Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit)
Übersicht
Häufige Fragen
- 1. Juni für das Staatsexamen im Herbst
- 1. Dezember für das Staatsexamen im Frühjahr
Auf den Seiten des Prüfungsamtes finden Sie Hinweise für den Korrektor von Hausarbeiten.
- in einem Fach (Fachwissenschaft oder Fachdidaktik) der gewählten Fächerverbindung oder
- in den Erziehungswissenschaften oder
- auch in einem Gebiet, das nicht einem einzelnen Fach zugeordnet werden kann, sondern das sich auf zwei der Fächer bezieht
gefertigt werden kann. Sie darf nicht im Erweiterungsfach geschrieben werden. Näheres in der LPO I § 29.
- In der Regel ist die Zulassungsarbeit in deutscher Sprache zu verfassen, soweit das Prüfungsamt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst nicht vorher eine andere Sprache genehmigt hat.
- Zulassungsarbeiten aus den Prüfungsfächern Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Latein, Griechisch, Russisch oder Spanisch können in der jeweiligen Sprache verfasst werden.
- Generell gilt, dass die sprachliche Darstellung bei der Beurteilung mitgewertet wird.
- Die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer muss versichern, dass er oder sie die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die angegebenen benutzt hat. Zitate o. ä. müssen deutlich als solches gekennzeichnet sein und die Quelle benannt werden. Die Erklärung zur Zulassungsarbeit müssen Sie unterschreiben.
- Die Zulassungsarbeit ist in leicht gebundener Form einzureichen und mit dem schulartspezifischen "Aufkleber" zu versehen.
- Weitere Formvorgaben (z.B. Zeilenabstand, Schrifttyp, Fußnoten ...) besprechen Sie bitte mit Ihrem/Ihrer BetreuerIn.
- Beachten Sie bitte die Formulare für die Abgabe der Zulassungsarbeit auf der Seite des Prüfungsamtes (unter dem Reiter "Formulare für die schriftliche Hausarbeit = Zulassungsarbeit").
- Die Zulassungsarbeit geben Sie bei Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer ab.
- Sie müssen häufig auch eine digitale Version der Arbeit auf CD mitabgeben - stimmen Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer ab.
- Bei der Abgabe der Arbeit lassen Sie die Empfangsbestätigung unterschreiben und reichen diese unverzüglich beim Prüfungsamt ein.
Am besten Sie fragen Ihre Betreuerin / Ihren Betreuer, ob und in welcher Form (digitale oder gebunde Version) ggfs. weitere Exemplare der Zulassungsarbeit benötigt werden.
Abgabetermine
- 1. Februar für das Staatsexamen im Herbst
- 1. August für das Staatsexamen im Frühjahr
Mit Zustimmung des/der Betreuenden kann eine Nachfrist bewilligt werden. Die Bewilligung der Nachfrist muss dem Prüfungsamt mittels eines Formblattes mitgeteilt werden. Dieses Formblatt wird Ihnen vom Prüfungsamt (unter dem Reiter "Formulare für die schriftliche Hausarbeit = Zulassungsarbeit") zum Download bereitgestellt. Den Antrag senden Sie bitte schriftlich und eigenhändig unterschrieben an das zuständige Prüfungsamt. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Werden diese Fristen überschritten, erfolgt eine Rückweisung vom Staatsexamen.
Abgabetermine mit Nachfrist
- 1. April für das Staatsexamen im Herbst
- 1. Oktober für das Staatsexamen im Frühjahr
Um dann auch den Bachelor-Titel ausgestellt zu bekommen, müssen Sie zusätzlich einen Antrag für die Verleihung des Bachelor-Grades beim Prüfungsamt abgeben. Bitte reichen Sie diesen Antrag erst ein, wenn das gesonderte Gutachten erstellt wurde und beim Prüfungsamt vorliegt.
Bei Studierenden des Lehramtsstudiengangs Gymnasium hängt der beantragbare Bachelor-Grad zunächst von der studierten Fächerkombination ab (vgl. §31 LAPO). Für die meisten Fächerkombinationen ist dies der B.A..
Nur bei einem Studium rein naturwissenschaftlicher Fächer im gymnasialen Lehramt kommt es auf das Fach der Zulassungsarbeit an: Um einen B.Sc. zu erhalten, dürfen Sie Ihre Hausarbeit nicht in den Erziehungswissenschaften und nur in Ausnahmefällen in der Fachdidaktik schreiben. Wählen Sie mit einer rein naturwissenschaftlichen Fächerkombination ein erziehungswissenschaftliches Thema für Ihre schriftliche Hausarbeit erhalten Sie einen B.Ed. Bei einer fachdidaktischen Ausrichtung entscheidet der thematische Schwerpunkt über den Bachelorgrad.
Wichtiger Hinweis:
Damit die Zulassungsarbeit als Bachelorarbeit anerkannt werden kann, muss dem Antrag auf Verleihung des Bachelor-Grades ein neues Gutachten für die Bachelorarbeit beigefügt werden. Das neue Gutachten muss sich ausdrücklich auf eine „Bachelorarbeit“ beziehen - es ist nicht ausreichend, auf das Gutachten für die Zulassungsarbeit zu verweisen.
Termine
Die Zulassungsarbeit muss bei der Anmeldung zum Staatsexamen in den studierten Fächern vorliegen.
- 1. Februar (mit Nachfrist 1. April) für das Staatsexamen im Herbst
- 1. August (mit Nachfrist 1. Oktober) für das Staatsexamen im Frühjahr
Mit Zustimmung des/der Betreuenden kann eine Nachfrist bewilligt werden. Die Bewilligung der Nachfrist muss dem Prüfungsamt mittels eines Formblattes mitgeteilt werden. Dieses Formblatt wird Ihnen vom Prüfungsamt (unter dem Reiter „Formulare für die schriftliche Hausarbeit = Zulassungsarbeit“) zum Download bereitgestellt. Den Antrag senden Sie bitte schriftlich und eigenhändig unterschrieben an das zuständige Prüfungsamt. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
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