Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit)

Übersicht

Um zum Staatsexamen zugelassen zu werden, müssen Sie eine schriftliche Hausarbeit (nach § 29 LPO I) auch bekannt als Zulassungsarbeit, Zula oder ZA anfertigen, die mindestens mit „ausreichend“ bewertet werden muss. Ihr Arbeitsaufwand wird im modularisierten Studium mit 10 LP honoriert. Die Arbeit muss erkennen lassen, dass Sie zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten befähigt sind.

Häufige Fragen

Bis wann muss die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) korrigiert sein?

Für die Beurteilung und Zuteilung der Arbeit an die Außenstelle des Prüfungsamts gelten folgende Fristen:

  • 1. Juni für das Staatsexamen im Herbst
  • 1. Dezember für das Staatsexamen im Frühjahr

Auf den Seiten des Prüfungsamtes finden Sie Hinweise für den Korrektor von Hausarbeiten.

In welchen Fächern kann ich die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) schreiben?

Die Zulassungsarbeit kann

  • in einem Fach (Fachwissenschaft oder Fachdidaktik) der gewählten Fächerverbindung oder
  • in den Erziehungswissenschaften oder
  • auch in einem Gebiet, das nicht einem einzelnen Fach zugeordnet werden kann, sondern das sich auf zwei der Fächer bezieht

gefertigt werden kann. Sie darf nicht im Erweiterungsfach geschrieben werden. Näheres in der LPO I § 29.

Kann ich eine schon geschriebene Arbeit als Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) anrechnen lassen?

Nur Magister-, Master-, Diplom- und Doktorarbeiten sowie Bachelorarbeiten, die mit mindestens 10 LP bewertet wurden, können als Ersatz für die Zulassungsarbeit vorgelegt werden. Die Arbeit muss dazu unter dem Gesichtspunkt der Anforderungen eines Lehramtsstudiums neu bewertet werden (§ 29 Abs 12 LPO I).

Muss ich die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) beim Prüfungsamt anmelden?

Nein, die Zulassungsarbeit muss nicht explizit beim Prüfungsamt angemeldet werden. Sie können nach Absprache mit der Betreuerin / dem Betreuer direkt anfangen zu forschen/recherchieren und dann zu schreiben. Die jeweiligen Abgabefristen hängen mit der Anmeldung zum Staatsexamen zusammen.

Wann muss ich die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) abgeben?

Die Bestätigung über die Abgabe der Zulassungsarbeit muss bei der Anmeldung zum “Fächerexamen” beim Prüfungsamt vorliegen.

Abgabetermine

  • 1. Februar für das Staatsexamen im Herbst
  • 1. August für das Staatsexamen im Frühjahr

Mit Zustimmung des/der Betreuenden kann eine Nachfrist bewilligt werden. Die Bewilligung der Nachfrist muss dem Prüfungsamt mittels eines Formblattes mitgeteilt werden. Dieses Formblatt wird Ihnen vom Prüfungsamt (unter dem Reiter “Formulare für die schriftliche Hausarbeit = Zulassungsarbeit”) zum Download bereitgestellt. Den Antrag senden Sie bitte schriftlich und eigenhändig unterschrieben an das zuständige Prüfungsamt. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Werden diese Fristen überschritten, erfolgt eine Rückweisung vom Staatsexamen.

Abgabetermine mit Nachfrist

  • 1. April für das Staatsexamen im Herbst
  • 1. Oktober für das Staatsexamen im Frühjahr

Was mache ich, wenn meine Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) mit der Note 5 bewertet wurde?

Mit der Bewertung „Note 5“ gilt die Zulassungsarbeit als nicht bestanden und muss wiederholt werden.

Was muss ich bei der Abgabe der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) beachten?

  • Beachten Sie bitte die Formulare für die Abgabe der Zulassungsarbeit auf der Seite des Prüfungsamtes (unter dem Reiter “Formulare für die schriftliche Hausarbeit = Zulassungsarbeit”).
  • Die Zulassungsarbeit geben Sie bei Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer ab.
  • Sie müssen häufig auch eine digitale Version der Arbeit auf CD mitabgeben – stimmen Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer ab.
  • Bei der Abgabe der Arbeit lassen Sie die Empfangsbestätigung unterschreiben und reichen diese unverzüglich beim Prüfungsamt ein.

Was muss ich für die Anerkennung meiner Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) als Bachelorarbeit unternehmen?

Ihre Zulassungsarbeit kann als Bachelorarbeit anerkannt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Betreuerin / der Betreuer ein gesondertes Gutachten erstellt. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes zum Download. Ein Verweis auf das Gutachten der Zulassungsarbeit ist nicht ausreichend!

Um dann auch den Bachelor-Titel ausgestellt zu bekommen, müssen Sie zusätzlich einen Antrag für die Verleihung des Bachelor-Grades beim Prüfungsamt abgeben. Bitte reichen Sie diesen Antrag erst ein, wenn das gesonderte Gutachten erstellt wurde und beim Prüfungsamt vorliegt.

Welche Formalia muss ich bei der Erstellung der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) einhalten?

  • In der Regel ist die Zulassungsarbeit in deutscher Sprache zu verfassen, soweit das Prüfungsamt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst nicht vorher eine andere Sprache genehmigt hat.
  • Zulassungsarbeiten aus den Prüfungsfächern Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Latein, Griechisch, Russisch oder Spanisch können in der jeweiligen Sprache verfasst werden.
  • Generell gilt, dass die sprachliche Darstellung bei der Beurteilung mitgewertet wird.
  • Die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer muss versichern, dass er oder sie die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die angegebenen benutzt hat. Zitate o. ä. müssen deutlich als solches gekennzeichnet sein und die Quelle benannt werden. Die Erklärung zur Zulassungsarbeit müssen Sie unterschreiben.
  • Die Zulassungsarbeit ist in leicht gebundener Form einzureichen und mit dem schulartspezifischen “Aufkleber” zu versehen.
  • Weitere Formvorgaben (z.B. Zeilenabstand, Schrifttyp, Fußnoten …) besprechen Sie bitte mit Ihrem/Ihrer BetreuerIn.

Welchen Einfluss hat das gewählte Fach der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) auf die Art des Bachelorgrades?

Studierende der Lehramtsstudiengänge Grund-, Mittel- und Realschule erhalten unabhängig vom Themengebiet der Zulassungsarbeit auf Antrag den B.Ed..

Bei Studierenden des Lehramtsstudiengangs Gymnasium hängt der beantragbare Bachelor-Grad zunächst von der studierten Fächerkombination ab (vgl. §31 LAPO). Für die meisten Fächerkombinationen ist dies der B.A..
Nur bei einem Studium rein naturwissenschaftlicher Fächer im gymnasialen Lehramt kommt es auf das Fach der Zulassungsarbeit an: Um einen B.Sc. zu erhalten, dürfen Sie Ihre Hausarbeit nicht in den Erziehungswissenschaften und nur in Ausnahmefällen in der Fachdidaktik schreiben. Wählen Sie mit einer rein naturwissenschaftlichen Fächerkombination ein erziehungswissenschaftliches Thema für Ihre schriftliche Hausarbeit erhalten Sie einen B.Ed. Bei einer fachdidaktischen Ausrichtung entscheidet der thematische Schwerpunkt über den Bachelorgrad.

Wichtiger Hinweis:
Damit die Zulassungsarbeit als Bachelorarbeit anerkannt werden kann, muss dem Antrag auf Verleihung des Bachelor-Grades ein neues Gutachten für die Bachelorarbeit beigefügt werden. Das neue Gutachten muss sich ausdrücklich auf eine „Bachelorarbeit“ beziehen – es ist nicht ausreichend, auf das Gutachten für die Zulassungsarbeit zu verweisen.

Welches Prüfungsdatum soll auf dem Aufkleber/Deckblatt der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit)stehen?

Wenn Sie sich bereits für das Staatsexamen angemeldet haben, geben Sie Frühling oder Herbst des entsprechenden Jahres an, falls Sie sich noch nicht angemeldet haben, lassen Sie das Prüfungsdatum frei.

Wie finde ich eine/n BetreuerIn für meine Zulassungsarbeit?

Sie suchen sich die Person selbst aus. Dabei ist es empfehlenswert eine/n DozentIn auszuwählen, bei der/m Sie schon eine Arbeit verfasst oder eine Veranstaltung belegt haben. Somit kennen Sie die Arbeitsweise bzw. Anforderungen an die Zusammenarbeit.

Wie muss das Titelblatt bzw. Deckblatt der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) aussehen?

Falls von Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer nicht ausdrücklich anders gewünscht, sollte Ihre Zulassungsarbeit mit einer Klebebindung mit einem leichten Karton als Einband gebunden sein. Auf dieses Deckblatt kleben Sie bitte das vom Prüfungsamt unter dem Reiter “Formulare für die schriftliche Hausarbeit = Zulassungsarbeit ” bereitgestellte Etikett (nicht mit Klebeband!).

 

Falls Sie ein individuell gestaltetes Titelblatt verwenden möchten, sollten Sie dieses erst nach dem Einband einfügen.

Wie viele Exemplare der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) muss ich abgeben?

Wenn Sie die Arbeit fertiggestellt haben, geben Sie bei Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer i.d.R. zwei Exemplare  ab. Eines dieser Exemplare wird nach der Korrektur von der Betreuerin / dem Betreuer mit dem Gutachten an das Prüfungsamt gesandt.

Am besten Sie fragen Ihre Betreuerin / Ihren Betreuer, ob und in welcher Form (digitale  oder gebunde Version)  ggfs. weitere Exemplare der Zulassungsarbeit benötigt werden.

Wie wird die Note der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) im Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) gewichtet?

Die Note der Zulassungsarbeit hat großes Gewicht im Rahmen des Staatsexamens. Bei den Lehrämtern an Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen fließt sie zu 11% in die Gesamtnote des Staatsexamens ein (§ 4, Abs. 1 LPO I), im Lehramt an Gymnasien sogar zu 12,5% (§ 4, Abs. 2 LPO I).

Wieviele Seiten muss die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) haben?

Bitte sprechen Sie sich mit Ihrer/m Betreuer/in ab. Er/Sie kann am besten einschätzen, welcher Arbeitsaufwand hinter den zu Papier gebrachten Ergebnissen steht. Ein Richtwert für die geforderte Seitenanzahl kann die Bewertung der Zulassungsarbeit  mit 10 LP sein. Dabei wird 1 LP mit 30 Stunden Arbeitszeit zugrunde gelegt.

Woher bekomme ich das Thema für die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit)?

Spätestens ein Jahr vor der Anmeldung zum Staatsexamen werden Thema, Aufbau, Inhalt und Umfang der Arbeit individuell mit dem/den (prüfungsberechtigen) Betreuerin(nen) bzw. Betreuer(n) abgesprochen.

In welchen Fächern kann ich die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) schreiben?
Die Zulassungsarbeit kann in einem Fach (Fachwissenschaft oder Fachdidaktik) der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften oder auch in einem Gebiet, das nicht einem einzelnen Fach zugeordnet werden kann, sondern das sich auf zwei der Fächer bezieht gefertigt werden kann. Sie darf nicht im Erweiterungsfach geschrieben werden. Näheres in der LPO I § 29.
Kann ich eine schon geschriebene Arbeit als Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) anrechnen lassen?
Nur Magister-, Master-, Diplom- und Doktorarbeiten sowie Bachelorarbeiten, die mit mindestens 10 LP bewertet wurden, können als Ersatz für die Zulassungsarbeit vorgelegt werden. Die Arbeit muss dazu unter dem Gesichtspunkt der Anforderungen eines Lehramtsstudiums neu bewertet werden (§ 29 Abs 12 LPO I).
Muss ich die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) beim Prüfungsamt anmelden?
Nein, die Zulassungsarbeit muss nicht explizit beim Prüfungsamt angemeldet werden. Sie können nach Absprache mit der Betreuerin / dem Betreuer direkt anfangen zu forschen/recherchieren und dann zu schreiben. Die jeweiligen Abgabefristen hängen mit der Anmeldung zum Staatsexamen zusammen.
Wann muss ich die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) abgeben?
Die Bestätigung über die Abgabe der Zulassungsarbeit muss bei der Anmeldung zum “Fächerexamen” beim Prüfungsamt vorliegen. Abgabetermine 1. Februar für das Staatsexamen im Herbst 1. August für das Staatsexamen im Frühjahr Mit Zustimmung des/der Betreuenden kann eine Nachfrist bewilligt werden. Die Bewilligung der Nachfrist muss dem Prüfungsamt mittels eines Formblattes mitgeteilt werden. Dieses Formblatt wird Ihnen vom Prüfungsamt (unter dem Reiter “Formulare für die schriftliche Hausarbeit = Zulassungsarbeit”) zum Download bereitgestellt. Den Antrag senden Sie bitte schriftlich und eigenhändig unterschrieben an das zuständige Prüfungsamt. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Werden diese Fristen überschritten, erfolgt eine Rückweisung vom Staatsexamen. Abgabetermine mit Nachfrist 1. April für das Staatsexamen im Herbst 1. Oktober für das Staatsexamen im Frühjahr
Wie wird die Note der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) im Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) gewichtet?
Die Note der Zulassungsarbeit hat großes Gewicht im Rahmen des Staatsexamens. Bei den Lehrämtern an Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen fließt sie zu 11% in die Gesamtnote des Staatsexamens ein (§ 4, Abs. 1 LPO I), im Lehramt an Gymnasien sogar zu 12,5% (§ 4, Abs. 2 LPO I).

Termine

Die Zulassungsarbeit muss bei der Anmeldung zum Staatsexamen in den studierten Fächern vorliegen.

  • 1. Februar (mit Nachfrist 1. April) für das Staatsexamen im Herbst
  • 1. August (mit Nachfrist 1. Oktober) für das Staatsexamen im Frühjahr

Mit Zustimmung des/der Betreuenden kann eine Nachfrist bewilligt werden. Die Bewilligung der Nachfrist muss dem Prüfungsamt mittels eines Formblattes mitgeteilt werden. Dieses Formblatt wird Ihnen vom Prüfungsamt (unter dem Reiter “Formulare für die schriftliche Hausarbeit = Zulassungsarbeit”) zum Download bereitgestellt. Den Antrag senden Sie bitte schriftlich und eigenhändig unterschrieben an das zuständige Prüfungsamt. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.

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ZfL | Studienberatung LA Gym und RS

Studienberatung Lehramt Gym und RS

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Lehramtsstudiumkompakt

Titelseite LehramtsstudiumkompaktLehramtsstudiumkompakt ist eine zusammenfassende und übersichtliche Darstellung des Lehramtsstudiums für die Schularten Grund-, Mittel- und Realschule sowie Gymnasium. Die Informationsbroschüre geht dabei sowohl auf die Fragen der StudieneinsteigerInnen als auch auf die Fragen der schon direkt vor dem Staatsexamen stehenden Lehramtsstudierenden ein.

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