatt der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) aussehen?

            Falls von Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer nicht ausdrücklich anders gewünscht, sollte Ihre Zulassungsarbeit mit einer Klebebindung mit einem leichten Karton als Einband gebunden sein. Auf dieses Deckblatt kleben Sie bitte das vom Prüfungsamt unter dem Reiter “Formulare für die schriftliche Hausarbeit = Zulassungsarbeit ” bereitgestellte Etikett (nicht mit Klebeband!).

             

            Falls Sie ein individuell gestaltetes Titelblatt verwenden möchten, sollten Sie dieses erst nach dem Einband einfügen.

            Wie viele Exemplare der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) muss ich abgeben?

            Wenn Sie die Arbeit fertiggestellt haben, geben Sie bei Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer i.d.R. zwei Exemplare  ab. Eines dieser Exemplare wird nach der Korrektur von der Betreuerin / dem Betreuer mit dem Gutachten an das Prüfungsamt gesandt.

            Am besten Sie fragen Ihre Betreuerin / Ihren Betreuer, ob und in welcher Form (digitale  oder gebunde Version)  ggfs. weitere Exemplare der Zulassungsarbeit benötigt werden.

            Wie wird die Note der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) im Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) gewichtet?

            Die Note der Zulassungsarbeit hat großes Gewicht im Rahmen des Staatsexamens. Bei den Lehrämtern an Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen fließt sie zu 11% in die Gesamtnote des Staatsexamens ein (§ 4, Abs. 1 LPO I), im Lehramt an Gymnasien sogar zu 12,5% (§ 4, Abs. 2 LPO I).

            Wieviele Seiten muss die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) haben?

            Bitte sprechen Sie sich mit Ihrer/m Betreuer/in ab. Er/Sie kann am besten einschätzen, welcher Arbeitsaufwand hinter den zu Papier gebrachten Ergebnissen steht. Ein Richtwert für die geforderte Seitenanzahl kann die Bewertung der Zulassungsarbeit  mit 10 LP sein. Dabei wird 1 LP mit 30 Stunden Arbeitszeit zugrunde gelegt.

            Woher bekomme ich das Thema für die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit)?

            Spätestens ein Jahr vor der Anmeldung zum Staatsexamen werden Thema, Aufbau, Inhalt und Umfang der Arbeit individuell mit dem/den (prüfungsberechtigen) Betreuerin(nen) bzw. Betreuer(n) abgesprochen.

            In welchen Fächern kann ich die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) schreiben?
            Die Zulassungsarbeit kann in einem Fach (Fachwissenschaft oder Fachdidaktik) der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften oder auch in einem Gebiet, das nicht einem einzelnen Fach zugeordnet werden kann, sondern das sich auf zwei der Fächer bezieht gefertigt werden kann. Sie darf nicht im Erweiterungsfach geschrieben werden. Näheres in der LPO I § 29.
            Kann ich eine schon geschriebene Arbeit als Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) anrechnen lassen?
            Nur Magister-, Master-, Diplom- und Doktorarbeiten sowie Bachelorarbeiten, die mit mindestens 10 LP bewertet wurden, können als Ersatz für die Zulassungsarbeit vorgelegt werden. Die Arbeit muss dazu unter dem Gesichtspunkt der Anforderungen eines Lehramtsstudiums neu bewertet werden (§ 29 Abs 12 LPO I).
            Muss ich die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) beim Prüfungsamt anmelden?
            Nein, die Zulassungsarbeit muss nicht explizit beim Prüfungsamt angemeldet werden. Sie können nach Absprache mit der Betreuerin / dem Betreuer direkt anfangen zu forschen/recherchieren und dann zu schreiben. Die jeweiligen Abgabefristen hängen mit der Anmeldung zum Staatsexamen zusammen.
            Wann muss ich die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) abgeben?
            Die Bestätigung über die Abgabe der Zulassungsarbeit muss bei der Anmeldung zum “Fächerexamen” beim Prüfungsamt vorliegen. Abgabetermine 1. Februar für das Staatsexamen im Herbst 1. August für das Staatsexamen im Frühjahr Mit Zustimmung des/der Betreuenden kann eine Nachfrist bewilligt werden. Die Bewilligung der Nachfrist muss dem Prüfungsamt mittels eines Formblattes mitgeteilt werden. Dieses Formblatt wird Ihnen vom Prüfungsamt (unter dem Reiter “Formulare für die schriftliche Hausarbeit = Zulassungsarbeit”) zum Download bereitgestellt. Den Antrag senden Sie bitte schriftlich und eigenhändig unterschrieben an das zuständige Prüfungsamt. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Werden diese Fristen überschritten, erfolgt eine Rückweisung vom Staatsexamen. Abgabetermine mit Nachfrist 1. April für das Staatsexamen im Herbst 1. Oktober für das Staatsexamen im Frühjahr
            Wie wird die Note der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) im Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) gewichtet?
            Die Note der Zulassungsarbeit hat großes Gewicht im Rahmen des Staatsexamens. Bei den Lehrämtern an Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen fließt sie zu 11% in die Gesamtnote des Staatsexamens ein (§ 4, Abs. 1 LPO I), im Lehramt an Gymnasien sogar zu 12,5% (§ 4, Abs. 2 LPO I).

            Lehramtsstudiumkompakt

            Titelseite LehramtsstudiumkompaktLehramtsstudiumkompakt ist eine zusammenfassende und übersichtliche Darstellung des Lehramtsstudiums für die Schularten Grund-, Mittel- und Realschule sowie Gymnasium. Die Informationsbroschüre geht dabei sowohl auf die Fragen der StudieneinsteigerInnen als auch auf die Fragen der schon direkt vor dem Staatsexamen stehenden Lehramtsstudierenden ein.

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            Rahmenbedingungen

            Prüfungsordnungen

            LPO I (Lehramtsprüfungsordnung I für ein Lehramt an öffentlichen Schulen)

            Die LPO I gibt bayernweit die Rahmenvorgaben für den Aufbau des Lehramtsstudiums und die Verteilung der ECTS-Punkte auf die verschiedenen Studienbereiche innerhalb des Lehramtsstudiums vor.
            Was finde ich dort?
            In der LPO I können Sie alle Informationen rund um die Erste Staatsprüfung nachlesen:
            •    die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen
            •    die inhaltlichen Prüfungsanforderungen
            •    Anzahl, Fachgebiet und Prüfungsdauer der einzelnen Prüfungsteile
            •    Gewichtung der Prüfungsteile bei der Berechnung der Gesamtnote
            •    …

            LAPO (Studien- und Prüfungsordnung für die Modulprüfungen im Rahmen der Ersten Lehramtsprüfung sowie den lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium)

            Die Umsetzung der LPO I an der FAU ist für die Lehramtsstudiengänge GS, MS, RS und GYM in der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge (LAPO) geregelt.
            Was finde ich dort?
            In der LAPO sind viele organisatorische Dinge rund um das modulare Lehramtsstudium geregelt. Die Vorgaben hier sind übergeordnet und betreffen die Lehramtsstudierenden aller Fächer:
            •    Studiendauer und Abschlüsse (Bachelor und Master)
            •    Prüfungsangelegenheiten (An- und Abmeldefristen, Prüfungsformen, Anerkennungen, etc.)
            •    Vorgaben für die GOP (s. auch unten)
            •    …
            In der Anlage 2 der LAPO finden Sie zudem die Module, die Sie für den erziehungswissenschaftlichen Teil Ihres Studiums belegen müssen.

            FAPO (Fachstudien- und Prüfungsordnung)

            Die FAPO wendet die Bestimmungen der LAPO auf das Studium des einzelnen Faches an bzw. führt diese fort.
            Was finde ich dort?
            In der FAPO werden viele Vorgaben der LAPO noch einmal konkretisiert – so finden Sie dort:
            •    Angaben zu Inhalt, Aufbau und zur Gliederung Ihres Fachstudiums (meist übersichtlich in tabellarischer Form)
            •    Vorgaben für die GOP
            •    …

            Die Studien- und Prüfungsordnung für die Modulprüfungen im Rahmen der Ersten Lehramtsprüfung an der FAU (LAPO), Fachstudien- und Prüfungsordnungen (FAPO) der einzelnen Fächern sowie die Lehramtsprüfungsordnungen (LPO I, LPO II) finden Sie übersichtlich zusammengestellt auf den zentralen Seiten der FAU Erlangen-Nürnberg.
            Hinweis: Es gibt immer wieder Änderungen. Für Sie gilt jedoch in der Regel bis Studienende die Fassung, die auch zu Ihrem Studienbeginn gültig war.

            Grundlagen und Orientierungsprüfung (GOP)

            Die GOP ist keine gesonderte Prüfung, sondern eine studienbegleitende Prüfung, die sich aus mehreren Modulprüfungen zusammensetzt. Zum Bestehen der GOP sind bis zum Ende des zweiten Semesters Module der gewählten Fächer im Umfang von 40 LP erfolgreich abzulegen. Die Unterrichtsfächer können explizit fordern, welche Module Sie für die GOP erbringen müssen, dies kann auch mehr als ein
            Modul sein. Beachten Sie hier die FAPOs.

            Klausuren, die Sie im Rahmen der GOP absolvieren, dürfen Sie nur einmal wiederholen. Wird die entsprechende Prüfung auch im zweiten Anlauf nicht bestanden, ist das Studium dieses Faches leider beendet. Sofern Sie die GOP schon bestanden haben (wird in campo angezeigt), haben Sie drei Versuche pro Klausur.

            Anforderungen zu bestehen der GOP

            • Unterrichtsfach: mindestens 1 Modul
            • EWS: mindestens 1 Modul
            • Didaktiken der Fächergruppe oder Didaktik des Unterrichstfaches: mindestens 1 Modul

             

            Hinweis: Die LAPO erlaubt eine Überschreitungsfrist von einem Semester. Planen Sie deshalb Ihre Veranstaltungen so, dass Sie die GOP locker in zwei Semestern schaffen und wenn dann mal was schiefgeht, haben Sie noch ein Semester, um fehlende Modulprüfungen erfolgreich abzulegen. Darüber hinaus gibt es einen Antrag auf Verlängerung der Frist zur Ablegung der GOP beim Prüfungsamt. Die Regelungen der GOP finden Sie auch in der Studien- und Prüfungsordnung für die Modulprüfungen im Rahmen der Ersten Lehramtsprüfung an der Universität kurz LAPO.

            Kann ich eine Klausur bzw. Prüfung wiederholen?

            Wenn Sie Ihre Klausur beim ersten Mal nicht bestehen sollten, dann müssen Sie automatisch am Wiederholungstermin mitschreiben. Die automatische Anmeldung dafür funktioniert jedoch nur in manchen Fällen – versuchen Sie deshalb zunächst selbst, ob Sie sich für den Wiederholungstermin anmelden können. Wenn nicht, wenden Sie sich an das Prüfungsamt, damit die MitarbeiterInnen Sie anmelden.

            Beachten Sie, dass ein (unentschuldigt) nicht wahrgenommener Zweitversuch zum Nichtbestehen der Klausur führt. Sollte diese Modulprüfung GOP-relevant sein, gilt dieses Modul als endgültig nicht bestanden.
            Sollte es sich um eine Modulprüfung handeln, die nicht zwingend in die GOP einzubringen ist, gilt diese bei Nicht-Antritt der Wiederholungsprüfung ebenfalls als nicht bestanden. Hier bleibt aber noch die Option auf die zweite Wiederholungsprüfung (Drittversuch) offen.
            Nehmen Sie deshalb auf jeden Fall den Wiederholungstermin wahr.
            Sollte es doch einmal vorkommen, dass Sie den Wiederholungsversuch „verschusseln“, wenden Sie sich schnellstmöglich an uns.

            Muss ich mich für eine Klausur bzw. Prüfung anmelden?

            Um an einer Abschlussklausur, o. ä. teilnehmen zu können, müssen Sie sich für die Prüfung in der Regel in einem bestimmten Zeitraum über campo anmelden.

             

            Was kann ich tun, wenn ich mich für eine Prüfung nicht anmelden kann?

            Bei der Anmeldung zu den Prüfungen im Verlauf Ihres Studiums kann es zu kleinen Komplikationen kommen. An wen Sie sich wenden können, hängt von der Art Ihres Problems ab:

            • Die Prüfung ist in campo (für Sie) nicht vorhanden: Wenden Sie sich an Ihre/n Dozenten/in, ob er/sie die Prüfung als mögliche Prüfungsleistung für Sie gemeldet hat.
            • Bei technischen Problemen bei der Anmeldung steht Ihnen der campo-Support unter der E-Mail-Adresse support-exa@fau.de zur Verfügung.
            • Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt per Telefon oder E-Mail an die/den für Sie zuständige/n Sachbearbeiter/in im Prüfungsamt.

            Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage mindestens folgende Daten an: Vorname, Nachname, Matrikelnummer, Abschluss, Studiengang.

            Was sind Module?

            Das Lehramtsstudium nach der LPO I (2008) ist in Modulen organisiert. Ein Modul besteht in der Regel aus mehreren Lehrveranstaltungen (z. B. Vorlesung und Seminar, oder mehreren Vorlesungen), die thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmt sind. Jedem Modul ist eine feste Anzahl an LP  zugeordnet. Die Anzahl dieser LP quantifiziert den (erwarteten) studentischen Arbeitsaufwand, da 1 LP in etwa 30 Arbeitsstunden entspricht. Wenn Sie mit 40 möglichen Arbeitsstunden pro Woche rechnen, sollten Sie also Module im Umfang von ca. 30 LP belegen. Die Lehrveranstaltungen eines Moduls sollen innerhalb von höchstens zwei Semestern abgeschlossen sein.

            Wie melde ich mich von einer Klausur bzw. Prüfung wieder ab?

            Sollten Sie eine Modulprüfung nicht mitschreiben wollen (z. B. weil Sie merken, dass Sie aufgrund vieler Klausuren keine Zeit zum Lernen haben), müssen Sie sich etwa spätestens 3 Werktage vorher wieder abmelden. Bitte beachten Sie, dass diese Frist von Fach zu Fach variiert.

            In der Regel können Sie nur an der Wiederholungsklausur teilnehmen, wenn Sie auch am regulären Termin teilgenommen haben.

            Wie oft kann ich eine Klausur bzw. Modulprüfung wiederholen?

            Klausuren und andere Modulprüfungen, die Sie im Rahmen der GOP absolvieren, dürfen Sie nur einmal wiederholen. Wird die entsprechende Modulprüfung auch im zweiten Anlauf nicht bestanden, ist das Studium dieses Faches leider beendet. Sollte die Modulprüfung nicht GOP-relevant sein, haben Sie drei Versuche.

            Wo melde ich mich für eine Klausur bzw. Prüfung an?

            Innerhalb eines festgelegten Zeitraumes müssen Sie sich auf campo für die Modulprüfungen anmelden. Um an einer Abschlussklausur, o. ä. teilnehmen zu können, müssen Sie sich für die Prüfung anmelden.

            Muss ich mich für eine Klausur bzw. Prüfung anmelden?
            Um an einer Abschlussklausur, o. ä. teilnehmen zu können, müssen Sie sich für die Prüfung in der Regel in einem bestimmten Zeitraum über campo anmelden.  
            Was kann ich tun, wenn ich mich für eine Prüfung nicht anmelden kann?
            Bei der Anmeldung zu den Prüfungen im Verlauf Ihres Studiums kann es zu kleinen Komplikationen kommen. An wen Sie sich wenden können, hängt von der Art Ihres Problems ab: Die Prüfung ist in campo (für Sie) nicht vorhanden: Wenden Sie sich an Ihre/n Dozenten/in, ob er/sie die Prüfung als mögliche Prüfungsleistung für Sie gemeldet hat. Bei technischen Problemen bei der Anmeldung steht Ihnen der campo-Support unter der E-Mail-Adresse support-exa@fau.de zur Verfügung. Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt per Telefon oder E-Mail an die/den für Sie zuständige/n Sachbearbeiter/in im Prüfungsamt. Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage mindestens folgende Daten an: Vorname, Nachname, Matrikelnummer, Abschluss, Studiengang.
            Was sind Module?
            Das Lehramtsstudium nach der LPO I (2008) ist in Modulen organisiert. Ein Modul besteht in der Regel aus mehreren Lehrveranstaltungen (z. B. Vorlesung und Seminar, oder mehreren Vorlesungen), die thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmt sind. Jedem Modul ist eine feste Anzahl an LP  zugeordnet. Die Anzahl dieser LP quantifiziert den (erwarteten) studentischen Arbeitsaufwand, da 1 LP in etwa 30 Arbeitsstunden entspricht. Wenn Sie mit 40 möglichen Arbeitsstunden pro Woche rechnen, sollten Sie also Module im Umfang von ca. 30 LP belegen. Die Lehrveranstaltungen eines Moduls sollen innerhalb von höchstens zwei Semestern abgeschlossen sein.
            Wo melde ich mich für eine Klausur bzw. Prüfung an?
            Innerhalb eines festgelegten Zeitraumes müssen Sie sich auf campo für die Modulprüfungen anmelden. Um an einer Abschlussklausur, o. ä. teilnehmen zu können, müssen Sie sich für die Prüfung anmelden.

            Erweiterungsfach

            Es ist für jede Schulart nach LPO I generell möglich, die Lehrbefugnis für ein weiteres Unterrichtsfach zu erlangen. In der LPO I finden sich bei jeder Schulart und dem jeweiligen Fach unterschiedliche Angaben, welche Module und somit LPO I Studierende einbringen müssen, um zum Staatsexamen zugelassen zu werden.

            Die Website Erweiterungsstudium im Lehramt | Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg bietet eine aktuelle Übersicht der an der FAU angebotenen Erweiterungsfächer.

            Für einige Erweiterungsfächer gibt es bei der Einstellung in den Staatsdienst einen Notenbonus. Die Höhe dieses Bonus hängt davon ab, ob das Fach grundständig oder nachträglich erweitert wurde. Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst veröffentlicht regelmäßig die aktuellen Boni-Regelungen für die Erweiterungsfächer.

            Häufige Fragen

            Das Erweiterungsfach entspricht nicht meinen Erwartungen, wie kann ich es beenden?

            Sie können das Studium des Erweiterungsfaches jederzeit beenden – nehmen Sie dazu ggfs. Kontakt mit der Studierendenverwaltung auf.

            Ich studiere mehrere Erweiterungsfächer – kann ich für alle auf einmal das Staatsexamen ablegen?

            Pro Prüfungszeitraum darf das Staatsexamen nur in einem Erweiterungsfach abgelegt werden.

            Kann ich auch mehr als ein Erweiterungsfach haben?

            Grundsätzlich ja! Wichtig hierbei ist jedoch, dass die Boni nicht aufaddiert werden, sondern nur der vorteilhafteste Bonus einer Erweiterung berücksichtigt wird.

            Muss ich mich für das Erweiterungsfach immatrikulieren?

            Die LPO I listet am Ende der einzelnen Fächerparagraphen auf, ob besondere Bedingungen (Studienleistungen) für die Erweiterungen mit dem jeweiligen Fach für die Zulassung zum Staatsexamen im Erweiterungsfach notwendig sind. Sind Leistungen zu erbringen, ist eine Immatrikulation erforderlich.

            Wann lege ich das Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) im Erweiterungsfach ab?

            Das Staatsexamen im Erweiterungsfach kann gleichzeitig mit dem Staatsexamen  der gewählten Fächer-Kombination (und ggfs. dem EWS-Examen) oder danach abgelegt werden. Es ist also nicht möglich das Staatsexamen des Erweiterungsfaches vor dem der Zwei-Fächer-Kombination zu absolvieren.

            Was ist der Unterschied zwischen der Regel- und Maximalstudienzeit?

            Die Regelstudienzeit § 20 Absatz 2 (LPO I) besagt, wie lange ein Studium in der Regel dauert, sie darf ohne Antrag bis zum Erreichen der Maximalstudiendauer § 31 Absatz 2 (LPO I) überschritten werden. Ist die Maximalstudiendauer ausgeschöpft, ist i.d.R. erstmalig das Staatsexamen abzulegen.

            Gründe für das Überschreiten der Regelstudiendauer können in der selbstständigen Finanzierung des Studiums, dem Ausüben einer ehrenamtlichen Tätigkeit, dem Überschneiden von Veranstaltungsterminen und vielen anderen Bereichen, die so vielfältig wie das Leben sind, liegen.

             

            Lehramt an Grund-, Mittel- und Realschulen

            • Regelstudiendauer: 7 Semester
            • Maximalstudiendauer: 12 Semester

            Lehramt an Gymnasien

            • Regelstudiendauer: 9 Semester
            • Maximalstudiendauer: 14 Semester

             

            Die Hinzunahme eines Erweiterungsfaches wirkt sich nicht auf die Maximalstudiendauer aus. Die Regelstudiendauer, die für den BAföG-Bezug bedeutend ist, kann sich unter bestimmten Bedingungen verlängern: LPO I § 31 Absatz 2  bzw. LPO I § 20 Absatz 2

             

             

             

            Was ist der Unterschied zwischen einer grundständigen und einer nachträglichen Erweiterung?

            Eine Erweiterung, bei der im Erweiterungsfach sowohl das Staatsexamen als auch die Zweite Staatsprüfung abgelegt und bestanden werden, wird als grundständige Erweiterung bezeichnet.

            Wird das Staatsexamen im Erweiterungsfach erst nach Bestehen der Zweiten Staatsprüfung in der Fächerverbindung abgelegt, kann in diesem Fach an der Zweiten Staatsprüfung nicht teilgenommen werden. In diesem Fall liegt eine nachträgliche Erweiterung vor. Als „nachträglich“ in diesem Sinne gilt eine Erweiterung auch dann, wenn auf die Ablegung der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach verzichtet wird, oder wenn die Ablegung der Zweiten Staatsprüfung in einem bestimmten Fach nicht vorgesehen ist.

            Die mit dem Bestehen des Staatsexamen im Erweiterungsfach nachgewiesene fachliche Qualifikation wird dann erst nach dem Erwerb der Lehramtsbefähigung wirksam.

            Wie bereite ich mich auf das Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) im Erweiterungsfach vor?

            Das Staatsexamen des Erweitungsfaches ist identisch mit dem jeweiligen Staatsexamen des Faches – aus diesem Grund ist es empfehlenswert die Vorbereitungen ähnlich zu handhaben. Einige Fächer bieten eine Übersicht ausgewählter / empfehlenswerter Veranstaltungen zur Vorbereitung an.

            Einen guten Überblick über die inhaltlichen Prüfungsanforderungen für das Staatsexamen bieten die Kerncurricula zu den einzelnen Fächer.

            Wie schreibe ich mich für ein Erweiterungsfach ein?

            Um sich für ein Erweiterungsfach in Ihrem Lehramtsstudiengang einzuschreiben, beantragen Sie einen Studiengangswechsel. Sie wechseln von Ihren beiden aktuell studierten Fächern zu drei Unterrichtsfächern. Das Formular für diesen Wechsel finden Sie auf der Seite der Studierendenverwaltung der FAU.

            Das Erweiterungsfach entspricht nicht meinen Erwartungen, wie kann ich es beenden?
            Sie können das Studium des Erweiterungsfaches jederzeit beenden – nehmen Sie dazu ggfs. Kontakt mit der Studierendenverwaltung auf.
            Muss ich mich für das Erweiterungsfach immatrikulieren?
            Die LPO I listet am Ende der einzelnen Fächerparagraphen auf, ob besondere Bedingungen (Studienleistungen) für die Erweiterungen mit dem jeweiligen Fach für die Zulassung zum Staatsexamen im Erweiterungsfach notwendig sind. Sind Leistungen zu erbringen, ist eine Immatrikulation erforderlich.
            Was ist der Unterschied zwischen der Regel- und Maximalstudienzeit?
            Die Regelstudienzeit § 20 Absatz 2 (LPO I) besagt, wie lange ein Studium in der Regel dauert, sie darf ohne Antrag bis zum Erreichen der Maximalstudiendauer § 31 Absatz 2 (LPO I) überschritten werden. Ist die Maximalstudiendauer ausgeschöpft, ist i.d.R. erstmalig das Staatsexamen abzulegen. Gründe für das Überschreiten der Regelstudiendauer können in der selbstständigen Finanzierung des Studiums, dem Ausüben einer ehrenamtlichen Tätigkeit, dem Überschneiden von Veranstaltungsterminen und vielen anderen Bereichen, die so vielfältig wie das Leben sind, liegen.   Lehramt an Grund-, Mittel- und Realschulen Regelstudiendauer: 7 Semester Maximalstudiendauer: 12 Semester Lehramt an Gymnasien Regelstudiendauer: 9 Semester Maximalstudiendauer: 14 Semester   Die Hinzunahme eines Erweiterungsfaches wirkt sich nicht auf die Maximalstudiendauer aus. Die Regelstudiendauer, die für den BAföG-Bezug bedeutend ist, kann sich unter bestimmten Bedingungen verlängern: LPO I § 31 Absatz 2  bzw. LPO I § 20 Absatz 2      

            Downloads und Links

            Abschlüsse

            Staatsexamen

            Mit Bestehen der ersten Staatsprüfung endet Ihr Studium und berechtigt zur Teilnahme am Vorbereitungsdienst – auch bekannt als Referendariat. Dieses schließen Sie mit der zweiten Staatsprüfung ab.

            Anmeldetermine

            Die Anmeldezeiträume zum Staatsexamen sind wie folgt:

            Termin Titel
            Do. 01.06.2023 bis Di. 01.08.2023 Onlineveranstaltung
            Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Frühjahr
            Di. 13.06.2023
            14:00 bis 15:30 Uhr
            Präsenzveranstaltung
            Infoveranstaltung | Fit ins Referendariat | Lehramt Realschule

            Philosophische Fakultät, Bismarckstr. 1, 91054 Erlangen C7A1

            Do. 29.06.2023
            14:00 bis 15:30 Uhr
            Onlineveranstaltung
            Infoveranstaltung | Fit ins Referendariat | Lehramt Gymnasium
            Di. 01.08.2023 Onlineveranstaltung
            Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Frühling
            Fr. 01.12.2023 bis Do. 01.02.2024 Onlineveranstaltung
            Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Herbst
            Do. 01.02.2024 Onlineveranstaltung
            Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Herbst
            Sa. 01.06.2024 bis Do. 01.08.2024 Onlineveranstaltung
            Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Frühjahr
            Do. 01.08.2024 Onlineveranstaltung
            Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Frühling
            So. 01.12.2024 bis Sa. 01.02.2025 Onlineveranstaltung
            Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Herbst

             

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            Prüfungstermine

            Die Zeiträume für den schriftlichen Teil des Staatsexamens für die Lehrämter an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen werden immer aktuell auf der Seite des KM veröffentlicht.

            Als grobe Orientierung gilt:

            • Examen im Frühjahr: Mitte Februar bis Mitte April
            • Examen im Herbst: Anfang August bis Anfang Oktober

            Downloads und Links

            Häufige Fragen

            Darf ich im Urlaubssemester das Staatsexamen ablegen?

            Das Staatsexamen darf im Urlaubssemester geschrieben werden, solange keine universitären Leistungen mehr erbracht werden müssen.
            Für Mutterschutz und Elternzeit gelten gesonderte Regelungen.

            In diesem Fall und bei der Wiederholung von Prüfungen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

             

            Ich bin am Tag des Staatsexamens krank – welches Attest brauche ich?

            Sie benötigen das Zeugnis eines Gesundheitsamts (amtsärztliches Attest), welches i.d.R. auf den Tag des Staatsexamens ausgestellt sein muss.

            Ich habe das Staatsxamen nicht bestanden, welche Möglichkeiten habe ich?

            Eine Erste Staatsprüfung, die nicht bestanden ist oder als nicht bestanden gilt, kann einmal wiederholt werden.
            Die Prüfung muss spätestens zum übernächsten Termin, bei nur jährlicher Durchführung der Prüfung zum nächsten Termin wiederholt werden.

             

            Sollten Sie das Staatsexamen nicht bestanden haben, wenden Sie sich bitte an die schulartspezifische Studienberatung – dort wird gemeinsam nach Lösungen gesucht und Ihr Anliegen vertraulich behandelt.

            Ich studiere mehrere Erweiterungsfächer – kann ich für alle auf einmal das Staatsexamen ablegen?

            Pro Prüfungszeitraum darf das Staatsexamen nur in einem Erweiterungsfach abgelegt werden.

            Kann das Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) wiederholt werden?

            Eine einmalige Wiederholung des Staatsexamen ist möglich

            1. bei Nichtbestehen (§14 LPO I):
              • Wiederholung nur in den Fächern, die nicht bestanden wurden (dabei entfällt Notenverbesserung auch im anderen Fach).
            2. zur Notenverbesserung (§15 LPO I):
              • Wiederholung nur im Ganzen (Ausnahme dabei: EWS, Erweiterungsfach und Zulassungsarbeit)
              • ein Ausstieg ist jederzeit möglich (Prüfung ist dann nicht abgelegt,  ABER eine (weitere) Wiederholung nicht mehr möglich)
              • Wiederholung in EWS und Erweiterungsfach: besseres Ergebnis zählt automatisch
              • Wiederholung in den Fächern: PrüfungsteilnehmerIn entscheidet binnen eines Monats

            Wiederholt werden muss bis spätestens zum übernächsten Termin (bei halbjährlicher Durchführung), Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung beim Prüfungsamt:

            • zur nächsten Prüfung: innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Prüfungsergebnisse
            • zur übernächsten Prüfung innerhalb der Anmeldefrist für diese Prüfung

            Für die Anmeldung zur Wiederholung benötigen Sie lediglich das Online-Anmeldeformular. Diese Unterlagen müssen Sie beim Prüfungsamtes abgeben/einsenden. Vergessen Sie nicht zu unterschreiben!

            Kann ich beim zweiten Versuch des EWS-Staatsexamens (Erste Staatsprüfung) den Bereich wechseln?

            Falls Sie Ihr EWS-Staatsexamen im ersten Anlauf nicht bestanden haben, melden Sie Ihren zweiten Versuch an. Bei der Anmeldung zur Wiederholung des EWS-Staatsexamens können Sie einen anderen Bereich auswählen. Falls Sie Ihr EWS-Staatsexamen zur Notenverbesserung erneut ablegen möchten, können Sie den Bereich ebenfalls erneut auswählen.

            Muss ich immatrikuliert sein, um das Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) schreiben bzw. wiederholen zu können?

            Sie müssen nicht immatrikuliert sein, um das Staatsexamen schreiben zu können, solange keine universitären Leistungen mehr erbracht werden müssen.

             

            Beachten Sie jedoch, dass Sie ohne immatrikuliert zu sein keine Veranstaltungen zur Vorbereitung oder andere universitäre Dienste wie z.B. StudOn nutzen können.

            Wann erhalte ich die Anmeldebestätigung/Zulassung zum Staatsexamen (Erste Staatsprüfung)?

            Das Bayerische Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst versendet

            • die Anmeldebestätigung für das
              • Herbstexamen (Prüfungszeitraum: August bis Oktober): Ende April/Anfang Mai
              • Frühlingsexamen (Prüfungszeitraum: Februar bis April): Ende Oktober/Anfang November
            • die Zulassung ein bis zwei Wochen vor Beginn des Staatsexamens – siehe Terminplan des KMs

            Wann ist die derzeitige Nachreichefrist?

            Die aktuelle Nachreichefrist beträgt zwei Arbeitstage vor Ihrer ersten Einzelprüfung. Diese Angabe ist jedoch ohne Gewähr – Sie bekommen die endgültige Nachreichefrist nach der Anmeldung zum Staatsexamen mit der bedingten Zulassung per Post vom Kultusministerium mitgeteilt.

            Wann kann ich nach Bestehen des Staatsexamens (Erste Staatsprüfung) mit dem Vorbereitungsdienst beginnen?

            Bei Ablegung des Frühjahrsexamens kann mit dem Vorbereitungsdienst (auch bekannt als Referendariat) zu Schuljahresbeginn (September) begonnen werden.
            Bei Ablegung des Herbstexamens kann bei Lehramt Gymnasium das Referendariat mit Beginn des neuen Schulhalbjahres (Februar) begonnen werden. Bei Grund-, Mittel- und Realschule beginnt das Referendariat ausschließlich im September.

            Der Vorbereitungsdienst in Bayern dauert für alle Schularten zwei Jahre und steht – im Moment noch – allen offen, die ein Lehramtsstudium in Bayern erfolgreich abgeschlossen haben. Der Vorbereitungsdienst muss nicht direkt im Anschluss an das Staatsexamen angetreten werden. Alle Informationen rund um den Vorbereitungsdienst finden Sie schulartbezogen auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Nun ist das Prüfungsamt des KMs zuständig und nicht mehr die Außenstelle an der FAU.

            Wann und wie erfahre ich meine Ergebnisse der 1. Staatsprüfung?

            Das Staatsexamen fällt in die Zuständigkeit des Ministeriums. Dieses informiert Sie über Ihre Prüfungsleistungen per Post. Sie können sich in etwas an diesen Zeiten orientieren:

            Prüfungszeitraum Frühling: Ergebnismitteilung Juli / August

            Prüfungszeitraum Herbst: Ergebnismitteilung Dezember / Januar

            Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte direkt ans Ministerium.

            Was ist ein „Freiversuch“?

            Wenn das Staatsexamen innerhalb der Regelstudienzeit absolviert wird, gelten für die Prüfungen in den Fächern (nicht für die Erziehungswissenschaften) besondere Regelungen (§16 LPO I):

            • Wird die Prüfung nicht bestanden (es sei denn wegen Betruges), kann sie auf Antrag als nicht abgelegt gewertet werden.
            • Wird die Prüfung bestanden, kann sie zur Verbesserung der Noten zweimal wiederholt werden.

            Beachten Sie unbedingt die genauen Regelungen der LPO I!

            Welche Leistungen müssen zur Zulassung zum Examen nachgewiesen werden?

            Um zum Examen zugelassen zu werden, sind gewisse Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen. Nur falls diese vollständig sind, können Sie diese direkt bei der Anmeldung zum Examen mit vorlegen.

            Fehlende Leistungsnachweisen zum Zeitpunkt der Anmeldung können Sie bis spätestens zwei Arbeitstage vor der ersten Einzelprüfung nachreichen – sie sind deshalb bei der Anmeldung (im Gegensatz zu den oben aufgeführten Unterlagen) noch nicht zwingend erforderlich.

            Zulassungsvoraussetzungen
            EWS-Examen
            • Nachweis der zu erbringenden 35 ECTS im Bereich der Erziehungswissenschaften (als "Bescheid für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung" abrufbar und auszudrucken aus campo)
            • (nur für Lehramt GS/MS) Nachweis der zu erbringenden 8 ECTS im Bereich der Gesellschaftswissenschaften (eingetragen in campo)
            • Nachweis über die Ableistung des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (eingetragen in campo)
            Fächer-Examen
            • Nachweis über einen ordnungsgemäßen Studienverlauf nach der gültigen LAPO und FAPO (als "Notenspiegel" abrufbar und auszudrucken aus campo) - umfasst im Lehramt Grundschule, Mittelschule und Realschule 210 LP, im Lehramt Gymnasium 271 LP incl.
            • Zulassungsarbeit mindestens mit „ausreichend“ bewertet
            • Nachweis der Praktika (in campo eingetragen)
            • weitere fach-/schulartbezogene Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter folgenden Links:
              Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse, ggf. auch durch Abiturzeugnis
              Basisqualifikationen Grundschule
              Basisqualifikationen Mittelschule
            Wiederholungsprüfung Die Zulassungsvoraussetzungen wurden bereits bei der ersten Anmeldung für dieses Examen nachgewiesen.
            Erweiterungsfach-Examen Zulassungsvoraussetzungen für das Examen in den Erweiterungsfächern finden Sie in den Fächerparagraphen der LPO I unter dem Punkt "Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit xy". Ist dieser Punkt nicht vorhanden, gibt es für das entsprechende Erweiterungsfach keine expliziten Zulassungsvoraussetzungen.

            Welche zusätzlichen Leistungen (Grundschule) sind bis zur Meldung zum Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) vorzuweisen?

            Diese zusätzlichen Qualifikationen sind bis zur Meldung zum Staatsexamen in den Didaktiken der Grundschule (nicht EWS) nach § 36 LPO I vorzuweisen.

            • Fremdsprachliche Qualifikationen in Englisch Nachweis auf der Stufe B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen“

            Falls Sport in der Didaktikgruppe gewählt wird

            • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
            • Deutsches Sportabzeichen in Bronze
            • erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (mindestens 16 Stunden)
            • Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche

            Falls Kunst in der Didaktikgruppe gewählt wird

            • 3-tägiges Blockseminar aus dem Bereich Gestalten im Schulalltag

            Falls Musik nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt

            • Basisqualifikation im Fach Musik in GS

            Falls Kunst nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt

            • Basisqualifikation im Fach Kunst in GS

            Falls Sport nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt

            • Basisqualifikation im Fach Sport in GS

            Wenn ich im Frühjahr / Herbst das Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) absolvieren will, kann ich im vorangehenden Wintersemester / Sommersemester noch ein Modul abschließen?

            Rein theoretisch ist es durchaus möglich, im Semester, das dem Prüfungszeitraum vorangeht, noch ein Modul abzuschließen.

            Bei der Anmeldung zum Staatsexamen können Sie dann zwar noch nicht alle Zulassungsvoraussetzungen nachweisen, weshalb Sie zunächst nur eine bedingte Zulassung mit bindender Nachreichefrist der ausstehenden Leistungsnachweise erhalten. Die genaue Nachreichefrist entnehmen Sie bitte dem Schreiben über die bedingte Zulassung.

            Die fristgemäße Mitteilung der noch ausstehenden Prüfungsleistungen muss dann gewährleistet sein: Sprechen Sie also rechtzeitig vorher mit Ihrer/m Dozentin/en ab, ob die entsprechende Klausur / Hausarbeit / o. ä. noch rechtzeitig korrigiert werden kann. Reichen Sie dann die Studien- und Prüfungsnachweise, die erst nach Anmeldeschluss erworben wurden, sofort nach Erhalt jedoch spätestens bis zum Ende der Nachreichefrist unter Vorlage des Schreibens über die bedingte Zulassung beim Prüfungsamt ein.

            Wie funktioniert die Anmeldung zum Staatsexamen (Erste Staatsprüfung)?

            Vorgehen

            1. Online-Anmeldung

            Füllen Sie das Anmeldeformular auf der entsprechenden Seite des KM aus.

            Das hierbei generierte Formular benötigen Sie ausgedruckt und unterschrieben für die persönliche Anmeldung im Prüfungsamt.


            2. Persönliche Anmeldung im Prüfungsamt

            Nach der Onlineanmeldung ist noch eine persönliche Anmeldung beim Prüfungsamt erforderlich. Achten Sie dabei auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.

            Unterlagen für die Anmeldung zum Examen

            Aus Gründen der Übersichtlichkeit gehen wir davon aus, dass Sie das EWS-Examen vorziehen – dies also Ihre erste Anmeldung zu einer Staatsprüfung ist. Sollten Sie EWS- und Fächer-Examen gleichzeitig ablegen, beachten Sie bitte die Informationen zu beiden Punkten.

            einzureichende Unterlagen
            EWS-Examen
            • Anmeldebogen (online generiert, ausgedruckt und unterschrieben: s. o.)
            • (nur für Lehramt GS/MS) Datenkontrollblatt aus campo
            • Zweitschrift der Geburtsurkunde - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes, keine beglaubigte Kopie!
              Bei Problemen der Ausstellung einer Zweitschrift aufgrund einer ausländischen Geburtsurkunde melden Sie sich direkt beim Prüfungsamt.
            • falls Sie verheiratet sind :  Ehe-/Heiratsurkunde mit Namensführung - beglaubigt durch das Standesamt!
            • (nur für Lehramt GS/MS) Nachweis der Hochschulreife (z. B. Abiturzeugnis) (beglaubigte Kopie)
            Fächer-Examen
            • Anmeldebogen (online generiert, ausgedruckt und unterschrieben: s. o.)
            • (nur für Lehramt GS/MS) aktuelles Datenkontrollblatt aus campo
            Wiederholungsprüfung
            • Anmeldebogen (online generiert, ausgedruckt und unterschrieben: s. o.)
            • (nur für Lehramt GS/MS) aktuelles Datenkontrollblatt aus campo
            Erweiterungsfach-Examen
            • Anmeldebogen (online generiert, ausgedruckt und unterschrieben: s. o.)
            • (nur für Lehramt GS/MS) aktuelles Datenkontrollblatt aus campo
            Nachqualifikation
            • Anmeldebogen: Online-Anmeldung für die Nachqualifikation
            • (nur für GS/MS) aktuelles Datenkontrollblatt aus campo
            • Zweitschrift der Geburtsurkunde - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes, keine beglaubigte Kopie!
              Bei Problemen bei der Ausstellung der Zweitschrift melden Sie sich direkt beim Prüfungsamt.
            • falls Sie verheiratet sind :  Ehe-/Heiratsurkunde mit Namensführung - beglaubigt durch das Standesamt!
            • Nachweis der Hochschulreife (z. B. Abiturzeugnis), u. a. zum Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse (kein Original, beglaubigte Kopie)
            • Anerkennungsschreiben vom Kultusministerium

            Der Notenspiegel muss nur zur Anmeldung vorgelegt werden, wenn schon alle Zulassungsvoraussetzungen (s. o.) erfüllt und verbucht sind. Ansonsten den Notenspiegel bitte erst nachreichen, wenn alle Leistungen in campo eingetragen sind.

            Grundschule und Mittelschule

            Prüfungsamt Nürnberg
            Regensburger Str. 160
            90478 Nürnberg

            Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
            Ansprechpartner*innen

            Aufgrund von Corona gibt es Einschränkungen im Parteiverkehr. Aus diesem Grund kann die Anmeldung für das Examen auch fristgerecht per Post eingereicht werden. Empfohlen wird hier der Postweg per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über ihre Abgabe haben.

            Bitte beachten: Als Abgabedatum gilt nicht der Poststempel, sondern der Posteingang.

            Die Anmeldung muss (bei erstmaliger Anmeldung) gemeinsam mit der Geburtsurkunde spätestens bis zum letzten Tag der vorgegeben Frist, welche durch das Kultusministerium vorgegeben ist, im Prüfungsamt vorliegen.

            Realschule und Gymnasium

            Prüfungsamt Erlangen
            Halbmondstr. 6 (1. Stock)
            91054 Erlangen

            Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
            Ansprechpartner*innen

            Aufgrund von Corona gibt es Einschränkungen im Parteiverkehr. Aus diesem Grund kann die Anmeldung für das Examen auch fristgerecht per Post eingereicht werden. Empfohlen wird hier der Postweg per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über ihre Abgabe haben.

            Bitte beachten: Als Abgabedatum gilt nicht der Poststempel, sondern der Posteingang.

            Die Anmeldung muss (bei erstmaliger Anmeldung) gemeinsam mit der Geburtsurkunde spätestens bis zum letzten Tag der vorgegeben Frist, welche durch das Kultusministerium vorgegeben ist, im Prüfungsamt vorliegen.

            Zulassungsvoraussetzungen

            Um nach erfolgreicher Anmeldung auch  zum Examen zugelassen zu werden, sind zudem gewisse Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen. Nur falls diese vollständig sind, können Sie diese direkt bei der Anmeldung mit vorlegen.

            Fehlende Leistungsnachweisen zum Zeitpunkt der Anmeldung können Sie bis spätestens zwei Arbeitstage vor der ersten Einzelprüfung nachreichen – sie sind deshalb bei der Anmeldung (im Gegensatz zu den oben aufgeführten Unterlagen) noch nicht zwingend erforderlich.

            Zulassungsvoraussetzungen
            EWS-Examen
            • Nachweis der zu erbringenden 35 ECTS im Bereich der Erziehungswissenschaften (als "Bescheid für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung" abrufbar und auszudrucken aus campo)
            • (nur für Lehramt GS/MS) Nachweis der zu erbringenden 8 ECTS im Bereich der Gesellschaftswissenschaften (eingetragen in campo)
            • Nachweis über die Ableistung des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (eingetragen in campo)
            Fächer-Examen
            • Nachweis über einen ordnungsgemäßen Studienverlauf nach der gültigen LAPO und FAPO (als "Notenspiegel" abrufbar und auszudrucken aus campo) - umfasst im Lehramt Grundschule, Mittelschule und Realschule 210 LP, im Lehramt Gymnasium 271 LP incl.
            • Zulassungsarbeit mindestens mit „ausreichend“ bewertet
            • Nachweis der Praktika (in campo eingetragen)
            • weitere fach-/schulartbezogene Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter folgenden Links:
              Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse, ggf. auch durch Abiturzeugnis
              Basisqualifikationen Grundschule
              Basisqualifikationen Mittelschule
            Wiederholungsprüfung Die Zulassungsvoraussetzungen wurden bereits bei der ersten Anmeldung für dieses Examen nachgewiesen.
            Erweiterungsfach-Examen Zulassungsvoraussetzungen für das Examen in den Erweiterungsfächern finden Sie in den Fächerparagraphen der LPO I unter dem Punkt "Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit xy". Ist dieser Punkt nicht vorhanden, gibt es für das entsprechende Erweiterungsfach keine expliziten Zulassungsvoraussetzungen.

            Termine

            Termin Titel
            Do. 01.06.2023 bis Di. 01.08.2023 Onlineveranstaltung
            Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Frühjahr
            Di. 13.06.2023
            14:00 bis 15:30 Uhr
            Präsenzveranstaltung
            Infoveranstaltung | Fit ins Referendariat | Lehramt Realschule

            Philosophische Fakultät, Bismarckstr. 1, 91054 Erlangen C7A1

            Do. 29.06.2023
            14:00 bis 15:30 Uhr
            Onlineveranstaltung
            Infoveranstaltung | Fit ins Referendariat | Lehramt Gymnasium
            Di. 01.08.2023 Onlineveranstaltung
            Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Frühling
            Fr. 01.12.2023 bis Do. 01.02.2024 Onlineveranstaltung
            Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Herbst
            Do. 01.02.2024 Onlineveranstaltung
            Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Herbst
            Sa. 01.06.2024 bis Do. 01.08.2024 Onlineveranstaltung
            Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Frühjahr
            Do. 01.08.2024 Onlineveranstaltung
            Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Frühling
            So. 01.12.2024 bis Sa. 01.02.2025 Onlineveranstaltung
            Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Herbst

             

            Die Zeiträume für den schriftlichen Teil des Staatsexamens für die Lehrämter an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen werden immer aktuell auf der Seite des KM veröffentlicht.

            Als grobe Orientierung gilt:

            • Examen im Frühjahr: Mitte Februar bis Mitte April
            • Examen im Herbst: Anfang August bis Anfang Oktober

            Bitte beachten Sie immer auch die aktuellen Hinweise und Regelungen auf den Seiten des Prüfungsamtes!

            Wie und bis wann funktioniert die Abmeldung vom Staatsexamen (Erste Staatsprüfung)?

            Bei der persönlichen Anmeldung zum Staatsexamen erhalten Sie im Prüfungsamt ein Merkblatt ausgehändigt. In diesem sind die jeweiligen Rücktrittsfristen vermerkt – innerhalb dieser Frist können sich abmelden. Als Richtlinie gilt: die Rücktrittsfristen endeten in den vergangenen Prüfungszeiträumen immer etwa vier Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraumes. Bitte Informieren Sie sich rechtzeitig!

            Für die Abmeldung finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes (unter Hinweise und Formulare –>  Formulare und Merkblätter für das Staatsexamen) einen Antrag auf Rücktritt von den Staatsexamensprüfungen. Diesen müssen Sie aufgefüllt und unterschrieben (!) an das Prüfungsamt senden.

             

            Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen (Grundschule) berechnet und gewichtet?

            Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsschritte.

            LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §36 Didaktik der Grundschule und §§40-58 Unterrichtsfächer

             

            Für die Berechnungen benötigen Sie

            • die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der
              • erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS)
              • fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD)
              • fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW bzw. DdGS)
            • die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n
              • in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS)
              • in der Fachdidaktik (= Examensnote FD)
              • die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen  (= Examensnote FW bzw. DdGS)

             

            Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS)

            Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}

             

            Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD)

            Fachnote (UF) {=}  \dfrac{3 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{4 }

             

            Berechnung der Fachnote Didaktiken der Grundschule (DdGS)

            Fachnote (DdGS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (DdGS) + 6 \cdot Examensnoten (DdGS)}{10}

             

            Berechnung der Gesamtnote

            Gesamtnote {=} \dfrac{2 \cdot Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (DdGS) + 3 \cdot Fachnote (UF) + Note (Zulassungsarbeit)}{9}

             

            Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.

             

            Sollten die Formeln in Ihrer Ansicht abgeschnitten sein, öffnen Sie bitte diese FAQ in einem neuen Tab!
            FAQ öffnen

            Wie wird die Note der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) im Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) gewichtet?

            Die Note der Zulassungsarbeit hat großes Gewicht im Rahmen des Staatsexamens. Bei den Lehrämtern an Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen fließt sie zu 11% in die Gesamtnote des Staatsexamens ein (§ 4, Abs. 1 LPO I), im Lehramt an Gymnasien sogar zu 12,5% (§ 4, Abs. 2 LPO I).

            Kann das Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) wiederholt werden?
            Eine einmalige Wiederholung des Staatsexamen ist möglich bei Nichtbestehen (§14 LPO I): Wiederholung nur in den Fächern, die nicht bestanden wurden (dabei entfällt Notenverbesserung auch im anderen Fach). zur Notenverbesserung (§15 LPO I): Wiederholung nur im Ganzen (Ausnahme dabei: EWS, Erweiterungsfach und Zulassungsarbeit) ein Ausstieg ist jederzeit möglich (Prüfung ist dann nicht abgelegt,  ABER eine (weitere) Wiederholung nicht mehr möglich) Wiederholung in EWS und Erweiterungsfach: besseres Ergebnis zählt automatisch Wiederholung in den Fächern: PrüfungsteilnehmerIn entscheidet binnen eines Monats Wiederholt werden muss bis spätestens zum übernächsten Termin (bei halbjährlicher Durchführung), Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung beim Prüfungsamt: zur nächsten Prüfung: innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Prüfungsergebnisse zur übernächsten Prüfung innerhalb der Anmeldefrist für diese Prüfung Für die Anmeldung zur Wiederholung benötigen Sie lediglich das Online-Anmeldeformular. Diese Unterlagen müssen Sie beim Prüfungsamtes abgeben/einsenden. Vergessen Sie nicht zu unterschreiben!
            Wann und wie erfahre ich meine Ergebnisse der 1. Staatsprüfung?
            Das Staatsexamen fällt in die Zuständigkeit des Ministeriums. Dieses informiert Sie über Ihre Prüfungsleistungen per Post. Sie können sich in etwas an diesen Zeiten orientieren: Prüfungszeitraum Frühling: Ergebnismitteilung Juli / August Prüfungszeitraum Herbst: Ergebnismitteilung Dezember / Januar Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte direkt ans Ministerium.
            Was ist ein „Freiversuch“?
            Wenn das Staatsexamen innerhalb der Regelstudienzeit absolviert wird, gelten für die Prüfungen in den Fächern (nicht für die Erziehungswissenschaften) besondere Regelungen (§16 LPO I): Wird die Prüfung nicht bestanden (es sei denn wegen Betruges), kann sie auf Antrag als nicht abgelegt gewertet werden. Wird die Prüfung bestanden, kann sie zur Verbesserung der Noten zweimal wiederholt werden. Beachten Sie unbedingt die genauen Regelungen der LPO I!
            Welche Leistungen müssen zur Zulassung zum Examen nachgewiesen werden?
            Um zum Examen zugelassen zu werden, sind gewisse Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen. Nur falls diese vollständig sind, können Sie diese direkt bei der Anmeldung zum Examen mit vorlegen. Fehlende Leistungsnachweisen zum Zeitpunkt der Anmeldung können Sie bis spätestens zwei Arbeitstage vor der ersten Einzelprüfung nachreichen – sie sind deshalb bei der Anmeldung (im Gegensatz zu den oben aufgeführten Unterlagen) noch nicht zwingend erforderlich. Zulassungsvoraussetzungen EWS-Examen Nachweis der zu erbringenden 35 ECTS im Bereich der Erziehungswissenschaften (als "Bescheid für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung" abrufbar und auszudrucken aus campo) (nur für Lehramt GS/MS) Nachweis der zu erbringenden 8 ECTS im Bereich der Gesellschaftswissenschaften (eingetragen in campo) Nachweis über die Ableistung des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (eingetragen in campo) Fächer-Examen Nachweis über einen ordnungsgemäßen Studienverlauf nach der gültigen LAPO und FAPO (als "Notenspiegel" abrufbar und auszudrucken aus campo) - umfasst im Lehramt Grundschule, Mittelschule und Realschule 210 LP, im Lehramt Gymnasium 271 LP incl. Zulassungsarbeit mindestens mit „ausreichend“ bewertet Nachweis der Praktika (in campo eingetragen) weitere fach-/schulartbezogene Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter folgenden Links: Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse, ggf. auch durch Abiturzeugnis Basisqualifikationen Grundschule Basisqualifikationen Mittelschule Gesamtübersicht in der LPO I Wiederholungsprüfung Die Zulassungsvoraussetzungen wurden bereits bei der ersten Anmeldung für dieses Examen nachgewiesen. Erweiterungsfach-Examen Zulassungsvoraussetzungen für das Examen in den Erweiterungsfächern finden Sie in den Fächerparagraphen der LPO I unter dem Punkt "Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit xy". Ist dieser Punkt nicht vorhanden, gibt es für das entsprechende Erweiterungsfach keine expliziten Zulassungsvoraussetzungen.
            Welche zusätzlichen Leistungen (Grundschule) sind bis zur Meldung zum Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) vorzuweisen?
            Diese zusätzlichen Qualifikationen sind bis zur Meldung zum Staatsexamen in den Didaktiken der Grundschule (nicht EWS) nach § 36 LPO I vorzuweisen. Fremdsprachliche Qualifikationen in Englisch Nachweis auf der Stufe B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen“ Falls Sport in der Didaktikgruppe gewählt wird Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze Deutsches Sportabzeichen in Bronze erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (mindestens 16 Stunden) Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche Falls Kunst in der Didaktikgruppe gewählt wird 3-tägiges Blockseminar aus dem Bereich Gestalten im Schulalltag Falls Musik nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt Basisqualifikation im Fach Musik in GS Falls Kunst nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt Basisqualifikation im Fach Kunst in GS Falls Sport nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt Basisqualifikation im Fach Sport in GS
            Wie funktioniert die Anmeldung zum Staatsexamen (Erste Staatsprüfung)?
            Vorgehen Vorgehen 1. Online-Anmeldung Füllen Sie das Anmeldeformular auf der entsprechenden Seite des KM aus. Grundschule Mittelschule (Hauptschule) Realschule Gymnasium berufliche Schulen Das hierbei generierte Formular benötigen Sie ausgedruckt und unterschrieben für die persönliche Anmeldung im Prüfungsamt. 2. Persönliche Anmeldung im Prüfungsamt Nach der Onlineanmeldung ist noch eine persönliche Anmeldung beim Prüfungsamt erforderlich. Achten Sie dabei auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Unterlagen für die Anmeldung zum Examen Aus Gründen der Übersichtlichkeit gehen wir davon aus, dass Sie das EWS-Examen vorziehen – dies also Ihre erste Anmeldung zu einer Staatsprüfung ist. Sollten Sie EWS- und Fächer-Examen gleichzeitig ablegen, beachten Sie bitte die Informationen zu beiden Punkten. einzureichende Unterlagen EWS-Examen Anmeldebogen (online generiert, ausgedruckt und unterschrieben: s. o.) (nur für Lehramt GS/MS) Datenkontrollblatt aus campo Zweitschrift der Geburtsurkunde - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes, keine beglaubigte Kopie! Bei Problemen der Ausstellung einer Zweitschrift aufgrund einer ausländischen Geburtsurkunde melden Sie sich direkt beim Prüfungsamt. falls Sie verheiratet sind :  Ehe-/Heiratsurkunde mit Namensführung - beglaubigt durch das Standesamt! (nur für Lehramt GS/MS) Nachweis der Hochschulreife (z. B. Abiturzeugnis) (beglaubigte Kopie) Fächer-Examen Anmeldebogen (online generiert, ausgedruckt und unterschrieben: s. o.) (nur für Lehramt GS/MS) aktuelles Datenkontrollblatt aus campo Wiederholungsprüfung Anmeldebogen (online generiert, ausgedruckt und unterschrieben: s. o.) (nur für Lehramt GS/MS) aktuelles Datenkontrollblatt aus campo Erweiterungsfach-Examen Anmeldebogen (online generiert, ausgedruckt und unterschrieben: s. o.) (nur für Lehramt GS/MS) aktuelles Datenkontrollblatt aus campo Nachqualifikation Anmeldebogen: Online-Anmeldung für die Nachqualifikation (nur für GS/MS) aktuelles Datenkontrollblatt aus campo Zweitschrift der Geburtsurkunde - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes, keine beglaubigte Kopie! Bei Problemen bei der Ausstellung der Zweitschrift melden Sie sich direkt beim Prüfungsamt. falls Sie verheiratet sind :  Ehe-/Heiratsurkunde mit Namensführung - beglaubigt durch das Standesamt! Nachweis der Hochschulreife (z. B. Abiturzeugnis), u. a. zum Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse (kein Original, beglaubigte Kopie) Anerkennungsschreiben vom Kultusministerium Der Notenspiegel muss nur zur Anmeldung vorgelegt werden, wenn schon alle Zulassungsvoraussetzungen (s. o.) erfüllt und verbucht sind. Ansonsten den Notenspiegel bitte erst nachreichen, wenn alle Leistungen in campo eingetragen sind. Grundschule und Mittelschule Prüfungsamt Nürnberg Regensburger Str. 160 90478 Nürnberg Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr Ansprechpartner*innen Aufgrund von Corona gibt es Einschränkungen im Parteiverkehr. Aus diesem Grund kann die Anmeldung für das Examen auch fristgerecht per Post eingereicht werden. Empfohlen wird hier der Postweg per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über ihre Abgabe haben. Bitte beachten: Als Abgabedatum gilt nicht der Poststempel, sondern der Posteingang. Die Anmeldung muss (bei erstmaliger Anmeldung) gemeinsam mit der Geburtsurkunde spätestens bis zum letzten Tag der vorgegeben Frist, welche durch das Kultusministerium vorgegeben ist, im Prüfungsamt vorliegen. Realschule und Gymnasium Prüfungsamt Erlangen Halbmondstr. 6 (1. Stock) 91054 Erlangen Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr Ansprechpartner*innen Aufgrund von Corona gibt es Einschränkungen im Parteiverkehr. Aus diesem Grund kann die Anmeldung für das Examen auch fristgerecht per Post eingereicht werden. Empfohlen wird hier der Postweg per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über ihre Abgabe haben. Bitte beachten: Als Abgabedatum gilt nicht der Poststempel, sondern der Posteingang. Die Anmeldung muss (bei erstmaliger Anmeldung) gemeinsam mit der Geburtsurkunde spätestens bis zum letzten Tag der vorgegeben Frist, welche durch das Kultusministerium vorgegeben ist, im Prüfungsamt vorliegen. Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsvoraussetzungen Um nach erfolgreicher Anmeldung auch  zum Examen zugelassen zu werden, sind zudem gewisse Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen. Nur falls diese vollständig sind, können Sie diese direkt bei der Anmeldung mit vorlegen. Fehlende Leistungsnachweisen zum Zeitpunkt der Anmeldung können Sie bis spätestens zwei Arbeitstage vor der ersten Einzelprüfung nachreichen – sie sind deshalb bei der Anmeldung (im Gegensatz zu den oben aufgeführten Unterlagen) noch nicht zwingend erforderlich. Zulassungsvoraussetzungen EWS-Examen Nachweis der zu erbringenden 35 ECTS im Bereich der Erziehungswissenschaften (als "Bescheid für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung" abrufbar und auszudrucken aus campo) (nur für Lehramt GS/MS) Nachweis der zu erbringenden 8 ECTS im Bereich der Gesellschaftswissenschaften (eingetragen in campo) Nachweis über die Ableistung des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (eingetragen in campo) Fächer-Examen Nachweis über einen ordnungsgemäßen Studienverlauf nach der gültigen LAPO und FAPO (als "Notenspiegel" abrufbar und auszudrucken aus campo) - umfasst im Lehramt Grundschule, Mittelschule und Realschule 210 LP, im Lehramt Gymnasium 271 LP incl. Zulassungsarbeit mindestens mit „ausreichend“ bewertet Nachweis der Praktika (in campo eingetragen) weitere fach-/schulartbezogene Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter folgenden Links: Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse, ggf. auch durch Abiturzeugnis Basisqualifikationen Grundschule Basisqualifikationen Mittelschule Gesamtübersicht in der LPO I Wiederholungsprüfung Die Zulassungsvoraussetzungen wurden bereits bei der ersten Anmeldung für dieses Examen nachgewiesen. Erweiterungsfach-Examen Zulassungsvoraussetzungen für das Examen in den Erweiterungsfächern finden Sie in den Fächerparagraphen der LPO I unter dem Punkt "Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit xy". Ist dieser Punkt nicht vorhanden, gibt es für das entsprechende Erweiterungsfach keine expliziten Zulassungsvoraussetzungen. Termine Termine Termin Titel Do. 01.06.2023 bis Di. 01.08.2023 Onlineveranstaltung Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Frühjahr Di. 13.06.2023 14:00 bis 15:30 Uhr Präsenzveranstaltung Infoveranstaltung | Fit ins Referendariat | Lehramt Realschule Philosophische Fakultät, Bismarckstr. 1, 91054 Erlangen C7A1 Do. 29.06.2023 14:00 bis 15:30 Uhr Onlineveranstaltung Infoveranstaltung | Fit ins Referendariat | Lehramt Gymnasium Di. 01.08.2023 Onlineveranstaltung Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Frühling Fr. 01.12.2023 bis Do. 01.02.2024 Onlineveranstaltung Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Herbst Do. 01.02.2024 Onlineveranstaltung Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Herbst Sa. 01.06.2024 bis Do. 01.08.2024 Onlineveranstaltung Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Frühjahr Do. 01.08.2024 Onlineveranstaltung Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Frühling So. 01.12.2024 bis Sa. 01.02.2025 Onlineveranstaltung Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Herbst   Die Zeiträume für den schriftlichen Teil des Staatsexamens für die Lehrämter an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen werden immer aktuell auf der Seite des KM veröffentlicht. Als grobe Orientierung gilt: Examen im Frühjahr: Mitte Februar bis Mitte April Examen im Herbst: Anfang August bis Anfang Oktober Bitte beachten Sie immer auch die aktuellen Hinweise und Regelungen auf den Seiten des Prüfungsamtes!
            Wie und bis wann funktioniert die Abmeldung vom Staatsexamen (Erste Staatsprüfung)?
            Bei der persönlichen Anmeldung zum Staatsexamen erhalten Sie im Prüfungsamt ein Merkblatt ausgehändigt. In diesem sind die jeweiligen Rücktrittsfristen vermerkt – innerhalb dieser Frist können sich abmelden. Als Richtlinie gilt: die Rücktrittsfristen endeten in den vergangenen Prüfungszeiträumen immer etwa vier Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraumes. Bitte Informieren Sie sich rechtzeitig! Für die Abmeldung finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes (unter Hinweise und Formulare –>  Formulare und Merkblätter für das Staatsexamen) einen Antrag auf Rücktritt von den Staatsexamensprüfungen. Diesen müssen Sie aufgefüllt und unterschrieben (!) an das Prüfungsamt senden.  
            Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen (Grundschule) berechnet und gewichtet?
            Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsschritte. LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §36 Didaktik der Grundschule und §§40-58 Unterrichtsfächer   Für die Berechnungen benötigen Sie die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS) fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD) fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW bzw. DdGS) die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS) in der Fachdidaktik (= Examensnote FD) die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen  (= Examensnote FW bzw. DdGS)   Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS) Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}   Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD) Fachnote (UF) {=}  \dfrac{3 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{4 }   Berechnung der Fachnote Didaktiken der Grundschule (DdGS) Fachnote (DdGS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (DdGS) + 6 \cdot Examensnoten (DdGS)}{10}   Berechnung der Gesamtnote Gesamtnote {=} \dfrac{2 \cdot Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (DdGS) + 3 \cdot Fachnote (UF) + Note (Zulassungsarbeit)}{9}   Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.   Sollten die Formeln in Ihrer Ansicht abgeschnitten sein, öffnen Sie bitte diese FAQ in einem neuen Tab! FAQ öffnen
            Wie wird die Note der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) im Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) gewichtet?
            Die Note der Zulassungsarbeit hat großes Gewicht im Rahmen des Staatsexamens. Bei den Lehrämtern an Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen fließt sie zu 11% in die Gesamtnote des Staatsexamens ein (§ 4, Abs. 1 LPO I), im Lehramt an Gymnasien sogar zu 12,5% (§ 4, Abs. 2 LPO I).

            Bachelor

            Studierende im Lehramtsstudiengang GS können gemäß der neuen LAPO auf Antrag nach i.d.R. 6 Semestern den akademischen Grad B.Ed. erwerben. Der Titel wird nach Vorliegen von 180 LP, verliehen. Diese stammen aus den bis zum Ende des sechsten Semesters abzulegenden Modulprüfungen nach den Bestimmungen des besonderen Teils und der jeweiligen [FPO], wobei die Zulassungsarbeit auf Antrag als Bachelorarbeit angerechnet werden kann.

            Lehramt | Gymnasium | Realschule | Bachelor | ZfL

            Modulleistungen | Bachelorgrad | Bachelorzeugnis

            Autor
            Manuela Linsner
            Quelle
            https://www.video.uni-erlangen.de/clip/id/18908
            Anbieter
            Videoportal der FAU (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg)

            Häufige Fragen

            Bis zu welchem Zeitpunkt kann ich das Bachelorzeugnis beantragen?

            “Der Antrag auf Verleihung des akademischen Grades muss spätestens ein Jahr nach dem Bestehen der Ersten Lehramtsprüfung gestellt werden.” Diese Frist ist in § 31 (6), Satz 3 der LAPO geregelt.

            Verliere ich mit der Verleihung des Bachelorgrades meinen BAföG-Anspruch?

            Der Erhalt des Bachelorgrades kann dazu führen, dass Sie keine Ansprüche auf BAföG mehr haben, da der Bachelor als ein Abschluss zu werten ist. Beachten Sie bitte deshalb die Frist für einen Antrag gemäß § 31 (6), Satz 3 der LAPO wonach es heißt: “Der Antrag auf Verleihung des akademischen Grades muss spätestens ein Jahr nach dem Bestehen der Ersten Lehramtsprüfung gestellt werden.”

            Was muss ich für die Anerkennung meiner Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) als Bachelorarbeit unternehmen?

            Ihre Zulassungsarbeit kann als Bachelorarbeit anerkannt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Betreuerin / der Betreuer ein gesondertes Gutachten erstellt. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes zum Download. Ein Verweis auf das Gutachten der Zulassungsarbeit ist nicht ausreichend!

            Um dann auch den Bachelor-Titel ausgestellt zu bekommen, müssen Sie zusätzlich einen Antrag für die Verleihung des Bachelor-Grades beim Prüfungsamt abgeben. Bitte reichen Sie diesen Antrag erst ein, wenn das gesonderte Gutachten erstellt wurde und beim Prüfungsamt vorliegt.

            Welchen Einfluss hat das gewählte Fach der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) auf die Art des Bachelorgrades?

            Studierende der Lehramtsstudiengänge Grund-, Mittel- und Realschule erhalten unabhängig vom Themengebiet der Zulassungsarbeit auf Antrag den B.Ed..

            Bei Studierenden des Lehramtsstudiengangs Gymnasium hängt der beantragbare Bachelor-Grad zunächst von der studierten Fächerkombination ab (vgl. §31 LAPO). Für die meisten Fächerkombinationen ist dies der B.A..
            Nur bei einem Studium rein naturwissenschaftlicher Fächer im gymnasialen Lehramt kommt es auf das Fach der Zulassungsarbeit an: Um einen B.Sc. zu erhalten, dürfen Sie Ihre Hausarbeit nicht in den Erziehungswissenschaften und nur in Ausnahmefällen in der Fachdidaktik schreiben. Wählen Sie mit einer rein naturwissenschaftlichen Fächerkombination ein erziehungswissenschaftliches Thema für Ihre schriftliche Hausarbeit erhalten Sie einen B.Ed. Bei einer fachdidaktischen Ausrichtung entscheidet der thematische Schwerpunkt über den Bachelorgrad.

            Wichtiger Hinweis:
            Damit die Zulassungsarbeit als Bachelorarbeit anerkannt werden kann, muss dem Antrag auf Verleihung des Bachelor-Grades ein neues Gutachten für die Bachelorarbeit beigefügt werden. Das neue Gutachten muss sich ausdrücklich auf eine „Bachelorarbeit“ beziehen – es ist nicht ausreichend, auf das Gutachten für die Zulassungsarbeit zu verweisen.

            Wer ist meine Ansprechpartnerin im Prüfungsamt für die Ausstellung des Bachelorzeugnisses?

            Ihre Ansprechpartnerin für die Ausstellung des Bachelorzeugnisses, welches im Rahmen des Lehramtsstudiums erworben werden kann, ist:

             

            Lehramt Grund- und Mittelschule:

            Karin Holzke

            Regensburger Straße 160, 90478 Nürnberg, Telefonnummer:+49 911 5302-512

            karin.holzke@fau.de

             

             

            Lehramt Realschule und Gymnasium:

            Cornelia Zschache

            Halbmondstraße 6, 91054 Erlangen, Telefonnummer:+49 9131 85-24879

            zuv-pa-lehramt-rs-gy@fau.de

            Wer kann einen lehramtsbezogenen Bachelorabschluss erhalten?

            Lehramtsstudierende der FAU können ein lehramtsbezogenes Bachelorzeugnis beantragen. Voraussetzung für den Antrag ist, dass die benötigten Module (siehe FAU-Prüfungsordnungen) im Lehramtsstudium absolviert wurden. Der Antrag auf Verleihung des Bachelorgrades ist beim entsprechenden Prüfungsamt zu stellen.

            Studierende müssen davon mindestens 15 ECTS Punkte an der FAU erbracht haben, um ein Bachelorzeugnis zu beantragen. Studierenden, die ihr komplettes Lehramtsstudium an einer anderen Universität absolviert haben, kann kein lehramtsbezogenes Bachelorzeugnis ausgestellt werden.

            Wer ist meine Ansprechpartnerin im Prüfungsamt für die Ausstellung des Bachelorzeugnisses?
            Ihre Ansprechpartnerin für die Ausstellung des Bachelorzeugnisses, welches im Rahmen des Lehramtsstudiums erworben werden kann, ist:   Lehramt Grund- und Mittelschule: Karin Holzke Regensburger Straße 160, 90478 Nürnberg, Telefonnummer:+49 911 5302-512 karin.holzke@fau.de     Lehramt Realschule und Gymnasium: Cornelia Zschache Halbmondstraße 6, 91054 Erlangen, Telefonnummer:+49 9131 85-24879 zuv-pa-lehramt-rs-gy@fau.de
            Wer kann einen lehramtsbezogenen Bachelorabschluss erhalten?
            Lehramtsstudierende der FAU können ein lehramtsbezogenes Bachelorzeugnis beantragen. Voraussetzung für den Antrag ist, dass die benötigten Module (siehe FAU-Prüfungsordnungen) im Lehramtsstudium absolviert wurden. Der Antrag auf Verleihung des Bachelorgrades ist beim entsprechenden Prüfungsamt zu stellen. Studierende müssen davon mindestens 15 ECTS Punkte an der FAU erbracht haben, um ein Bachelorzeugnis zu beantragen. Studierenden, die ihr komplettes Lehramtsstudium an einer anderen Universität absolviert haben, kann kein lehramtsbezogenes Bachelorzeugnis ausgestellt werden.

            Downloads und Links

            Master

            Selbstverständlich stehen Ihnen die Masterstudiengänge der FAU offen. Direkt an LehramtsabsolventInnen richtet sich der Masterstudiengang Erziehungswissenschaftlich-Empirische Bildungsforschung.

            Für die Beratung zur Wahl des für Sie passenden Masterstudiengangs können Sie sich an die jeweiligen Masterbeauftragten des jeweiligen Faches oder an das Studien Service Center (SSC) Ihrer Fakultät wenden:

            Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie
            Naturwissenschaftliche Fakultät
            Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
            Technische Fakultät

             

            Hilfe und weitere Infos

            Beratung & Kontakte

            Information, Beratung und Kontakte für Grund- und Mittelschule

            Wir wollen Sie bei Ihrer Entscheidung, ein zielorientiertes und eigenverantwortliches Lehramtsstudium zu absolvieren, bestmöglich unterstützen. Daher bieten wir ein umfassendes Informations- und Beratungsangebot an.
            Nutzen Sie die Homepage und Informationsveranstaltungen, um übergreifende Informationen zu erhalten.
Sollten Sie ein sehr persönliches Anliegen haben oder sollten nach Nutzung der genannten Angebote noch Fragen offen bleiben, können Sie eine individuelle Beratung vereinbaren.

            ZfL

            Lehramt an der FAU

            IBZ Informations- und Beratungszentrum

            Das IBZ berät u.a. zu Bewerbungs- und Zulassungsverfahren, zum Studium, zur Verknüpfung von Studium und Beruf und zum Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

            DozentInnen

            Bei Fragen zu den zu erbringenden Prüfungsleistungen (Hausarbeit, Klausur, Referat, etc.) wenden Sie sich an Ihre Dozierenden. Diese sind auch Ihr/e AnsprechpartnerInnen wenn, es um nicht eingetragene Prüfungsleistungen geht. Das Prüfungsamt kann Ihnen hier nicht weiterhelfen, da die Verbuchung von den DozentenInnen/Lehrstühlen durchgeführt wird.

            FachstudienberaterInnen

            Bei fachbezogenen Fragen wie z.B. der Verteilung / Verschieben der Module über die Semester hinweg, Arbeitsumfang des Studiengangs oder Fragen zum Zugang zu einzelnen Veranstaltungen stehen Ihnen in jedem Fach FachstudienberaterInnen zur Verfügung:

            Prüfungsbeauftragte

            Bei Fragen zu Prüfungsangelegenheiten im Fach oder der Anerkennung vorhandener Prüfungsleistungen aus einem anderen Studiengang stehen Ihnen in jedem Fach Prüfungsbeauftragte zur Verfügung:

            Prüfungsamt

            Das Prüfungsamt hat eine Doppelrolle – zum einen ist es für die Verwaltung Ihrer universitären Leistungen zuständig und zum anderen fungiert es im Rahmen des 1. Staatsexamens als Außenstelle des Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
            Wenden Sie sich an das Prüfungsamt, wenn es um Fragen zur Prüfungsan- und abmeldungen, Fristverlängerungen, die Abgabe Ihrer Praktikabestätigungen, das Einreichen Ihrer Zulassungsarbeit, die Zulassung zum 1. Staatsexamen oder das Ausstellen des Bachelorzeugnisses geht.

            Praktikumsamt

            Das Praktikumsamt ist für Anmeldungen und Anerkennungen Ihrer Praktika im Lehramtsstudium zuständig. Die Bescheinigungen Ihrer Praktika geben Sie im Prüfungsamt ab.

            SSC Studien-Service-Center Campus Regensburger Straße - Nürnberg

            Am Campus Regensburger Straße steht Ihnen das Studien Service Center mit einem umfassenden Beratungsangebot zur Verfügung wie z.B. Career Service, ZfL-StudienberaterInnen, IBZ, Psychologische Beratung, BAföG-Beratung usw.

            Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

            Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus informiert Sie über die LehrerInnenausbildung, Einstellungszahlen, Quereinstiege, Anerkennungsmöglichkeiten ausländischer Lehramtsabschlüsse etc.

            SeLF – Eignungsreflexion

            Kern des Beratungstools SeLF sind 16 Kurzfilme über zentrale Aufgaben im Lehrerberuf. Das Beratungstool ist nicht nur für Studieninteressierte sondern auch für Studierende gedacht. Die Reihenfolge der Bearbeitung ist nicht vorgegeben. Wählen Sie ein Thema, das Sie interessiert und starten Sie die Bearbeitung, indem Sie auf den Film klicken. Nach jedem Film werden Ihnen drei Fragen gestellt. Anschließend notieren Sie sich eine kurze eigene Reflexion zum Film. Eine Übersicht zeigt Ihnen Ihr Gesamtergebnis an. Dieser Test ist eine erste Einschätzung und kann eine Beratung nicht ersetzen.

            Weitere Angebote

            Übersicht über die weiteren Beratungsangebote
            Wer berät eigentlich zu welchen Fragen? Wir haben das in einer Übersicht für Sie zusammengestellt.
            Klicken Sie für eine größere Darstellung direkt auf die Tabelle. Einen Link zum jeweiligen Angebot finden Sie unten!

            Allgemeine Studienberatung (IBZ)

            Das IBZ berät u.a. zu Bewerbungs- und Zulassungsverfahren, zum Studium, zur Verknüpfung von Studium und Beruf und zum Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.

            Büro für Gender und Diversity

            Das Büro für Gender und Diversity ist die zentrale Stelle der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) rund um das Thema Chancengleichheit. Zur Förderung von Chancengleichheit setzt die FAU die Strategien des Gender Mainstreaming, des Diversity Management sowie Strategien zur Gewährleistung der Vereinbarung von Studium, Beruf und Familie ein.

            Career Service

            Der Career Service unterstützt Sie u.a. bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen oder hilft Ihnen bei der Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche.

            Familienservice

            Der Familienservice berät z.B. zu Schwangerschaft, Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen etc.

            Fachschaftsinitiativen

            Die Fachschaftsinitiativen sind die studentischen Ansprechpartner*innen für eine Vielzahl von Fragen. Dort kann man auch einfach mal auf einen Schwatz vorbeikommen.

            Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA)

            Das Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) ist das zentrale Kompetenzzentrum der Universität in allen internationalen Fragen zu Studium, Lehre und Mobilität

            Neben dem RIA sind direkt an den Fakultäten Ansprechpartner für Sie da:

            Rechenzentrum (RRZE)

            Der sichere Umgang mit Excel, Citavi, Photoshop & Co spart Zeit und Nerven in Studium, Praktikum und Beruf. Daher bietet das IT-Schulungszentrum des RRZE eine breite Palette kostengünstiger Software-Schulungen an.

            Sprachenzentrum

            Sprachkurse sind nur das offensichtlichste Angebot des Sprachenzentrums der FAU. Zusätzlich gibt es hier noch

            Studentenwerk

            Das Studentenwerk bietet psychologisch-psychotherapeutische Beratung, Sozialberatung und Rechtsberatung an.

            StudiCare

            Die Online-Gesundheitstrainings von StudiCare sind strukturierte Selbsthilfetrainings. Diese Trainings können in unterschiedlichsten Bereichen das Wohlbefinden verbessern und psychische Beschwerden reduzieren. Die Trainings sind kostenlos!

            Universitätsbibliothek

            • Die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg (UB) verfügt über ein breites Angebot an Beratungsmöglichkeiten und Kursen rund um die Förderung Ihrer Informationskompetenz.
            • Das vielfältige Angebot umfasst neben allgemeinen und fachspezifischen Informationsveranstaltungen auch individuelle Beratung, beispielsweise über den UB Coach.

            Zentralinstitut für Wissenschaftsreflexion und Schlüsselqualifikationen (ZiWiS)

            Wege ins Ausland

            Weltweit steht die FAU mit rund 500 Hochschulen in Kontakt und unterhält so ein umfangreiches Netzwerk, das den Zugang zum Auslandsstudium im Lehramt ermöglicht. Darüberhinaus gibt es im Lehramtsstudium vielfältige Möglichkeiten, Auslandserfahrungen durch Praktika / Lehrassistenzen zu sammeln.

            Praktika & Lehrassistenz

            Erfahrungsberichte und kompetente AnsprechpartnerInnen für eine persönliche Beratung zu Lehramtspraktika finden Sie im Internationalen Büro. Das Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) bietet Informationen zu Auslandsstipendien.

            Studium

            Ein Auslandsstudium ist sehr individuell und bedarf einer sorgfältigen Planung und Vorbereitung. Erfahrungsberichte, Unterstüzung, Kontakte und Informationen sind für Sie unter Studieren im Ausland zusammengetragen.

            Eine Broschüre des DAAD informiert Sie über Auslandsaufenthalte im Lehramtsstudium.

            Daneben gibt es das Internationale Büro der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie.

            Newsletter

            Studierende und Mitarbeitende der FAU

            Alle Lehramtsstudierenden der FAU sind in der Regel automatisch für den ZfL-Newsletter für Studierende  eingetragen. Sie können sich im idM-Portal unter dem Punkt Einstellungen > E-Mail-Abonnements > uniweit an- und abmelden.
            Dozierende, interessierte MitarbeiterInnen und alle anderen Studierenden der FAU können ebenfalls den Newsletter über das idM-Portal abonnieren.

            Externe

            Personen, die nicht an der FAU studieren oder beschäftigt sind, haben hier die Möglichkeit den ZfL-Newsletter für Studierende zu abonnieren oder abzubestellen.
            Wenn Sie an der FAU studieren oder beschäftigt sind, folgen Sie bitte der obigen Anleitung.


            Termine

            Termin Titel
            Do. 01.06.2023 bis Di. 01.08.2023 Onlineveranstaltung
            Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Frühjahr
            Di. 01.08.2023 Onlineveranstaltung
            Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Frühling
            Fr. 01.12.2023 bis Do. 01.02.2024 Onlineveranstaltung
            Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Herbst
            Do. 01.02.2024 Onlineveranstaltung
            Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Herbst
            Sa. 01.06.2024 bis Do. 01.08.2024 Onlineveranstaltung
            Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Frühjahr

            Finanzierung

            Auch wenn Sie kein BAföG erhalten, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihr Studium finanzieren können.

            Berufsfeldbezogene Jobmöglichkeiten

            Stipendien für Lehramtsstudierende

            Weitere Stipendien (für Studierende aller Fachrichtungen)

            Studienbeginn

            Wie erstelle ich einen Stundenplan?

            Informationen des IBZ zur Erstellung eines Stundenplans für Lehramt GS/MS
            Zum campo-Tutorial – bitte vorher einloggen!
            Uni-Vlog: Stundenplan erstellen – Campo für Anfänger*innen
            Campo-Merkblatt des ZfL
            Weitere Informationen

            Häufige Fragen

            Darf bzw. muss ich im Urlaubssemester Modulprüfungen ablegen?

            Wer sich im Urlaubssemester befindet, darf keine Studien- oder Prüfungsleistungen erbringen, d. h. nicht an Modulprüfungen teilnehmen oder die Zulassungsarbeit verfassen. Wiederholungsprüfungen müssen aber in der Regel absolviert werden – wenn man aufgrund eines Auslandsaufenthalt verhindert ist, muss man dies zeitnah beim Prüfungsamt belegen, um von der Regel ausgenommen zu werden.

            Anders verhält es sich bei Studierenden, die aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit oder zum Zweck der Pflege eines Angehörigen beurlaubt sind: sie dürfen während einer Beurlaubung Studien- und Prüfungsleistungen erbringen.

             

            In meinem Stundenplan gibt es eine Überschneidung. Was soll ich tun?

            Leider gibt es aufgrund der Vielzahl möglicher Fächerkombinationen tatsächlich ab und zu Überschneidungen. Häufig kann durch eine geschickte Wahl von Alternativterminen die Überschneidung umgangen werden.

            Prüfen Sie, ob eine der beiden Veranstaltungen Relevanz für die GOP hat, falls ja, sollen Sie dieser Veranstaltung den Vorzug geben.

            Beachten Sie zudem, dass manche Veranstaltungen nicht jedes Semester, sondern im Jahreszyklus angeboten werden und sich damit der Beginn  / Abschluss eines Moduls ggfs. verzögern kann.

            Ist ein Ausweichen auf Alternativtermine nicht möglich, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Studienfachberater/innen (https://www.phil.fau.de/studium/studienangebot/lehramt/), damit diese darüber informiert sind. Häufig wird es zwar nicht möglich sein, die Veranstaltung zu verschieben, aber mit geschickter Planung können Sie ggf. Veranstaltungen, die eigentlich für höhere Semester gedacht sind, tauschen und so trotzdem zügig weiterstudieren.

            WICHTIG: Sollten die beiden sich überschneidenden Veranstaltungen relevant für die GOP sein, so achten Sie auf eine gründliche Dokumentation. Ein Antrag auf Verlängerung der GOP kann hiermit begründet werden.

            Was ist der Unterschied zwischen der Regel- und Maximalstudienzeit?

            Die Regelstudienzeit § 20 Absatz 2 (LPO I) besagt, wie lange ein Studium in der Regel dauert, sie darf ohne Antrag bis zum Erreichen der Maximalstudiendauer § 31 Absatz 2 (LPO I) überschritten werden. Ist die Maximalstudiendauer ausgeschöpft, ist i.d.R. erstmalig das Staatsexamen abzulegen.

            Gründe für das Überschreiten der Regelstudiendauer können in der selbstständigen Finanzierung des Studiums, dem Ausüben einer ehrenamtlichen Tätigkeit, dem Überschneiden von Veranstaltungsterminen und vielen anderen Bereichen, die so vielfältig wie das Leben sind, liegen.

             

            Lehramt an Grund-, Mittel- und Realschulen

            • Regelstudiendauer: 7 Semester
            • Maximalstudiendauer: 12 Semester

            Lehramt an Gymnasien

            • Regelstudiendauer: 9 Semester
            • Maximalstudiendauer: 14 Semester

             

            Die Hinzunahme eines Erweiterungsfaches wirkt sich nicht auf die Maximalstudiendauer aus. Die Regelstudiendauer, die für den BAföG-Bezug bedeutend ist, kann sich unter bestimmten Bedingungen verlängern: LPO I § 31 Absatz 2  bzw. LPO I § 20 Absatz 2

             

             

             

            Was sind Module?

            Das Lehramtsstudium nach der LPO I (2008) ist in Modulen organisiert. Ein Modul besteht in der Regel aus mehreren Lehrveranstaltungen (z. B. Vorlesung und Seminar, oder mehreren Vorlesungen), die thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmt sind. Jedem Modul ist eine feste Anzahl an LP  zugeordnet. Die Anzahl dieser LP quantifiziert den (erwarteten) studentischen Arbeitsaufwand, da 1 LP in etwa 30 Arbeitsstunden entspricht. Wenn Sie mit 40 möglichen Arbeitsstunden pro Woche rechnen, sollten Sie also Module im Umfang von ca. 30 LP belegen. Die Lehrveranstaltungen eines Moduls sollen innerhalb von höchstens zwei Semestern abgeschlossen sein.

            Wie erstelle ich einen Stundenplan?

            1. Schritt

            Lesen Sie die aktuellste Studien- und Prüfungsordnung für das Lehramt allgemein LAPO sowie die jeweiligen Fachstudien- und Prüfungsordnungen für Ihre Unterrichtsfächer (FAPO) quer und suchen Sie dabei vor allem die nach Semester geordneten tabellarischen Darstellungen für Ihre Schulart.

            Tipp: Speichern Sie diese Fassungen der LAPO und FAPO
            gleich auf Ihrem Computer. Es gibt immer wieder Änderungen. Für Sie gilt jedoch bis Studienende die Fassung, die auch zu Ihrem Studienbeginn gültig war. So wissen Sie immer, welche die für Sie gültige Fassung ist.

            2. Schritt

            Suchen Sie die in der LAPO und in den FAPO empfohlenen Veranstaltungen im Vorlesungsverzeichnis Vorlesungsverzeichnis (Campo).

            Tipp: Veranstaltungen im Umfang von etwa 30 LP können in einem Semester gut absolviert werden. Achten Sie, wenn möglich, auf die Prüfungsleistungen, die Sie erbringen müssen – zu viele Klausuren bzw. Hausarbeiten in einem Semester können überfordern.

            3. Schritt

            Beachten Sie bei der Auswahl der Veranstaltungen die Anforderungen der GOP Ihrer Studienfächer/Unterrichtsfächer.

            Tipp: Müssen Sie sich aufgrund einer zeitlichen Überschneidung zwischen zwei Veranstaltungen entscheiden, so hat diejenige Vorrang, die für die GOP relevant ist.

            Wie kann ich feststellen, welche Leistungen/Nachweise ich bereits erbracht habe bzw. mir noch fehlen?

            Zum einen können Sie dies der entsprechenden Prüfungsordnung LAPO und FAPO entnehmen oder zum anderen in Ihren Leistungsdaten bzw. entsprechenden Bescheinigungen unter campo nachsehen: Anleitung zum Abruf der Notenspiegel

             

            Wo finde ich Hilfe bei der Erstellung meines (ersten) Stundenplans?

            Vor Beginn jedes Wintersemesters gibt es Einführungsveranstaltungen für unsere Erstsemester-Studierenden.

            Speziell für Lehramtsstudierende haben wir fachübergreifende StudOn-Kurse eingerichtet. Videos zur Stundenplanerstellung, dem Studienaufbau und den Praktika und Lernmodule, in denen alle wichtigen Informationen zum Studienstart abgebildet sind, erleichtern Ihnen den Semesterstart.

            Sie finden die Kurse in StudOn unter: https://www.studon.fau.de/
            Magazin > Zentrale Einrichtungen > ZfL– Studienberatung Lehramt Realschule und Gymnasium > Semestergruppen

            Bitte loggen Sie sich ein und wählen dann den für Sie passenden Kurs aus: Zielorientiert Lehramt studieren – Studienbeginn WS 22 / 23

            Für Ihre noch offenen Fragen, bieten sich unsere Kleingruppenberatungen an. Anmeldung und Infos: https://zfl.fau.de/studium/termine /

            Bitte beachten Sie: Leider können wir aufgrund der Vielzahl an Studierenden und Fächerkombinationen keine Einzelberatungen zur Stundenplanerstellung anbieten und auch keine Stundenpläne kontrollieren.

            Was ist der Unterschied zwischen der Regel- und Maximalstudienzeit?
            Die Regelstudienzeit § 20 Absatz 2 (LPO I) besagt, wie lange ein Studium in der Regel dauert, sie darf ohne Antrag bis zum Erreichen der Maximalstudiendauer § 31 Absatz 2 (LPO I) überschritten werden. Ist die Maximalstudiendauer ausgeschöpft, ist i.d.R. erstmalig das Staatsexamen abzulegen. Gründe für das Überschreiten der Regelstudiendauer können in der selbstständigen Finanzierung des Studiums, dem Ausüben einer ehrenamtlichen Tätigkeit, dem Überschneiden von Veranstaltungsterminen und vielen anderen Bereichen, die so vielfältig wie das Leben sind, liegen.   Lehramt an Grund-, Mittel- und Realschulen Regelstudiendauer: 7 Semester Maximalstudiendauer: 12 Semester Lehramt an Gymnasien Regelstudiendauer: 9 Semester Maximalstudiendauer: 14 Semester   Die Hinzunahme eines Erweiterungsfaches wirkt sich nicht auf die Maximalstudiendauer aus. Die Regelstudiendauer, die für den BAföG-Bezug bedeutend ist, kann sich unter bestimmten Bedingungen verlängern: LPO I § 31 Absatz 2  bzw. LPO I § 20 Absatz 2      
            Was sind Module?
            Das Lehramtsstudium nach der LPO I (2008) ist in Modulen organisiert. Ein Modul besteht in der Regel aus mehreren Lehrveranstaltungen (z. B. Vorlesung und Seminar, oder mehreren Vorlesungen), die thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmt sind. Jedem Modul ist eine feste Anzahl an LP  zugeordnet. Die Anzahl dieser LP quantifiziert den (erwarteten) studentischen Arbeitsaufwand, da 1 LP in etwa 30 Arbeitsstunden entspricht. Wenn Sie mit 40 möglichen Arbeitsstunden pro Woche rechnen, sollten Sie also Module im Umfang von ca. 30 LP belegen. Die Lehrveranstaltungen eines Moduls sollen innerhalb von höchstens zwei Semestern abgeschlossen sein.
            Wie kann ich feststellen, welche Leistungen/Nachweise ich bereits erbracht habe bzw. mir noch fehlen?
            Zum einen können Sie dies der entsprechenden Prüfungsordnung LAPO und FAPO entnehmen oder zum anderen in Ihren Leistungsdaten bzw. entsprechenden Bescheinigungen unter campo nachsehen: Anleitung zum Abruf der Notenspiegel  
            Wo finde ich Hilfe bei der Erstellung meines (ersten) Stundenplans?
            Vor Beginn jedes Wintersemesters gibt es Einführungsveranstaltungen für unsere Erstsemester-Studierenden. Die fachübergreifende Einführungsveranstaltung zum Lehramt befasst sich mit dem Aufbau des Studiums, den zugrunde liegenden Prüfungsordnungen ebenso wie mit den theoretischen  Grundlagen der Stundenplanerstellung. Zusätzlich veranstaltet auch jedes Fach spezifische Einführungsveranstaltungen, in denen auf Besonderheiten des Faches hingewiesen wird. Speziell für Lehramtsstudierende haben wir fachübergreifende StudOn-Kurse eingerichtet. Videos zur Stundenplanerstellung, dem Studienaufbau und den Praktika und Lernmodule, in denen alle wichtigen Informationen zum Studienstart abgebildet sind, erleichtern Ihnen den Semesterstart. Sie finden die Kurse in StudOn unter: https://www.studon.fau.de/ Magazin > Zentrale Einrichtungen > ZfL– Studienberatung Lehramt Realschule und Gymnasium > Semestergruppen Bitte loggen Sie sich ein und wählen dann den für Sie passenden Kurs aus: Zielorientiert Lehramt studieren – Studienbeginn WS 22 / 23 Für Ihre noch offenen Fragen, bieten sich unsere Kleingruppenberatungen an. Anmeldung und Infos: https://zfl.fau.de/studium/termine / Bitte beachten Sie: Leider können wir aufgrund der Vielzahl an Studierenden und Fächerkombinationen keine Einzelberatungen zur Stundenplanerstellung anbieten und auch keine Stundenpläne kontrollieren.

            Referendariat

            Mit dem Bestehen des 1. Staatsexamens und dem Eintritt ins Referndariat ist das Bayerische Staatsministerium für Bildung, Kultus, Wissenschaft und Kunst (KM) Ihr Ansprechpartner. Ein paar grundlegende Informationen möchten wir Ihnen jedoch schon im Vorfeld mit auf den Weg geben:

            Informationsveranstaltungen

            Immer im Sommersemester finden Informationsnachmittage zu Formalia und Ablauf des Referendariats statt.

            Kommende Termine

            Keine Veranstaltungen oder Termine vorhanden!

            Bitte informieren Sie sich auch über unseren Newsletter oder auf unseren Seiten über die aktuellen Termin.

            Anmeldung

            Die Termine und Formblätter zur Anmeldung zum Referendariat werden vom Kultusministerium selbst zusammen mit der Anmeldungsbestätigung / Zulassung zum Staatsexamen versendet:

            Sollten Sie das 1. Staatsexamen nicht bestehen, ist ein Rücktritt vom Referendariat eigentlich nicht notwendig, da dann die Zugangsvoraussetzungen zum Beginn des Referendariates nicht erfüllt sind – auch hier informiert Sie das KM.

            Rechtliche Grundlagen

            Auch das Referendariat ist vom KM reglementiert. Zulassung, Ablauf und Ausbildungsinhalte, die letztlich die Bewertungsgrundlage bilden, finden Sie in den Zulassungs- und Ausbildungsordnungen für die jeweiligen Lehrämter. Organisation, Durchführung, Prüfungsleistungen und -ergebnisse der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (= 2. Staatsexamen) werden in der LPO II geregelt.
            Diese werden Ihnen auf den Seiten des KM zur Einsicht bereitgestellt.

            Wechsel/Anerkennung

            Informieren Sie sich zunächst auf unserer Webseite zum Studienfach-, Studiengang- oder Schulartwechsel. Sollten noch Fragen offen sein, können Sie die StudienberaterInnen des aufnehmenden Faches kontaktieren.

            Häufige Fragen

            Ich möchte den Studiengang wechseln. Wie muss ich vorgehen?

            Bei einem Studiengangswechsel verlassen Sie Ihren bestehenden Lehramtsstudiengang und wechseln in ein anderes Lehramt bzw. in einen Bachelorstudiengang. Ein Wechsel ins Lehramt ist ebenfalls möglich. In beiden Fällen können die Fächer dabei behalten oder gewechselt werden.

            Das Vorgehen zur Anerkennung von bestehenden Leistungen aus Ihrem vorherigen Studiengang finden Sie hier:

            Die nötigen Formulare finden Sie hier:

            WICHTIG:

            • Ein Wechsel ins 1. Fachsemester ist immer nur zum Wintersemester möglich.
              Ausnahme: Das Fach Mathematik kann im Lehramt Grund-, Mittel- und Realschule auch zum Sommersemester begonnen werden.
            • Ein Wechsel in ein höheres Fachsemester (aufgrund angerechneter Vorleistungen) ist unter bestimmten Bedingungen zum Sommersemester möglich – Details erfahren Sie bei der Studierendenverwaltung.
            • Sie müssen auch bei einem Wechsel die Modalitäten zur Einschreibung (Voranmeldeverfahren, Uni-NC, etc.) des neuen Studiengangs beachten.

            Ich möchte mein (Unterrichts-)Fach wechseln. Wie muss ich vorgehen?

            Bei einem Studienfachwechsel bleiben Sie in Ihrem bestehenden Lehramt eingeschrieben und tauschen nur ein Fach (ggf. auch zwei Fächer) aus.
            Bitte reichen Sie für den Studienfachwechsel den ausgefüllten und unterschriebenen (!) Antrag auf Studiengangwechsel bei der Studierendenverwaltung ein.

            WICHTIG:

            • Ein Wechsel ins 1. Fachsemester ist immer nur zum Wintersemester möglich. Ein Wechsel in ein höheres Fachsemester (aufgrund angerechneter Vorleistungen) ist unter bestimmten Bedingungen zum Sommersemester möglich – Details erfahren Sie in der Studierendenverwaltung.
            • Sie müssen auch bei einem Wechsel die Modalitäten zur Einschreibung (Voranmeldeverfahren, Uni-NC, etc.) des neuen Faches beachten.
            • Bei einem Fachwechsel starten Sie mit dem neuen Fach i. d. R. im 1. Fachsemester (s. o.) – im anderen Fach bleiben Sie in dem Fachsemester in dem Sie bereits waren. Für die Maximalstudiendauer o. ä. wird dann vom niedrigeren Fachsemester ausgegangen. Dies gilt jedoch nicht für den Freiversuch im Examen – hier zählen die Hochschulsemester.

            Wie kann ich mir bei einem Wechsel Studienleistungen anerkennen lassen?

            Bei einem Wechsel des Studiengangs/Studienfachs/der Hochschule können Sie Ihre bisherigen Studienleistungen (Module und ggf. Bachelorarbeit) bei den Prüfungsbeauftragten des jeweiligen Faches im Fach bzw. freien Bereich anrechnen lassen. Diese entscheiden, ob eine Anerkennung möglich ist und falls ja, in welchem Umfang.

             

            Die Kontaktdaten finden Sie unter:

             

            Achten Sie bei E-Mail-Anfragen auf die Qualität und Lesbarkeit Ihrer eingescannten Unterlagen.

             

            Für die Anerkennung benötigen Sie:

            • einen ausgefüllten Antrag auf Anerkennung für die Schulart, in die Sie wechseln möchten
            • eine zertifizierte Übersicht über die Leistungen, die Sie sich anerkennen lassen möchten (z. B. aus dem Notenverwaltungssystem Ihrer Universität)
              Bitte verzichten Sie darauf nur Ausschnitte aus dem Dokument zu schicken: eine eindeutige Zuordnung ist dann nicht mehr möglich!
            • ggf. Nachweise zu den Inhalten und dem Umfang der erbrachten Leistungen
              Falls Sie nicht innerhalb der FAU Erlangen-Nürnberg wechseln: Bitte legen Sie die Modulbeschreibungen der absolvierten Module vor.

             

            Nachdem Sie die Anträge auf Anerkennungen von den Prüfungsbeauftragten zurück erhalten haben, reichen Sie die ausgefüllten Formulare im entsprechenden Prüfungsamt ein. Manche Prüfungsbeauftragte senden die Anerkennungen auch direkt an das Prüfungsamt und geben Ihnen kurz Bescheid.

             

            Ausnahme: Beim lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium (M. Ed.) verwenden Sie zwar das Formular für Lehramt Gymnasium, senden dieses aber abweichend vom üblichen Vorgehen an die Geschäftsstelle des ZfL anstatt an das Prüfungsamt.

            Wie kann ich mir etwas als Praktikum anerkennen lassen?

            Gegebenenfalls haben Sie auch schon Praktika abgeleistet oder eine Berufsausbildung absolviert: die Prüfung, ob diese auf das nun studierte Lehramt übertragbar sind, wird durch das Praktikumsamt Ihres nun studierten Lehramts direkt vorgenommen:

            Die Anerkennung Ihrer Praktika reichen Sie im entsprechenden Prüfungsamt ein.

            Downloads und Links