Praktika im Lehramt

Übersicht

Orientierungspraktikum 0 LP

Ziel Das Orientierungspraktikum dient dem Kennenlernen der Schule aus der Sicht einer Lehrkraft und einer ersten Überprüfung der Eignung und Neigung für den angestrebten Beruf.
Dauer 3 - 4 Wochen
Zeitpunkt Das Orientierungspraktikum soll vor Beginn des Studiums, es muss spätestens vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums abgeleistet werden.
Schulen Studienbeginn bis SoSe 21: Mindestens eine Woche ist an einer öffentlichen (oder staatlich anerkannten privaten) Schule abzuleisten.

Studienbeginn ab WS 2021/22 bis WS 2022/23:
Zusätzlich gilt: Das Orientierungspraktikum muss an mindestens zwei unterschiedlichen Schularten abgeleistet werden.

Studienbeginn ab SoSe 2023:
Das Orientierungspraktikum muss an mindestens zwei unterschiedlichen Schularten (davon mindestens eine Woche dieses Praktikums an einer Mittelschule oder an einem Förderzentrum)* abgeleistet werden.

Organisation Studieninteressierte wenden sich direkt an die Schulen, an denen sie das Praktikum ableisten möchten.
Bescheinigung Bescheinigung für das Orientierungspraktikum (Studienbeginn ab WS 2021/22)

Bescheinigung für das Orientierungspraktikum (Studienbeginn bis einschließlich Studienbeginn WS 2020/21)

Die ausgefüllte Bescheinigung verbleibt bei den Studierenden und ist der zuständigen Stelle bei der Anmeldung für das pädagogisch-didaktische Praktikum vorzulegen.

Anerkennungsmöglichkeiten Mindestens einjährige Tätigkeiten in Einrichtungen von Trägern der Jugendarbeit oder Jugendhilfe können auf Antrag beim zuständigen Praktikumsamt die Dauer des Praktikums auf zwei Wochen verkürzen. Für die verbleibenden zwei Wochen gelten obenstehende Rahmenbedingungen.
Online-Eignungstest und Lehrkräftebedarf Die Bearbeitung eines Online-Eignungstests (z. B. unter https://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/eignungstests.html) sowie das Informieren über den künftigen Lehrkräftebedarf (https://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/Einstellungsaussichten.html) dringend empfohlen.

Besondere Regelungen in den Schularten:

Grundschule

Eine Woche muss an einer Grundschule absolviert werden.
In der anderen Woche ist das Kennenlernen vorschulischer Bildungseinrichtungen möglich.

Mittelschule

Eine Woche muss an einer Mittelschule absolviert werden.

Realschule

Alternativ können Sie am Projekt Lehr:werkstatt teilnehmen, dieses ersetzt Orientierungspraktikum und pädagogisch-didaktisches Praktikum.

Gymnasium

Alternativ können Sie am Projekt Lehr:werkstatt teilnehmen, dieses ersetzt Orientierungspraktikum und pädagogisch-didaktisches Praktikum.

Betriebspraktikum 0 LP

Betriebspraktikum

Alle Lehramtsstudierenden müssen ein Betriebspraktikum in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb im Umfang von acht Wochen ableisten, um einen Einblick in das Berufsleben außerhalb der Institution Schule zu erhalten.

Den Praktikumsplatz sucht man sich selbst, eine Anmeldung oder Vermittlung über die Universität findet nicht statt. Um eine spätere Anerkennung durch die Prüfungsämter zu erleichtern, ist es sinnvoll, die Tätigkeit stichpunktartig zu beschreiben.

Wichtig ist, dass das Praktikum keine pädagogische Tätigkeit umfasst. Die vorgeschriebene Praxiserfahrung kann man auch durch eine qualifizierte Ferienarbeit erwerben, die über Kassieren, Kaffee kochen, Lagerarbeiten etc. hinausgeht und einen Einblick in innerbetriebliche Abläufe (z. B. Personalplanung, o. ä.) bietet.

Der Praktikumsnachweis ist spätestens bei der Anmeldung zum Ersten Staatsexamen erforderlich. Das Betriebspraktikum kann zwar in einzelne Abschnitte von jeweils mindestens zwei Wochen aufgeteilt werden, dennoch empfiehlt es sich, das Praktikum ganz oder teilweise vor Aufnahme des Studiums abzuleisten.

Sonderregelungen/Besonderheiten:

  • Unterrichtsfach Wirtschaft
    An die Stelle des Betriebspraktiums tritt hier das kaufmännische Praktikum. Dieses umfasst für LA GYM vier Monate § 84 (1) 2 LPO I (Merkblatt) bzw. drei Monate für das LA GS, MS und RS § 58 (1) 2 LPO I. Es ist eine gesonderte Bescheinigung durch den Betrieb erforderlich (Formblatt Kaufmännisches Praktikum).
    Prinzipiell kann das kaufmännische Praktikum auch im Ausland absolviert werden, allerdings muss diesbezüglich eine Genehmigung durch das Kultusministerium erfolgen.
  • Anerkennung einer Berufsausbildung
  • keine Anerkennung von ehemaligem Wehr- oder Zivildienst

Zur Bescheinigung des Betriebspraktikums gibt es Vordrucke, die verpflichtend verwendet werden müssen.

Pädagogisch-didaktisches Praktikum 6 LP

Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum

Dieses Praktikum umfasst 150-160 Stunden. Die Teilnahme an einer entsprechenden Lehrveranstaltung an der Universität, ist zur Zeit nicht verpflichtend, da es (noch) kein umfassendes Angebot gibt. Es werden einzelne Begleitveranstaltungen angeboten, deren Besuch empfohlen wird. Sobald eine vollständige Angebotsdeckung durch die Universität gesichert ist, wird der Besuch der Veranstaltungen obligatorisch.
Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum setzt das Orientierungspraktikum voraus und ist Zulassungsvoraussetzung zum Staatsexamen in den Erziehungswissenschaften.

Grundschule:

Das Praktikum wird zwingend in zwei Teilen als schulpädagogisches Blockpraktikum und als fachdidaktisches Blockpraktikum mit jeweils 3 LP angeboten. Es dauert 15 Tage. Das schulpädagogische Blockpraktikum kann bei Lehramt GS als Teil der GOP gewählt werden. Daher sollte es nach dem 1. oder 2. Semester abgeleistet werden. Dazu ist der Besuch eines zugehörigen Grundkurses verpflichtend. Das fachdidaktische Blockpraktikum kann frühestens nach dem 2. und sollte spätestens nach dem 4. Semester abgelegt werden. Es dauert ebenfalls 15 Tage und wird in einem der drei Fächer der Fächergruppe abgeleistet.
Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Praktikumsamt, dort und am schwarzen Brett werden auch die Fristen bekanntgegeben.

Mittelschule:

Hier wird das Praktikum zwingend in zwei Teilen als schulpädagogisches Blockpraktikum und als fachdidaktisches Blockpraktikum mit jeweils 3 LP angeboten. Es dauert 15 Tage. Das schulpädagogische Blockpraktikum kann bei Lehramt MS als Teil der Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) gewählt werden. Daher sollte es nach dem 1. oder 2. Semester abgeleistet werden. Dazu ist der Besuch eines zugehörigen Grundkurses verpflichtend. Das fachdidaktische Blockpraktikum kann frühestens nach dem 2. und sollte spätestens nach dem 4. Semester abgelegt werden. Es dauert ebenfalls 15 Tage und wird in einem der drei Fächer der Fächergruppe abgeleistet.
Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Praktikumsamt, dort und am schwarzen Brett werden auch die Fristen bekanntgegeben.

Realschule:

Das Praktikum kann als eine Einheit innerhalb eines Jahres oder in zwei Teilen abgeleistet werden. Insgesamt werden 6 LP vergeben. Der Beginn im Frühjahr war 2017 letztmalig möglich, jetzt startet das Praktikum immer zum Schuljahresbeginn mit der Lehrerkonferenz im Herbst. Ortswünsche können geäußert werden. Die Anmeldung erfolgt beim Praktikumsamt für RS bis spätestens 15. April eines Jahres.
Alternativ können Sie an der Lehr:werkstatt teilnehmen, und müssen dann kein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum und kein Orientierungspraktikum mehr ableisten.

Gymnasium:

Hier wird das gesamte pädagogisch-didaktische Praktikum mit 6 LP bewertet. Das Praktikum muss innerhalb von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren abgeleistet werden. Wird an der Universität eine Begleitveranstaltung dazu angeboten, muss diese besucht werden. Die PraktikantInnen können sich selbst eine Schule suchen und leiten diese an das Praktikumsamt weiter. Die Anmeldung erfolgt beim Praktikumsamt für GYM für Praktika im 1. Schulhalbjahr bis spätestens 1. Juni bzw. für Praktika im 2. Schulhalbjahr bis 1. Dezember.
Alternativ können Sie an der Lehr:werkstatt teilnehmen, und müssen dann kein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum und kein Orientierungspraktikum mehr ableisten.

Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum 5 LP

Studienbegleitendes-fachdidaktisches Praktikum

Dieses Praktikum findet während eines Semesters einmal pro Woche statt und umfasst dabei mindestens vier Stunden Unterricht einschließlich Besprechung. Dazu findet eine obligatorisch zu besuchende fachdidaktische Begleitveranstaltung statt.

Grundschule:

Das Praktikum findet nur im Wintersemester statt. Es ist im 3. oder 5. Semester im gewählten Unterrichtsfach abzuleisten. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Praktikumsamt, dort und am schwarzen Brett werden auch die Fristen bekanntgegeben.

Mittelschule:

Das Praktikum findet nur im Wintersemester statt. Es ist im 3. oder 5. Semester im gewählten Unterrichtsfach abzuleisten. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Praktikumsamt, dort und am schwarzen Brett werden auch die Fristen bekanntgegeben.

Realschule:

Studierende dieser Lehramtsstudiengänge sollen das Praktikum nicht vor dem 3. und nach Möglichkeit nicht nach dem 5. Semester ableisten. Es muss zwingend in einem der studierten Unterrichtsfächer (nicht im Erweiterungsfach!) abgeleistet werden. Die Anmeldung erfolgt beim betreffenden Praktikumsamt für Realschulen. Der Anmeldeschluss ist der 15.04. eines Jahres für das folgende Winter- und das darauf folgende Sommersemester.

 

Beachten Sie: Bei manchen Fächern findet das Praktikum nur im Wintersemester bzw. nur im Sommersemester statt. Genaueres erfahren Sie bei den Beratern der jeweiligen Fächer. Dies kann u. U. auch zu längeren Wartezeiten (über ein Jahr!) führen.

Angebot der Fächer im Lehramt Realschule

(Da diesbezüglich auch Änderungen erfolgen können, sind die Angaben ohne Gewähr.)

Angebot nur im Wintersemester: Biologie, Chemie, Französisch, Geographie, Informatik, Kunst, Musik, Physik, Sozialkunde, Sport (männlich/weiblich) sowie Wirtschaftswissenschaft
Mathematik (Die RS-Studierenden sollten zumindest im 5. Fachsemester sein.)

Angebot nur im Sommersemester: Evangelische Religionslehre

Angebot im Winter- und Sommersemester: Germanistik und Englisch

Gymnasium:

Studierende dieser Lehramtsstudiengänge sollen das Praktikum nicht vor dem 3. und nach Möglichkeit nicht nach dem 5. Semester ableisten. Es muss zwingend in einem der studierten Unterrichtsfächer (nicht im Erweiterungsfach!) abgeleistet werden. Die Anmeldung erfolgt beim betreffenden Praktikumsamt für Gymnasien. Der Anmeldeschluss ist der 15.04. eines Jahres für das folgende Winter- und das darauf folgende Sommersemester.

 

Beachten Sie: Bei manchen Fächern findet das Praktikum nur im Wintersemester bzw. nur im Sommersemester statt. Genaueres erfahren Sie bei den Beratern der jeweiligen Fächer. Dies kann u. U. auch zu längeren Wartezeiten (über ein Jahr!) führen.

Angebot der Fächer im Lehramt Gymnasium

(Da diesbezüglich auch Änderungen erfolgen können, sind die Angaben ohne Gewähr.)

Angebot nur im Sommersemester:
ab Schuljahr 2017/18 Mathematik (Die GY-Studierenden sollten zumindest im 7. Fachsemester sein.)

 

Zusätzliches studienbegleitendes Praktikum (nur Lehramt GS und MS) 3 LP

Grundschule: (LP in Grunschulpädagogik) 

Dieses Praktikum ist stets das letzte Praktikum und wird im Wintersemester mittwochs angeboten. Es findet für das LA an GS stets in 1./2. Klassen statt und wird von der Grundschuldidaktik betreut. Das zusätzliche studienbegleitende Praktikum kann nur im 5. oder 7. Semester abgeleistet werden. Es hängt vom jeweils gewählten Fach ab, ob eine Begleitveranstaltung angeboten wird. Die LP werden in den Didaktiken der Grundschule im Bereich Grundschulpädagogik verrechnet.

Mittelschule:

Dieses Praktikum ist stets das letzte Praktikum und wird im Wintersemester mittwochs angeboten. Beim LA an MS kann das Praktikum in einem der drei Fächer aus der Fächergruppe abgelegt werden. Es darf jedoch nicht das gleiche Fach wie im fachdidaktischen Blockpraktikum sein. Das zusätzliche studienbegleitende Praktikum kann nur im 5. oder 7. Semester abgeleistet werden. Es hängt vom jeweils gewählten Fach ab, ob eine Begleitveranstaltung angeboten wird.

Lehr:werkstatt (nur Lehramt RS und GYM) 0 LP

Viele Studierende wünschen sich, besser auf den Lehrerberuf vorbereitet zu sein. Gleichzeitig sehen sich die Lehrkräfte von heute mit vielfältigen Anforderungen konfrontiert (Ganztagsschule, steigende Heterogenität der Schulklassen etc.). Im Schulalltag bleibt wenig Zeit, um neue Konzepte und Methoden im Unterricht zu erproben. Dieser Situation wird in der Lehr:werkstatt begegnet.

Die Lehr:werkstatt ist ein Praktikumsprojekt für Realschule und Gymnasium, in dem eine Lehrkraft (der/die Lehr:mentor/in) und ein/e Lehramtsstudierende/r (der/die Lehr:werker/in) ein Tandem bilden und über ein Schuljahr hinweg zusammenarbeiten. In zwei drei- bis vierwöchigen Blöcken während der vorlesungsfreien Zeiten sowie einen Tag pro Woche während der Semester begleitet der/die Lehr:werker/in seine/n Tandempartner/in aktiv im Unterricht.

Für die Lehr:werkstatt wird das Orientierungspraktikum sowie das pädagogisch-didaktische Praktikum angerechnet.

Weitere Informationen gibt es unter

www.lehrwerkstatt.org und www.zfl.fau.de/lehrwerkstatt/

Videoüberblick (nur LA RS und GYM)

Lehramt | Gymnasium | Realschule | Praktika | Schule | ZfL

Orientierungspraktikum | pädagogisch-didaktisches Praktikum | fachdidaktisches Praktikum | Anmeldung

Autor
Manuela Linsner
Quelle
https://www.video.uni-erlangen.de/clip/id/18905
Provider
Videoportal der FAU (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg)

Lehramt | Gymnasium | Realschule | Praktika | Betrieb | ZfL

Betriebspraktikum | kaufmännisches Praktikum | Anmeldung | Bescheinigung | Anerkennung

Autor
Manuela Linsner
Quelle
https://www.video.uni-erlangen.de/clip/id/18906
Provider
Videoportal der FAU (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg)

Häufige Fragen

Ich möchte anstelle von Orientierungs- und pädagogisch-didaktischem Praktikum lieber die Lehr:werkstatt absolvieren. Wie muss ich vorgehen?

Die Lehr:werkstatt wird im Tandem mit einer erfahrenen Lehrkraft durchgeführt und ist eine beliebte Alternative zum Orientierungs- und pädagogisch-didaktischen Praktikum. Alle Informationen finden Sie unter www.zfl.fau.de/lehrwerkstatt.

Kann ich mir meinen Nebenjob / meine qualifizierte Ferienarbeit oder ähnliches als Betriebspraktikum anerkennen lassen?

Die Prüfung der Anerkennung Ihres Nebenjobs / Ihrer qualifizierten Ferienarbeit oder ähnlichem als Betriebspraktikum wird ausschließlich durch das Praktikumsamt (RS bzw. GYM) direkt vorgenommen.

Beachten Sie dabei, dass diese Tätigkeit in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb stattgefunden haben muss.

Um eine Prüfung der Anerkennung zu erleichtern, ist es sinnvoll, die Tätigkeit stichpunktartig zu beschreiben. Wichtig ist, dass Ihr Nebenjob / Ihre qualifizierte Ferienarbeit oder ähnliches keine pädagogische Tätigkeit umfasst, über Kassieren, Kaffee kochen, Lagerarbeiten etc. hinausgeht und Ihnen einen Einblick in innerbetriebliche Abläufe (z. B. Personalplanung, o. ä.) bietet.

Muss ich vor Studienbeginn ein Praktikum ableisten?

Nein, es muss vor Studienbeginn kein Praktikum abgeleistet werden. Es wird jedoch in jedem Fall empfohlen das dreiwöchige Orientierungspraktikum vor dem Studium zu absolvieren. Besuchen Sie in Ihrem Praktikum mindestens eine Woche eine Schule jener Schulart, für die Sie Lehrer/in werden möchten.

Welche Praktika muss ich im Lehramtsstudium Gymnasium ableisten?

Um das Lehramtsstudium Gymnasium erfolgreich zu absolvieren, müssen Sie das

  • Orientierungspraktikum,
  • Betriebspraktikum,
  • Pädagogisch-didaktisches Praktikum und das
  • Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum

ableisten. Die Lehr:werkstatt kann als Orientierungspraktikum sowie pädagogisch-didaktische Praktikum angerechnet werden.

Welche Praktika muss ich im Lehramtsstudium Realschule ableisten?

Um das Lehramtsstudium Realschule erfolgreich zu absolvieren, müssen Sie das

  • Orientierungspraktikum,
  • Betriebspraktikum,
  • Pädagogisch-didaktisches Praktikum und das
  • Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum

ableisten. Die Lehr:werkstatt kann als Orientierungspraktikum sowie pädagogisch-didaktische Praktikum angerechnet werden.

Orientierungspraktikum 0 LP

Besonderheiten

  • Alternativ können Sie an der Lehr:werkstatt teilnehmen, und müssen dann kein Orientierungspraktikum mehr machen.

Betriebspraktikum 0 LP

Betriebspraktikum

Alle Lehramtsstudierenden müssen ein Betriebspraktikum in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb im Umfang von acht Wochen ableisten, um einen Einblick in das Berufsleben außerhalb der Institution Schule zu erhalten.

Den Praktikumsplatz sucht man sich selbst, eine Anmeldung oder Vermittlung über die Universität findet nicht statt. Um eine spätere Anerkennung durch die Prüfungsämter zu erleichtern, ist es sinnvoll, die Tätigkeit stichpunktartig zu beschreiben.

Wichtig ist, dass das Praktikum keine pädagogische Tätigkeit umfasst. Die vorgeschriebene Praxiserfahrung kann man auch durch eine qualifizierte Ferienarbeit erwerben, die über Kassieren, Kaffee kochen, Lagerarbeiten etc. hinausgeht und einen Einblick in innerbetriebliche Abläufe (z. B. Personalplanung, o. ä.) bietet.

Der Praktikumsnachweis ist spätestens bei der Anmeldung zum Ersten Staatsexamen erforderlich. Das Betriebspraktikum kann zwar in einzelne Abschnitte von jeweils mindestens zwei Wochen aufgeteilt werden, dennoch empfiehlt es sich, das Praktikum ganz oder teilweise vor Aufnahme des Studiums abzuleisten.

Sonderregelungen/Besonderheiten:

  • Unterrichtsfach Wirtschaft
    An die Stelle des Betriebspraktiums tritt hier das kaufmännische Praktikum. Dieses umfasst für LA GYM vier Monate § 84 (1) 2 LPO I (Merkblatt) bzw. drei Monate für das LA GS, MS und RS § 58 (1) 2 LPO I. Es ist eine gesonderte Bescheinigung durch den Betrieb erforderlich (Formblatt Kaufmännisches Praktikum).
    Prinzipiell kann das kaufmännische Praktikum auch im Ausland absolviert werden, allerdings muss diesbezüglich eine Genehmigung durch das Kultusministerium erfolgen.
  • Anerkennung einer Berufsausbildung
  • keine Anerkennung von ehemaligem Wehr- oder Zivildienst

Zur Bescheinigung des Betriebspraktikums gibt es Vordrucke, die verpflichtend verwendet werden müssen.

Pädagogisch-didaktisches Praktikum 6 LP

Das Praktikum kann als eine Einheit innerhalb eines Jahres oder in zwei Teilen abgeleistet werden. Insgesamt werden 6 LP vergeben. Der Beginn im Frühjahr war 2017 letztmalig möglich, jetzt startet das Praktikum immer zum Schuljahresbeginn mit der Lehrerkonferenz im Herbst. Ortswünsche können geäußert werden. Die Anmeldung erfolgt beim Praktikumsamt für RS bis spätestens 15. April eines Jahres.
Alternativ können Sie an der Lehr:werkstatt teilnehmen, und müssen dann kein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum und kein Orientierungspraktikum mehr ableisten.

Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum 5 LP

Studienbegleitendes-fachdidaktisches Praktikum

Dieses Praktikum findet während eines Semesters einmal pro Woche statt und umfasst dabei mindestens vier Stunden Unterricht einschließlich Besprechung. Dazu findet eine obligatorisch zu besuchende fachdidaktische Begleitveranstaltung statt.

Studierende dieser Lehramtsstudiengänge sollen das Praktikum nicht vor dem 3. und nach Möglichkeit nicht nach dem 5. Semester ableisten. Es muss zwingend in einem der studierten Unterrichtsfächer (nicht im Erweiterungsfach!) abgeleistet werden. Die Anmeldung erfolgt beim betreffenden Praktikumsamt für Realschulen. Der Anmeldeschluss ist der 15.04. eines Jahres für das folgende Winter- und das darauf folgende Sommersemester.

 

Beachten Sie: Bei manchen Fächern findet das Praktikum nur im Wintersemester bzw. nur im Sommersemester statt. Genaueres erfahren Sie bei den Beratern der jeweiligen Fächer. Dies kann u. U. auch zu längeren Wartezeiten (über ein Jahr!) führen.

Angebot der Fächer im Lehramt Realschule

(Da diesbezüglich auch Änderungen erfolgen können, sind die Angaben ohne Gewähr.)

Angebot nur im Wintersemester: Biologie, Chemie, Französisch, Geographie, Informatik, Kunst, Musik, Physik, Sozialkunde, Sport (männlich/weiblich) sowie Wirtschaftswissenschaft
Mathematik (Die RS-Studierenden sollten zumindest im 5. Fachsemester sein.)

Angebot nur im Sommersemester: Evangelische Religionslehre

Angebot im Winter- und Sommersemester: Germanistik und Englisch

Videoüberblick: Innerschulische Praktika

Lehramt | Gymnasium | Realschule | Praktika | Schule | ZfL

Orientierungspraktikum | pädagogisch-didaktisches Praktikum | fachdidaktisches Praktikum | Anmeldung

Autor
Manuela Linsner
Quelle
https://www.video.uni-erlangen.de/clip/id/18905
Provider
Videoportal der FAU (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg)

Videoüberblick: Außerschulische Praktika

Lehramt | Gymnasium | Realschule | Praktika | Betrieb | ZfL

Betriebspraktikum | kaufmännisches Praktikum | Anmeldung | Bescheinigung | Anerkennung

Autor
Manuela Linsner
Quelle
https://www.video.uni-erlangen.de/clip/id/18906
Provider
Videoportal der FAU (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg)

Lehr:werkstatt

Viele Studierende wünschen sich, besser auf den Lehrerberuf vorbereitet zu sein. Gleichzeitig sehen sich die Lehrkräfte von heute mit vielfältigen Anforderungen konfrontiert (Ganztagsschule, steigende Heterogenität der Schulklassen etc.). Im Schulalltag bleibt wenig Zeit, um neue Konzepte und Methoden im Unterricht zu erproben. Dieser Situation wird in der Lehr:werkstatt begegnet.

Die Lehr:werkstatt ist ein Praktikumsprojekt für Realschule und Gymnasium, in dem eine Lehrkraft (der/die Lehr:mentor/in) und ein/e Lehramtsstudierende/r (der/die Lehr:werker/in) ein Tandem bilden und über ein Schuljahr hinweg zusammenarbeiten. In zwei drei- bis vierwöchigen Blöcken während der vorlesungsfreien Zeiten sowie einen Tag pro Woche während der Semester begleitet der/die Lehr:werker/in seine/n Tandempartner/in aktiv im Unterricht.

Für die Lehr:werkstatt wird das Orientierungspraktikum sowie das pädagogisch-didaktische Praktikum angerechnet.

Weitere Informationen gibt es unter

www.lehrwerkstatt.org und www.zfl.fau.de/lehrwerkstatt/

Welche Regelungen gelten zum Vollzug des Masernschutzgesetzes?

Regelungen zum Vollzug des Masernschutzgesetzes!
Praktikantinnen und Praktikanten müssen ab sofort bei der Anmeldung oder spätestens bei Antritt ihres Praktikums an der Praktikumsschule einen Nachweis über die Immunität gemäß Maserschutzgesetz vorlegen.
Die Nachweispflicht wird erfüllt
  • durch den Nachweis über 2 Masernimpfungen oder
  • durch ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder
  • durch ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, aufgrund derer eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf.

Welche Termine und Fristen muss ich einhalten?

Für das Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum und das Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum gibt es Anmeldefristen. Sie finden die Modalitäten in der Beschreibung zu den einzelnen Praktika.

Kommende Termine

Termin Titel
Mo. 15.04.2024 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Mo. 15.04.2024 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Di. 15.04.2025 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Di. 15.04.2025 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Mi. 15.04.2026 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Mi. 15.04.2026 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Do. 15.04.2027 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Do. 15.04.2027 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Sa. 15.04.2028 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Sa. 15.04.2028 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
So. 15.04.2029 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
So. 15.04.2029 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Mo. 15.04.2030 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Mo. 15.04.2030 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss

Welche Termine und Fristen muss ich einhalten?

Für das Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum und das Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum gibt es Anmeldefristen. Sie finden die Modalitäten in der Beschreibung zu den einzelnen Praktika.

Kommende Termine

Termin Titel
Mo. 15.04.2024 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Mo. 15.04.2024 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Di. 15.04.2025 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Di. 15.04.2025 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Mi. 15.04.2026 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Mi. 15.04.2026 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Do. 15.04.2027 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Do. 15.04.2027 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Sa. 15.04.2028 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Sa. 15.04.2028 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
So. 15.04.2029 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
So. 15.04.2029 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Mo. 15.04.2030 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Mo. 15.04.2030 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss

Welche Vorlagen für Bescheinigungen muss ich verwenden?

Bitte verwende die folgenden Bescheinigungen:

Bescheinigung Betriebspraktikum  (94,93 kB)

Bescheinigung für das Betriebspraktikum

Bescheinigung Orientierungspraktium  (209,22 kB)

Bescheinigung für das Orientierungspraktium

Bescheinigung stud.-begleitendes fachdidaktisches Praktikum  (10,99 kB)

Bescheinigung für das studienbegleitende fachdidaktisches Praktikum

Welche Vorlagen für Bescheinigungen muss ich verwenden?

Bitte verwende die folgenden Bescheinigungen:

Bescheinigung Betriebspraktikum  (94,93 kB)

Bescheinigung für das Betriebspraktikum

Bescheinigung Orientierungspraktium  (209,22 kB)

Bescheinigung für das Orientierungspraktium

Bescheinigung pädagogisches-didaktisches Praktikum für GYM  (68,36 kB)

Bescheinigung für das pädagogisches-didaktisches Praktikum für Gymnasium

Bescheinigung stud.-begleitendes fachdidaktisches Praktikum  (10,99 kB)

Bescheinigung für das studienbegleitende fachdidaktisches Praktikum

Welches Praktikumsamt ist für mich zuständig?

Welches Praktikumsamt ist für mich zuständig?

Praktikumsamt für die Gymnasien in Mittelfranken
Katharina Seuring-Schönecker
Telefon: 0911 23183-84
E-Mail: praktikum@mb-gym-mfr.de

Welches zusätliche Informationsmaterial gibt es zu Praktika?

Bekanntmachung zur Organisation der Praktika  (359,35 kB)

Bekanntmachung zur Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen (Bild: ZfL)

LehramtsstudiumKOMPAKT (LAKOM)  (1,10 MB)

Bild: ZfL

Merkblatt Kaufmännisches Praktikum LPO1  (61,25 kB)

Merkblatt für das Kaufmännische Praktikum

Welches zusätliche Informationsmaterial gibt es zu Praktika?

Bekanntmachung zur Organisation der Praktika  (359,35 kB)

Bekanntmachung zur Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen (Bild: ZfL)

LehramtsstudiumKOMPAKT (LAKOM)  (1,10 MB)

Bild: ZfL

Merkblatt Kaufmännisches Praktikum LPO1  (61,25 kB)

Merkblatt für das Kaufmännische Praktikum

Wie kann ich ein Praktikum anerkennen lassen?

Die Praktikumsämter (nicht Prüfungsämter) sind für die Anerkennungen von Praktika zuständig. Bitte kontaktieren Sie zur Anerkennungsfragen das folgende Praktikumsamt:

 

Praktikumsamt für die Gymnasien in Mittelfranken
Katharina Seuring-Schönecker
Telefon: 0911 23183-84
E-Mail: praktikum@mb-gym-mfr.de

Wie kann ich ein Praktikum anerkennen lassen?

Die Praktikumsämter (nicht Prüfungsämter) sind für die Anerkennungen von Praktika zuständig. Bitte kontaktieren Sie für Fragen zur Anerkennung folgendes Praktikumsamt:

 

Praktikumsamt für die Realschulen in Mittelfranken

Stefanie Dinter
Telefon: 0911 / 6410697
E-Mail: praktikumsamt@mb-rs-mittelfranken.de

Wie kann ich mir etwas als Praktikum anerkennen lassen?

Gegebenenfalls haben Sie auch schon Praktika abgeleistet oder eine Berufsausbildung absolviert: die Prüfung, ob diese auf das nun studierte Lehramt übertragbar sind, wird durch das Praktikumsamt Ihres nun studierten Lehramts direkt vorgenommen:

Die Anerkennung Ihrer Praktika reichen Sie im entsprechenden Prüfungsamt ein.

Wo gebe ich meine Praktikumsbescheinigungen ab?

Bitte verwenden Sie die praktikumsspezfischen Bescheinigungen und geben diese beim Prüfungsamt der FAU ab, dort werden die abgeleisteten Praktika in campo eingetragen.

Welche Praktika muss ich im Lehramtsstudium Gymnasium ableisten?
Um das Lehramtsstudium Gymnasium erfolgreich zu absolvieren, müssen Sie das Orientierungspraktikum, Betriebspraktikum, Pädagogisch-didaktisches Praktikum und das Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum ableisten. Die Lehr:werkstatt kann als Orientierungspraktikum sowie pädagogisch-didaktische Praktikum angerechnet werden.
Welche Praktika muss ich im Lehramtsstudium Realschule ableisten?
Um das Lehramtsstudium Realschule erfolgreich zu absolvieren, müssen Sie das Orientierungspraktikum, Betriebspraktikum, Pädagogisch-didaktisches Praktikum und das Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum ableisten. Die Lehr:werkstatt kann als Orientierungspraktikum sowie pädagogisch-didaktische Praktikum angerechnet werden. Orientierungspraktikum 0 LP Orientierungspraktikum 0 LP Besonderheiten Alternativ können Sie an der Lehr:werkstatt teilnehmen, und müssen dann kein Orientierungspraktikum mehr machen. Betriebspraktikum 0 LP Betriebspraktikum 0 LP Betriebspraktikum Alle Lehramtsstudierenden müssen ein Betriebspraktikum in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb im Umfang von acht Wochen ableisten, um einen Einblick in das Berufsleben außerhalb der Institution Schule zu erhalten. Den Praktikumsplatz sucht man sich selbst, eine Anmeldung oder Vermittlung über die Universität findet nicht statt. Um eine spätere Anerkennung durch die Prüfungsämter zu erleichtern, ist es sinnvoll, die Tätigkeit stichpunktartig zu beschreiben. Wichtig ist, dass das Praktikum keine pädagogische Tätigkeit umfasst. Die vorgeschriebene Praxiserfahrung kann man auch durch eine qualifizierte Ferienarbeit erwerben, die über Kassieren, Kaffee kochen, Lagerarbeiten etc. hinausgeht und einen Einblick in innerbetriebliche Abläufe (z. B. Personalplanung, o. ä.) bietet. Der Praktikumsnachweis ist spätestens bei der Anmeldung zum Ersten Staatsexamen erforderlich. Das Betriebspraktikum kann zwar in einzelne Abschnitte von jeweils mindestens zwei Wochen aufgeteilt werden, dennoch empfiehlt es sich, das Praktikum ganz oder teilweise vor Aufnahme des Studiums abzuleisten. Sonderregelungen/Besonderheiten: Unterrichtsfach Wirtschaft An die Stelle des Betriebspraktiums tritt hier das kaufmännische Praktikum. Dieses umfasst für LA GYM vier Monate § 84 (1) 2 LPO I (Merkblatt) bzw. drei Monate für das LA GS, MS und RS § 58 (1) 2 LPO I. Es ist eine gesonderte Bescheinigung durch den Betrieb erforderlich (Formblatt Kaufmännisches Praktikum). Prinzipiell kann das kaufmännische Praktikum auch im Ausland absolviert werden, allerdings muss diesbezüglich eine Genehmigung durch das Kultusministerium erfolgen. Anerkennung einer Berufsausbildung keine Anerkennung von ehemaligem Wehr- oder Zivildienst Zur Bescheinigung des Betriebspraktikums gibt es Vordrucke, die verpflichtend verwendet werden müssen. Pädagogisch-didaktisches Praktikum 6 LP Pädagogisch-didaktisches Praktikum 6 LP Das Praktikum kann als eine Einheit innerhalb eines Jahres oder in zwei Teilen abgeleistet werden. Insgesamt werden 6 LP vergeben. Der Beginn im Frühjahr war 2017 letztmalig möglich, jetzt startet das Praktikum immer zum Schuljahresbeginn mit der Lehrerkonferenz im Herbst. Ortswünsche können geäußert werden. Die Anmeldung erfolgt beim Praktikumsamt für RS bis spätestens 15. April eines Jahres. Alternativ können Sie an der Lehr:werkstatt teilnehmen, und müssen dann kein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum und kein Orientierungspraktikum mehr ableisten. Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum 5 LP Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum 5 LP Studienbegleitendes-fachdidaktisches Praktikum Dieses Praktikum findet während eines Semesters einmal pro Woche statt und umfasst dabei mindestens vier Stunden Unterricht einschließlich Besprechung. Dazu findet eine obligatorisch zu besuchende fachdidaktische Begleitveranstaltung statt. Studierende dieser Lehramtsstudiengänge sollen das Praktikum nicht vor dem 3. und nach Möglichkeit nicht nach dem 5. Semester ableisten. Es muss zwingend in einem der studierten Unterrichtsfächer (nicht im Erweiterungsfach!) abgeleistet werden. Die Anmeldung erfolgt beim betreffenden Praktikumsamt für Realschulen. Der Anmeldeschluss ist der 15.04. eines Jahres für das folgende Winter- und das darauf folgende Sommersemester.   Beachten Sie: Bei manchen Fächern findet das Praktikum nur im Wintersemester bzw. nur im Sommersemester statt. Genaueres erfahren Sie bei den Beratern der jeweiligen Fächer. Dies kann u. U. auch zu längeren Wartezeiten (über ein Jahr!) führen. Angebot der Fächer im Lehramt Realschule (Da diesbezüglich auch Änderungen erfolgen können, sind die Angaben ohne Gewähr.) Angebot nur im Wintersemester: Biologie, Chemie, Französisch, Geographie, Informatik, Kunst, Musik, Physik, Sozialkunde, Sport (männlich/weiblich) sowie Wirtschaftswissenschaft Mathematik (Die RS-Studierenden sollten zumindest im 5. Fachsemester sein.) Angebot nur im Sommersemester: Evangelische Religionslehre Angebot im Winter- und Sommersemester: Germanistik und Englisch Videoüberblick: Innerschulische Praktika Videoüberblick: Innerschulische Praktika Leider unterstützt Ihr Browser keine HTML5 Videoformate. Lehramt | Gymnasium | Realschule | Praktika | Schule | ZfL Orientierungspraktikum | pädagogisch-didaktisches Praktikum | fachdidaktisches Praktikum | Anmeldung Autor Manuela Linsner Quelle https://www.video.uni-erlangen.de/clip/id/18905 Provider Videoportal der FAU (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) Videoüberblick: Außerschulische Praktika Videoüberblick: Außerschulische Praktika Leider unterstützt Ihr Browser keine HTML5 Videoformate. Lehramt | Gymnasium | Realschule | Praktika | Betrieb | ZfL Betriebspraktikum | kaufmännisches Praktikum | Anmeldung | Bescheinigung | Anerkennung Autor Manuela Linsner Quelle https://www.video.uni-erlangen.de/clip/id/18906 Provider Videoportal der FAU (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) Lehr:werkstatt Lehr:werkstatt Viele Studierende wünschen sich, besser auf den Lehrerberuf vorbereitet zu sein. Gleichzeitig sehen sich die Lehrkräfte von heute mit vielfältigen Anforderungen konfrontiert (Ganztagsschule, steigende Heterogenität der Schulklassen etc.). Im Schulalltag bleibt wenig Zeit, um neue Konzepte und Methoden im Unterricht zu erproben. Dieser Situation wird in der Lehr:werkstatt begegnet. Die Lehr:werkstatt ist ein Praktikumsprojekt für Realschule und Gymnasium, in dem eine Lehrkraft (der/die Lehr:mentor/in) und ein/e Lehramtsstudierende/r (der/die Lehr:werker/in) ein Tandem bilden und über ein Schuljahr hinweg zusammenarbeiten. In zwei drei- bis vierwöchigen Blöcken während der vorlesungsfreien Zeiten sowie einen Tag pro Woche während der Semester begleitet der/die Lehr:werker/in seine/n Tandempartner/in aktiv im Unterricht. Für die Lehr:werkstatt wird das Orientierungspraktikum sowie das pädagogisch-didaktische Praktikum angerechnet. Weitere Informationen gibt es unter www.lehrwerkstatt.org und www.zfl.fau.de/lehrwerkstatt/
Welche Termine und Fristen muss ich einhalten?
Für das Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum und das Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum gibt es Anmeldefristen. Sie finden die Modalitäten in der Beschreibung zu den einzelnen Praktika. Kommende Termine Termin Titel Mo. 15.04.2024 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Mo. 15.04.2024 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Di. 15.04.2025 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Di. 15.04.2025 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Mi. 15.04.2026 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Mi. 15.04.2026 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Do. 15.04.2027 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Do. 15.04.2027 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Sa. 15.04.2028 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Sa. 15.04.2028 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss So. 15.04.2029 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss So. 15.04.2029 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Mo. 15.04.2030 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Mo. 15.04.2030 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Welche Termine und Fristen muss ich einhalten?
Für das Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum und das Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum gibt es Anmeldefristen. Sie finden die Modalitäten in der Beschreibung zu den einzelnen Praktika. Kommende Termine Termin Titel Mo. 15.04.2024 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Mo. 15.04.2024 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Di. 15.04.2025 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Di. 15.04.2025 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Mi. 15.04.2026 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Mi. 15.04.2026 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Do. 15.04.2027 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Do. 15.04.2027 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Sa. 15.04.2028 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Sa. 15.04.2028 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss So. 15.04.2029 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss So. 15.04.2029 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Mo. 15.04.2030 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Mo. 15.04.2030 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Wo gebe ich meine Praktikumsbescheinigungen ab?
Bitte verwenden Sie die praktikumsspezfischen Bescheinigungen und geben diese beim Prüfungsamt der FAU ab, dort werden die abgeleisteten Praktika in campo eingetragen.

Downloads und Links

Bekanntmachung zur Organisation der Praktika  (359,35 kB)

Bekanntmachung zur Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen (Bild: ZfL)


Bescheinigung Betriebspraktikum  (94,93 kB)

Bescheinigung für das Betriebspraktikum


Bescheinigung Betriebspraktikum GS/MS  (94,93 kB)

Bescheinigung für das Betriebspraktikum für Grund- und Mittelschullehramt (Bild: ZfL)


Bescheinigung Kaufmännisches Praktikum  (61,34 kB)

Bescheinigung für das Kaufmännische Praktikum


Bescheinigung Orientierungspraktium  (209,22 kB)

Bescheinigung für das Orientierungspraktium


Bescheinigung pädagogisches-didaktisches Praktikum für GYM  (68,36 kB)

Bescheinigung für das pädagogisches-didaktisches Praktikum für Gymnasium


Bescheinigung stud.-begleitendes fachdidaktisches Praktikum  (10,99 kB)

Bescheinigung für das studienbegleitende fachdidaktisches Praktikum


LehramtsstudiumKOMPAKT (LAKOM)  (1,10 MB)

Bild: ZfL


Merkblatt Kaufmännisches Praktikum LPO1  (61,25 kB)

Merkblatt für das Kaufmännische Praktikum

    Kontakt

    Grundschule:

    Praktikumsamt für das Lehramt an Grund- und Mittelschulen
    Dr. Klaus Wild
    Telefon: 0911 5302-544
    E-Mail: klaus.wild@fau.de

    Mittelschule:

    Praktikumsamt für das Lehramt an Grund- und Mittelschulen
    Dr. Klaus Wild
    Telefon: 0911 5302-544
    E-Mail: klaus.wild@fau.de

    Realschule:

    Praktikumsamt für die Realschulen in Mittelfranken

    Stefanie Dinter
    Telefon: 0911 / 6410697
    E-Mail: praktikumsamt@mb-rs-mittelfranken.de

    Gymnasium:

    Praktikumsamt für die Gymnasien in Mittelfranken
    Katharina Seuring-Schönecker
    Telefon: 0911 23183-84
    E-Mail: praktikum@mb-gym-mfr.de

     

    Regelungen zum Vollzug des Masernschutzgesetzes!
    Praktikantinnen und Praktikanten müssen ab sofort bei der Anmeldung oder spätestens bei Antritt ihres Praktikums an der Praktikumsschule einen Nachweis über die Immunität gemäß Maserschutzgesetz vorlegen.
    Die Nachweispflicht wird erfüllt
    • durch den Nachweis über 2 Masernimpfungen oder
    • durch ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder
    • durch ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, aufgrund derer eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf.