Staatsexamen (Erste Staatsprüfung)

Übersicht

Die Erste Staatsprüfung ist die letzte Hürde Ihres Studiums. Mit ihrem Bestehen endet das Studium und Sie sind zur Teilnahme am Vorbereitungsdienst – auch bekannt als Referendariat – berechtigt.

Anmeldung

Die Anmeldung zum Staatsexamen besteht aus zwei Schritten:

1. Online-Anmeldung

Füllen Sie das Anmeldeformular auf der entsprechenden Seite des KM aus.

Das hierbei generierte Formular benötigen Sie ausgedruckt und unterschrieben für die persönliche Anmeldung im Prüfungsamt.


2. Persönliche Anmeldung im Prüfungsamt

Nach der Onlineanmeldung ist noch eine persönliche Anmeldung beim Prüfungsamt erforderlich. Achten Sie dabei auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.

Unterlagen für die Anmeldung zum Examen

Aus Gründen der Übersichtlichkeit gehen wir davon aus, dass Sie das EWS-Examen vorziehen – dies also Ihre erste Anmeldung zu einer Staatsprüfung ist. Sollten Sie EWS- und Fächer-Examen gleichzeitig ablegen, beachten Sie bitte die Informationen zu beiden Punkten.

einzureichende Unterlagen
EWS-Examen
  • Anmeldebogen (online generiert, ausgedruckt und unterschrieben: s. o.)
  • (nur für Lehramt GS/MS) Datenkontrollblatt aus campo
  • Zweitschrift der Geburtsurkunde - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes, keine beglaubigte Kopie!
    Bei Problemen der Ausstellung einer Zweitschrift aufgrund einer ausländischen Geburtsurkunde melden Sie sich direkt beim Prüfungsamt.
  • falls Sie verheiratet sind :  Ehe-/Heiratsurkunde mit Namensführung - beglaubigt durch das Standesamt!
  • (nur für Lehramt GS/MS) Nachweis der Hochschulreife (z. B. Abiturzeugnis) (beglaubigte Kopie)
Fächer-Examen
  • Anmeldebogen (online generiert, ausgedruckt und unterschrieben: s. o.)
  • (nur für Lehramt GS/MS) aktuelles Datenkontrollblatt aus campo
Wiederholungsprüfung
  • Anmeldebogen (online generiert, ausgedruckt und unterschrieben: s. o.)
  • (nur für Lehramt GS/MS) aktuelles Datenkontrollblatt aus campo
Erweiterungsfach-Examen
  • Anmeldebogen (online generiert, ausgedruckt und unterschrieben: s. o.)
  • (nur für Lehramt GS/MS) aktuelles Datenkontrollblatt aus campo
Nachqualifikation
  • Anmeldebogen: Online-Anmeldung für die Nachqualifikation
  • (nur für GS/MS) aktuelles Datenkontrollblatt aus campo
  • Zweitschrift der Geburtsurkunde - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes, keine beglaubigte Kopie!
    Bei Problemen bei der Ausstellung der Zweitschrift melden Sie sich direkt beim Prüfungsamt.
  • falls Sie verheiratet sind :  Ehe-/Heiratsurkunde mit Namensführung - beglaubigt durch das Standesamt!
  • Nachweis der Hochschulreife (z. B. Abiturzeugnis), u. a. zum Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse (kein Original, beglaubigte Kopie)
  • Anerkennungsschreiben vom Kultusministerium

Der Notenspiegel muss nur zur Anmeldung vorgelegt werden, wenn schon alle Zulassungsvoraussetzungen (s. u.) erfüllt und verbucht sind. Ansonsten den Notenspiegel bitte erst nachreichen, wenn alle Leistungen in mein campus eingetragen sind.

Grundschule und Mittelschule

Prüfungsamt Nürnberg
Regensburger Str. 160
90478 Nürnberg

Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Ansprechpartner*innen

Aufgrund von Corona gibt es Einschränkungen im Parteiverkehr. Aus diesem Grund kann die Anmeldung für das Examen auch fristgerecht per Post eingereicht werden. Empfohlen wird hier der Postweg per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über ihre Abgabe haben.

Bitte beachten: Als Abgabedatum gilt nicht der Poststempel, sondern der Posteingang.

Die Anmeldung muss (bei erstmaliger Anmeldung) gemeinsam mit der Geburtsurkunde spätestens bis zum letzten Tag der vorgegeben Frist, welche durch das Kultusministerium vorgegeben ist, im Prüfungsamt vorliegen.

Realschule und Gymnasium

Prüfungsamt Erlangen
Halbmondstr. 6 (1. Stock)
91054 Erlangen

Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Ansprechpartner*innen

Aufgrund von Corona gibt es Einschränkungen im Parteiverkehr. Aus diesem Grund kann die Anmeldung für das Examen auch fristgerecht per Post eingereicht werden. Empfohlen wird hier der Postweg per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über ihre Abgabe haben.

Bitte beachten: Als Abgabedatum gilt nicht der Poststempel, sondern der Posteingang.

Die Anmeldung muss (bei erstmaliger Anmeldung) gemeinsam mit der Geburtsurkunde spätestens bis zum letzten Tag der vorgegeben Frist, welche durch das Kultusministerium vorgegeben ist, im Prüfungsamt vorliegen.

Bitte beachten Sie immer auch die aktuellen Hinweise und Regelungen auf den Seiten des Prüfungsamtes!

Zulassungsvoraussetzungen

Um nach erfolgreicher Anmeldung auch  zum Examen zugelassen zu werden, sind zudem gewisse Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen. Nur falls diese vollständig sind, können Sie diese direkt bei der Anmeldung mit vorlegen.

Fehlende Leistungsnachweisen zum Zeitpunkt der Anmeldung können Sie bis spätestens zwei Arbeitstage vor der ersten Einzelprüfung nachreichen – sie sind deshalb bei der Anmeldung (im Gegensatz zu den oben aufgeführten Unterlagen) noch nicht zwingend erforderlich.

Zulassungsvoraussetzungen
EWS-Examen
  • Nachweis der zu erbringenden 35 ECTS im Bereich der Erziehungswissenschaften (als "Bescheid für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung" abrufbar und auszudrucken aus campo)
  • (nur für Lehramt GS/MS) Nachweis der zu erbringenden 8 ECTS im Bereich der Gesellschaftswissenschaften (eingetragen in campo)
  • Nachweis über die Ableistung des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (eingetragen in campo)
Fächer-Examen
  • Nachweis über einen ordnungsgemäßen Studienverlauf nach der gültigen LAPO und FAPO (als "Notenspiegel" abrufbar und auszudrucken aus campo) - umfasst im Lehramt Grundschule, Mittelschule und Realschule 210 LP, im Lehramt Gymnasium 271 LP incl.
  • Zulassungsarbeit mindestens mit „ausreichend“ bewertet
  • Nachweis der Praktika (in campo eingetragen)
  • weitere fach-/schulartbezogene Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter folgenden Links:
    Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse, ggf. auch durch Abiturzeugnis
    Basisqualifikationen Grundschule
    Basisqualifikationen Mittelschule
Wiederholungsprüfung Die Zulassungsvoraussetzungen wurden bereits bei der ersten Anmeldung für dieses Examen nachgewiesen.
Erweiterungsfach-Examen Zulassungsvoraussetzungen für das Examen in den Erweiterungsfächern finden Sie in den Fächerparagraphen der LPO I unter dem Punkt "Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit xy". Ist dieser Punkt nicht vorhanden, gibt es für das entsprechende Erweiterungsfach keine expliziten Zulassungsvoraussetzungen.

 

Inhalte der Prüfung

In der LPO I finden Sie in Kapitel II, Zweiter Teil alle in Bayern möglichen Unterrichtsfächer aufgeführt. In den “Fächerparagraphen” (§32, §36, §38, §§40-58 und §§61-84) ist genau erklärt, mit welchen Prüfungsteilen Sie im Staatsexamen konfrontiert sein werden, wie viele Aufgaben zur Wahl stehen und auch welche Bearbeitungszeit Sie für die einzelnen Aufgaben haben.

In den “Fächerparagraphen” der LPO I  (s. o.) finden Sie zusätzlich die fachlichen Prüfungsanforderungen, die eine Grobübersicht über die geprüften Themenfelder bieten. Ausführlicher ist die Übersicht in den sogenannten Kerncurricula dargestellt.

Um die Aufgabenstellung kennenzulernen, empfiehlt es sich, alte Prüfungsaufgaben zu bearbeiten. Diese können Sie in der Hauptbibliothek einsehen und kopieren.

Notenberechnung

Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen (Grundschule) berechnet und gewichtet?

Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsschritte.

LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §36 Didaktik der Grundschule und §§40-58 Unterrichtsfächer

 

Für die Berechnungen benötigen Sie

  • die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der
    • erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS)
    • fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD)
    • fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW bzw. DdGS)
  • die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n
    • in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS)
    • in der Fachdidaktik (= Examensnote FD)
    • die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen  (= Examensnote FW bzw. DdGS)

 

Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS)

Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}

 

Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD)

Fachnote (UF) {=}  \dfrac{3 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{4 }

 

Berechnung der Fachnote Didaktiken der Grundschule (DdGS)

Fachnote (DdGS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (DdGS) + 6 \cdot Examensnoten (DdGS)}{10}

 

Berechnung der Gesamtnote

Gesamtnote {=} \dfrac{2 \cdot Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (DdGS) + 3 \cdot Fachnote (UF) + Note (Zulassungsarbeit)}{9}

 

Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.

 

Sollten die Formeln in Ihrer Ansicht abgeschnitten sein, öffnen Sie bitte diese FAQ in einem neuen Tab!
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Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen (Gymnasium) berechnet und gewichtet?

Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsschritte.

LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §§61-84

 

Für die Berechnungen benötigen Sie

  • die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der
    • erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS)
    • fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD)
    • fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW)
  • die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n
    • in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS)
    • in der Fachdidaktik (= Examensnote FD)
    • die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen  (= Examensnote FW)

 

 

Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS)

Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}

 

Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD)

Fachnote (UF) {=}  \dfrac{8 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{9 }

 

Berechnung der Gesamtnote

Gesamtnote {=} \dfrac{Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (UF 1) + 3 \cdot Fachnote (UF 2) + Note (Zulassungsarbeit)}{8}

 

Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.

Sollten die Formeln in Ihrer Ansicht abgeschnitten sein, öffnen Sie bitte diese FAQ in einem neuen Tab!
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Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen (Mittelschule) berechnet und gewichtet?

Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsschritte.

LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §38 Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule und §§40-58 Unterrichtsfächer

 

Für die Berechnungen benötigen Sie

  • die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der
    • erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS)
    • fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD)
    • fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW bzw. MSB)
  • die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n
    • in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS)
    • in der Fachdidaktik (= Examensnote FD)
    • die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen  (= Examensnote FW bzw. MSB)

 

Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS)

Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}

 

Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD)

Fachnote (UF) {=}  \dfrac{3 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{4 }

 

Berechnung der Fachnote Mittelschulbereich (MSB)

Fachnote (MSB) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (MSB) + 6 \cdot Examensnoten (MSB)}{10}

 

Berechnung der Gesamtnote

Gesamtnote {=} \dfrac{2 \cdot Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (MSB) + 3 \cdot Fachnote (UF) + Note (Zulassungsarbeit)}{9}

 

Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.

Sollten die Formeln in Ihrer Ansicht abgeschnitten sein, öffnen Sie bitte diese FAQ in einem neuen Tab!
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Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen (Realschule) berechnet und gewichtet?

Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsschritte.

LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §§40-58

 

Für die Berechnungen benötigen Sie

  • die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der
    • erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS)
    • fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD)
    • fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW)
  • die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n
    • in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS)
    • in der Fachdidaktik (= Examensnote FD)
    • die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen  (= Examensnote FW)

 

 

Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS)

Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}

 

Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD)

Fachnote (UF) {=}  \dfrac{3 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{4 }

 

Berechnung der Gesamtnote

Gesamtnote {=} \dfrac{2 \cdot Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (UF 1) + 3 \cdot Fachnote (UF 2) + Note (Zulassungsarbeit)}{9}

 

Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.

Sollten die Formeln in Ihrer Ansicht abgeschnitten sein, öffnen Sie bitte diese FAQ in einem neuen Tab!
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Wie wird die Note der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) im Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) gewichtet?

Die Note der Zulassungsarbeit hat großes Gewicht im Rahmen des Staatsexamens. Bei den Lehrämtern an Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen fließt sie zu 11% in die Gesamtnote des Staatsexamens ein (§ 4, Abs. 1 LPO I), im Lehramt an Gymnasien sogar zu 12,5% (§ 4, Abs. 2 LPO I).

Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen (Grundschule) berechnet und gewichtet?
Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsschritte. LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §36 Didaktik der Grundschule und §§40-58 Unterrichtsfächer   Für die Berechnungen benötigen Sie die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS) fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD) fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW bzw. DdGS) die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS) in der Fachdidaktik (= Examensnote FD) die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen  (= Examensnote FW bzw. DdGS)   Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS) Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}   Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD) Fachnote (UF) {=}  \dfrac{3 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{4 }   Berechnung der Fachnote Didaktiken der Grundschule (DdGS) Fachnote (DdGS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (DdGS) + 6 \cdot Examensnoten (DdGS)}{10}   Berechnung der Gesamtnote Gesamtnote {=} \dfrac{2 \cdot Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (DdGS) + 3 \cdot Fachnote (UF) + Note (Zulassungsarbeit)}{9}   Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.   Sollten die Formeln in Ihrer Ansicht abgeschnitten sein, öffnen Sie bitte diese FAQ in einem neuen Tab! FAQ öffnen
Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen (Gymnasium) berechnet und gewichtet?
Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsschritte. LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §§61-84   Für die Berechnungen benötigen Sie die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS) fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD) fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW) die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS) in der Fachdidaktik (= Examensnote FD) die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen  (= Examensnote FW)     Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS) Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}   Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD) Fachnote (UF) {=}  \dfrac{8 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{9 }   Berechnung der Gesamtnote Gesamtnote {=} \dfrac{Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (UF 1) + 3 \cdot Fachnote (UF 2) + Note (Zulassungsarbeit)}{8}   Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt. Sollten die Formeln in Ihrer Ansicht abgeschnitten sein, öffnen Sie bitte diese FAQ in einem neuen Tab! FAQ öffnen
Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen (Mittelschule) berechnet und gewichtet?
Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsschritte. LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §38 Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule und §§40-58 Unterrichtsfächer   Für die Berechnungen benötigen Sie die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS) fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD) fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW bzw. MSB) die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS) in der Fachdidaktik (= Examensnote FD) die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen  (= Examensnote FW bzw. MSB)   Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS) Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}   Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD) Fachnote (UF) {=}  \dfrac{3 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{4 }   Berechnung der Fachnote Mittelschulbereich (MSB) Fachnote (MSB) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (MSB) + 6 \cdot Examensnoten (MSB)}{10}   Berechnung der Gesamtnote Gesamtnote {=} \dfrac{2 \cdot Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (MSB) + 3 \cdot Fachnote (UF) + Note (Zulassungsarbeit)}{9}   Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt. Sollten die Formeln in Ihrer Ansicht abgeschnitten sein, öffnen Sie bitte diese FAQ in einem neuen Tab! FAQ öffnen
Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen (Realschule) berechnet und gewichtet?
Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsschritte. LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §§40-58   Für die Berechnungen benötigen Sie die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS) fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD) fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW) die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS) in der Fachdidaktik (= Examensnote FD) die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen  (= Examensnote FW)     Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS) Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}   Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD) Fachnote (UF) {=}  \dfrac{3 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{4 }   Berechnung der Gesamtnote Gesamtnote {=} \dfrac{2 \cdot Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (UF 1) + 3 \cdot Fachnote (UF 2) + Note (Zulassungsarbeit)}{9}   Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt. Sollten die Formeln in Ihrer Ansicht abgeschnitten sein, öffnen Sie bitte diese FAQ in einem neuen Tab! FAQ öffnen
Wie wird die Note der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) im Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) gewichtet?
Die Note der Zulassungsarbeit hat großes Gewicht im Rahmen des Staatsexamens. Bei den Lehrämtern an Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen fließt sie zu 11% in die Gesamtnote des Staatsexamens ein (§ 4, Abs. 1 LPO I), im Lehramt an Gymnasien sogar zu 12,5% (§ 4, Abs. 2 LPO I).

Häufige Fragen

Anmeldung

Wann erhalte ich die Anmeldebestätigung/Zulassung zum Staatsexamen (Erste Staatsprüfung)?

Das Bayerische Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst versendet

  • die Anmeldebestätigung für das
    • Herbstexamen (Prüfungszeitraum: August bis Oktober): Ende April/Anfang Mai
    • Frühlingsexamen (Prüfungszeitraum: Februar bis April): Ende Oktober/Anfang November
  • die Zulassung ein bis zwei Wochen vor Beginn des Staatsexamens – siehe Terminplan des KMs

Wie funktioniert die Anmeldung zum Staatsexamen (Erste Staatsprüfung)?

Vorgehen

1. Online-Anmeldung

Füllen Sie das Anmeldeformular auf der entsprechenden Seite des KM aus.

Das hierbei generierte Formular benötigen Sie ausgedruckt und unterschrieben für die persönliche Anmeldung im Prüfungsamt.


2. Persönliche Anmeldung im Prüfungsamt

Nach der Onlineanmeldung ist noch eine persönliche Anmeldung beim Prüfungsamt erforderlich. Achten Sie dabei auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.

Unterlagen für die Anmeldung zum Examen

Aus Gründen der Übersichtlichkeit gehen wir davon aus, dass Sie das EWS-Examen vorziehen – dies also Ihre erste Anmeldung zu einer Staatsprüfung ist. Sollten Sie EWS- und Fächer-Examen gleichzeitig ablegen, beachten Sie bitte die Informationen zu beiden Punkten.

einzureichende Unterlagen
EWS-Examen
  • Anmeldebogen (online generiert, ausgedruckt und unterschrieben: s. o.)
  • (nur für Lehramt GS/MS) Datenkontrollblatt aus campo
  • Zweitschrift der Geburtsurkunde - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes, keine beglaubigte Kopie!
    Bei Problemen der Ausstellung einer Zweitschrift aufgrund einer ausländischen Geburtsurkunde melden Sie sich direkt beim Prüfungsamt.
  • falls Sie verheiratet sind :  Ehe-/Heiratsurkunde mit Namensführung - beglaubigt durch das Standesamt!
  • (nur für Lehramt GS/MS) Nachweis der Hochschulreife (z. B. Abiturzeugnis) (beglaubigte Kopie)
Fächer-Examen
  • Anmeldebogen (online generiert, ausgedruckt und unterschrieben: s. o.)
  • (nur für Lehramt GS/MS) aktuelles Datenkontrollblatt aus campo
Wiederholungsprüfung
  • Anmeldebogen (online generiert, ausgedruckt und unterschrieben: s. o.)
  • (nur für Lehramt GS/MS) aktuelles Datenkontrollblatt aus campo
Erweiterungsfach-Examen
  • Anmeldebogen (online generiert, ausgedruckt und unterschrieben: s. o.)
  • (nur für Lehramt GS/MS) aktuelles Datenkontrollblatt aus campo
Nachqualifikation
  • Anmeldebogen: Online-Anmeldung für die Nachqualifikation
  • (nur für GS/MS) aktuelles Datenkontrollblatt aus campo
  • Zweitschrift der Geburtsurkunde - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes, keine beglaubigte Kopie!
    Bei Problemen bei der Ausstellung der Zweitschrift melden Sie sich direkt beim Prüfungsamt.
  • falls Sie verheiratet sind :  Ehe-/Heiratsurkunde mit Namensführung - beglaubigt durch das Standesamt!
  • Nachweis der Hochschulreife (z. B. Abiturzeugnis), u. a. zum Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse (kein Original, beglaubigte Kopie)
  • Anerkennungsschreiben vom Kultusministerium

Der Notenspiegel muss nur zur Anmeldung vorgelegt werden, wenn schon alle Zulassungsvoraussetzungen (s. o.) erfüllt und verbucht sind. Ansonsten den Notenspiegel bitte erst nachreichen, wenn alle Leistungen in campo eingetragen sind.

Grundschule und Mittelschule

Prüfungsamt Nürnberg
Regensburger Str. 160
90478 Nürnberg

Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Ansprechpartner*innen

Aufgrund von Corona gibt es Einschränkungen im Parteiverkehr. Aus diesem Grund kann die Anmeldung für das Examen auch fristgerecht per Post eingereicht werden. Empfohlen wird hier der Postweg per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über ihre Abgabe haben.

Bitte beachten: Als Abgabedatum gilt nicht der Poststempel, sondern der Posteingang.

Die Anmeldung muss (bei erstmaliger Anmeldung) gemeinsam mit der Geburtsurkunde spätestens bis zum letzten Tag der vorgegeben Frist, welche durch das Kultusministerium vorgegeben ist, im Prüfungsamt vorliegen.

Realschule und Gymnasium

Prüfungsamt Erlangen
Halbmondstr. 6 (1. Stock)
91054 Erlangen

Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Ansprechpartner*innen

Aufgrund von Corona gibt es Einschränkungen im Parteiverkehr. Aus diesem Grund kann die Anmeldung für das Examen auch fristgerecht per Post eingereicht werden. Empfohlen wird hier der Postweg per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über ihre Abgabe haben.

Bitte beachten: Als Abgabedatum gilt nicht der Poststempel, sondern der Posteingang.

Die Anmeldung muss (bei erstmaliger Anmeldung) gemeinsam mit der Geburtsurkunde spätestens bis zum letzten Tag der vorgegeben Frist, welche durch das Kultusministerium vorgegeben ist, im Prüfungsamt vorliegen.

Zulassungsvoraussetzungen

Um nach erfolgreicher Anmeldung auch  zum Examen zugelassen zu werden, sind zudem gewisse Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen. Nur falls diese vollständig sind, können Sie diese direkt bei der Anmeldung mit vorlegen.

Fehlende Leistungsnachweisen zum Zeitpunkt der Anmeldung können Sie bis spätestens zwei Arbeitstage vor der ersten Einzelprüfung nachreichen – sie sind deshalb bei der Anmeldung (im Gegensatz zu den oben aufgeführten Unterlagen) noch nicht zwingend erforderlich.

Zulassungsvoraussetzungen
EWS-Examen
  • Nachweis der zu erbringenden 35 ECTS im Bereich der Erziehungswissenschaften (als "Bescheid für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung" abrufbar und auszudrucken aus campo)
  • (nur für Lehramt GS/MS) Nachweis der zu erbringenden 8 ECTS im Bereich der Gesellschaftswissenschaften (eingetragen in campo)
  • Nachweis über die Ableistung des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (eingetragen in campo)
Fächer-Examen
  • Nachweis über einen ordnungsgemäßen Studienverlauf nach der gültigen LAPO und FAPO (als "Notenspiegel" abrufbar und auszudrucken aus campo) - umfasst im Lehramt Grundschule, Mittelschule und Realschule 210 LP, im Lehramt Gymnasium 271 LP incl.
  • Zulassungsarbeit mindestens mit „ausreichend“ bewertet
  • Nachweis der Praktika (in campo eingetragen)
  • weitere fach-/schulartbezogene Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter folgenden Links:
    Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse, ggf. auch durch Abiturzeugnis
    Basisqualifikationen Grundschule
    Basisqualifikationen Mittelschule
Wiederholungsprüfung Die Zulassungsvoraussetzungen wurden bereits bei der ersten Anmeldung für dieses Examen nachgewiesen.
Erweiterungsfach-Examen Zulassungsvoraussetzungen für das Examen in den Erweiterungsfächern finden Sie in den Fächerparagraphen der LPO I unter dem Punkt "Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit xy". Ist dieser Punkt nicht vorhanden, gibt es für das entsprechende Erweiterungsfach keine expliziten Zulassungsvoraussetzungen.

Termine

Termin Titel
Sa. 01.06.2024 bis Do. 01.08.2024 Onlineveranstaltung Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Frühjahr
Di. 25.06.2024
11:00 bis 13:00 Uhr
Präsenzveranstaltung Infoveranstaltung | Fit ins Referendariat | Lehramt Realschule
Philosophische Fakultät, Bismarckstr. 1, 91054 Erlangen C7A1
Mo. 01.07.2024
14:15 bis 15:45 Uhr
Onlineveranstaltung Infoveranstaltung | Fit ins Referendariat | Lehramt Gymnasium Zoom-Warteraum betreten
Do. 01.08.2024 Onlineveranstaltung Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Frühling
So. 01.12.2024 bis Sa. 01.02.2025 Onlineveranstaltung Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Herbst
Sa. 01.02.2025 Onlineveranstaltung Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Herbst
So. 01.06.2025 bis Fr. 01.08.2025 Onlineveranstaltung Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Frühjahr
Fr. 01.08.2025 Onlineveranstaltung Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Frühling

 

Die Zeiträume für den schriftlichen Teil des Staatsexamens für die Lehrämter an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen werden immer aktuell auf der Seite des KM veröffentlicht.

Als grobe Orientierung gilt:

  • Examen im Frühjahr: Mitte Februar bis Mitte April
  • Examen im Herbst: Anfang August bis Anfang Oktober

Bitte beachten Sie immer auch die aktuellen Hinweise und Regelungen auf den Seiten des Prüfungsamtes!

Wie und bis wann funktioniert die Abmeldung vom Staatsexamen (Erste Staatsprüfung)?

Bei der persönlichen Anmeldung zum Staatsexamen erhalten Sie im Prüfungsamt ein Merkblatt ausgehändigt. In diesem sind die jeweiligen Rücktrittsfristen vermerkt – innerhalb dieser Frist können sich abmelden. Als Richtlinie gilt: die Rücktrittsfristen endeten in den vergangenen Prüfungszeiträumen immer etwa vier Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraumes. Bitte Informieren Sie sich rechtzeitig!

Für die Abmeldung finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes (unter Hinweise und Formulare –>  Formulare und Merkblätter für das Staatsexamen) einen Antrag auf Rücktritt von den Staatsexamensprüfungen. Diesen müssen Sie aufgefüllt und unterschrieben (!) an das Prüfungsamt senden.

 

Wie funktioniert die Anmeldung zum Staatsexamen (Erste Staatsprüfung)?
Vorgehen Vorgehen 1. Online-Anmeldung Füllen Sie das Anmeldeformular auf der entsprechenden Seite des KM aus. Grundschule Mittelschule (Hauptschule) Realschule Gymnasium berufliche Schulen Das hierbei generierte Formular benötigen Sie ausgedruckt und unterschrieben für die persönliche Anmeldung im Prüfungsamt. 2. Persönliche Anmeldung im Prüfungsamt Nach der Onlineanmeldung ist noch eine persönliche Anmeldung beim Prüfungsamt erforderlich. Achten Sie dabei auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Unterlagen für die Anmeldung zum Examen Aus Gründen der Übersichtlichkeit gehen wir davon aus, dass Sie das EWS-Examen vorziehen – dies also Ihre erste Anmeldung zu einer Staatsprüfung ist. Sollten Sie EWS- und Fächer-Examen gleichzeitig ablegen, beachten Sie bitte die Informationen zu beiden Punkten. einzureichende Unterlagen EWS-Examen Anmeldebogen (online generiert, ausgedruckt und unterschrieben: s. o.) (nur für Lehramt GS/MS) Datenkontrollblatt aus campo Zweitschrift der Geburtsurkunde - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes, keine beglaubigte Kopie! Bei Problemen der Ausstellung einer Zweitschrift aufgrund einer ausländischen Geburtsurkunde melden Sie sich direkt beim Prüfungsamt. falls Sie verheiratet sind :  Ehe-/Heiratsurkunde mit Namensführung - beglaubigt durch das Standesamt! (nur für Lehramt GS/MS) Nachweis der Hochschulreife (z. B. Abiturzeugnis) (beglaubigte Kopie) Fächer-Examen Anmeldebogen (online generiert, ausgedruckt und unterschrieben: s. o.) (nur für Lehramt GS/MS) aktuelles Datenkontrollblatt aus campo Wiederholungsprüfung Anmeldebogen (online generiert, ausgedruckt und unterschrieben: s. o.) (nur für Lehramt GS/MS) aktuelles Datenkontrollblatt aus campo Erweiterungsfach-Examen Anmeldebogen (online generiert, ausgedruckt und unterschrieben: s. o.) (nur für Lehramt GS/MS) aktuelles Datenkontrollblatt aus campo Nachqualifikation Anmeldebogen: Online-Anmeldung für die Nachqualifikation (nur für GS/MS) aktuelles Datenkontrollblatt aus campo Zweitschrift der Geburtsurkunde - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes, keine beglaubigte Kopie! Bei Problemen bei der Ausstellung der Zweitschrift melden Sie sich direkt beim Prüfungsamt. falls Sie verheiratet sind :  Ehe-/Heiratsurkunde mit Namensführung - beglaubigt durch das Standesamt! Nachweis der Hochschulreife (z. B. Abiturzeugnis), u. a. zum Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse (kein Original, beglaubigte Kopie) Anerkennungsschreiben vom Kultusministerium Der Notenspiegel muss nur zur Anmeldung vorgelegt werden, wenn schon alle Zulassungsvoraussetzungen (s. o.) erfüllt und verbucht sind. Ansonsten den Notenspiegel bitte erst nachreichen, wenn alle Leistungen in campo eingetragen sind. Grundschule und Mittelschule Prüfungsamt Nürnberg Regensburger Str. 160 90478 Nürnberg Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr Ansprechpartner*innen Aufgrund von Corona gibt es Einschränkungen im Parteiverkehr. Aus diesem Grund kann die Anmeldung für das Examen auch fristgerecht per Post eingereicht werden. Empfohlen wird hier der Postweg per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über ihre Abgabe haben. Bitte beachten: Als Abgabedatum gilt nicht der Poststempel, sondern der Posteingang. Die Anmeldung muss (bei erstmaliger Anmeldung) gemeinsam mit der Geburtsurkunde spätestens bis zum letzten Tag der vorgegeben Frist, welche durch das Kultusministerium vorgegeben ist, im Prüfungsamt vorliegen. Realschule und Gymnasium Prüfungsamt Erlangen Halbmondstr. 6 (1. Stock) 91054 Erlangen Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr Ansprechpartner*innen Aufgrund von Corona gibt es Einschränkungen im Parteiverkehr. Aus diesem Grund kann die Anmeldung für das Examen auch fristgerecht per Post eingereicht werden. Empfohlen wird hier der Postweg per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über ihre Abgabe haben. Bitte beachten: Als Abgabedatum gilt nicht der Poststempel, sondern der Posteingang. Die Anmeldung muss (bei erstmaliger Anmeldung) gemeinsam mit der Geburtsurkunde spätestens bis zum letzten Tag der vorgegeben Frist, welche durch das Kultusministerium vorgegeben ist, im Prüfungsamt vorliegen. Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsvoraussetzungen Um nach erfolgreicher Anmeldung auch  zum Examen zugelassen zu werden, sind zudem gewisse Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen. Nur falls diese vollständig sind, können Sie diese direkt bei der Anmeldung mit vorlegen. Fehlende Leistungsnachweisen zum Zeitpunkt der Anmeldung können Sie bis spätestens zwei Arbeitstage vor der ersten Einzelprüfung nachreichen – sie sind deshalb bei der Anmeldung (im Gegensatz zu den oben aufgeführten Unterlagen) noch nicht zwingend erforderlich. Zulassungsvoraussetzungen EWS-Examen Nachweis der zu erbringenden 35 ECTS im Bereich der Erziehungswissenschaften (als "Bescheid für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung" abrufbar und auszudrucken aus campo) (nur für Lehramt GS/MS) Nachweis der zu erbringenden 8 ECTS im Bereich der Gesellschaftswissenschaften (eingetragen in campo) Nachweis über die Ableistung des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (eingetragen in campo) Fächer-Examen Nachweis über einen ordnungsgemäßen Studienverlauf nach der gültigen LAPO und FAPO (als "Notenspiegel" abrufbar und auszudrucken aus campo) - umfasst im Lehramt Grundschule, Mittelschule und Realschule 210 LP, im Lehramt Gymnasium 271 LP incl. Zulassungsarbeit mindestens mit „ausreichend“ bewertet Nachweis der Praktika (in campo eingetragen) weitere fach-/schulartbezogene Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter folgenden Links: Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse, ggf. auch durch Abiturzeugnis Basisqualifikationen Grundschule Basisqualifikationen Mittelschule Gesamtübersicht in der LPO I Wiederholungsprüfung Die Zulassungsvoraussetzungen wurden bereits bei der ersten Anmeldung für dieses Examen nachgewiesen. Erweiterungsfach-Examen Zulassungsvoraussetzungen für das Examen in den Erweiterungsfächern finden Sie in den Fächerparagraphen der LPO I unter dem Punkt "Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit xy". Ist dieser Punkt nicht vorhanden, gibt es für das entsprechende Erweiterungsfach keine expliziten Zulassungsvoraussetzungen. Termine Termine Termin Titel Sa. 01.06.2024 bis Do. 01.08.2024 Onlineveranstaltung Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Frühjahr Di. 25.06.2024 11:00 bis 13:00 Uhr Präsenzveranstaltung Infoveranstaltung | Fit ins Referendariat | Lehramt Realschule Philosophische Fakultät, Bismarckstr. 1, 91054 Erlangen C7A1 Mo. 01.07.2024 14:15 bis 15:45 Uhr Onlineveranstaltung Infoveranstaltung | Fit ins Referendariat | Lehramt Gymnasium Zoom-Warteraum betreten Do. 01.08.2024 Onlineveranstaltung Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Frühling So. 01.12.2024 bis Sa. 01.02.2025 Onlineveranstaltung Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Herbst Sa. 01.02.2025 Onlineveranstaltung Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Herbst So. 01.06.2025 bis Fr. 01.08.2025 Onlineveranstaltung Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Frühjahr Fr. 01.08.2025 Onlineveranstaltung Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Frühling   Die Zeiträume für den schriftlichen Teil des Staatsexamens für die Lehrämter an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen werden immer aktuell auf der Seite des KM veröffentlicht. Als grobe Orientierung gilt: Examen im Frühjahr: Mitte Februar bis Mitte April Examen im Herbst: Anfang August bis Anfang Oktober Bitte beachten Sie immer auch die aktuellen Hinweise und Regelungen auf den Seiten des Prüfungsamtes!
Wie und bis wann funktioniert die Abmeldung vom Staatsexamen (Erste Staatsprüfung)?
Bei der persönlichen Anmeldung zum Staatsexamen erhalten Sie im Prüfungsamt ein Merkblatt ausgehändigt. In diesem sind die jeweiligen Rücktrittsfristen vermerkt – innerhalb dieser Frist können sich abmelden. Als Richtlinie gilt: die Rücktrittsfristen endeten in den vergangenen Prüfungszeiträumen immer etwa vier Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraumes. Bitte Informieren Sie sich rechtzeitig! Für die Abmeldung finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes (unter Hinweise und Formulare –>  Formulare und Merkblätter für das Staatsexamen) einen Antrag auf Rücktritt von den Staatsexamensprüfungen. Diesen müssen Sie aufgefüllt und unterschrieben (!) an das Prüfungsamt senden.  

Zulassungsvoraussetzungen

Welche Leistungen müssen zur Zulassung zum Examen nachgewiesen werden?

Um zum Examen zugelassen zu werden, sind gewisse Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen. Nur falls diese vollständig sind, können Sie diese direkt bei der Anmeldung zum Examen mit vorlegen.

Fehlende Leistungsnachweisen zum Zeitpunkt der Anmeldung können Sie bis spätestens zwei Arbeitstage vor der ersten Einzelprüfung nachreichen – sie sind deshalb bei der Anmeldung (im Gegensatz zu den oben aufgeführten Unterlagen) noch nicht zwingend erforderlich.

Zulassungsvoraussetzungen
EWS-Examen
  • Nachweis der zu erbringenden 35 ECTS im Bereich der Erziehungswissenschaften (als "Bescheid für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung" abrufbar und auszudrucken aus campo)
  • (nur für Lehramt GS/MS) Nachweis der zu erbringenden 8 ECTS im Bereich der Gesellschaftswissenschaften (eingetragen in campo)
  • Nachweis über die Ableistung des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (eingetragen in campo)
Fächer-Examen
  • Nachweis über einen ordnungsgemäßen Studienverlauf nach der gültigen LAPO und FAPO (als "Notenspiegel" abrufbar und auszudrucken aus campo) - umfasst im Lehramt Grundschule, Mittelschule und Realschule 210 LP, im Lehramt Gymnasium 271 LP incl.
  • Zulassungsarbeit mindestens mit „ausreichend“ bewertet
  • Nachweis der Praktika (in campo eingetragen)
  • weitere fach-/schulartbezogene Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter folgenden Links:
    Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse, ggf. auch durch Abiturzeugnis
    Basisqualifikationen Grundschule
    Basisqualifikationen Mittelschule
Wiederholungsprüfung Die Zulassungsvoraussetzungen wurden bereits bei der ersten Anmeldung für dieses Examen nachgewiesen.
Erweiterungsfach-Examen Zulassungsvoraussetzungen für das Examen in den Erweiterungsfächern finden Sie in den Fächerparagraphen der LPO I unter dem Punkt "Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit xy". Ist dieser Punkt nicht vorhanden, gibt es für das entsprechende Erweiterungsfach keine expliziten Zulassungsvoraussetzungen.

Welche zusätzlichen Leistungen (Grundschule) sind bis zur Meldung zum Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) vorzuweisen?

Diese zusätzlichen Qualifikationen sind bis zur Meldung zum Staatsexamen in den Didaktiken der Grundschule (nicht EWS) nach § 36 LPO I vorzuweisen.

  • Fremdsprachliche Qualifikationen in Englisch Nachweis auf der Stufe B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen“

Falls Sport in der Didaktikgruppe gewählt wird

  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
  • Deutsches Sportabzeichen in Bronze
  • erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (mindestens 16 Stunden)
  • Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche

Falls Kunst in der Didaktikgruppe gewählt wird

  • 3-tägiges Blockseminar aus dem Bereich Gestalten im Schulalltag

Falls Musik nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt

  • Basisqualifikation im Fach Musik in GS

Falls Kunst nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt

  • Basisqualifikation im Fach Kunst in GS

Falls Sport nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt

  • Basisqualifikation im Fach Sport in GS

Welche zusätzlichen Leistungen (Mittelschule) sind bis zur Meldung zum Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) vorzuweisen?

Diese zusätzlichen Qualifikationen sind bis zur Meldung zum Staatsexamen im Mittelschulbereich (nicht [EWS]) nach § 38 LPO I vorzuweisen.

  • Fremdsprachliche Qualifikationen in Englisch Nachweis auf der Stufe B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen“

Falls Sport in der Didaktikgruppe gewählt wird

  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
  • Deutsches Sportabzeichen in Bronze
  • erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (mindestens 16 Stunden)
  • Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche

Falls Kunst in der Didaktikgruppe gewählt wird

  • 3-tägiges Blockseminar aus dem Bereich Gestalten im Schulalltag

Falls Sport nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt

  • Basisqualifikation im Fach Sport in MS
Welche Leistungen müssen zur Zulassung zum Examen nachgewiesen werden?
Um zum Examen zugelassen zu werden, sind gewisse Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen. Nur falls diese vollständig sind, können Sie diese direkt bei der Anmeldung zum Examen mit vorlegen. Fehlende Leistungsnachweisen zum Zeitpunkt der Anmeldung können Sie bis spätestens zwei Arbeitstage vor der ersten Einzelprüfung nachreichen – sie sind deshalb bei der Anmeldung (im Gegensatz zu den oben aufgeführten Unterlagen) noch nicht zwingend erforderlich. Zulassungsvoraussetzungen EWS-Examen Nachweis der zu erbringenden 35 ECTS im Bereich der Erziehungswissenschaften (als "Bescheid für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung" abrufbar und auszudrucken aus campo) (nur für Lehramt GS/MS) Nachweis der zu erbringenden 8 ECTS im Bereich der Gesellschaftswissenschaften (eingetragen in campo) Nachweis über die Ableistung des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (eingetragen in campo) Fächer-Examen Nachweis über einen ordnungsgemäßen Studienverlauf nach der gültigen LAPO und FAPO (als "Notenspiegel" abrufbar und auszudrucken aus campo) - umfasst im Lehramt Grundschule, Mittelschule und Realschule 210 LP, im Lehramt Gymnasium 271 LP incl. Zulassungsarbeit mindestens mit „ausreichend“ bewertet Nachweis der Praktika (in campo eingetragen) weitere fach-/schulartbezogene Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter folgenden Links: Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse, ggf. auch durch Abiturzeugnis Basisqualifikationen Grundschule Basisqualifikationen Mittelschule Gesamtübersicht in der LPO I WiederholungsprüfungDie Zulassungsvoraussetzungen wurden bereits bei der ersten Anmeldung für dieses Examen nachgewiesen. Erweiterungsfach-ExamenZulassungsvoraussetzungen für das Examen in den Erweiterungsfächern finden Sie in den Fächerparagraphen der LPO I unter dem Punkt "Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit xy". Ist dieser Punkt nicht vorhanden, gibt es für das entsprechende Erweiterungsfach keine expliziten Zulassungsvoraussetzungen.
Welche zusätzlichen Leistungen (Grundschule) sind bis zur Meldung zum Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) vorzuweisen?
Diese zusätzlichen Qualifikationen sind bis zur Meldung zum Staatsexamen in den Didaktiken der Grundschule (nicht EWS) nach § 36 LPO I vorzuweisen. Fremdsprachliche Qualifikationen in Englisch Nachweis auf der Stufe B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen“ Falls Sport in der Didaktikgruppe gewählt wird Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze Deutsches Sportabzeichen in Bronze erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (mindestens 16 Stunden) Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche Falls Kunst in der Didaktikgruppe gewählt wird 3-tägiges Blockseminar aus dem Bereich Gestalten im Schulalltag Falls Musik nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt Basisqualifikation im Fach Musik in GS Falls Kunst nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt Basisqualifikation im Fach Kunst in GS Falls Sport nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt Basisqualifikation im Fach Sport in GS

Notenberechnung

Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen (Grundschule) berechnet und gewichtet?

Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsschritte.

LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §36 Didaktik der Grundschule und §§40-58 Unterrichtsfächer

 

Für die Berechnungen benötigen Sie

  • die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der
    • erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS)
    • fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD)
    • fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW bzw. DdGS)
  • die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n
    • in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS)
    • in der Fachdidaktik (= Examensnote FD)
    • die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen  (= Examensnote FW bzw. DdGS)

 

Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS)

Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}

 

Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD)

Fachnote (UF) {=}  \dfrac{3 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{4 }

 

Berechnung der Fachnote Didaktiken der Grundschule (DdGS)

Fachnote (DdGS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (DdGS) + 6 \cdot Examensnoten (DdGS)}{10}

 

Berechnung der Gesamtnote

Gesamtnote {=} \dfrac{2 \cdot Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (DdGS) + 3 \cdot Fachnote (UF) + Note (Zulassungsarbeit)}{9}

 

Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.

 

Sollten die Formeln in Ihrer Ansicht abgeschnitten sein, öffnen Sie bitte diese FAQ in einem neuen Tab!
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Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen (Gymnasium) berechnet und gewichtet?

Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsschritte.

LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §§61-84

 

Für die Berechnungen benötigen Sie

  • die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der
    • erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS)
    • fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD)
    • fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW)
  • die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n
    • in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS)
    • in der Fachdidaktik (= Examensnote FD)
    • die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen  (= Examensnote FW)

 

 

Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS)

Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}

 

Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD)

Fachnote (UF) {=}  \dfrac{8 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{9 }

 

Berechnung der Gesamtnote

Gesamtnote {=} \dfrac{Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (UF 1) + 3 \cdot Fachnote (UF 2) + Note (Zulassungsarbeit)}{8}

 

Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.

Sollten die Formeln in Ihrer Ansicht abgeschnitten sein, öffnen Sie bitte diese FAQ in einem neuen Tab!
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Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen (Mittelschule) berechnet und gewichtet?

Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsschritte.

LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §38 Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule und §§40-58 Unterrichtsfächer

 

Für die Berechnungen benötigen Sie

  • die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der
    • erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS)
    • fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD)
    • fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW bzw. MSB)
  • die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n
    • in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS)
    • in der Fachdidaktik (= Examensnote FD)
    • die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen  (= Examensnote FW bzw. MSB)

 

Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS)

Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}

 

Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD)

Fachnote (UF) {=}  \dfrac{3 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{4 }

 

Berechnung der Fachnote Mittelschulbereich (MSB)

Fachnote (MSB) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (MSB) + 6 \cdot Examensnoten (MSB)}{10}

 

Berechnung der Gesamtnote

Gesamtnote {=} \dfrac{2 \cdot Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (MSB) + 3 \cdot Fachnote (UF) + Note (Zulassungsarbeit)}{9}

 

Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.

Sollten die Formeln in Ihrer Ansicht abgeschnitten sein, öffnen Sie bitte diese FAQ in einem neuen Tab!
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Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen (Realschule) berechnet und gewichtet?

Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsschritte.

LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §§40-58

 

Für die Berechnungen benötigen Sie

  • die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der
    • erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS)
    • fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD)
    • fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW)
  • die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n
    • in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS)
    • in der Fachdidaktik (= Examensnote FD)
    • die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen  (= Examensnote FW)

 

 

Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS)

Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}

 

Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD)

Fachnote (UF) {=}  \dfrac{3 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{4 }

 

Berechnung der Gesamtnote

Gesamtnote {=} \dfrac{2 \cdot Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (UF 1) + 3 \cdot Fachnote (UF 2) + Note (Zulassungsarbeit)}{9}

 

Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.

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Wie wird die Note der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) im Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) gewichtet?

Die Note der Zulassungsarbeit hat großes Gewicht im Rahmen des Staatsexamens. Bei den Lehrämtern an Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen fließt sie zu 11% in die Gesamtnote des Staatsexamens ein (§ 4, Abs. 1 LPO I), im Lehramt an Gymnasien sogar zu 12,5% (§ 4, Abs. 2 LPO I).

Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen (Grundschule) berechnet und gewichtet?
Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsschritte. LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §36 Didaktik der Grundschule und §§40-58 Unterrichtsfächer   Für die Berechnungen benötigen Sie die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS) fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD) fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW bzw. DdGS) die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS) in der Fachdidaktik (= Examensnote FD) die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen  (= Examensnote FW bzw. DdGS)   Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS) Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}   Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD) Fachnote (UF) {=}  \dfrac{3 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{4 }   Berechnung der Fachnote Didaktiken der Grundschule (DdGS) Fachnote (DdGS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (DdGS) + 6 \cdot Examensnoten (DdGS)}{10}   Berechnung der Gesamtnote Gesamtnote {=} \dfrac{2 \cdot Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (DdGS) + 3 \cdot Fachnote (UF) + Note (Zulassungsarbeit)}{9}   Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.   Sollten die Formeln in Ihrer Ansicht abgeschnitten sein, öffnen Sie bitte diese FAQ in einem neuen Tab! FAQ öffnen
Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen (Gymnasium) berechnet und gewichtet?
Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsschritte. LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §§61-84   Für die Berechnungen benötigen Sie die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS) fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD) fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW) die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS) in der Fachdidaktik (= Examensnote FD) die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen  (= Examensnote FW)     Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS) Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}   Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD) Fachnote (UF) {=}  \dfrac{8 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{9 }   Berechnung der Gesamtnote Gesamtnote {=} \dfrac{Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (UF 1) + 3 \cdot Fachnote (UF 2) + Note (Zulassungsarbeit)}{8}   Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt. Sollten die Formeln in Ihrer Ansicht abgeschnitten sein, öffnen Sie bitte diese FAQ in einem neuen Tab! FAQ öffnen
Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen (Mittelschule) berechnet und gewichtet?
Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsschritte. LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §38 Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule und §§40-58 Unterrichtsfächer   Für die Berechnungen benötigen Sie die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS) fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD) fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW bzw. MSB) die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS) in der Fachdidaktik (= Examensnote FD) die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen  (= Examensnote FW bzw. MSB)   Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS) Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}   Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD) Fachnote (UF) {=}  \dfrac{3 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{4 }   Berechnung der Fachnote Mittelschulbereich (MSB) Fachnote (MSB) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (MSB) + 6 \cdot Examensnoten (MSB)}{10}   Berechnung der Gesamtnote Gesamtnote {=} \dfrac{2 \cdot Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (MSB) + 3 \cdot Fachnote (UF) + Note (Zulassungsarbeit)}{9}   Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt. Sollten die Formeln in Ihrer Ansicht abgeschnitten sein, öffnen Sie bitte diese FAQ in einem neuen Tab! FAQ öffnen
Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen (Realschule) berechnet und gewichtet?
Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsschritte. LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §§40-58   Für die Berechnungen benötigen Sie die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS) fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD) fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW) die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS) in der Fachdidaktik (= Examensnote FD) die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen  (= Examensnote FW)     Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS) Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}   Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD) Fachnote (UF) {=}  \dfrac{3 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{4 }   Berechnung der Gesamtnote Gesamtnote {=} \dfrac{2 \cdot Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (UF 1) + 3 \cdot Fachnote (UF 2) + Note (Zulassungsarbeit)}{9}   Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt. Sollten die Formeln in Ihrer Ansicht abgeschnitten sein, öffnen Sie bitte diese FAQ in einem neuen Tab! FAQ öffnen
Wie wird die Note der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) im Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) gewichtet?
Die Note der Zulassungsarbeit hat großes Gewicht im Rahmen des Staatsexamens. Bei den Lehrämtern an Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen fließt sie zu 11% in die Gesamtnote des Staatsexamens ein (§ 4, Abs. 1 LPO I), im Lehramt an Gymnasien sogar zu 12,5% (§ 4, Abs. 2 LPO I).

Organisatorisches

Darf ich im Urlaubssemester das Staatsexamen ablegen?

Das Staatsexamen darf im Urlaubssemester geschrieben werden, solange keine universitären Leistungen mehr erbracht werden müssen.
Für Mutterschutz und Elternzeit gelten gesonderte Regelungen.

In diesem Fall und bei der Wiederholung von Prüfungen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

 

Ich bin am Tag des Staatsexamens krank – welches Attest brauche ich?

Sie benötigen das Zeugnis eines Gesundheitsamts (amtsärztliches Attest), welches i.d.R. auf den Tag des Staatsexamens ausgestellt sein muss.

Ich studiere mehrere Erweiterungsfächer – kann ich für alle auf einmal das Staatsexamen ablegen?

Pro Prüfungszeitraum darf das Staatsexamen nur in einem Erweiterungsfach abgelegt werden.

Muss ich immatrikuliert sein, um das Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) schreiben bzw. wiederholen zu können?

Sie müssen nicht immatrikuliert sein, um das Staatsexamen schreiben zu können, solange keine universitären Leistungen mehr erbracht werden müssen.

 

Beachten Sie jedoch, dass Sie ohne immatrikuliert zu sein keine Veranstaltungen zur Vorbereitung oder andere universitäre Dienste wie z.B. StudOn nutzen können.

Wann kann ich nach Bestehen des Staatsexamens (Erste Staatsprüfung) mit dem Vorbereitungsdienst beginnen?

Bei Ablegung des Frühjahrsexamens kann mit dem Vorbereitungsdienst (auch bekannt als Referendariat) zu Schuljahresbeginn (September) begonnen werden.
Bei Ablegung des Herbstexamens kann bei Lehramt Gymnasium das Referendariat mit Beginn des neuen Schulhalbjahres (Februar) begonnen werden. Bei Grund-, Mittel- und Realschule beginnt das Referendariat ausschließlich im September.

Der Vorbereitungsdienst in Bayern dauert für alle Schularten zwei Jahre und steht – im Moment noch – allen offen, die ein Lehramtsstudium in Bayern erfolgreich abgeschlossen haben. Der Vorbereitungsdienst muss nicht direkt im Anschluss an das Staatsexamen angetreten werden. Alle Informationen rund um den Vorbereitungsdienst finden Sie schulartbezogen auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Nun ist das Prüfungsamt des KMs zuständig und nicht mehr die Außenstelle an der FAU.

Wann und wie erfahre ich meine Ergebnisse der 1. Staatsprüfung?

Das Staatsexamen fällt in die Zuständigkeit des Ministeriums. Dieses informiert Sie über Ihre Prüfungsleistungen per Post. Sie können sich in etwas an diesen Zeiten orientieren:

Prüfungszeitraum Frühling: Ergebnismitteilung Juli / August

Prüfungszeitraum Herbst: Ergebnismitteilung Dezember / Januar

Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte direkt ans Ministerium.

Wenn ich im Frühjahr / Herbst das Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) absolvieren will, kann ich im vorangehenden Wintersemester / Sommersemester noch ein Modul abschließen?

Rein theoretisch ist es durchaus möglich, im Semester, das dem Prüfungszeitraum vorangeht, noch ein Modul abzuschließen.

Bei der Anmeldung zum Staatsexamen können Sie dann zwar noch nicht alle Zulassungsvoraussetzungen nachweisen, weshalb Sie zunächst nur eine bedingte Zulassung mit bindender Nachreichefrist der ausstehenden Leistungsnachweise erhalten. Die genaue Nachreichefrist entnehmen Sie bitte dem Schreiben über die bedingte Zulassung.

Die fristgemäße Mitteilung der noch ausstehenden Prüfungsleistungen muss dann gewährleistet sein: Sprechen Sie also rechtzeitig vorher mit Ihrer/m Dozentin/en ab, ob die entsprechende Klausur / Hausarbeit / o. ä. noch rechtzeitig korrigiert werden kann. Reichen Sie dann die Studien- und Prüfungsnachweise, die erst nach Anmeldeschluss erworben wurden, sofort nach Erhalt jedoch spätestens bis zum Ende der Nachreichefrist unter Vorlage des Schreibens über die bedingte Zulassung beim Prüfungsamt ein.

Wann und wie erfahre ich meine Ergebnisse der 1. Staatsprüfung?
Das Staatsexamen fällt in die Zuständigkeit des Ministeriums. Dieses informiert Sie über Ihre Prüfungsleistungen per Post. Sie können sich in etwas an diesen Zeiten orientieren: Prüfungszeitraum Frühling: Ergebnismitteilung Juli / August Prüfungszeitraum Herbst: Ergebnismitteilung Dezember / Januar Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte direkt ans Ministerium.

Wiederholung

Ich habe das Staatsxamen nicht bestanden, welche Möglichkeiten habe ich?

Eine Erste Staatsprüfung, die nicht bestanden ist oder als nicht bestanden gilt, kann einmal wiederholt werden.
Die Prüfung muss spätestens zum übernächsten Termin, bei nur jährlicher Durchführung der Prüfung zum nächsten Termin wiederholt werden.

 

Sollten Sie das Staatsexamen nicht bestanden haben, wenden Sie sich bitte an die schulartspezifische Studienberatung – dort wird gemeinsam nach Lösungen gesucht und Ihr Anliegen vertraulich behandelt.

Kann das Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) wiederholt werden?

Eine einmalige Wiederholung des Staatsexamen ist möglich

  1. bei Nichtbestehen (§14 LPO I):
    • Wiederholung nur in den Fächern, die nicht bestanden wurden (dabei entfällt Notenverbesserung auch im anderen Fach).
  2. zur Notenverbesserung (§15 LPO I):
    • Wiederholung nur im Ganzen (Ausnahme dabei: EWS, Erweiterungsfach und Zulassungsarbeit)
    • ein Ausstieg ist jederzeit möglich (Prüfung ist dann nicht abgelegt,  ABER eine (weitere) Wiederholung nicht mehr möglich)
    • Wiederholung in EWS und Erweiterungsfach: besseres Ergebnis zählt automatisch
    • Wiederholung in den Fächern: PrüfungsteilnehmerIn entscheidet binnen eines Monats

Wiederholt werden muss bis spätestens zum übernächsten Termin (bei halbjährlicher Durchführung), Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung beim Prüfungsamt:

  • zur nächsten Prüfung: innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Prüfungsergebnisse
  • zur übernächsten Prüfung innerhalb der Anmeldefrist für diese Prüfung

Für die Anmeldung zur Wiederholung benötigen Sie lediglich das Online-Anmeldeformular. Diese Unterlagen müssen Sie beim Prüfungsamtes abgeben/einsenden. Vergessen Sie nicht zu unterschreiben!

Kann ich beim zweiten Versuch des EWS-Staatsexamens (Erste Staatsprüfung) den Bereich wechseln?

Falls Sie Ihr EWS-Staatsexamen im ersten Anlauf nicht bestanden haben, melden Sie Ihren zweiten Versuch an. Bei der Anmeldung zur Wiederholung des EWS-Staatsexamens können Sie einen anderen Bereich auswählen. Falls Sie Ihr EWS-Staatsexamen zur Notenverbesserung erneut ablegen möchten, können Sie den Bereich ebenfalls erneut auswählen.

Was ist ein „Freiversuch“?

Wenn das Staatsexamen innerhalb der Regelstudienzeit absolviert wird, gelten für die Prüfungen in den Fächern (nicht für die Erziehungswissenschaften) besondere Regelungen (§16 LPO I):

  • Wird die Prüfung nicht bestanden (es sei denn wegen Betruges), kann sie auf Antrag als nicht abgelegt gewertet werden.
  • Wird die Prüfung bestanden, kann sie zur Verbesserung der Noten zweimal wiederholt werden.

Beachten Sie unbedingt die genauen Regelungen der LPO I!

Kann das Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) wiederholt werden?
Eine einmalige Wiederholung des Staatsexamen ist möglich bei Nichtbestehen (§14 LPO I): Wiederholung nur in den Fächern, die nicht bestanden wurden (dabei entfällt Notenverbesserung auch im anderen Fach). zur Notenverbesserung (§15 LPO I): Wiederholung nur im Ganzen (Ausnahme dabei: EWS, Erweiterungsfach und Zulassungsarbeit) ein Ausstieg ist jederzeit möglich (Prüfung ist dann nicht abgelegt,  ABER eine (weitere) Wiederholung nicht mehr möglich) Wiederholung in EWS und Erweiterungsfach: besseres Ergebnis zählt automatisch Wiederholung in den Fächern: PrüfungsteilnehmerIn entscheidet binnen eines Monats Wiederholt werden muss bis spätestens zum übernächsten Termin (bei halbjährlicher Durchführung), Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung beim Prüfungsamt: zur nächsten Prüfung: innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Prüfungsergebnisse zur übernächsten Prüfung innerhalb der Anmeldefrist für diese Prüfung Für die Anmeldung zur Wiederholung benötigen Sie lediglich das Online-Anmeldeformular. Diese Unterlagen müssen Sie beim Prüfungsamtes abgeben/einsenden. Vergessen Sie nicht zu unterschreiben!
Was ist ein „Freiversuch“?
Wenn das Staatsexamen innerhalb der Regelstudienzeit absolviert wird, gelten für die Prüfungen in den Fächern (nicht für die Erziehungswissenschaften) besondere Regelungen (§16 LPO I): Wird die Prüfung nicht bestanden (es sei denn wegen Betruges), kann sie auf Antrag als nicht abgelegt gewertet werden. Wird die Prüfung bestanden, kann sie zur Verbesserung der Noten zweimal wiederholt werden. Beachten Sie unbedingt die genauen Regelungen der LPO I!

Fristen

Bis wann muss die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) korrigiert sein?

Für die Beurteilung und Zuteilung der Arbeit an die Außenstelle des Prüfungsamts gelten folgende Fristen:

  • 1. Juni für das Staatsexamen im Herbst
  • 1. Dezember für das Staatsexamen im Frühjahr

Auf den Seiten des Prüfungsamtes finden Sie Hinweise für den Korrektor von Hausarbeiten.

Wann ist die derzeitige Nachreichefrist?

Die aktuelle Nachreichefrist beträgt zwei Arbeitstage vor Ihrer ersten Einzelprüfung. Diese Angabe ist jedoch ohne Gewähr – Sie bekommen die endgültige Nachreichefrist nach der Anmeldung zum Staatsexamen mit der bedingten Zulassung per Post vom Kultusministerium mitgeteilt.

Wann muss ich die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) abgeben?

Die Bestätigung über die Abgabe der Zulassungsarbeit muss bei der Anmeldung zum “Fächerexamen” beim Prüfungsamt vorliegen.

Abgabetermine

  • 1. Februar für das Staatsexamen im Herbst
  • 1. August für das Staatsexamen im Frühjahr

Mit Zustimmung des/der Betreuenden kann eine Nachfrist bewilligt werden. Die Bewilligung der Nachfrist muss dem Prüfungsamt mittels eines Formblattes mitgeteilt werden. Dieses Formblatt wird Ihnen vom Prüfungsamt (unter dem Reiter “Formulare für die schriftliche Hausarbeit = Zulassungsarbeit”) zum Download bereitgestellt. Den Antrag senden Sie bitte schriftlich und eigenhändig unterschrieben an das zuständige Prüfungsamt. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Werden diese Fristen überschritten, erfolgt eine Rückweisung vom Staatsexamen.

Abgabetermine mit Nachfrist

  • 1. April für das Staatsexamen im Herbst
  • 1. Oktober für das Staatsexamen im Frühjahr
Wann muss ich die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) abgeben?
Die Bestätigung über die Abgabe der Zulassungsarbeit muss bei der Anmeldung zum “Fächerexamen” beim Prüfungsamt vorliegen. Abgabetermine 1. Februar für das Staatsexamen im Herbst 1. August für das Staatsexamen im Frühjahr Mit Zustimmung des/der Betreuenden kann eine Nachfrist bewilligt werden. Die Bewilligung der Nachfrist muss dem Prüfungsamt mittels eines Formblattes mitgeteilt werden. Dieses Formblatt wird Ihnen vom Prüfungsamt (unter dem Reiter “Formulare für die schriftliche Hausarbeit = Zulassungsarbeit”) zum Download bereitgestellt. Den Antrag senden Sie bitte schriftlich und eigenhändig unterschrieben an das zuständige Prüfungsamt. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Werden diese Fristen überschritten, erfolgt eine Rückweisung vom Staatsexamen. Abgabetermine mit Nachfrist 1. April für das Staatsexamen im Herbst 1. Oktober für das Staatsexamen im Frühjahr

Anmeldezeiträume und Fristen

Termin Titel
Sa. 01.06.2024 bis Do. 01.08.2024
Onlineveranstaltung Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Frühjahr
Di. 25.06.2024
11:00 bis 13:00 Uhr
Präsenzveranstaltung Infoveranstaltung | Fit ins Referendariat | Lehramt Realschule
Philosophische Fakultät, Bismarckstr. 1, 91054 Erlangen C7A1
Mo. 01.07.2024
14:15 bis 15:45 Uhr
Onlineveranstaltung Infoveranstaltung | Fit ins Referendariat | Lehramt Gymnasium Zoom-Warteraum betreten
Do. 01.08.2024
Onlineveranstaltung Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Frühling
So. 01.12.2024 bis Sa. 01.02.2025
Onlineveranstaltung Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Herbst
Sa. 01.02.2025
Onlineveranstaltung Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Herbst
So. 01.06.2025 bis Fr. 01.08.2025
Onlineveranstaltung Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Frühjahr
Fr. 01.08.2025
Onlineveranstaltung Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Frühling

 

Die Zeiträume für den schriftlichen Teil des Staatsexamens für die Lehrämter an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen werden immer aktuell auf der Seite des KM veröffentlicht.

Als grobe Orientierung gilt:

  • Examen im Frühjahr: Mitte Februar bis Mitte April
  • Examen im Herbst: Anfang August bis Anfang Oktober

Beratungsangebote

Keine Veranstaltungen oder Termine vorhanden!

 

Lehramtsstudiumkompakt

Titelseite LehramtsstudiumkompaktLehramtsstudiumkompakt ist eine zusammenfassende und übersichtliche Darstellung des Lehramtsstudiums für die Schularten Grund-, Mittel- und Realschule sowie Gymnasium. Die Informationsbroschüre geht dabei sowohl auf die Fragen der StudieneinsteigerInnen als auch auf die Fragen der schon direkt vor dem Staatsexamen stehenden Lehramtsstudierenden ein.

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