• Navigation überspringen
  • Zur Navigation
  • Zum Seitenende
Organisationsmenü öffnen Organisationsmenü schließen
Friedrich-Alexander-Universität Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung | ZfL
  • FAUZur zentralen FAU Website
Suche öffnen
  • Kontakt
  • Studienberatung
  • Termine
Friedrich-Alexander-Universität Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung | ZfL
Menu Menu schließen
  • People
    • Vorstand
    • Beirat
    • Geschäftsstelle
    • Fakultäten, Lehrstühle und Fächer
    • Zahlen und Fakten
    • Standorte
    • Leitbild
    People
  • Education | Studium
    • Informationen für Interessierte am Lehramtsstudium
    • Start ins Studium
    • Lehramt nach Schularten
      • Lehramt an Grundschulen
      • Lehramt an Mittelschulen
      • Lehramt an Realschulen
      • Lehramt an Gymnasien
      • Lehramt an Beruflichen Schulen
    • Lehramt nach Themen
      • Bachelorabschluss im Lehramt
      • Erweiterungsfach
      • Erziehungswissenschaften
      • Grundlagen- und Orientierungsprüfung
      • Internationales
      • Lehramtsbezogener Masterstudiengang Gymnasium (M.Ed.)
      • Praktika im Lehramt
      • Referendariat, Einstellungschancen und Verbeamtung
      • Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit)
      • Staatsexamen (Erste Staatsprüfung)
      • Wechsel und Anerkennung
      • Zusatzstudien | Zertifikate
    • Lehramt in FAQ
    • Service für Lehramtsstudierende
      • Studienberatung
      • Termine
      • Newsletter
      • Schwarzes Brett
    Education | Studium
  • Research
  • Outreach
    • FAU für Lehrkräfte und Schulklassen
      • Fortbildungen für Lehrkräfte
      • Angebote für Schulen
      • Weitere Angebote
      • Fortbildungen anbieten
    • Bildung für nachhaltige Entwicklung
    • Inklusion
    • Internationalisierung der Lehrkräftebildung
    • Lehr:werkstatt
    Outreach
  1. Startseite
  2. Education | Studium
  3. Lehramt nach Themen
  4. Grundlagen- und Orientierungsprüfung

Grundlagen- und Orientierungsprüfung

Bereichsnavigation: Education | Studium
  • Start ins Studium
  • Lehramt nach Schularten
  • Lehramt nach Themen
    • Bachelorabschluss im Lehramt
    • Erweiterungsfach
    • Erziehungswissenschaften
    • Grundlagen- und Orientierungsprüfung
    • Internationales
    • Lehramtsbezogener Masterstudiengang Gymnasium (M.Ed.)
    • Praktika im Lehramt
    • Referendariat, Einstellungschancen und Verbeamtung
    • Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit)
    • Staatsexamen (Erste Staatsprüfung)
    • Wechsel und Anerkennung
    • Zusatzstudien | Zertifikate
  • Lehramt in FAQ
  • Service für Lehramtsstudierende

Grundlagen- und Orientierungsprüfung

Die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) ist keine gesonderte Prüfung, sondern eine studienbegleitende Prüfung, die sich aus mehreren Modulprüfungen Ihres regulären Studienplans zusammensetzt. Zum Bestehen der GOP sind bis zum Ende des zweiten Semesters* bestimmte Module im Umfang von 40 LP erfolgreich abzulegen. Die Fachprüfungsordnungen (FAPOs) können dabei festlegen, welche Module Sie für die GOP in den Unterrichtsfächern abschließen müssen.

GOP-relevante Prüfungen dürfen Sie nur einmal wiederholen. Wird eine solche Prüfung auch im zweiten Anlauf nicht bestanden, ist das Studium dieses Fachs beendet.

Spezielle Anforderungen zum Bestehen der GOP

  • Unterrichtsfach: mindestens 1 Modul
  • EWS: mindestens 1 Modul
  • Didaktiken der drei weiteren Fächer oder Didaktik des Unterrichtsfachs: mindestens 1 Modul

Bitte beachten Sie, dass zum Bestehen der GOP neben diesen Mindestanforderungen insgesamt Module im Umfang von 40 ECTS (s. o.) erfolgreich absolviert werden müssen!

  • Unterrichtsfach: mindestens 1 Modul
  • EWS: mindestens 1 Modul
  • Didaktiken der Fächergruppe oder Didaktik des Unterrichtsfachs: mindestens 1 Modul

Bitte beachten Sie, dass zum Bestehen der GOP neben diesen Mindestanforderungen insgesamt Module im Umfang von 40 ECTS (s. o.) erfolgreich absolviert werden müssen!

  • Unterrichtsfach 1: mindestens 1 Modul
  • Unterrichtsfach 2: mindestens 1 Modul
  • EWS oder Didaktik eines Unterrichtsfachs: mindestens 1 Modul

Bitte beachten Sie, dass zum Bestehen der GOP neben diesen Mindestanforderungen insgesamt Module im Umfang von 40 ECTS (s. o.) erfolgreich absolviert werden müssen!

  • Unterrichtsfach 1: Module im Umfang von 20 LP
  • Unterrichtsfach 2: Module im Umfang von 20 LP

 

Sobald absehbar ist, dass Sie die GOP mit dem Ablauf des dritten Semesters nicht erfolgreich abschließen können, können Sie beim Prüfungsamt einen Antrag auf Verlängerung der Frist zur Ablegung der GOP stellen. Hierfür sind jedoch stichhalte Gründe nötig, die Sie auch nachweisen müssen (z. B. durch Attest bzw. die Dokumentation von Überschneidungen bei relevanten Lehrveranstaltungen).

 

*Die LAPO erlaubt eine Überschreitungsfrist von einem Semester. Erfüllen Sie die Vorgaben der GOP bis zum Ende des dritten Semesters, können Sie (ohne Antrag auf Verlängerung der GOP-Frist) weiterstudieren.

Wenn Sie nur eines Ihrer Fächer wechseln, starten Sie mit dem neuen Fach i. d. R. im 1. Fachsemester – beim anderen Fach wird die Fachsemesterzahl ganz regulär weitergezählt. Dies hat Konsequenzen für die Betrachtung von Studienfristen:

GOP: Sobald Sie im Fach mit dem höheren Fachsemester das dritte Fachsemester beendet haben, wird geprüft, ob Sie die GOP-Regelungen für dieses Fach erfüllen. Die Gesamt-GOP wird erst überprüft, wenn Sie auch mit dem anderen Fach das dritte Fachsemester abgeschlossen haben.

Maximalstudiendauer: Da Sie das Examen in den beiden Fächern Ihrer Fächerkombination gemeinsam ablegen müssen, wird für die Maximalstudiendauer das niedrigere Fachsemester betrachtet.

Freiversuch im Examen: Abweichend von der GOP und der Maximalstudiendauer werden beim Freiversuch nicht die Fachsemester sondern die Hochschulsemester (= Semester, die Sie – unabhängig vom Fach – insgesamt an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren) betrachtet. Diese ändert sich bei einem Fachwechsel nicht, sondern wird einfach weitergezählt.

Je nachdem, in welchem Bereich Sie die GOP nicht bestehen, haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten:

  • Fachwechsel: Haben Sie die GOP in einem Unterrichtsfach nicht bestanden, so können Sie dieses gegen ein anderes (laut PO mögliches) austauschen.
  • Schulartwechsel: Alternativ können Sie u. U. das Unterrichtsfach durch einen Schulartwechsel beibehalten.

Modulprüfungen, die Sie im Rahmen der GOP absolvieren, dürfen Sie nur einmal wiederholen. Wird die entsprechende Modulprüfung auch im zweiten Anlauf nicht bestanden, ist das Studium dieses Faches beendet.

Sollte die Modulprüfung nicht GOP-relevant sein, haben Sie seit dem Wintersemester 24/25 vier Versuche.

Welche Fristen gelten für mich, wenn ich durch einen Fachwechsel in unterschiedlichen Fachsemestern bin?
Wenn Sie nur eines Ihrer Fächer wechseln, starten Sie mit dem neuen Fach i. d. R. im 1. Fachsemester – beim anderen Fach wird die Fachsemesterzahl ganz regulär weitergezählt. Dies hat Konsequenzen für die Betrachtung von Studienfristen: GOP: Sobald Sie im Fach mit dem höheren Fachsemester das dritte Fachsemester beendet haben, wird geprüft, ob Sie die GOP-Regelungen für dieses Fach erfüllen. Die Gesamt-GOP wird erst überprüft, wenn Sie auch mit dem anderen Fach das dritte Fachsemester abgeschlossen haben. Maximalstudiendauer: Da Sie das Examen in den beiden Fächern Ihrer Fächerkombination gemeinsam ablegen müssen, wird für die Maximalstudiendauer das niedrigere Fachsemester betrachtet. Freiversuch im Examen: Abweichend von der GOP und der Maximalstudiendauer werden beim Freiversuch nicht die Fachsemester sondern die Hochschulsemester (= Semester, die Sie – unabhängig vom Fach – insgesamt an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren) betrachtet. Diese ändert sich bei einem Fachwechsel nicht, sondern wird einfach weitergezählt.
Welche Optionen habe ich, wenn ich die GOP nicht bestehe?
Je nachdem, in welchem Bereich Sie die GOP nicht bestehen, haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten: Fachwechsel: Haben Sie die GOP in einem Unterrichtsfach nicht bestanden, so können Sie dieses gegen ein anderes (laut PO mögliches) austauschen. Schulartwechsel: Alternativ können Sie u. U. das Unterrichtsfach durch einen Schulartwechsel beibehalten.
Wie oft kann ich eine Modulprüfung wiederholen?
Modulprüfungen, die Sie im Rahmen der GOP absolvieren, dürfen Sie nur einmal wiederholen. Wird die entsprechende Modulprüfung auch im zweiten Anlauf nicht bestanden, ist das Studium dieses Faches beendet. Sollte die Modulprüfung nicht GOP-relevant sein, haben Sie seit dem Wintersemester 24/25 vier Versuche.

Informationsveranstaltungen

    Keine bevorstehenden Veranstaltungen.

    Antrag auf Verlängerung der GOP (pdf)

    Studienberatung | LA GS und MS

    Studienberatung | LA GS und MS

    Regensburger Straße 160
    90478 Nürnberg
    Studienberatung | LA RS und GYM

    Studienberatung | LA RS und GYM

    Bismarckstraße 1
    91054 Erlangen
    • Telefon: +49 9131 85-71219
    • E-Mail: zfl-studienberatung@fau.de
    Prüfungsamt für Lehramt LPO I (GS/MS), Bachelor Lehramt GS/MS und Zusatzstudien Lehramt GS/MS

    Prüfungsamt für Lehramt LPO I (GS/MS), Bachelor Lehramt GS/MS und Zusatzstudien Lehramt GS/MS

    Regensburger Straße 160
    90478 Nürnberg
    • E-Mail: zuv-pa-lehramt-gs-ms@fau.de
    Prüfungsamt für Lehramt LPO I (RS/GY/BS), Bachelor Lehramt RS/GY, Master of Education (Lehramt GY) und Zusatzstudien Lehramt RS/GY/BS

    Prüfungsamt für Lehramt LPO I (RS/GY/BS), Bachelor Lehramt RS/GY, Master of Education (Lehramt GY) und Zusatzstudien Lehramt RS/GY/BS

    Halbmondstraße 6
    91054 Erlangen
    • E-Mail: zuv-pa-lehramt-rs-gy@fau.de

    Weitere Hinweise zum Webauftritt

    Informationsbroschüre downloaden
    Zum Download
    Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung
    Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

    Bismarckstraße 1
    91054 Erlangen
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Barrierefreiheit
    • BlueSky
    • Facebook
    • RSS Feed
    • Twitter
    • Xing
    • YouTube
    Nach oben