Grundlagen- und Orientierungsprüfung
GOP-relevante Prüfungen dürfen Sie nur einmal wiederholen. Wird eine solche Prüfung auch im zweiten Anlauf nicht bestanden, ist das Studium dieses Fachs beendet.
Spezielle Anforderungen zum Bestehen der GOP
- Unterrichtsfach: mindestens 1 Modul
- EWS: mindestens 1 Modul
- Didaktiken der drei weiteren Fächer oder Didaktik des Unterrichtsfachs: mindestens 1 Modul
Bitte beachten Sie, dass zum Bestehen der GOP neben diesen Mindestanforderungen insgesamt Module im Umfang von 40 ECTS (s. o.) erfolgreich absolviert werden müssen!
- Unterrichtsfach: mindestens 1 Modul
- EWS: mindestens 1 Modul
- Didaktiken der Fächergruppe oder Didaktik des Unterrichtsfachs: mindestens 1 Modul
Bitte beachten Sie, dass zum Bestehen der GOP neben diesen Mindestanforderungen insgesamt Module im Umfang von 40 ECTS (s. o.) erfolgreich absolviert werden müssen!
- Unterrichtsfach 1: mindestens 1 Modul
- Unterrichtsfach 2: mindestens 1 Modul
- EWS oder Didaktik eines Unterrichtsfachs: mindestens 1 Modul
Bitte beachten Sie, dass zum Bestehen der GOP neben diesen Mindestanforderungen insgesamt Module im Umfang von 40 ECTS (s. o.) erfolgreich absolviert werden müssen!
- Unterrichtsfach 1: Module im Umfang von 20 LP
- Unterrichtsfach 2: Module im Umfang von 20 LP
Sobald absehbar ist, dass Sie die GOP mit dem Ablauf des dritten Semesters nicht erfolgreich abschließen können, können Sie beim Prüfungsamt einen Antrag auf Verlängerung der Frist zur Ablegung der GOP stellen. Hierfür sind jedoch stichhalte Gründe nötig, die Sie auch nachweisen müssen (z. B. durch Attest bzw. die Dokumentation von Überschneidungen bei relevanten Lehrveranstaltungen).
*Die LAPO erlaubt eine Überschreitungsfrist von einem Semester. Erfüllen Sie die Vorgaben der GOP bis zum Ende des dritten Semesters, können Sie (ohne Antrag auf Verlängerung der GOP-Frist) weiterstudieren.
Wenn Sie nur eines Ihrer Fächer wechseln, starten Sie mit dem neuen Fach i. d. R. im 1. Fachsemester – beim anderen Fach wird die Fachsemesterzahl ganz regulär weitergezählt. Dies hat Konsequenzen für die Betrachtung von Studienfristen:
GOP: Sobald Sie im Fach mit dem höheren Fachsemester das dritte Fachsemester beendet haben, wird geprüft, ob Sie die GOP-Regelungen für dieses Fach erfüllen. Die Gesamt-GOP wird erst überprüft, wenn Sie auch mit dem anderen Fach das dritte Fachsemester abgeschlossen haben.
Maximalstudiendauer: Da Sie das Examen in den beiden Fächern Ihrer Fächerkombination gemeinsam ablegen müssen, wird für die Maximalstudiendauer das niedrigere Fachsemester betrachtet.
Freiversuch im Examen: Abweichend von der GOP und der Maximalstudiendauer werden beim Freiversuch nicht die Fachsemester sondern die Hochschulsemester (= Semester, die Sie – unabhängig vom Fach – insgesamt an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren) betrachtet. Diese ändert sich bei einem Fachwechsel nicht, sondern wird einfach weitergezählt.
Je nachdem, in welchem Bereich Sie die GOP nicht bestehen, haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten:
- Fachwechsel: Haben Sie die GOP in einem Unterrichtsfach nicht bestanden, so können Sie dieses gegen ein anderes (laut PO mögliches) austauschen.
- Schulartwechsel: Alternativ können Sie u. U. das Unterrichtsfach durch einen Schulartwechsel beibehalten.
Modulprüfungen, die Sie im Rahmen der GOP absolvieren, dürfen Sie nur einmal wiederholen. Wird die entsprechende Modulprüfung auch im zweiten Anlauf nicht bestanden, ist das Studium dieses Faches beendet.
Sollte die Modulprüfung nicht GOP-relevant sein, haben Sie seit dem Wintersemester 24/25 vier Versuche.
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