Staatsexamen (Erste Staatsprüfung)
Übersicht
Mit Bestehen der ersten Staatsprüfung (Staatsexamen) endet Ihr Studium und berechtigt zur Teilnahme am Vorbereitungsdienst – auch bekannt als Referendariat. Dieses schließen Sie mit der zweiten Staatsprüfung ab.
Häufige Fragen
Für Mutterschutz und Elternzeit gelten gesonderte Regelungen.
In diesem Fall und bei der Wiederholung von Prüfungen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.
- Fremdsprachliche Qualifikationen in Englisch Nachweis auf der Stufe B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen“
Falls Sport in der Didaktikgruppe gewählt wird
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
- Deutsches Sportabzeichen in Bronze
- erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (mindestens 16 Stunden)
- Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche
Falls Kunst in der Didaktikgruppe gewählt wird
- 3-tägiges Blockseminar aus dem Bereich Gestalten im Schulalltag
Falls Musik nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt
- Basisqualifikation im Fach Musik in GS
Falls Kunst nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt
- Basisqualifikation im Fach Kunst in GS
Falls Sport nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt
- Basisqualifikation im Fach Sport in GS
- Fremdsprachliche Qualifikationen in Englisch Nachweis auf der Stufe B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen“
Falls Sport in der Didaktikgruppe gewählt wird
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
- Deutsches Sportabzeichen in Bronze
- erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (mindestens 16 Stunden)
- Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche
Falls Kunst in der Didaktikgruppe gewählt wird
- 3-tägiges Blockseminar aus dem Bereich Gestalten im Schulalltag
Falls Sport nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt
- Basisqualifikation im Fach Sport in MS
Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS)
4 (Modulnoten EWS) + 6 (Examensnoten EWS) 10 = Fachnote EWS
Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD)
3 4 (Modulnoten FW)+ 6 (Examensnoten FW)10 + 1 4 (Modulnoten FD)+ 6 (Examensnoten FD)104 = Fachnote UF
Berechnung der Fachnote Didaktiken der Grundschule (DgGS)
4 (Modulnoten DdGS) + 6 (Examensnoten DdGS) 10 = Fachnote DdGS
Berechnung der Gesamtnote
2 Fachnote EWS + 3 Fachnote DdGS + 3 Fachnote UF + Note Zulassungsarbeit9 = Gesamtnote
Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS)
4 (Modulnoten EWS) + 6 (Examensnoten EWS) 10 = Fachnote EWS
Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD)
3 4 (Modulnoten FW)+ 6 (Examensnoten FW)10 + 1 4 (Modulnoten FD)+ 6 (Examensnoten FD)104 = Fachnote UF
Berechnung der Fachnote Mittelschulbereich (MSB)
4 (Modulnoten MSB) + 6 (Examensnoten MSB) 10 = Fachnote MSB
Berechnung der Gesamtnote
2 Fachnote EWS + 3 Fachnote MSB + 3 Fachnote UF + Note Zulassungsarbeit9 = Gesamtnote
Es werden folgende Abkürzungen verwendet:
Fachwissenschaft (FW), Fachdidatik (FD), Unterrichtsfach (UF), Erziehungswissenschaften (EWS).
Berechnung der Fachnote EWS
4 (Modulnoten EWS) + 6 (Examensnoten EWS) 10 = Fachnote EWS
Berechnung der Fachnote Unterrichtsfach
3 4 (Modulnoten FW)+ 6 (Examensnoten FW)10 + 1 4 (Modulnoten FD)+ 6 (Examensnoten FD)104 = Fachnote UF
Berechnung der Gesamtnote
2* Fachnote EWS + 3 * Fachnote UF 1 + 3 * Fachnote UF 2 + Note Zulassungsarbeit9 = Gesamtnote
Alle Angaben ohne Gewähr!
Es werden folgende Abkürzungen verwendet:
Fachwissenschaft (FW), Fachdidatik (FD), Unterrichtsfach (UF), Erziehungswissenschaften (EWS).
Berechnung der Fachnote EWS
[4*(Modulnoten EWS) + 6 (Examensnoten EWS)]:10 = Fachnote EWS
Berechnung der Fachnote Unterrichtsfach
{8*[4*(Modulnoten FW)+ 6*(Examensnoten FW)]:10 + 1*[4*(Modulnoten FD)+ 6*(Examensnoten FD)]:10}:9 = Fachnote UF
Berechnung der Gesamtnote
Fachnote EWS + 3 * Fachnote UF 1 + 3 * Fachnote UF 2 + Note Zulassungsarbeit8 = Gesamtnote
Alle Angaben ohne Gewähr!
Bei Ablegung des Herbstexamens kann bei Lehramt Gymnasium das Referendariat mit Beginn des neuen Schulhalbjahres (Februar) begonnen werden. Bei Grund-, Mittel- und Realschule beginnt das Referendariat ausschließlich im September.
Der Vorbereitungsdienst in Bayern dauert für alle Schularten zwei Jahre und steht – im Moment noch – allen offen, die ein Lehramtsstudium in Bayern erfolgreich abgeschlossen haben. Der Vorbereitungsdienst muss nicht direkt im Anschluss an das Staatsexamen angetreten werden. Alle Informationen rund um den Vorbereitungsdienst finden Sie schulartbezogen auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Nun ist das Prüfungsamt des KMs zuständig und nicht mehr die Außenstelle an der FAU.
...die Anmeldebestätigung für das
- Herbstexamen, welches von August bis Oktober stattfindet, Ende April/Anfang Mai
- Frühlingsexamen, welches von Februar bis April stattfindet, Ende Oktober/Anfang November
...die Zulassung ein bis zwei Wochen vor Beginn des Staatsexamens - siehe Terminplan des KMs
In den "Fächerparagraphen" der LPO I finden Sie zusätzlich die fachlichen Prüfungsanforderungen, die eine Grobübersicht über die geprüften Themenfelder bieten. Ausführlicher ist die Übersicht in den sogenannten Kerncurricula dargestellt.
Verfahren (LPO neu)
1. Onlineanmeldung
Nach der Onlineanmeldung ist noch eine persönliche Anmeldung beim Prüfungsamt erforderlich, bei der Sie alle zur Zulassung notwendigen Unterlagen vorlegen müssen. Achten Sie dabei auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Bei fehlenden Modulnoten erfolgt eine bedingte Zulassung mit bindender Nachreichefrist der ausstehenden Leistungsnachweise. Die Nachreichefrist entnehmen Sie bitte dem Schreiben über die bedingte Zulassung. Reichen Sie Ihre Studien- und Prüfungsnachweise, die erst nach Anmeldeschluss erworben wurden, bis zum Ende der Nachreichefrist unter Vorlage des Schreibens über die bedingte Zulassung beim Prüfungsamt spätestens zwei Werktage vor dem ersten Einzelprüfungstermin mit vollständigem Notenspiegel und Zulassungsschreiben ein. Sie erhalten dann im Prüfungsamt den Stempel zur Zulassung. Fehlt dieser, werden Sie von der ersten Staatsprüfung zurückgewiesen.
2. Persönliche Anmeldung im Prüfungsamt
Grundschule und Mittelschule
Prüfungsamt Nürnberg
Regensburger Str. 160
90478 Nürnberg
Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
AnsprechpartnerInnen
Realschule und Gymnasium
Prüfungsamt Erlangen
Halbmondstr. 6
1. Stock
91054 Erlangen
Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
AnsprechpartnerInnen
- Immatrikulation zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Examen
- Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse
- Nachweis der Praktika
- Zulassungsarbeit (mind. mit „ausreichend“ bewertet)
- ordnungsgemäßer Studienverlauf nach der gültigen LAPO und FAPO
- Grundschule, Mittelschule und Realschule: 210 LP
- Gymnasium 271 LP
Bei fehlenden Modulnoten erfolgt eine bedingte Zulassung mit bindender Nachreichefrist der ausstehenden Leistungsnachweise.
Beachten Sie - die nötigen Voraussetzungen zur Anmeldung nur für das EWS-Examen finden Sie in einer gesonderten FAQ.
Bei der Anmeldung zum Staatsexamen können Sie dann zwar noch nicht alle Zulassungsvoraussetzungen nachweisen, weshalb Sie zunächst nur eine bedingte Zulassung mit bindender Nachreichefrist der ausstehenden Leistungsnachweise erhalten. Die genaue Nachreichefrist entnehmen Sie bitte dem Schreiben über die bedingte Zulassung.
Die fristgemäße Mitteilung der noch ausstehenden Prüfungsleistungen muss dann gewährleistet sein: Sprechen Sie also rechtzeitig vorher mit Ihrer/m Dozentin/en ab, ob die entsprechende Klausur / Hausarbeit / o. ä. noch rechtzeitig korrigiert werden kann. Reichen Sie dann die Studien- und Prüfungsnachweise, die erst nach Anmeldeschluss erworben wurden, sofort nach Erhalt jedoch spätestens bis zum Ende der Nachreichefrist unter Vorlage des Schreibens über die bedingte Zulassung beim Prüfungsamt ein.
Persönliche Unterlagen
- Geburtsurkunde (beim Standesamt des Geburtsortes erhältlich!)
- ggf. Heiratsurkunde mit Namensführung (beglaubigt durch das Standesamt!)
- Nachweis der Hochschulreife
- die ausgedruckte und unterschriebene Onlineanmeldung
Studiennachweise
- Bescheid für die Meldung zum Staatsexamen
PDF-Druck Bescheid 1. Staatsprüfung aus [mein campus] > Notenspiegel
35 LP aus den Erziehungswissenschaften - Pädagogisch-didaktisches Praktikum (eingetragen in [mein campus])
Persönliche Unterlagen
- Geburtsurkunde (beim Standesamt des Geburtsortes erhältlich!) *
- ggf. Heiratsurkunde mit Namensführung (beglaubigt durch das Standesamt!) *
- Nachweis der Hochschulreife *
- die ausgedruckte und unterschriebene Onlineanmeldung
* Sollten Sie diese Unterlagen bereits bei der Anmeldung zum EWS-Examen eingereicht haben, ist es nicht notwendig diese erneut einzureichen. Ausnahmen: Sie haben in der Zwischenzeit geheiratet oder Ihre Sprachkenntnisse sind noch nicht auf Mein Campus vermerkt.
Studiennachweise
- Immatrikulation zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Examen
- Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse (eingetragen in [mein campus])
- Nachweis der Praktika (eingetragen in [mein campus])
- Zulassungsarbeit
mindestens mit „ausreichend“ bewertet - alle Leistungsscheine, die vor der Anmeldung zum Examen erbracht worden sind, aber noch nicht in [mein campus] erfasst sind
- ordnungsgemäßer Studienverlauf (=Notenspiegel) nach der gültigen LAPO und FAPO
- Grundschule, Mittelschule und Realschule: 210 LP
- Gymnasium: 270 LP
- Bei fehlenden Modulnoten erfolgt eine bedingte Zulassung mit bindender Nachreichefrist der ausstehenden Leistungsnache
Dieser muss bereits zur Anmeldung nur dann vorgelegt werden, wenn alle Leistungen (inkl. Zulassungsarbeit) für den jeweiligen Studiengang absolviert worden sind.
- Wird die Prüfung nicht bestanden (es sei denn wegen Betruges), kann sie auf Antrag als nicht abgelegt gewertet werden.
- Wird die Prüfung bestanden, kann sie zur Verbesserung der Noten zweimal wiederholt werden.
Beachten Sie unbedingt die genauen Regelungen der LPO I!
Für die Abmeldung finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes (unter Hinweise und Formulare --> Formulare und Merkblätter für das Staatsexamen einen Antrag auf Rücktritt von den Staatsexamensprüfungen. Diesen müssen Sie aufgefüllt und unterschrieben (!) an das Prüfungsamt senden.
- bei Nichtbestehen (§14 LPO I ):
- Wiederholung nur in den Fächern, die nicht bestanden wurden (dabei entfällt Notenverbesserung auch im anderen Fach).
- zur Notenverbesserung (§15 LPO I ):
- Wiederholung nur im Ganzen (Ausnahme dabei: EWS, Erweiterungsfach und Zulassungsarbeit)
- ein Ausstieg ist jederzeit möglich (Prüfung ist dann nicht abgelegt, ABER eine (weitere) Wiederholung nicht mehr möglich)
- Wiederholung in EWS und Erweiterungsfach: besseres Ergebnis zählt automatisch
- Wiederholung in den Fächern: PrüfungsteilnehmerIn entscheidet binnen eines Monats
Wiederholt werden muss bis spätestens zum übernächsten Termin (bei halbjährlicher Durchführung), Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung beim Prüfungsamt:
- zur nächsten Prüfung: innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Prüfungsergebnisse
- zur übernächsten Prüfung innerhalb der Anmeldefrist für diese Prüfung
Für die Anmeldung zur Wiederholung benötigen Sie das Online-Anmeldeformular und die Notenmitteilung über das Staatsexamen, welches wiederholt werden soll. Diese Unterlagen bringen Sie zur persönlichen Anmeldung in der Außenstelle des Prüfungsamtes mit.
Termine
Prüfungstermine
Der schriftliche Teil des Staatsexamens für die Lehrämter an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen findet voraussichtlich in folgenden Zeiträumen statt:
Termin | Titel |
---|---|
05.08.2021 bis 08.10.2021 | Staatsexamen: Prüfungszeitraum Herbst 2021 (schriftlich) VORAUSSICHTLICH |
15.02.2021 bis 16.04.2021 | Staatsexamen: Prüfungszeitraum Frühjahr 2021 (schriftlich) VORAUSSICHTLICH |
Bekanntmachungen & Terminpläne
- LehramtsstudiumKOMPAKT (LAKOM) (1,50 MB)
- Hinweise und Formulare des Prüfungsamtes Lehramt an der FAU
- Informationen zum Staatsexamen auf der Seite des Kultusministeriums
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier veröffentlichten Dokumenten und Terminen um vorläufige Termine handelt. Die endgültigen Termine werden erst mit dem Zulassungsschreiben bekanntgegeben.
Anmeldung
Anmeldetermine
Die Anmeldezeiträume zum Staatsexamen sind wie folgt:
Termin | Titel |
---|---|
01.06.2021 bis 01.08.2021 | Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Frühjahr 2022 |
01.12.2020 bis 01.02.2021 | Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Herbst 2021 |
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