Bachelor für Lehramtsstudierende

Übersicht

Studierende in allen Lehramtsstudiengängen können gemäß LAPO auf Antrag nach i. d. R. 6 Semestern den akademischen Grad “Bachelor” erwerben. Die Art des Bachelor-Grades richtet sich dabei nach studierter Schulart und ggf. nach Fächerwahl.

Häufige Fragen

Bis zu welchem Zeitpunkt kann ich das Bachelorzeugnis beantragen?

“Der Antrag auf Verleihung des akademischen Grades muss spätestens ein Jahr nach dem Bestehen der Ersten Lehramtsprüfung gestellt werden.” Diese Frist ist in § 31 (6), Satz 3 der LAPO geregelt.

Verliere ich mit der Verleihung des Bachelorgrades meinen BAföG-Anspruch?

Der Erhalt des Bachelorgrades kann dazu führen, dass Sie keine Ansprüche auf BAföG mehr haben, da der Bachelor als ein Abschluss zu werten ist. Beachten Sie bitte deshalb die Frist für einen Antrag gemäß § 31 (6), Satz 3 der LAPO wonach es heißt: “Der Antrag auf Verleihung des akademischen Grades muss spätestens ein Jahr nach dem Bestehen der Ersten Lehramtsprüfung gestellt werden.”

Was muss ich für die Anerkennung meiner Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) als Bachelorarbeit unternehmen?

Ihre Zulassungsarbeit kann als Bachelorarbeit anerkannt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Betreuerin / der Betreuer ein gesondertes Gutachten erstellt. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes zum Download. Ein Verweis auf das Gutachten der Zulassungsarbeit ist nicht ausreichend!

Um dann auch den Bachelor-Titel ausgestellt zu bekommen, müssen Sie zusätzlich einen Antrag für die Verleihung des Bachelor-Grades beim Prüfungsamt abgeben. Bitte reichen Sie diesen Antrag erst ein, wenn das gesonderte Gutachten erstellt wurde und beim Prüfungsamt vorliegt.

Welche Module werde für den Bachelor Abschluss (Gymnasium) verwendet?

Die Verteilung der 181 LP ist wie folgt geregelt:

  • 70 LP je Fach der gewählten Fächerverbindung
  • 10 LP für die Zulassungsarbeit
  • Allgemeine Pädagogik 5 LP
  • Schulpädagogik 5 LP
  • Psychologie 5 LP
  • 1. Fachdidaktik 5 LP
  • 2. Fachdidaktik 5 LP
  • Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum 6 LP

Welchen Einfluss hat das gewählte Fach der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) auf die Art des Bachelorgrades?

Studierende der Lehramtsstudiengänge Grund-, Mittel- und Realschule erhalten unabhängig vom Themengebiet der Zulassungsarbeit auf Antrag den B.Ed..

Bei Studierenden des Lehramtsstudiengangs Gymnasium hängt der beantragbare Bachelor-Grad zunächst von der studierten Fächerkombination ab (vgl. §31 LAPO). Für die meisten Fächerkombinationen ist dies der B.A..
Nur bei einem Studium rein naturwissenschaftlicher Fächer im gymnasialen Lehramt kommt es auf das Fach der Zulassungsarbeit an: Um einen B.Sc. zu erhalten, dürfen Sie Ihre Hausarbeit nicht in den Erziehungswissenschaften und nur in Ausnahmefällen in der Fachdidaktik schreiben. Wählen Sie mit einer rein naturwissenschaftlichen Fächerkombination ein erziehungswissenschaftliches Thema für Ihre schriftliche Hausarbeit erhalten Sie einen B.Ed. Bei einer fachdidaktischen Ausrichtung entscheidet der thematische Schwerpunkt über den Bachelorgrad.

Wichtiger Hinweis:
Damit die Zulassungsarbeit als Bachelorarbeit anerkannt werden kann, muss dem Antrag auf Verleihung des Bachelor-Grades ein neues Gutachten für die Bachelorarbeit beigefügt werden. Das neue Gutachten muss sich ausdrücklich auf eine „Bachelorarbeit“ beziehen – es ist nicht ausreichend, auf das Gutachten für die Zulassungsarbeit zu verweisen.

Wer kann einen lehramtsbezogenen Bachelorabschluss erhalten?

Lehramtsstudierende der FAU können ein lehramtsbezogenes Bachelorzeugnis beantragen. Voraussetzung für den Antrag ist, dass die benötigten Module (siehe FAU-Prüfungsordnungen) im Lehramtsstudium absolviert wurden. Der Antrag auf Verleihung des Bachelorgrades ist beim entsprechenden Prüfungsamt zu stellen.

Studierende müssen davon mindestens 15 ECTS Punkte an der FAU erbracht haben, um ein Bachelorzeugnis zu beantragen. Studierenden, die ihr komplettes Lehramtsstudium an einer anderen Universität absolviert haben, kann kein lehramtsbezogenes Bachelorzeugnis ausgestellt werden.

Wer kann einen lehramtsbezogenen Bachelorabschluss erhalten?
Lehramtsstudierende der FAU können ein lehramtsbezogenes Bachelorzeugnis beantragen. Voraussetzung für den Antrag ist, dass die benötigten Module (siehe FAU-Prüfungsordnungen) im Lehramtsstudium absolviert wurden. Der Antrag auf Verleihung des Bachelorgrades ist beim entsprechenden Prüfungsamt zu stellen. Studierende müssen davon mindestens 15 ECTS Punkte an der FAU erbracht haben, um ein Bachelorzeugnis zu beantragen. Studierenden, die ihr komplettes Lehramtsstudium an einer anderen Universität absolviert haben, kann kein lehramtsbezogenes Bachelorzeugnis ausgestellt werden.

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Lehramtsstudiumkompakt

Titelseite LehramtsstudiumkompaktLehramtsstudiumkompakt ist eine zusammenfassende und übersichtliche Darstellung des Lehramtsstudiums für die Schularten Grund-, Mittel- und Realschule sowie Gymnasium. Die Informationsbroschüre geht dabei sowohl auf die Fragen der StudieneinsteigerInnen als auch auf die Fragen der schon direkt vor dem Staatsexamen stehenden Lehramtsstudierenden ein.

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