Lehramt Grundschule 210 LP
Studieninhalte 210 LP
- Module: Fachwissenschaften 54 LP
- Module: Fachdidaktik 12 LP
Sie studieren ein Unterrichtsfach und dessen Fachdidaktik. Informationen über die zu besuchenden Module finden Sie in den FAPO. Zudem bieten die meisten Fächer eigene Einführungsveranstaltungen zu Beginn des ersten Semesters an, die Ihnen die Organisation sehr erleichtern können.
Unterrichtsfächer
An der FAU sind folgende Unterrichtsfächer studierbar:
- Biologie
- Chemie
- Deutsch
- Englisch
- Evangelische Religionslehre
- Geographie
- Geschichte
- Kunst
- Mathematik
- Musik
- Physik
- Sozialkunde
- Sport
Im Lehramt Grundschule sind die Einstellungschancen unabhängig von der Wahl des Faches. Allgemeine Informationen über den Bedarf für eine zukünftige Anstellung finden Sie in der Prognose zum Lehrerbedarf in Bayern, welche jährlich neu veröffentlicht wird.
Häufige Fragen
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- LehramtsstudiumKOMPAKT (LAKOM) (1,50 MB)
Grundschulpädgogik (GSP I) – Einführungsmodul
- Vorlesung 2 LP
- Proseminar 2 LP
Grundschulpädgogik (GSP II) – Aufbaumodul
- Seminar 4 LP]
- Seminar 3 LP
Grundschulpädgogik (GSP III) – Vertiefungsmodul
- Zusätzliches studienbegleitendes Praktikum 3 LP
- Seminar 3 LP
Modul Sachunterricht I
- Vorlesung 2 LP
- Proseminar 1 LP
Modul Sachunterricht II
- Seminar 4 LP
- Seminar 3 LP
Modul Schriftspracherwerb I
- Vorlesung 2 LP
- Proseminar 1 LP
Modul Schriftspracherwerb II
- Seminar 4 LP
- Seminar 3 LP
Didaktik der drei weiteren Fächer
- Deutsch (3 Module) 11 LP
Wird als Unterrichtsfach Deutsch oder Mathematik gewählt, so wird dieses ersetzt durch ein weiteres Fach oder durch Didaktik des Deutschen als Zweitsprache (DiDaZ), nicht jedoch durch Englisch, Musik, Kunsterziehung oder Sport. - Mathematik* (2 Module) 11 LP
Wird als Unterrichtsfach Deutsch oder Mathematik gewählt, so wird dieses ersetzt durch ein weiteres Fach oder durch Didaktik des Deutschen als Zweitsprache (DiDaZ), nicht jedoch durch Englisch, Musik, Kunsterziehung oder Sport. - Musik, Kunsterziehung oder Sport** (mehrere Module) 11 LP
Wird als Unterrichtsfach Musik, Kunsterziehung oder Sport gewählt, so ist es durch ein weiteres Fach oder durch DiDaZ, nicht jedoch durch Englisch zu ersetzen.
Beim Lehramt an Grundschulen ist neben dem Unterrichtsfach auch eine Fächerkombination zu studieren, die als Didaktiken der Grundschule bezeichnet wird. Dazu gehören drei Didaktikfächer, für die man nicht explizit immatrikuliert ist und die in der Fakultät kurz „Drittelfächer“ genannt werden.
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- LehramtsstudiumKOMPAKT (LAKOM) (1,50 MB)
Die Erziehungswissenschaften (EWS) sind neben den Unterrichtsfächern und Praktika ein wichtiger Bestandteil des Lehramtsstudiums. Die EWS gliedern sich in drei Felder auf: Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Pädagogische Psychologie. Nähere Informationen zu den Modulen der Bereiche finden Sie in den einzelnen Bereichen.
Sie können die EWS flexibel in Ihren Stundenplan integrieren. Insgesamt sind bis zum Staatsexamen 35 LP nachzuweisen. Sie entscheiden selbst, wann Sie welche Module belegen.
Beachten Sie bitte, dass es schulartbezogene Richtlinien (Grund-, Mittel- und Realschule) zu den EWS in der GOP (Grundlagen- und Orientierungsprüfung) gibt.
- Modul: Allgemeine Pädagogik I
- Vorlesung: Geschichte der Pädagogik 2,5 LP
- Vorlesung: Theorien der Erziehung, Wertteerziehung, Medienerziehung, Bildungstheorie 2,5 LP
- Modul: Allgemeine Pädagogik II
- Vorlesung: Pädagogische Anthropologie 2,5 LP
- Seminar: Vertiefung ausgewählter Schwerpunkte 2,5 LP
- Modul: Schulpädagogik I
- Vorlesung: Einführung in die Schulpädagogik 2,5 LP
- Basisseminar: Planung und Analyse von Lehr-Lernprozessen 2,5 LP
- Modul: Schulpädagogik II
- Seminar: Vertiefung schulpädagogischer Fragestellungen 5 LP
- Modul: Lernprozesse gestalten
- Vorlesung: Lernprozesse gestalten, Theoretische und methodische Grundlagen 5,0 LP
- Modul: Lernermerkmale
- Vorlesung: Entwicklung, soziale Einflüsse, individuelle Unterschiede und Lern- und Verhaltensstörungen 3,0 LP
- Seminar: Lernermerkmale und ihre Erfassung 2,0 LP
- Modul: Vertiefung Lernprozesse und Lernermerkmale
- Seminar: Lernprozesse gestalten und Lernermerkmale 5,0 LP
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- LehramtsstudiumKOMPAKT (LAKOM) (1,50 MB)
- evangelische bzw. katholische Religion 4 LP
und/oder
- Philosophie 4 LP
und/oder
- Politikwissenschaft 4 LP
und/oder
- Soziologie 4 LP
und/oder
- Volkskunde 4 LP
und/oder
Es gelten folgende Einschränkungen
- Eines der beiden Module muss aus dem Bereich evangelische bzw. katholische Religion oder Philosophie gewählt werden.
- Studierende, die evangelische Religion als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe bzw. katholische Religion in der Fächergruppe wählen, haben beide Module aus dem Bereich evangelische bzw. katholische Religionslehre zu erbringen.
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- LehramtsstudiumKOMPAKT (LAKOM) (1,50 MB)
Orientierungspraktikum
Das Praktikum dauert drei Wochen und kann unmittelbar nach dem Abitur, also vor Beginn des Studiums angetreten werden. Das Orientierungspraktikum dient dem Kennenlernen der Schule aus der Sicht einer Lehrkraft und einer ersten Überprüfung der Eignung und Neigung für den angestrebten Beruf. Deshalb muss mindestens eine Woche an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule verbracht werden. Es empfiehlt sich, während des Praktikums mehrere Schularten kennen zu lernen; jedoch sollte (außer im Lehramt Gymnasium) eine Woche in der Schulart, in der man studiert oder studieren möchte, absolviert werden. Innerhalb des Studiums muss es spätestens abgeleistet werden, bevor man das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum beginnt.
Zur Bescheinigung des Orientierungspraktikums gibt es spezielle Vordrucke des Praktikumsamtes, die verpflichtend verwendet werden müssen. Ein Eintrag in mein Campus erfolgt nicht. Das Orientierungspraktikum ist Voraussetzung für das pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum – dieses wird eingetragen und bildet somit das Orientierungspraktikum mit ab.
Anerkennungsmöglichkeiten bestehen z.B. bei längerer ehrenamtlicher Tätigkeit im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Studienberatung und den Praktikumsämtern.
- Die Praktikumsplätze suchen Sie sich nicht selbst.
- Kontakt wird über das zuständige Schulamt hergestellt.
- Zwei Wochen dürfen in vorschulischen Einrichtungen geleistet werden.
Betriebspraktikum
Alle Lehramtsstudierenden müssen ein Betriebspraktikum in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb im Umfang von acht Wochen ableisten, um einen Einblick in das Berufsleben außerhalb der Institution Schule zu erhalten.
Den Praktikumsplatz sucht man sich selbst, eine Anmeldung oder Vermittlung über die Universität findet nicht statt. Um eine spätere Anerkennung durch die Prüfungsämter zu erleichtern, ist es sinnvoll, die Tätigkeit stichpunktartig zu beschreiben.
Wichtig ist, dass das Praktikum keine pädagogische Tätigkeit umfasst. Die vorgeschriebene Praxiserfahrung kann man auch durch eine qualifizierte Ferienarbeit erwerben, die über Kassieren, Kaffee kochen, Lagerarbeiten etc. hinausgeht und einen Einblick in innerbetriebliche Abläufe (z. B. Personalplanung, o. ä.) bietet.
Der Praktikumsnachweis ist spätestens bei der Anmeldung zum Ersten Staatsexamen erforderlich. Das Betriebspraktikum kann zwar in einzelne Abschnitte von jeweils mindestens zwei Wochen aufgeteilt werden, dennoch empfiehlt es sich, das Praktikum ganz oder teilweise vor Aufnahme des Studiums abzuleisten.
Sonderregelungen/Besonderheiten:
- Unterrichtsfach Wirtschaft
An die Stelle des Betriebspraktiums tritt hier das kaufmännische Praktikum. Dieses umfasst für LA GYM vier Monate § 84 (1) 2 LPO I bzw. drei Monate für das LA GS, MS und RS § 58 (1) 2 LPO I .
- MS Mittelschule
Studierende sollen einen Teil des Praktikums zusammen mit (von ihnen betreuten) SchülerInnen im gleichen Betrieb ableisten.
- Prinzipiell kann das Praktikum auch im Ausland absolviert werden, allerdings muss diesbezüglich eine Genehmigung durch das Kultusministerium erfolgen.
- Anerkennung einer Berufsausbildung
- keine Anerkennung von ehmaligem Wehr- oder Zivildienst
Zur Bescheinigung des Betriebspraktikums gibt es Vordrucke, die verpflichtend verwendet werden müssen.
Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
Dieses Praktikum umfasst 150-160 Stunden. Die Teilnahme an einer entsprechenden Lehrveranstaltung an der Universität, ist zur Zeit nicht verpflichtend, da es (noch) kein umfassendes Angebot gibt. Es werden einzelne Begleitveranstaltungen angeboten, deren Besuch empfohlen wird. Sobald eine vollständige Angebotsdeckung durch die Universität gesichert ist, wird der Besuch der Veranstaltungen obligatorisch.
Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum setzt das Orientierungspraktikum voraus und ist Zulassungsvoraussetzung zum Staatsexamen in den Erziehungswissenschaften.
Das Praktikum wird zwingend in zwei Teilen als schulpädagogisches Blockpraktikum und als fachdidaktisches Blockpraktikum mit jeweils 3 LP angeboten. Es dauert 15 Tage. Das schulpädagogische Blockpraktikum kann bei Lehramt GS als Teil der GOP gewählt werden. Daher sollte es nach dem 1. oder 2. Semester abgeleistet werden. Dazu ist der Besuch eines zugehörigen Grundkurses verpflichtend. Das fachdidaktische Blockpraktikum kann frühestens nach dem 2. und sollte spätestens nach dem 4. Semester abgelegt werden. Es dauert ebenfalls 15 Tage und wird in einem der drei Fächer der Fächergruppe abgeleistet.
Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Praktikumsamt, dort und am schwarzen Brett werden auch die Fristen bekanntgegeben.
Studienbegleitendes-fachdidaktisches Praktikum
Dieses Praktikum findet während eines Semesters einmal pro Woche statt und umfasst dabei mindestens vier Stunden Unterricht einschließlich Besprechung. Dazu findet eine obligatorisch zu besuchende fachdidaktische Begleitveranstaltung statt.
Das Praktikum findet nur im Wintersemester statt. Es ist im 3. oder 5. Semester im gewählten Unterrichtsfach abzuleisten. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Praktikumsamt, dort und am schwarzen Brett werden auch die Fristen bekanntgegeben.
Dieses Praktikum ist stets das letzte Praktikum und wird im Wintersemester mittwochs angeboten. Es findet für das LA an GS stets in 1./2. Klassen statt und wird von der Grundschuldidaktik betreut. Das zusätzliche studienbegleitende Praktikum kann nur im 5. oder 7. Semester abgeleistet werden. Es hängt vom jeweils gewählten Fach ab, ob eine Begleitveranstaltung angeboten wird. Die LP werden in den Didaktiken der Grundschule im Bereich Grundschulpädagogik verrechnet.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zum Vollzug des Masernschutzgesetzes!
Praktikantinnen und Praktikanten müssen ab sofort bei der Anmeldung oder spätestens bei Antritt ihres Praktikums an der Praktikumsschule einen Nachweis über die Immunität gemäß Maserschutzgesetz vorlegen.
Die Nachweispflicht wird erfüllt
- durch den Nachweis über 2 Masernimpfungen oder
- durch ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder
- durch ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, aufgrund derer eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf.
Praktikumsamt
Praktikumsamt für das Lehramt an Grund- und Mittelschulen
Dr. Klaus Wild
Telefon: 0911 5302-544
E-Mail: klaus.wild@fau.de
Häufige Fragen
Downloads und Links
- Bekanntmachung zur Organisation der Praktika (359,35 kB)
Bekanntmachung zur Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen
- Bescheinigung Betriebspraktikum GS/MS (150,11 kB)
Bescheinigung für das Betriebspraktikum für Grund- und Mittelschullehramt
- Bescheinigung Orientierungspraktium (209,22 kB)
Bescheinigung für das Orientierungspraktium
- Bescheinigung pädagogisches-didaktisches Praktikum für GS/MS/RS (11,20 kB)
Bescheinigung für das pädagogisches-didaktisches Praktikum für Grund-, Mittel- und Realschullehramt
- Bescheinigung stud.-begleitendes fachdidaktisches Praktikum (10,99 kB)
Bescheinigung für das studienbegleitende fachdidaktisches Praktikum
- LehramtsstudiumKOMPAKT (LAKOM) (1,50 MB)
Im „Freien Bereich“ können Sie gem. § 22 Abs. 2 LPO I weitere lehramtsbezogene Veranstaltungen besuchen, die über das Pflichtprogramm hinausgehen. Werden für die Module des freien Bereichs Noten vergeben, gehen diese nicht in die Endnote ein. Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall beim Dozierenden bzw. Prüfungsamt, ob die von Ihnen gewählte Veranstaltung anrechnungsfähig ist.
Aus diesem Angebot können Module gewählt werden:
- Alle Lehrveranstaltungen aus den Fachwissenschaften, den Fachdidaktiken und den Erziehungswissenschaften
- Module zum Erwerb sprachlicher Zulassungsvoraussetzungen
- Module zum Erwerb der Basisqualifikationen
- lehramtsbezogene Angebote zentraler Einrichtungen der FAU
- lehramtsbezogene Angebote der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb)
- Lehrveranstaltungen zur lehramtsspezifischen Vertiefung in Schwerpunkten gemäß dem Leitbild ‚Lehrerinnen- und Lehrerbildung‘ der FAU.
Weitere Informationen und Häufige Fragen
Um zum Staatsexamen zugelassen zu werden, müssen Sie eine schriftliche Hausarbeit (nach § 29 LPO I) auch bekannt als Zulassungsarbeit, Zula oder ZA anfertigen, die mindestens mit „ausreichend“ bewertet werden muss. Ihr Arbeitsaufwand wird im modularisierten Studium mit 10 LP honoriert. Die Arbeit muss erkennen lassen, dass Sie zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten befähigt sind.
Termine
Die Zulassungsarbeit muss bei der Anmeldung zum Staatsexamen in den studierten Fächern vorliegen.
- 1. Februar (mit Nachfrist 1. April) für das Staatsexamen im Herbst
- 1. August (mit Nachfrist 1. Oktober) für das Staatsexamen im Frühjahr
Mit Zustimmung des/der Betreuenden kann eine Nachfrist bewilligt werden. Die Bewilligung der Nachfrist muss dem Prüfungsamt mittels eines Formblattes mitgeteilt werden. Dieses Formblatt wird Ihnen vom Prüfungsamt (unter dem Reiter „Formulare für die schriftliche Hausarbeit = Zulassungsarbeit“) zum Download bereitgestellt. Den Antrag senden Sie bitte schriftlich und eigenhändig unterschrieben an das zuständige Prüfungsamt. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
Häufige Fragen
- 1. Juni für das Staatsexamen im Herbst
- 1. Dezember für das Staatsexamen im Frühjahr
Auf den Seiten des Prüfungsamtes finden Sie Hinweise für den Korrektor von Hausarbeiten.
- in einem Fach (Fachwissenschaft oder Fachdidaktik) der gewählten Fächerverbindung oder
- in den Erziehungswissenschaften oder
- auch in einem Gebiet, das nicht einem einzelnen Fach zugeordnet werden kann, sondern das sich auf zwei der Fächer bezieht
gefertigt werden kann. Sie darf nicht im Erweiterungsfach geschrieben werden. Näheres in der LPO I § 29.
- In der Regel ist die Zulassungsarbeit in deutscher Sprache zu verfassen, soweit das Prüfungsamt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst nicht vorher eine andere Sprache genehmigt hat.
- Zulassungsarbeiten aus den Prüfungsfächern Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Latein, Griechisch, Russisch oder Spanisch können in der jeweiligen Sprache verfasst werden.
- Generell gilt, dass die sprachliche Darstellung bei der Beurteilung mitgewertet wird.
- Die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer muss versichern, dass er oder sie die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die angegebenen benutzt hat. Zitate o. ä. müssen deutlich als solches gekennzeichnet sein und die Quelle benannt werden. Die Erklärung zur Zulassungsarbeit müssen Sie unterschreiben.
- Die Zulassungsarbeit ist in leicht gebundener Form einzureichen und mit dem schulartspezifischen "Aufkleber" zu versehen.
- Weitere Formvorgaben (z.B. Zeilenabstand, Schrifttyp, Fußnoten ...) besprechen Sie bitte mit Ihrem/Ihrer BetreuerIn.
- Beachten Sie bitte die Formulare für die Abgabe der Zulassungsarbeit auf der Seite des Prüfungsamtes (unter dem Reiter "Formulare für die schriftliche Hausarbeit = Zulassungsarbeit").
- Die Zulassungsarbeit geben Sie bei Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer ab.
- Sie müssen häufig auch eine digitale Version der Arbeit auf CD mitabgeben - stimmen Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer ab.
- Bei der Abgabe der Arbeit lassen Sie die Empfangsbestätigung unterschreiben und reichen diese unverzüglich beim Prüfungsamt ein.
Am besten Sie fragen Ihre Betreuerin / Ihren Betreuer, ob und in welcher Form (digitale oder gebunde Version) ggfs. weitere Exemplare der Zulassungsarbeit benötigt werden.
Abgabetermine
- 1. Februar für das Staatsexamen im Herbst
- 1. August für das Staatsexamen im Frühjahr
Mit Zustimmung des/der Betreuenden kann eine Nachfrist bewilligt werden. Die Bewilligung der Nachfrist muss dem Prüfungsamt mittels eines Formblattes mitgeteilt werden. Dieses Formblatt wird Ihnen vom Prüfungsamt (unter dem Reiter "Formulare für die schriftliche Hausarbeit = Zulassungsarbeit") zum Download bereitgestellt. Den Antrag senden Sie bitte schriftlich und eigenhändig unterschrieben an das zuständige Prüfungsamt. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Werden diese Fristen überschritten, erfolgt eine Rückweisung vom Staatsexamen.
Abgabetermine mit Nachfrist
- 1. April für das Staatsexamen im Herbst
- 1. Oktober für das Staatsexamen im Frühjahr
Um dann auch den Bachelor-Titel ausgestellt zu bekommen, müssen Sie zusätzlich einen Antrag für die Verleihung des Bachelor-Grades beim Prüfungsamt abgeben. Bitte reichen Sie diesen Antrag erst ein, wenn das gesonderte Gutachten erstellt wurde und beim Prüfungsamt vorliegt.
Bei Studierenden des Lehramtsstudiengangs Gymnasium hängt der beantragbare Bachelor-Grad zunächst von der studierten Fächerkombination ab (vgl. §31 LAPO). Für die meisten Fächerkombinationen ist dies der B.A..
Nur bei einem Studium rein naturwissenschaftlicher Fächer im gymnasialen Lehramt kommt es auf das Fach der Zulassungsarbeit an: Um einen B.Sc. zu erhalten, dürfen Sie Ihre Hausarbeit nicht in den Erziehungswissenschaften und nur in Ausnahmefällen in der Fachdidaktik schreiben. Wählen Sie mit einer rein naturwissenschaftlichen Fächerkombination ein erziehungswissenschaftliches Thema für Ihre schriftliche Hausarbeit erhalten Sie einen B.Ed. Bei einer fachdidaktischen Ausrichtung entscheidet der thematische Schwerpunkt über den Bachelorgrad.
Wichtiger Hinweis:
Damit die Zulassungsarbeit als Bachelorarbeit anerkannt werden kann, muss dem Antrag auf Verleihung des Bachelor-Grades ein neues Gutachten für die Bachelorarbeit beigefügt werden. Das neue Gutachten muss sich ausdrücklich auf eine „Bachelorarbeit“ beziehen - es ist nicht ausreichend, auf das Gutachten für die Zulassungsarbeit zu verweisen.
Downloads und Links
- LehramtsstudiumKOMPAKT (LAKOM) (1,50 MB)
Lehramtsstudiumkompakt
Lehramtsstudiumkompakt ist eine zusammenfassende und übersichtliche Darstellung des Lehramtsstudiums für die Schularten Grund-, Mittel- und Realschule sowie Gymnasium. Die Informationsbroschüre geht dabei sowohl auf die Fragen der StudieneinsteigerInnen als auch auf die Fragen der schon direkt vor dem Staatsexamen stehenden Lehramtsstudierenden ein.
Rahmenbedingungen
Die LPO I gibt bayernweit die Rahmenvorgaben für den Aufbau des Lehramtsstudiums und die Verteilung der ECTS-Punkte auf die verschiedenen Studienbereiche innerhalb des Lehramtsstudiums vor.
Was finde ich dort?
In der LPO I können Sie alle Informationen rund um die Erste Staatsprüfung nachlesen:
• die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen
• die inhaltlichen Prüfungsanforderungen
• Anzahl, Fachgebiet und Prüfungsdauer der einzelnen Prüfungsteile
• Gewichtung der Prüfungsteile bei der Berechnung der Gesamtnote
• …
Die Umsetzung der LPO I an der FAU ist für die Lehramtsstudiengänge GS, MS, RS und GYM in der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge (LAPO) geregelt.
Was finde ich dort?
In der LAPO sind viele organisatorische Dinge rund um das modulare Lehramtsstudium geregelt. Die Vorgaben hier sind übergeordnet und betreffen die Lehramtsstudierenden aller Fächer:
• Studiendauer und Abschlüsse (Bachelor und Master)
• Prüfungsangelegenheiten (An- und Abmeldefristen, Prüfungsformen, Anerkennungen, etc.)
• Vorgaben für die GOP (s. auch unten)
• …
In der Anlage 2 der LAPO finden Sie zudem die Module, die Sie für den erziehungswissenschaftlichen Teil Ihres Studiums belegen müssen.
Die FAPO wendet die Bestimmungen der LAPO auf das Studium des einzelnen Faches an bzw. führt diese fort.
Was finde ich dort?
In der FAPO werden viele Vorgaben der LAPO noch einmal konkretisiert – so finden Sie dort:
• Angaben zu Inhalt, Aufbau und zur Gliederung Ihres Fachstudiums (meist übersichtlich in tabellarischer Form)
• Vorgaben für die GOP
• …
Die Studien- und Prüfungsordnung für die Modulprüfungen im Rahmen der Ersten Lehramtsprüfung an der FAU (LAPO), Fachstudien- und Prüfungsordnungen (FAPO) der einzelnen Fächern sowie die Lehramtsprüfungsordnungen (LPO I, LPO II) finden Sie übersichtlich zusammengestellt auf den zentralen Seiten der FAU Erlangen-Nürnberg.
Hinweis: Es gibt immer wieder Änderungen. Für Sie gilt jedoch in der Regel bis Studienende die Fassung, die auch zu Ihrem Studienbeginn gültig war.
Die GOP ist keine gesonderte Prüfung, sondern eine studienbegleitende Prüfung, die sich aus mehreren Modulprüfungen zusammensetzt. Zum Bestehen der GOP sind bis zum Ende des zweiten Semesters Module der gewählten Fächer im Umfang von 40 LP erfolgreich abzulegen. Die Unterrichtsfächer können explizit fordern, welche Module Sie für die GOP erbringen müssen, dies kann auch mehr als ein
Modul sein. Beachten Sie hier die FAPOs.
Klausuren, die Sie im Rahmen der GOP absolvieren, dürfen Sie nur einmal wiederholen. Wird die entsprechende Prüfung auch im zweiten Anlauf nicht bestanden, ist das Studium dieses Faches leider beendet. Sofern Sie die GOP schon bestanden haben (wird in MeinCampus angezeigt), haben Sie drei Versuche pro Klausur.
Anforderungen zu bestehen der GOP
- Unterrichtsfach: mindestens 1 Modul
- EWS: mindestens 1 Modul
- Didaktiken der Fächergruppe oder Didaktik des Unterrichstfaches: mindestens 1 Modul
Hinweis: Die LAPO erlaubt eine Überschreitungsfrist von einem Semester. Planen Sie deshalb Ihre Veranstaltungen so, dass Sie die GOP locker in zwei Semestern schaffen und wenn dann mal was schiefgeht, haben Sie noch ein Semester, um fehlende Modulprüfungen erfolgreich abzulegen. Darüber hinaus gibt es einen Antrag auf Verlängerung der Frist zur Ablegung der GOP beim Prüfungsamt. Die Regelungen der GOP finden Sie auch in der Studien- und Prüfungsordnung für die Modulprüfungen im Rahmen der Ersten Lehramtsprüfung an der Universität kurz LAPO.
Weitere Informationen und Häufige Fragen
Beachten Sie, dass ein (unentschuldigt) nicht wahrgenommener Zweitversuch zum Nichtbestehen der Klausur führt. Sollte diese Modulprüfung GOP-relevant sein, gilt dieses Modul als endgültig nicht bestanden.
Sollte es sich um eine Modulprüfung handeln, die nicht zwingend in die GOP einzubringen ist, gilt diese bei Nicht-Antritt der Wiederholungsprüfung ebenfalls als nicht bestanden. Hier bleibt aber noch die Option auf die zweite Wiederholungsprüfung (Drittversuch) offen.
Nehmen Sie deshalb auf jeden Fall den Wiederholungstermin wahr.
Sollte es doch einmal vorkommen, dass Sie den Wiederholungsversuch „verschusseln“, wenden Sie sich schnellstmöglich an uns.
- Die Prüfung ist in MeinCampus (für Sie) nicht vorhanden: Wenden Sie sich an Ihre/n Dozenten/in, ob er/sie die Prüfung als mögliche Prüfungsleistung für Sie gemeldet hat.
- Per Telefon stehen die MeinCampus-MitarbeiterInnen für Fragen, die im Rahmen der Prüfungsanmeldung entstehen, werktags unter der Rufnummer 09131-85-20100 zur Verfügung.
- Per Mail ist der Support rund um die Uhr unter der E-Mail-Adresse meincampus-support@uni-erlangen.de erreichbar. Inhaltliche Anfragen werden an die zuständigen SachbearbeiterInnen im Prüfungsamt weitergeleitet.
In der Regel können Sie nur an der Wiederholungsklausur teilnehmen, wenn Sie auch am regulären Termin teilgenommen haben.
Es ist für jede Schulart nach LPO I generell möglich, die Lehrbefugnis für ein weiteres Unterrichtsfach zu erlangen. In der LPO I finden sich bei jeder Schulart und dem jeweiligen Fach unterschiedliche Angaben, welche Module und somit LPO I Studierende einbringen müssen, um zum Staatsexamen zugelassen zu werden. Das Informationsblatt Erweiterungen des Lehramtsstudiums bietet die aktuelle Übersicht der an der FAU angebotenen Erweiterungsfächer.
Für einige Erweiterungsfächer gibt es bei der Einstellung in den Staatsdienst einen Notenbonus. Die Höhe dieses Bonus hängt davon ab, ob das Fach grundständig oder nachträglich erweitert wurde. Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst veröffentlicht regelmäßig die aktuellen Boni-Regelungen für die Erweiterungsfächer.
Häufige Fragen
Gründe für das Überschreiten der Regelstudiendauer können in der selbstständigen Finanzierung des Studiums, dem Ausüben einer ehrenamtlichen Tätigkeit, dem Überschneiden von Veranstaltungsterminen und vielen anderen Bereichen, die so vielfältig wie das Leben sind, liegen.
Lehramt an Grund-, Mittel- und Realschulen
- Regelstudiendauer: 7 Semester
- Maximalstudiendauer: 12 Semester
Lehramt an Gymnasien
- Regelstudiendauer: 9 Semester
- Maximalstudiendauer: 14 Semester
Die Hinzunahme eines Erweiterungsfaches wirkt sich nicht auf die Maximalstudiendauer aus. Die Regelstudiendauer, die für den BAföG-Bezug bedeutend ist, kann sich unter bestimmten Bedingungen verlängern: LPO I § 31 Absatz 2 bzw. LPO I § 20 Absatz 2
Einen guten Überblick über die inhaltlichen Prüfungsanforderungen für das Staatsexamen bieten die Kerncurricula zu den einzelnen Fächer.
Wird das Staatsexamen im Erweiterungsfach erst nach Bestehen der Zweiten Staatsprüfung in der Fächerverbindung abgelegt, kann in diesem Fach an der Zweiten Staatsprüfung nicht teilgenommen werden. In diesem Fall liegt eine nachträgliche Erweiterung vor. Als „nachträglich“ in diesem Sinne gilt eine Erweiterung auch dann, wenn auf die Ablegung der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach verzichtet wird, oder wenn die Ablegung der Zweiten Staatsprüfung in einem bestimmten Fach nicht vorgesehen ist.
Die mit dem Bestehen des Staatsexamen im Erweiterungsfach nachgewiesene fachliche Qualifikation wird dann erst nach dem Erwerb der Lehramtsbefähigung wirksam.
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Abschlüsse
Anmeldetermine
Die Anmeldezeiträume zum Staatsexamen sind wie folgt:
Termin | Titel |
---|---|
01.06.2021 bis 01.08.2021 | Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Frühjahr 2022 |
01.12.2020 bis 01.02.2021 | Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Herbst 2021 |
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Wie funktioniert die Anmeldung zum Staatsexamen (Erste Staatsprüfung)?
Weitere Fragen und Antworten rund um das Staatsexamen finden Sie im Bereich „Häufige Fragen“.
Prüfungstermine
Der schriftliche Teil des Staatsexamens für die Lehrämter an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen findet voraussichtlich in folgenden Zeiträumen statt:
Termin | Titel |
---|---|
05.08.2021 bis 08.10.2021 | Staatsexamen: Prüfungszeitraum Herbst 2021 (schriftlich) VORAUSSICHTLICH |
15.02.2021 bis 16.04.2021 | Staatsexamen: Prüfungszeitraum Frühjahr 2021 (schriftlich) VORAUSSICHTLICH |
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- LehramtsstudiumKOMPAKT (LAKOM) (1,50 MB)
- Hinweise und Formulare des Prüfungsamtes Lehramt an der FAU
- Informationen zum Staatsexamen auf der Seite des Kultusministeriums
Häufige Fragen
Für Mutterschutz und Elternzeit gelten gesonderte Regelungen.
In diesem Fall und bei der Wiederholung von Prüfungen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.
- Fremdsprachliche Qualifikationen in Englisch Nachweis auf der Stufe B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen“
Falls Sport in der Didaktikgruppe gewählt wird
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
- Deutsches Sportabzeichen in Bronze
- erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (mindestens 16 Stunden)
- Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche
Falls Kunst in der Didaktikgruppe gewählt wird
- 3-tägiges Blockseminar aus dem Bereich Gestalten im Schulalltag
Falls Musik nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt
- Basisqualifikation im Fach Musik in GS
Falls Kunst nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt
- Basisqualifikation im Fach Kunst in GS
Falls Sport nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt
- Basisqualifikation im Fach Sport in GS
Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS)
4 (Modulnoten EWS) + 6 (Examensnoten EWS) 10 = Fachnote EWS
Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD)
3 4 (Modulnoten FW)+ 6 (Examensnoten FW)10 + 1 4 (Modulnoten FD)+ 6 (Examensnoten FD)104 = Fachnote UF
Berechnung der Fachnote Didaktiken der Grundschule (DgGS)
4 (Modulnoten DdGS) + 6 (Examensnoten DdGS) 10 = Fachnote DdGS
Berechnung der Gesamtnote
2 Fachnote EWS + 3 Fachnote DdGS + 3 Fachnote UF + Note Zulassungsarbeit9 = Gesamtnote
Bei Ablegung des Herbstexamens kann bei Lehramt Gymnasium das Referendariat mit Beginn des neuen Schulhalbjahres (Februar) begonnen werden. Bei Grund-, Mittel- und Realschule beginnt das Referendariat ausschließlich im September.
Der Vorbereitungsdienst in Bayern dauert für alle Schularten zwei Jahre und steht – im Moment noch – allen offen, die ein Lehramtsstudium in Bayern erfolgreich abgeschlossen haben. Der Vorbereitungsdienst muss nicht direkt im Anschluss an das Staatsexamen angetreten werden. Alle Informationen rund um den Vorbereitungsdienst finden Sie schulartbezogen auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Nun ist das Prüfungsamt des KMs zuständig und nicht mehr die Außenstelle an der FAU.
...die Anmeldebestätigung für das
- Herbstexamen, welches von August bis Oktober stattfindet, Ende April/Anfang Mai
- Frühlingsexamen, welches von Februar bis April stattfindet, Ende Oktober/Anfang November
...die Zulassung ein bis zwei Wochen vor Beginn des Staatsexamens - siehe Terminplan des KMs
In den "Fächerparagraphen" der LPO I finden Sie zusätzlich die fachlichen Prüfungsanforderungen, die eine Grobübersicht über die geprüften Themenfelder bieten. Ausführlicher ist die Übersicht in den sogenannten Kerncurricula dargestellt.
Verfahren (LPO neu)
1. Onlineanmeldung
Nach der Onlineanmeldung ist noch eine persönliche Anmeldung beim Prüfungsamt erforderlich, bei der Sie alle zur Zulassung notwendigen Unterlagen vorlegen müssen. Achten Sie dabei auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Bei fehlenden Modulnoten erfolgt eine bedingte Zulassung mit bindender Nachreichefrist der ausstehenden Leistungsnachweise. Die Nachreichefrist entnehmen Sie bitte dem Schreiben über die bedingte Zulassung. Reichen Sie Ihre Studien- und Prüfungsnachweise, die erst nach Anmeldeschluss erworben wurden, bis zum Ende der Nachreichefrist unter Vorlage des Schreibens über die bedingte Zulassung beim Prüfungsamt spätestens zwei Werktage vor dem ersten Einzelprüfungstermin mit vollständigem Notenspiegel und Zulassungsschreiben ein. Sie erhalten dann im Prüfungsamt den Stempel zur Zulassung. Fehlt dieser, werden Sie von der ersten Staatsprüfung zurückgewiesen.
2. Persönliche Anmeldung im Prüfungsamt
Grundschule und Mittelschule
Prüfungsamt Nürnberg
Regensburger Str. 160
90478 Nürnberg
Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
AnsprechpartnerInnen
Realschule und Gymnasium
Prüfungsamt Erlangen
Halbmondstr. 6
1. Stock
91054 Erlangen
Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
AnsprechpartnerInnen
- Immatrikulation zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Examen
- Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse
- Nachweis der Praktika
- Zulassungsarbeit (mind. mit „ausreichend“ bewertet)
- ordnungsgemäßer Studienverlauf nach der gültigen LAPO und FAPO
- Grundschule, Mittelschule und Realschule: 210 LP
- Gymnasium 271 LP
Bei fehlenden Modulnoten erfolgt eine bedingte Zulassung mit bindender Nachreichefrist der ausstehenden Leistungsnachweise.
Beachten Sie - die nötigen Voraussetzungen zur Anmeldung nur für das EWS-Examen finden Sie in einer gesonderten FAQ.
Bei der Anmeldung zum Staatsexamen können Sie dann zwar noch nicht alle Zulassungsvoraussetzungen nachweisen, weshalb Sie zunächst nur eine bedingte Zulassung mit bindender Nachreichefrist der ausstehenden Leistungsnachweise erhalten. Die genaue Nachreichefrist entnehmen Sie bitte dem Schreiben über die bedingte Zulassung.
Die fristgemäße Mitteilung der noch ausstehenden Prüfungsleistungen muss dann gewährleistet sein: Sprechen Sie also rechtzeitig vorher mit Ihrer/m Dozentin/en ab, ob die entsprechende Klausur / Hausarbeit / o. ä. noch rechtzeitig korrigiert werden kann. Reichen Sie dann die Studien- und Prüfungsnachweise, die erst nach Anmeldeschluss erworben wurden, sofort nach Erhalt jedoch spätestens bis zum Ende der Nachreichefrist unter Vorlage des Schreibens über die bedingte Zulassung beim Prüfungsamt ein.
Persönliche Unterlagen
- Geburtsurkunde (beim Standesamt des Geburtsortes erhältlich!)
- ggf. Heiratsurkunde mit Namensführung (beglaubigt durch das Standesamt!)
- Nachweis der Hochschulreife
- die ausgedruckte und unterschriebene Onlineanmeldung
Studiennachweise
- Bescheid für die Meldung zum Staatsexamen
PDF-Druck Bescheid 1. Staatsprüfung aus [mein campus] > Notenspiegel
35 LP aus den Erziehungswissenschaften - Pädagogisch-didaktisches Praktikum (eingetragen in [mein campus])
Persönliche Unterlagen
- Geburtsurkunde (beim Standesamt des Geburtsortes erhältlich!) *
- ggf. Heiratsurkunde mit Namensführung (beglaubigt durch das Standesamt!) *
- Nachweis der Hochschulreife *
- die ausgedruckte und unterschriebene Onlineanmeldung
* Sollten Sie diese Unterlagen bereits bei der Anmeldung zum EWS-Examen eingereicht haben, ist es nicht notwendig diese erneut einzureichen. Ausnahmen: Sie haben in der Zwischenzeit geheiratet oder Ihre Sprachkenntnisse sind noch nicht auf Mein Campus vermerkt.
Studiennachweise
- Immatrikulation zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Examen
- Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse (eingetragen in [mein campus])
- Nachweis der Praktika (eingetragen in [mein campus])
- Zulassungsarbeit
mindestens mit „ausreichend“ bewertet - alle Leistungsscheine, die vor der Anmeldung zum Examen erbracht worden sind, aber noch nicht in [mein campus] erfasst sind
- ordnungsgemäßer Studienverlauf (=Notenspiegel) nach der gültigen LAPO und FAPO
- Grundschule, Mittelschule und Realschule: 210 LP
- Gymnasium: 270 LP
- Bei fehlenden Modulnoten erfolgt eine bedingte Zulassung mit bindender Nachreichefrist der ausstehenden Leistungsnache
Dieser muss bereits zur Anmeldung nur dann vorgelegt werden, wenn alle Leistungen (inkl. Zulassungsarbeit) für den jeweiligen Studiengang absolviert worden sind.
- Wird die Prüfung nicht bestanden (es sei denn wegen Betruges), kann sie auf Antrag als nicht abgelegt gewertet werden.
- Wird die Prüfung bestanden, kann sie zur Verbesserung der Noten zweimal wiederholt werden.
Beachten Sie unbedingt die genauen Regelungen der LPO I!
Für die Abmeldung finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes (unter Hinweise und Formulare --> Formulare und Merkblätter für das Staatsexamen einen Antrag auf Rücktritt von den Staatsexamensprüfungen. Diesen müssen Sie aufgefüllt und unterschrieben (!) an das Prüfungsamt senden.
- bei Nichtbestehen (§14 LPO I ):
- Wiederholung nur in den Fächern, die nicht bestanden wurden (dabei entfällt Notenverbesserung auch im anderen Fach).
- zur Notenverbesserung (§15 LPO I ):
- Wiederholung nur im Ganzen (Ausnahme dabei: EWS, Erweiterungsfach und Zulassungsarbeit)
- ein Ausstieg ist jederzeit möglich (Prüfung ist dann nicht abgelegt, ABER eine (weitere) Wiederholung nicht mehr möglich)
- Wiederholung in EWS und Erweiterungsfach: besseres Ergebnis zählt automatisch
- Wiederholung in den Fächern: PrüfungsteilnehmerIn entscheidet binnen eines Monats
Wiederholt werden muss bis spätestens zum übernächsten Termin (bei halbjährlicher Durchführung), Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung beim Prüfungsamt:
- zur nächsten Prüfung: innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Prüfungsergebnisse
- zur übernächsten Prüfung innerhalb der Anmeldefrist für diese Prüfung
Für die Anmeldung zur Wiederholung benötigen Sie das Online-Anmeldeformular und die Notenmitteilung über das Staatsexamen, welches wiederholt werden soll. Diese Unterlagen bringen Sie zur persönlichen Anmeldung in der Außenstelle des Prüfungsamtes mit.
Studierende im Lehramtsstudiengang GS können gemäß der neuen LAPO auf Antrag nach i.d.R. 6 Semestern den akademischen Grad B.Ed. erwerben. Der Titel wird nach Vorliegen von 180 LP, verliehen. Diese stammen aus den bis zum Ende des sechsten Semesters abzulegenden Modulprüfungen nach den Bestimmungen des besonderen Teils und der jeweiligen [FPO], wobei die Zulassungsarbeit auf Antrag als Bachelorarbeit angerechnet werden kann.
Häufige Fragen
Studierenden, die ihr Lehramtsstudium an einer anderen Universität absolviert haben, kann kein lehramtsbezogenes Bachelorzeugnis ausgestellt werden.
Lehramt Grund- und Mittelschule:
Lehramt Realschule und Gymnsium:
Um dann auch den Bachelor-Titel ausgestellt zu bekommen, müssen Sie zusätzlich einen Antrag für die Verleihung des Bachelor-Grades beim Prüfungsamt abgeben. Bitte reichen Sie diesen Antrag erst ein, wenn das gesonderte Gutachten erstellt wurde und beim Prüfungsamt vorliegt.
Bei Studierenden des Lehramtsstudiengangs Gymnasium hängt der beantragbare Bachelor-Grad zunächst von der studierten Fächerkombination ab (vgl. §31 LAPO). Für die meisten Fächerkombinationen ist dies der B.A..
Nur bei einem Studium rein naturwissenschaftlicher Fächer im gymnasialen Lehramt kommt es auf das Fach der Zulassungsarbeit an: Um einen B.Sc. zu erhalten, dürfen Sie Ihre Hausarbeit nicht in den Erziehungswissenschaften und nur in Ausnahmefällen in der Fachdidaktik schreiben. Wählen Sie mit einer rein naturwissenschaftlichen Fächerkombination ein erziehungswissenschaftliches Thema für Ihre schriftliche Hausarbeit erhalten Sie einen B.Ed. Bei einer fachdidaktischen Ausrichtung entscheidet der thematische Schwerpunkt über den Bachelorgrad.
Wichtiger Hinweis:
Damit die Zulassungsarbeit als Bachelorarbeit anerkannt werden kann, muss dem Antrag auf Verleihung des Bachelor-Grades ein neues Gutachten für die Bachelorarbeit beigefügt werden. Das neue Gutachten muss sich ausdrücklich auf eine „Bachelorarbeit“ beziehen - es ist nicht ausreichend, auf das Gutachten für die Zulassungsarbeit zu verweisen.
Downloads und Links
- LehramtsstudiumKOMPAKT (LAKOM) (1,50 MB)
Selbstverständlich stehen Ihnen die Masterstudiengänge der FAU offen. Direkt an LehramtsabsolventInnen richtet sich der Masterstudiengang Erziehungswissenschaftlich-Empirische Bildungsforschung.
Für die Beratung zur Wahl des für Sie passenden Masterstudiengangs können Sie sich an die jeweiligen Masterbeauftragten des jeweiligen Faches oder an das Studien Service Center (SSC) Ihrer Fakultät wenden:
Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie
Naturwissenschaftliche Fakultät
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Technische Fakultät
Hilfe und weitere Infos
Information, Beratung und Kontakte für Grund- und Mittelschule
Wir wollen Sie bei Ihrer Entscheidung, ein zielorientiertes und eigenverantwortliches Lehramtsstudium zu absolvieren, bestmöglich unterstützen. Daher bieten wir ein umfassendes Informations- und Beratungsangebot an.
Nutzen Sie die Homepage und Informationsveranstaltungen, um übergreifende Informationen zu erhalten.
Sollten Sie ein sehr persönliches Anliegen haben oder sollten nach Nutzung der genannten Angebote noch Fragen offen bleiben, können Sie eine individuelle Beratung vereinbaren.
ZfL
Lehramt an der FAU
Weitere Angebote
Weltweit steht die FAU mit rund 500 Hochschulen in Kontakt und unterhält so ein umfangreiches Netzwerk, das den Zugang zum Auslandsstudium im Lehramt ermöglicht. Darüberhinaus gibt es im Lehramtsstudium vielfältige Möglichkeiten, Auslandserfahrungen durch Praktika / Lehrassistenzen zu sammeln.
Praktika / Lehrassistenz.
Erfahrungsberichte und kompetente AnsprechpartnerInnen für eine persönliche Beratung zu Lehramtspraktika finden Sie im Internationalen Büro. Das Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) bietet Informationen zu Auslandsstipendien.
Studium
Ein Auslandsstudium ist sehr individuell und bedarf einer sorgfältigen Planung und Vorbereitung. Erfahrungsberichte, Unterstüzung, Kontakte und Informationen sind für Sie unter Studieren im Ausland zusammengetragen.
Eine Broschüre des DAAD informiert Sie über Auslandsaufenthalte im Lehramtsstudium.
Daneben gibt es das Internationale Büro der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie.
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Studierende und Mitarbeitende der FAU
Alle Lehramtsstudierenden an der FAU sind in der Regel automatisch für den Newsletter des ZfL eingetragen. Sie können sich im idM-Portal unter dem Punkt Einstellungen > E-Mail-Themengebiete > Philosophische Fakultät An- und Abmelden. Auch DozentInnen und andere Studierende können den Newsletter über das idM-Portal Abonnieren.
FAU Externe Personen
Hier haben Personen welche nicht an der FAU studieren oder beschäftigt sind die Möglichkeit den ZfL-Newsletter für Studierende zu abonnieren oder abzubestellen. Wenn Sie an der FAU studieren oder beschäftigt sind folgen Sie bitte der obigen Anleitung.
Termin | Titel |
---|---|
01.12.2020 bis 01.02.2021 |
Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Herbst 2021 |
01.02.2021 |
Zulassungsarbeit: Abgabefrist für Staatsexamen im Herbst 2021 |
15.02.2021 bis 16.04.2021 |
Staatsexamen: Prüfungszeitraum Frühjahr 2021 (schriftlich) VORAUSSICHTLICH |
01.04.2021 |
Zulassungsarbeit: Abgabefrist mit Nachfrist für Staatsexamen im Herbst 2021 |
01.06.2021 bis 01.08.2021 |
Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Frühjahr 2022 |
05.08.2021 bis 08.10.2021 |
Staatsexamen: Prüfungszeitraum Herbst 2021 (schriftlich) VORAUSSICHTLICH |
Finanzierung Ihres Studiums
Auch wenn Sie kein BAföG erhalten, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihr Studium finanzieren können.
Berufsfeldbezogene Jobmöglichkeiten:
Stipendien für Lehramtsstudierende:
- Stiftung der deutschen Wirtschaft (sdw): StudienKolleg – Stipendien für Lehramtsstudierende
- FundaMINT – Stipendienprogramm für den MINT-Lehrernachwuchs
- Horizonte: Stipendien für angehende Lehrkräfte mit Migrationshintergrund
Weitere Stipendien (für Studierende aller Fachrichtungen):
- Die anderen sind auch alle neu: Informationen zum Studienbeginn der FAU
- Prüfungsordnungen für das Lehramtsstudium an der FAU
- Studierendenausweis, Universitätsbibliothek, E-Mail-Konto
- Stundenplanerstellung
Termine & Einführungsveranstaltungen
Häufige Fragen
Wählen Sie Ihren Studiengang / angestrebten Abschluss aus: z.B. 1.Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien/Mittelschulen…
Auf der nächsten Seite rufen Sie das entsprechende Fach mit der passenden Prüfungsordnungsversion (maßgeblich ist die zu Studienbeginn in dem jeweiligen Fach) auf, um die Modulübersicht einzusehen. Die bereits erreichten Leistungspunkte können Sie anhand Ihres Notenspiegels oder der Kontenstruktur über den meinCampus Login überprüfen und ausrechnen / zusammenzählen.
Anders verhält es sich, wenn eine Frau aufgrund des Mutterschutzes beurlaubt ist, dann darf sie Modulprüfungen ablegen, muss aber nicht.
Gründe für das Überschreiten der Regelstudiendauer können in der selbstständigen Finanzierung des Studiums, dem Ausüben einer ehrenamtlichen Tätigkeit, dem Überschneiden von Veranstaltungsterminen und vielen anderen Bereichen, die so vielfältig wie das Leben sind, liegen.
Lehramt an Grund-, Mittel- und Realschulen
- Regelstudiendauer: 7 Semester
- Maximalstudiendauer: 12 Semester
Lehramt an Gymnasien
- Regelstudiendauer: 9 Semester
- Maximalstudiendauer: 14 Semester
Die Hinzunahme eines Erweiterungsfaches wirkt sich nicht auf die Maximalstudiendauer aus. Die Regelstudiendauer, die für den BAföG-Bezug bedeutend ist, kann sich unter bestimmten Bedingungen verlängern: LPO I § 31 Absatz 2 bzw. LPO I § 20 Absatz 2
Mit dem Bestehen des 1. Staatsexamens und dem Eintritt ins Referndariat ist das Bayerische Staatsministerium für Bildung, Kultus, Wissenschaft und Kunst (KM) Ihr Ansprechpartner. Ein paar grundlegende Informationen möchten wir Ihnen jedoch schon im Vorfeld mit auf den Weg geben:
Informationsveranstaltungen des ZfLs der FAU
Immer im Sommersemester finden Informationsnachmittage zu Formalia und Ablauf des Referendariats statt.
Kommende Termine
Bitte informieren Sie sich auch über unseren Newsletter oder auf unseren Seiten über die aktuellen Termin.
Anmeldung zum Referendariat
Die Termine und Formblätter zur Anmeldung zum Referendariat werden vom Kultusministerium selbst zusammen mit der Anmeldungsbestätigung / Zulassung zum Staatsexamen versendet:
Sollten Sie das 1. Staatsexamen nicht bestehen, ist ein Rücktritt vom Referendariat eigentlich nicht notwendig, da dann die Zugangsvoraussetzungen zum Beginn des Referendariates nicht erfüllt sind – auch hier informiert Sie das KM.
Rechtliche Grundlagen
Auch das Referendariat ist vom KM reglementiert. Zulassung, Ablauf und Ausbildungsinhalte, die letztlich die Bewertungsgrundlage bilden, finden Sie in den Zulassungs- und Ausbildungsordnungen für die jeweiligen Lehrämter. Organisation, Durchführung, Prüfungsleistungen und -ergebnisse der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (= 2. Staatsexamen) werden in der LPO II geregelt.
Diese werden Ihnen auf den Seiten des KM zur Einsicht bereitgestellt.
Häufige Fragen
- Praktikumsamt für die Gymnasien in Mittelfranken
- Praktikumsamt für die Realschulen in Mittelfranken
- Praktikumsamt für LA Mittelschule
- Praktikumsamt für LA Grundschule
Die Anerkennung Ihrer Praktika reichen Sie im entsprechenden Prüfungsamt ein.
Die Kontaktdaten finden Sie unter:
- Prüfungsbeauftragte LA Gymnasium
- Prüfungsbeauftragte LA Realschule
- Prüfungsbeauftragte LA Grundschule
- Prüfungsbeauftragte LA Mittelschule
Nutzen Sie das Formular zur Anerkennung von Leistungen und reichen das ausgefüllte Formular im entsprechenden Prüfungsamt ein:
- LA GYM und RS: Antrag auf Anerkennung von Leistungen
- LA GS und MS: Antrag auf Anerkennung von Leistungen
WICHTIG:
- Den Antrag auf Studiengangwechsel reichen Sie abweichend davon bei der Studierendenverwaltung ein.
Das Vorgehen zur Anerkennung von bestehenden Leistungen aus Ihrem vorherigen Studiengang finden Sie hier:
Die nötigen Formulare finden Sie hier:
- Antrag auf Studienfachwechsel und Studiengangwechsel
- LA GYM und RS: Antrag auf Anerkennung von Leistungen
- LA GS und MS: Antrag auf Anerkennung von Leistungen
WICHTIG:
- Ein Wechsel ins 1. Fachsemester ist immer nur zum Wintersemester möglich. Ein Wechsel in ein höheres Fachsemester (aufgrund angerechneter Vorleistungen) ist unter bestimmten Bedingungen zum Sommersemester möglich – Details erfahren Sie in der Studierendenverwaltung.
- Sie müssen auch bei einem Wechsel die Modalitäten zur Einschreibung (Voranmeldeverfahren, Uni-NC, etc.) des neuen Studiengangs beachten.
Bitte reichen Sie für den Studienfachwechsel den ausgefüllten und unterschriebenen (!) Antrag auf Studiengangwechsel bei der Studierendenverwaltung ein.
WICHTIG:
- Ein Wechsel ins 1. Fachsemester ist immer nur zum Wintersemester möglich. Ein Wechsel in ein höheres Fachsemester (aufgrund angerechneter Vorleistungen) ist unter bestimmten Bedingungen zum Sommersemester möglich – Details erfahren Sie in der Studierendenverwaltung.
- Sie müssen auch bei einem Wechsel die Modalitäten zur Einschreibung (Voranmeldeverfahren, Uni-NC, etc.) des neuen Faches beachten.
- Bei einem Fachwechsel starten Sie mit dem neuen Fach i. d. R. im 1. Fachsemester (s. o.) - im anderen Fach bleiben Sie in dem Fachsemester in dem Sie bereits waren. Für die Maximalstudiendauer o. ä. wird dann vom niedrigeren Fachsemester ausgegangen. Dies gilt jedoch nicht für den Freiversuch im Examen - hier zählen die Hochschulsemester.
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