Lehramt in FAQ

Anerkennung von Leistungen/Praktika | Bachelor | Erweiterungsfach | Erziehungswissenschaften (EWS) | Freier Bereich | Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) | Master | Praktika | Staatsexamen | StudienbeginnUnterrichtsfächer | Wechsel vom/ins Lehramt | Zulassungsarbeit

Anerkennung von Leistungen/Praktika

Wie kann ich mir bei einem Wechsel Studienleistungen anerkennen lassen?

Bei einem Wechsel des Studiengangs/Studienfachs/der Hochschule können Sie Ihre bisherigen Studienleistungen (Module und ggf. Bachelorarbeit) bei den Prüfungsbeauftragten des jeweiligen Faches im Fach bzw. freien Bereich anrechnen lassen. Diese entscheiden, ob eine Anerkennung möglich ist und falls ja, in welchem Umfang.

 

Die Kontaktdaten finden Sie unter:

 

Achten Sie bei E-Mail-Anfragen auf die Qualität und Lesbarkeit Ihrer eingescannten Unterlagen.

 

Für die Anerkennung benötigen Sie:

  • einen ausgefüllten Antrag auf Anerkennung für die Schulart, in die Sie wechseln möchten
  • eine zertifizierte Übersicht über die Leistungen, die Sie sich anerkennen lassen möchten (z. B. aus dem Notenverwaltungssystem Ihrer Universität)
    Bitte verzichten Sie darauf nur Ausschnitte aus dem Dokument zu schicken: eine eindeutige Zuordnung ist dann nicht mehr möglich!
  • ggf. Nachweise zu den Inhalten und dem Umfang der erbrachten Leistungen
    Falls Sie nicht innerhalb der FAU Erlangen-Nürnberg wechseln: Bitte legen Sie die Modulbeschreibungen der absolvierten Module vor.

 

Nachdem Sie die Anträge auf Anerkennungen von den Prüfungsbeauftragten zurück erhalten haben, reichen Sie die ausgefüllten Formulare im entsprechenden Prüfungsamt ein. Manche Prüfungsbeauftragte senden die Anerkennungen auch direkt an das Prüfungsamt und geben Ihnen kurz Bescheid.

 

Ausnahme:

Beim lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium (M. Ed.) verwenden Sie zwar das Formular für Lehramt Gymnasium, senden dieses aber abweichend vom üblichen Vorgehen an die Geschäftsstelle des ZfL anstatt an das Prüfungsamt.

Wie kann ich mir etwas als Praktikum anerkennen lassen?

Gegebenenfalls haben Sie auch schon Praktika abgeleistet oder eine Berufsausbildung absolviert: die Prüfung, ob diese auf das nun studierte Lehramt übertragbar sind, wird durch das Praktikumsamt Ihres nun studierten Lehramts direkt vorgenommen:

Die Anerkennung Ihrer Praktika reichen Sie im entsprechenden Prüfungsamt ein.

Bachelor

Bis zu welchem Zeitpunkt kann ich das Bachelorzeugnis beantragen?

“Der Antrag auf Verleihung des akademischen Grades muss spätestens ein Jahr nach dem Bestehen der Ersten Lehramtsprüfung gestellt werden.” Diese Frist ist in § 31 (6), Satz 3 der LAPO geregelt.

Verliere ich mit der Verleihung des Bachelorgrades meinen BAföG-Anspruch?

Der Erhalt des Bachelorgrades kann dazu führen, dass Sie keine Ansprüche auf BAföG mehr haben, da der Bachelor als ein Abschluss zu werten ist. Beachten Sie bitte deshalb die Frist für einen Antrag gemäß § 31 (6), Satz 3 der LAPO wonach es heißt: “Der Antrag auf Verleihung des akademischen Grades muss spätestens ein Jahr nach dem Bestehen der Ersten Lehramtsprüfung gestellt werden.”

Was muss ich für die Anerkennung meiner Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) als Bachelorarbeit unternehmen?

Ihre Zulassungsarbeit kann als Bachelorarbeit anerkannt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Betreuerin / der Betreuer ein gesondertes Gutachten erstellt. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes zum Download. Ein Verweis auf das Gutachten der Zulassungsarbeit ist nicht ausreichend!

Um dann auch den Bachelor-Titel ausgestellt zu bekommen, müssen Sie zusätzlich einen Antrag für die Verleihung des Bachelor-Grades beim Prüfungsamt abgeben. Bitte reichen Sie diesen Antrag erst ein, wenn das gesonderte Gutachten erstellt wurde und beim Prüfungsamt vorliegt.

Welche Module werde für den Bachelor Abschluss (Gymnasium) verwendet?

Die Verteilung der 181 LP ist wie folgt geregelt:

  • 70 LP je Fach der gewählten Fächerverbindung
  • 10 LP für die Zulassungsarbeit
  • Allgemeine Pädagogik 5 LP
  • Schulpädagogik 5 LP
  • Psychologie 5 LP
  • 1. Fachdidaktik 5 LP
  • 2. Fachdidaktik 5 LP
  • Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum 6 LP

Welchen Einfluss hat das gewählte Fach der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) auf die Art des Bachelorgrades?

Studierende der Lehramtsstudiengänge Grund-, Mittel- und Realschule erhalten unabhängig vom Themengebiet der Zulassungsarbeit auf Antrag den B.Ed..

Bei Studierenden des Lehramtsstudiengangs Gymnasium hängt der beantragbare Bachelor-Grad zunächst von der studierten Fächerkombination ab (vgl. §31 LAPO). Für die meisten Fächerkombinationen ist dies der B.A..
Nur bei einem Studium rein naturwissenschaftlicher Fächer im gymnasialen Lehramt kommt es auf das Fach der Zulassungsarbeit an: Um einen B.Sc. zu erhalten, dürfen Sie Ihre Hausarbeit nicht in den Erziehungswissenschaften und nur in Ausnahmefällen in der Fachdidaktik schreiben. Wählen Sie mit einer rein naturwissenschaftlichen Fächerkombination ein erziehungswissenschaftliches Thema für Ihre schriftliche Hausarbeit erhalten Sie einen B.Ed. Bei einer fachdidaktischen Ausrichtung entscheidet der thematische Schwerpunkt über den Bachelorgrad.

Wichtiger Hinweis:
Damit die Zulassungsarbeit als Bachelorarbeit anerkannt werden kann, muss dem Antrag auf Verleihung des Bachelor-Grades ein neues Gutachten für die Bachelorarbeit beigefügt werden. Das neue Gutachten muss sich ausdrücklich auf eine „Bachelorarbeit“ beziehen – es ist nicht ausreichend, auf das Gutachten für die Zulassungsarbeit zu verweisen.

Wer kann einen lehramtsbezogenen Bachelorabschluss erhalten?

Lehramtsstudierende der FAU können ein lehramtsbezogenes Bachelorzeugnis beantragen. Voraussetzung für den Antrag ist, dass die benötigten Module (siehe FAU-Prüfungsordnungen) im Lehramtsstudium absolviert wurden. Der Antrag auf Verleihung des Bachelorgrades ist beim entsprechenden Prüfungsamt zu stellen.

Studierende müssen davon mindestens 15 ECTS Punkte an der FAU erbracht haben, um ein Bachelorzeugnis zu beantragen. Studierenden, die ihr komplettes Lehramtsstudium an einer anderen Universität absolviert haben, kann kein lehramtsbezogenes Bachelorzeugnis ausgestellt werden.

Wer kann einen lehramtsbezogenen Bachelorabschluss erhalten?
Lehramtsstudierende der FAU können ein lehramtsbezogenes Bachelorzeugnis beantragen. Voraussetzung für den Antrag ist, dass die benötigten Module (siehe FAU-Prüfungsordnungen) im Lehramtsstudium absolviert wurden. Der Antrag auf Verleihung des Bachelorgrades ist beim entsprechenden Prüfungsamt zu stellen. Studierende müssen davon mindestens 15 ECTS Punkte an der FAU erbracht haben, um ein Bachelorzeugnis zu beantragen. Studierenden, die ihr komplettes Lehramtsstudium an einer anderen Universität absolviert haben, kann kein lehramtsbezogenes Bachelorzeugnis ausgestellt werden.

Erweiterungsfach

Das Erweiterungsfach entspricht nicht meinen Erwartungen, wie kann ich es beenden?

Sie können das Studium des Erweiterungsfaches jederzeit beenden – nehmen Sie dazu ggfs. Kontakt mit der Studierendenverwaltung auf.

Ich studiere mehrere Erweiterungsfächer – kann ich für alle auf einmal das Staatsexamen ablegen?

Pro Prüfungszeitraum darf das Staatsexamen nur in einem Erweiterungsfach abgelegt werden.

Kann ich auch mehr als ein Erweiterungsfach haben?

Grundsätzlich ja! Wichtig hierbei ist jedoch, dass die Boni nicht aufaddiert werden, sondern nur der vorteilhafteste Bonus einer Erweiterung berücksichtigt wird.

Muss ich mich für das Erweiterungsfach immatrikulieren?

Die LPO I listet am Ende der einzelnen Fächerparagraphen auf, ob besondere Bedingungen (Studienleistungen) für die Erweiterungen mit dem jeweiligen Fach für die Zulassung zum Staatsexamen im Erweiterungsfach notwendig sind. Sind Leistungen zu erbringen, ist eine Immatrikulation erforderlich.

Wann lege ich das Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) im Erweiterungsfach ab?

Das Staatsexamen im Erweiterungsfach kann gleichzeitig mit dem Staatsexamen  der gewählten Fächer-Kombination (und ggfs. dem EWS-Examen) oder danach abgelegt werden. Es ist also nicht möglich das Staatsexamen des Erweiterungsfaches vor dem der Zwei-Fächer-Kombination zu absolvieren.

Was ist der Unterschied zwischen der Regel- und Maximalstudienzeit?

Die Regelstudienzeit § 20 Absatz 2 (LPO I) besagt, wie lange ein Studium in der Regel dauert, sie darf ohne Antrag bis zum Erreichen der Maximalstudiendauer § 31 Absatz 2 (LPO I) überschritten werden. Ist die Maximalstudiendauer ausgeschöpft, ist i.d.R. erstmalig das Staatsexamen abzulegen.

Gründe für das Überschreiten der Regelstudiendauer können in der selbstständigen Finanzierung des Studiums, dem Ausüben einer ehrenamtlichen Tätigkeit, dem Überschneiden von Veranstaltungsterminen und vielen anderen Bereichen, die so vielfältig wie das Leben sind, liegen.

 

Lehramt an Grund-, Mittel- und Realschulen

  • Regelstudiendauer: 7 Semester
  • Maximalstudiendauer: 12 Semester

Lehramt an Gymnasien

  • Regelstudiendauer: 9 Semester
  • Maximalstudiendauer: 14 Semester

 

Die Hinzunahme eines Erweiterungsfaches wirkt sich nicht auf die Maximalstudiendauer aus. Die Regelstudiendauer, die für den BAföG-Bezug bedeutend ist, kann sich unter bestimmten Bedingungen verlängern: LPO I § 31 Absatz 2  bzw. LPO I § 20 Absatz 2

 

 

 

Was ist der Unterschied zwischen einer grundständigen und einer nachträglichen Erweiterung?

Eine Erweiterung, bei der im Erweiterungsfach sowohl das Staatsexamen als auch die Zweite Staatsprüfung abgelegt und bestanden werden, wird als grundständige Erweiterung bezeichnet.

Wird das Staatsexamen im Erweiterungsfach erst nach Bestehen der Zweiten Staatsprüfung in der Fächerverbindung abgelegt, kann in diesem Fach an der Zweiten Staatsprüfung nicht teilgenommen werden. In diesem Fall liegt eine nachträgliche Erweiterung vor. Als „nachträglich“ in diesem Sinne gilt eine Erweiterung auch dann, wenn auf die Ablegung der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach verzichtet wird, oder wenn die Ablegung der Zweiten Staatsprüfung in einem bestimmten Fach nicht vorgesehen ist.

Die mit dem Bestehen des Staatsexamen im Erweiterungsfach nachgewiesene fachliche Qualifikation wird dann erst nach dem Erwerb der Lehramtsbefähigung wirksam.

Wie bereite ich mich auf das Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) im Erweiterungsfach vor?

Das Staatsexamen des Erweitungsfaches ist identisch mit dem jeweiligen Staatsexamen des Faches – aus diesem Grund ist es empfehlenswert die Vorbereitungen ähnlich zu handhaben. Einige Fächer bieten eine Übersicht ausgewählter / empfehlenswerter Veranstaltungen zur Vorbereitung an.

Einen guten Überblick über die inhaltlichen Prüfungsanforderungen für das Staatsexamen bieten die Kerncurricula zu den einzelnen Fächer.

Wie schreibe ich mich für ein Erweiterungsfach ein?

Um sich für ein Erweiterungsfach in Ihrem Lehramtsstudiengang einzuschreiben, beantragen Sie einen Studiengangswechsel. Sie wechseln von Ihren beiden aktuell studierten Fächern zu drei Unterrichtsfächern. Das Formular für diesen Wechsel finden Sie auf der Seite der Studierendenverwaltung der FAU.

Das Erweiterungsfach entspricht nicht meinen Erwartungen, wie kann ich es beenden?
Sie können das Studium des Erweiterungsfaches jederzeit beenden – nehmen Sie dazu ggfs. Kontakt mit der Studierendenverwaltung auf.
Muss ich mich für das Erweiterungsfach immatrikulieren?
Die LPO I listet am Ende der einzelnen Fächerparagraphen auf, ob besondere Bedingungen (Studienleistungen) für die Erweiterungen mit dem jeweiligen Fach für die Zulassung zum Staatsexamen im Erweiterungsfach notwendig sind. Sind Leistungen zu erbringen, ist eine Immatrikulation erforderlich.
Was ist der Unterschied zwischen der Regel- und Maximalstudienzeit?
Die Regelstudienzeit § 20 Absatz 2 (LPO I) besagt, wie lange ein Studium in der Regel dauert, sie darf ohne Antrag bis zum Erreichen der Maximalstudiendauer § 31 Absatz 2 (LPO I) überschritten werden. Ist die Maximalstudiendauer ausgeschöpft, ist i.d.R. erstmalig das Staatsexamen abzulegen. Gründe für das Überschreiten der Regelstudiendauer können in der selbstständigen Finanzierung des Studiums, dem Ausüben einer ehrenamtlichen Tätigkeit, dem Überschneiden von Veranstaltungsterminen und vielen anderen Bereichen, die so vielfältig wie das Leben sind, liegen.   Lehramt an Grund-, Mittel- und Realschulen Regelstudiendauer: 7 Semester Maximalstudiendauer: 12 Semester Lehramt an Gymnasien Regelstudiendauer: 9 Semester Maximalstudiendauer: 14 Semester   Die Hinzunahme eines Erweiterungsfaches wirkt sich nicht auf die Maximalstudiendauer aus. Die Regelstudiendauer, die für den BAföG-Bezug bedeutend ist, kann sich unter bestimmten Bedingungen verlängern: LPO I § 31 Absatz 2  bzw. LPO I § 20 Absatz 2      

Erziehungswissenschaften (EWS)

Kann ich die Veranstaltungen eines EWS-Moduls auf mehrere Semester aufteilen?

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, die Veranstaltungen eines Moduls in einem Semester und an einem Standort zu absolvieren, da es am Ende meist eine gemeinsame Prüfung abzulegen gilt.

Rechtlich vorgeschrieben ist dies in der LAPO jedoch nur für das Modul “Psychologie für Lehramt 2”.

Sollte es Ihnen in den anderen Fällen aufgrund von Überschneidungen nicht möglich sein, beide Veranstaltungen in einem Semester zu besuchen, empfiehlt es sich mit der/dem Dozierenden bzw. der/dem FachstudienberaterIn zu sprechen, ob eine Aufteilung sinnvoll ist oder das Modul besser ganz verschoben werden sollte.

 

Freier Bereich

Zählt die Note eines Moduls im Freien Bereich zu meiner Endnote?

Nein, für die Module des freien Bereichs vergebene Noten gehen nicht in die Endnote ein.

Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP)

Kann ich eine Klausur bzw. Prüfung wiederholen?

Wenn Sie Ihre Klausur beim ersten Mal nicht bestehen sollten, dann müssen Sie automatisch am Wiederholungstermin mitschreiben. Die automatische Anmeldung dafür funktioniert jedoch nur in manchen Fällen – versuchen Sie deshalb zunächst selbst, ob Sie sich für den Wiederholungstermin anmelden können. Wenn nicht, wenden Sie sich an das Prüfungsamt, damit die MitarbeiterInnen Sie anmelden.

Beachten Sie, dass ein (unentschuldigt) nicht wahrgenommener Zweitversuch zum Nichtbestehen der Klausur führt. Sollte diese Modulprüfung GOP-relevant sein, gilt dieses Modul als endgültig nicht bestanden.
Sollte es sich um eine Modulprüfung handeln, die nicht zwingend in die GOP einzubringen ist, gilt diese bei Nicht-Antritt der Wiederholungsprüfung ebenfalls als nicht bestanden. Hier bleibt aber noch die Option auf die zweite Wiederholungsprüfung (Drittversuch) offen.
Nehmen Sie deshalb auf jeden Fall den Wiederholungstermin wahr.
Sollte es doch einmal vorkommen, dass Sie den Wiederholungsversuch „verschusseln“, wenden Sie sich schnellstmöglich an uns.

Muss ich mich für eine Klausur bzw. Prüfung anmelden?

Um an einer Abschlussklausur, o. ä. teilnehmen zu können, müssen Sie sich für die Prüfung in der Regel in einem bestimmten Zeitraum über campo anmelden.

 

Was kann ich tun, wenn ich mich für eine Prüfung nicht anmelden kann?

Bei der Anmeldung zu den Prüfungen im Verlauf Ihres Studiums kann es zu kleinen Komplikationen kommen. An wen Sie sich wenden können, hängt von der Art Ihres Problems ab:

  • Die Prüfung ist in campo (für Sie) nicht vorhanden: Wenden Sie sich an Ihre/n Dozenten/in, ob er/sie die Prüfung als mögliche Prüfungsleistung für Sie gemeldet hat.
  • Bei technischen Problemen bei der Anmeldung steht Ihnen der campo-Support unter der E-Mail-Adresse support-exa@fau.de zur Verfügung.
  • Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt per Telefon oder E-Mail an die/den für Sie zuständige/n Sachbearbeiter/in im Prüfungsamt.

Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage mindestens folgende Daten an: Vorname, Nachname, Matrikelnummer, Abschluss, Studiengang.

Was sind Module?

Das Lehramtsstudium nach der LPO I (2008) ist in Modulen organisiert. Ein Modul besteht in der Regel aus mehreren Lehrveranstaltungen (z. B. Vorlesung und Seminar, oder mehreren Vorlesungen), die thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmt sind. Jedem Modul ist eine feste Anzahl an LP  zugeordnet. Die Anzahl dieser LP quantifiziert den (erwarteten) studentischen Arbeitsaufwand, da 1 LP in etwa 30 Arbeitsstunden entspricht. Wenn Sie mit 40 möglichen Arbeitsstunden pro Woche rechnen, sollten Sie also Module im Umfang von ca. 30 LP belegen. Die Lehrveranstaltungen eines Moduls sollen innerhalb von höchstens zwei Semestern abgeschlossen sein.

Wie melde ich mich von einer Klausur bzw. Prüfung wieder ab?

Sollten Sie eine Modulprüfung nicht mitschreiben wollen (z. B. weil Sie merken, dass Sie aufgrund vieler Klausuren keine Zeit zum Lernen haben), müssen Sie sich etwa spätestens 3 Werktage vorher wieder abmelden. Bitte beachten Sie, dass diese Frist von Fach zu Fach variiert.

In der Regel können Sie nur an der Wiederholungsklausur teilnehmen, wenn Sie auch am regulären Termin teilgenommen haben.

Wie oft kann ich eine Klausur bzw. Modulprüfung wiederholen?

Klausuren und andere Modulprüfungen, die Sie im Rahmen der GOP absolvieren, dürfen Sie nur einmal wiederholen. Wird die entsprechende Modulprüfung auch im zweiten Anlauf nicht bestanden, ist das Studium dieses Faches leider beendet. Sollte die Modulprüfung nicht GOP-relevant sein, haben Sie drei Versuche.

Wo melde ich mich für eine Klausur bzw. Prüfung an?

Innerhalb eines festgelegten Zeitraumes müssen Sie sich auf campo für die Modulprüfungen anmelden. Um an einer Abschlussklausur, o. ä. teilnehmen zu können, müssen Sie sich für die Prüfung anmelden.

Muss ich mich für eine Klausur bzw. Prüfung anmelden?
Um an einer Abschlussklausur, o. ä. teilnehmen zu können, müssen Sie sich für die Prüfung in der Regel in einem bestimmten Zeitraum über campo anmelden.  
Was kann ich tun, wenn ich mich für eine Prüfung nicht anmelden kann?
Bei der Anmeldung zu den Prüfungen im Verlauf Ihres Studiums kann es zu kleinen Komplikationen kommen. An wen Sie sich wenden können, hängt von der Art Ihres Problems ab: Die Prüfung ist in campo (für Sie) nicht vorhanden: Wenden Sie sich an Ihre/n Dozenten/in, ob er/sie die Prüfung als mögliche Prüfungsleistung für Sie gemeldet hat. Bei technischen Problemen bei der Anmeldung steht Ihnen der campo-Support unter der E-Mail-Adresse support-exa@fau.de zur Verfügung. Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt per Telefon oder E-Mail an die/den für Sie zuständige/n Sachbearbeiter/in im Prüfungsamt. Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage mindestens folgende Daten an: Vorname, Nachname, Matrikelnummer, Abschluss, Studiengang.
Was sind Module?
Das Lehramtsstudium nach der LPO I (2008) ist in Modulen organisiert. Ein Modul besteht in der Regel aus mehreren Lehrveranstaltungen (z. B. Vorlesung und Seminar, oder mehreren Vorlesungen), die thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmt sind. Jedem Modul ist eine feste Anzahl an LP  zugeordnet. Die Anzahl dieser LP quantifiziert den (erwarteten) studentischen Arbeitsaufwand, da 1 LP in etwa 30 Arbeitsstunden entspricht. Wenn Sie mit 40 möglichen Arbeitsstunden pro Woche rechnen, sollten Sie also Module im Umfang von ca. 30 LP belegen. Die Lehrveranstaltungen eines Moduls sollen innerhalb von höchstens zwei Semestern abgeschlossen sein.
Wo melde ich mich für eine Klausur bzw. Prüfung an?
Innerhalb eines festgelegten Zeitraumes müssen Sie sich auf campo für die Modulprüfungen anmelden. Um an einer Abschlussklausur, o. ä. teilnehmen zu können, müssen Sie sich für die Prüfung anmelden.

Lehramtsbezogener Masterstudiengang Gymnasium

An wen richtet sich der lehramtsbezogene Masterstudiengang Gymnasium?

Der lehramtsbezogene Masterstudiengang Gymnasium ist ein Angebot für Studierende des Lehramtsstudiengangs Gymnasium, die einen zusätzlichen bzw. alternativen Studienabschluss anstreben. Sie können entscheiden, ob sie das Staatsexamen ablegen, den Masterabschluss wählen oder beide Abschlüsse erwerben.

Wichtig: Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Bayern (Referendariat) ist nur mit dem Ersten Staatsexamen möglich. Der Masterabschluss berechtigt nicht zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes im staatlichen Schulwesen in Bayern.

Benötige ich zur Bewerbung für den lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium eine abgeschlossene Erste Staatsprüfung?

Nein. Der Masterstudiengang ist unabhängig vom 1. Staatsexamen studierbar.
Für die Bewerbung benötigen Sie ein Bachelorzeugnis, das im Rahmen des Studiums Lehramt Gymnasium mit einer an der FAU im Masterstudiengang angebotenen Fächerkombination mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit bzw. 180 LP erworben wurde oder einen gleichwertigen Abschluss.

Ich habe das gymnasiale Lehramt nach der alten LPO studiert, kann ich mich trotzdem für den lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium (M.Ed.) bewerben?

Ja, nehmen Sie dazu bitte Kontakt zur Studienberatung für den lehramtsbezogenen Masterstudiengang auf.

Ich studiere Lehramt auf Realschule. Kann ich mich für diesen lehramtsbezogenen Masterstudiengang bewerben?

Der lehramtsbezogene Masterstudiengang steht nur Studierenden des Lehramt Gymnasiums offen, selbstverständlich können Sie sich aber für einen anderen Masterstudiengang der FAU bewerben. Direkt an LehramtsabsolventInnen richtet sich der Masterstudiengang Erziehungswissenschaftlich-Empirische Bildungsforschung.

Für die Beratung zur Wahl des für Sie passenden Masterstudiengangs können Sie sich an die jeweiligen Masterbeauftragten des jeweiligen Faches oder an das Studien Service Center (SSC) Ihrer Fakultät wenden:

Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie
Naturwissenschaftliche Fakultät
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Technische Fakultät

Kann das Thema der Masterarbeit nachträglich noch geändert werden?

Das Thema kann nach Anmeldung der Masterarbeit nur einmal und nur aus triftigen Gründen und mit Einwilligung der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

Kann ich das Thema meiner Bachelorarbeit im Rahmen der Masterarbeit vertiefen oder Teile übernehmen?

Die Masterarbeit darf aus Gründen des Plagiatsschutzes nicht mit einer früher vorgelegten Diplomarbeit, Bachelor- oder Masterarbeit oder Dissertation in wesentlichen Teilen übereinstimmen. Wenden Sie sich bei Fragen zu Themenausrichtung bitte an Ihren/ Ihre BetreuerIn.

Kann ich mich für den lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium bewerben, wenn ich das Bachelorzeugnis zwar bereits beantragt aber noch nicht vorliegen habe?

Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit der Studienberatung des ZfL auf.

Muss bei der Bewerbung das Thema der Masterarbeit bereits feststehen?

Bei der Bewerbung spielt das Thema der Masterarbeit noch keine Rolle. Im Rahmen der Online-Bewerbung werden Sie gefragt, in welchem Fach Sie die Masterarbeit anfertigen wollen, dies ist aber keine verbindliche Angabe. Das Thema der Masterarbeit legen Sie gemeinsam mit dem/der Betreuer/in erst bei der Anmeldung der Masterarbeit fest.

Muss ich das Thema der Masterarbeit anmelden?

Ja, das Thema der Masterarbeit wird zu Beginn des 4. Master-Semesters angemeldet. Verwenden Sie dafür bitte das vom Prüfungsamt bereitgestellte Formular zur Anmeldung der Masterarbeit.

Wann ist die Bewerbung für den Master möglich?

Die Bewerbung für den lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium M.Ed. an der FAU ist zu folgenden Terminen möglich.

  • bis 15. Juli eines Jahres für das darauffolgende Wintersemester
  • bis 15. Januar eines Jahres für das darauffolgende Sommersemester

Studierende, die an der FAU für das Lehramt Gymnasium eingeschrieben sind, können sich frühestens nach dem Erwerb des Bachelorzeugnisses für den Masterstudiengang bewerben. Eine Bewerbung in einem späteren Semester ist unproblematisch.

 

Welche Unterlagen muss ich bei der Bewerbung für den Lehramtsbezogenen Masterstudiengang einreichen?

Zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung zum Lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium M. Ed. sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich:

  • Zulassungsantrag in campo
  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Bachelorzeugnis
  • FAU-Studierende: “Übersicht über alle Leistungen” des Lehramtsstudiums (nicht des Bachelorstudiums; generiert in campo)
  • Bewerber*innen anderer bayerischer Universitäten, die bereits ein vollständiges Lehramtsstudium Gymnasium absolviert haben:
    • Übersicht über alle Leistungen (incl. Praktika)
    • weiterhin postalisch: Anerkennungen der Einzelleistungen (Modulnoten) der für das Masterstudium einzubringenden Module (vgl. LAPO/FAPO; –> Ansprechpartner für die Anerkennung)
  • andere Bewerber*innen: Bitte setzen Sie sich vor einer Bewerbung mit uns in Verbindung, damit wir das für Sie beste Vorgehen besprechen können!

Welche Voraussetzungen sind notwendig?

Die Bewerbung zum lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium sieht ein Bachelorzeugnis (das im Rahmen des Studiums Lehramt Gymnasium mit einer an der FAU im Masterstudiengang angebotenen Fächerkombination mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit bzw. 180 LP erworben wurde)oder einen gleichwertigen Abschluss vor. Der Bachelorabschluss soll mit der Gesamtnote mindestens „gut“ (2,5) abgeschlossen sein. BewerberInnen mit einer Bachelor-Note bis 3,0 müssen eine mündliche Zugangsprüfung ablegen. BewerberInnen mit einer Bachelor-Note schlechter als 3,0 können nicht in den Masterstudiengang aufgenommen werden.

Wie bewerbe ich mich für den lehramtsbezogenen Masterstudiengang via campo?

  1. FAU-Studierende: Loggen Sie mit SSO bei campo.fau.de ein.
    Externe BewerberInnen: Folgen Sie den Anweisungen zur Registrierung auf campo.fau.de/idm.fau.de.
  2. Fügen Sie einen Antrag hinzu (Antrag hinzufügen) und lesen Sie bitte aufmerksam die Hinweise, die im Anschluss erscheinen.
  3. Unter Studiengangwunsch wählen Sie als Abschluss Lehramtsstudium. Nach Eingabe eines ihrer Fächer klicken Sie unter Studiengang auf M.Ed. (Hinweis: Ihr Studienfach erscheint automatisch hinter dem Kürzel M.Ed.)
  4. Wenn Sie bereits 240 LP erworben haben, wählen Sie das 4. Fachsemester aus (s. Frage: In welches Fachsemester bewerbe ich mich?)
  5. Gehen Sie oben beschriebene Schritte für Ihr zweites Studienfach durch.
  6. Nach Eingabe der Daten für das zweite Studienfach öffnen sich automatisch bereits ausgefüllte Felder für die Erziehungswissenschaften. Nach Überprüfung all Ihrer Daten klicken Sie auf Weiter.
  7. Folgen Sie nun den Anweisungen auf den folgenden Seiten und geben Sie die entsprechenden Daten ein.
  8. Abschließend werden all Ihre Eingaben unter Ihr Bewerbungsantrag aufgelistet. Überprüfen Sie Ihre Daten nochmals bevor Sie den Antrag abgeben.

Wie ist das Masterstudium aufgebaut?

Ein Masterabschluss sieht den Erwerb von insgesamt 300 LP vor und baut auf einem Bachelorabschluss mit 180 LP auf. Im Lehramtsstudium Gymnasium kann aufgrund der bis zum Ende des sechsten Semesters abzulegenden Modulprüfungen ein entsprechendes Bachelorzeugnis beantragt werden. Dieses Bachelorzeugnis ist notwendig für die Bewerbung zum Masterstudiengang.

1. bis 3. Mastersemester – 90 LP

Der lehramtsbezogene Masterstudiengang Gymnasium umfasst 120 LP und dauert im Regelfall 4 Semester. Im Lehramtsstudium Gymnasium werden 270 LP erworben. Der lehramtsbezogene Masterstudiengang Gymnasium ist derart auf das Lehramtsstudium Gymnasium bezogen, dass die ersten drei Semester des Masterstudienganges die Module des 7., 8. und 9. Semesters des gymnasialen Lehramtsstudiums abbilden. Dieser Studienaufbau ermöglicht, dass LP, die im Lehramtsstudium Gymnasium erworben wurden, im Masterstudiengang angerechnet werden können. Maximal können demnach 90 LP angerechnet werden.

4. Mastersemester – 30 LP

Das 4. Mastersemester umfasst 30 LP. In diesem Semester erfolgt das Anfertigen der Masterarbeit. Dafür müssen sich BewerberInnen selbstständig um ein Thema und um entsprechende Begutachtung bemühen. Die Masterarbeit kann in der Fachwissenschaft, in der Fachdidaktik oder in der Erziehungswissenschaft angefertigt werden. Frühzeitige Absprachen sind notwendig.

Wo finde ich die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang?

Für den lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium M.Ed. an der FAU gibt es keine eigene Prüfungsordnung, der Studiengang ist in der LAPO in den §§ 32 ff. geregelt.

Ich habe das gymnasiale Lehramt nach der alten LPO studiert, kann ich mich trotzdem für den lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium (M.Ed.) bewerben?
Ja, nehmen Sie dazu bitte Kontakt zur Studienberatung für den lehramtsbezogenen Masterstudiengang auf.
Wann ist die Bewerbung für den Master möglich?
Die Bewerbung für den lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium M.Ed. an der FAU ist zu folgenden Terminen möglich. bis 15. Juli eines Jahres für das darauffolgende Wintersemester bis 15. Januar eines Jahres für das darauffolgende Sommersemester Studierende, die an der FAU für das Lehramt Gymnasium eingeschrieben sind, können sich frühestens nach dem Erwerb des Bachelorzeugnisses für den Masterstudiengang bewerben. Eine Bewerbung in einem späteren Semester ist unproblematisch.  
Welche Unterlagen muss ich bei der Bewerbung für den Lehramtsbezogenen Masterstudiengang einreichen?
Zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung zum Lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium M. Ed. sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich: Zulassungsantrag in campo Hochschulzugangsberechtigung Bachelorzeugnis FAU-Studierende: “Übersicht über alle Leistungen” des Lehramtsstudiums (nicht des Bachelorstudiums; generiert in campo) Bewerber*innen anderer bayerischer Universitäten, die bereits ein vollständiges Lehramtsstudium Gymnasium absolviert haben: Übersicht über alle Leistungen (incl. Praktika) weiterhin postalisch: Anerkennungen der Einzelleistungen (Modulnoten) der für das Masterstudium einzubringenden Module (vgl. LAPO/FAPO; –> Ansprechpartner für die Anerkennung) andere Bewerber*innen: Bitte setzen Sie sich vor einer Bewerbung mit uns in Verbindung, damit wir das für Sie beste Vorgehen besprechen können!
Wie bewerbe ich mich für den lehramtsbezogenen Masterstudiengang via campo?
FAU-Studierende: Loggen Sie mit SSO bei campo.fau.de ein. Externe BewerberInnen: Folgen Sie den Anweisungen zur Registrierung auf campo.fau.de/idm.fau.de. Fügen Sie einen Antrag hinzu (Antrag hinzufügen) und lesen Sie bitte aufmerksam die Hinweise, die im Anschluss erscheinen. Unter Studiengangwunsch wählen Sie als Abschluss Lehramtsstudium. Nach Eingabe eines ihrer Fächer klicken Sie unter Studiengang auf M.Ed. (Hinweis: Ihr Studienfach erscheint automatisch hinter dem Kürzel M.Ed.) Wenn Sie bereits 240 LP erworben haben, wählen Sie das 4. Fachsemester aus (s. Frage: In welches Fachsemester bewerbe ich mich?) Gehen Sie oben beschriebene Schritte für Ihr zweites Studienfach durch. Nach Eingabe der Daten für das zweite Studienfach öffnen sich automatisch bereits ausgefüllte Felder für die Erziehungswissenschaften. Nach Überprüfung all Ihrer Daten klicken Sie auf Weiter. Folgen Sie nun den Anweisungen auf den folgenden Seiten und geben Sie die entsprechenden Daten ein. Abschließend werden all Ihre Eingaben unter Ihr Bewerbungsantrag aufgelistet. Überprüfen Sie Ihre Daten nochmals bevor Sie den Antrag abgeben.

Praktika

Ich möchte anstelle von Orientierungs- und pädagogisch-didaktischem Praktikum lieber die Lehr:werkstatt absolvieren. Wie muss ich vorgehen?

Die Lehr:werkstatt wird im Tandem mit einer erfahrenen Lehrkraft durchgeführt und ist eine beliebte Alternative zum Orientierungs- und pädagogisch-didaktischen Praktikum. Alle Informationen finden Sie unter www.zfl.fau.de/lehrwerkstatt.

Kann ich mir meinen Nebenjob / meine qualifizierte Ferienarbeit oder ähnliches als Betriebspraktikum anerkennen lassen?

Die Prüfung der Anerkennung Ihres Nebenjobs / Ihrer qualifizierten Ferienarbeit oder ähnlichem als Betriebspraktikum wird ausschließlich durch das Praktikumsamt (RS bzw. GYM) direkt vorgenommen.

Beachten Sie dabei, dass diese Tätigkeit in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb stattgefunden haben muss.

Um eine Prüfung der Anerkennung zu erleichtern, ist es sinnvoll, die Tätigkeit stichpunktartig zu beschreiben. Wichtig ist, dass Ihr Nebenjob / Ihre qualifizierte Ferienarbeit oder ähnliches keine pädagogische Tätigkeit umfasst, über Kassieren, Kaffee kochen, Lagerarbeiten etc. hinausgeht und Ihnen einen Einblick in innerbetriebliche Abläufe (z. B. Personalplanung, o. ä.) bietet.

Muss ich vor Studienbeginn ein Praktikum ableisten?

Nein, es muss vor Studienbeginn kein Praktikum abgeleistet werden. Es wird jedoch in jedem Fall empfohlen das dreiwöchige Orientierungspraktikum vor dem Studium zu absolvieren. Besuchen Sie in Ihrem Praktikum mindestens eine Woche eine Schule jener Schulart, für die Sie Lehrer/in werden möchten.

Welche Praktika muss ich im Lehramtsstudium Gymnasium ableisten?

Um das Lehramtsstudium Gymnasium erfolgreich zu absolvieren, müssen Sie das

  • Orientierungspraktikum,
  • Betriebspraktikum,
  • Pädagogisch-didaktisches Praktikum und das
  • Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum

ableisten. Die Lehr:werkstatt kann als Orientierungspraktikum sowie pädagogisch-didaktische Praktikum angerechnet werden.

Welche Praktika muss ich im Lehramtsstudium Realschule ableisten?

Um das Lehramtsstudium Realschule erfolgreich zu absolvieren, müssen Sie das

  • Orientierungspraktikum,
  • Betriebspraktikum,
  • Pädagogisch-didaktisches Praktikum und das
  • Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum

ableisten. Die Lehr:werkstatt kann als Orientierungspraktikum sowie pädagogisch-didaktische Praktikum angerechnet werden.

Orientierungspraktikum 0 LP

Besonderheiten

  • Alternativ können Sie an der Lehr:werkstatt teilnehmen, und müssen dann kein Orientierungspraktikum mehr machen.

Betriebspraktikum 0 LP

Betriebspraktikum

Alle Lehramtsstudierenden müssen ein Betriebspraktikum in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb im Umfang von acht Wochen ableisten, um einen Einblick in das Berufsleben außerhalb der Institution Schule zu erhalten.

Den Praktikumsplatz sucht man sich selbst, eine Anmeldung oder Vermittlung über die Universität findet nicht statt. Um eine spätere Anerkennung durch die Prüfungsämter zu erleichtern, ist es sinnvoll, die Tätigkeit stichpunktartig zu beschreiben.

Wichtig ist, dass das Praktikum keine pädagogische Tätigkeit umfasst. Die vorgeschriebene Praxiserfahrung kann man auch durch eine qualifizierte Ferienarbeit erwerben, die über Kassieren, Kaffee kochen, Lagerarbeiten etc. hinausgeht und einen Einblick in innerbetriebliche Abläufe (z. B. Personalplanung, o. ä.) bietet.

Der Praktikumsnachweis ist spätestens bei der Anmeldung zum Ersten Staatsexamen erforderlich. Das Betriebspraktikum kann zwar in einzelne Abschnitte von jeweils mindestens zwei Wochen aufgeteilt werden, dennoch empfiehlt es sich, das Praktikum ganz oder teilweise vor Aufnahme des Studiums abzuleisten.

Sonderregelungen/Besonderheiten:

  • Unterrichtsfach Wirtschaft
    An die Stelle des Betriebspraktiums tritt hier das kaufmännische Praktikum. Dieses umfasst für LA GYM vier Monate § 84 (1) 2 LPO I (Merkblatt) bzw. drei Monate für das LA GS, MS und RS § 58 (1) 2 LPO I. Es ist eine gesonderte Bescheinigung durch den Betrieb erforderlich (Formblatt Kaufmännisches Praktikum).
    Prinzipiell kann das kaufmännische Praktikum auch im Ausland absolviert werden, allerdings muss diesbezüglich eine Genehmigung durch das Kultusministerium erfolgen.
  • Anerkennung einer Berufsausbildung
  • keine Anerkennung von ehemaligem Wehr- oder Zivildienst

Zur Bescheinigung des Betriebspraktikums gibt es Vordrucke, die verpflichtend verwendet werden müssen.

Pädagogisch-didaktisches Praktikum 6 LP

Das Praktikum kann als eine Einheit innerhalb eines Jahres oder in zwei Teilen abgeleistet werden. Insgesamt werden 6 LP vergeben. Der Beginn im Frühjahr war 2017 letztmalig möglich, jetzt startet das Praktikum immer zum Schuljahresbeginn mit der Lehrerkonferenz im Herbst. Ortswünsche können geäußert werden. Die Anmeldung erfolgt beim Praktikumsamt für RS bis spätestens 15. April eines Jahres.
Alternativ können Sie an der Lehr:werkstatt teilnehmen, und müssen dann kein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum und kein Orientierungspraktikum mehr ableisten.

Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum 5 LP

Studienbegleitendes-fachdidaktisches Praktikum

Dieses Praktikum findet während eines Semesters einmal pro Woche statt und umfasst dabei mindestens vier Stunden Unterricht einschließlich Besprechung. Dazu findet eine obligatorisch zu besuchende fachdidaktische Begleitveranstaltung statt.

Studierende dieser Lehramtsstudiengänge sollen das Praktikum nicht vor dem 3. und nach Möglichkeit nicht nach dem 5. Semester ableisten. Es muss zwingend in einem der studierten Unterrichtsfächer (nicht im Erweiterungsfach!) abgeleistet werden. Die Anmeldung erfolgt beim betreffenden Praktikumsamt für Realschulen. Der Anmeldeschluss ist der 15.04. eines Jahres für das folgende Winter- und das darauf folgende Sommersemester.

 

Beachten Sie: Bei manchen Fächern findet das Praktikum nur im Wintersemester bzw. nur im Sommersemester statt. Genaueres erfahren Sie bei den Beratern der jeweiligen Fächer. Dies kann u. U. auch zu längeren Wartezeiten (über ein Jahr!) führen.

Angebot der Fächer im Lehramt Realschule

(Da diesbezüglich auch Änderungen erfolgen können, sind die Angaben ohne Gewähr.)

Angebot nur im Wintersemester: Biologie, Chemie, Französisch, Geographie, Informatik, Kunst, Musik, Physik, Sozialkunde, Sport (männlich/weiblich) sowie Wirtschaftswissenschaft
Mathematik (Die RS-Studierenden sollten zumindest im 5. Fachsemester sein.)

Angebot nur im Sommersemester: Evangelische Religionslehre

Angebot im Winter- und Sommersemester: Germanistik und Englisch

Videoüberblick: Innerschulische Praktika

Lehramt | Gymnasium | Realschule | Praktika | Schule | ZfL

Orientierungspraktikum | pädagogisch-didaktisches Praktikum | fachdidaktisches Praktikum | Anmeldung

Autor
Manuela Linsner
Quelle
https://www.video.uni-erlangen.de/clip/id/18905
Provider
Videoportal der FAU (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg)

Videoüberblick: Außerschulische Praktika

Lehramt | Gymnasium | Realschule | Praktika | Betrieb | ZfL

Betriebspraktikum | kaufmännisches Praktikum | Anmeldung | Bescheinigung | Anerkennung

Autor
Manuela Linsner
Quelle
https://www.video.uni-erlangen.de/clip/id/18906
Provider
Videoportal der FAU (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg)

Lehr:werkstatt

Viele Studierende wünschen sich, besser auf den Lehrerberuf vorbereitet zu sein. Gleichzeitig sehen sich die Lehrkräfte von heute mit vielfältigen Anforderungen konfrontiert (Ganztagsschule, steigende Heterogenität der Schulklassen etc.). Im Schulalltag bleibt wenig Zeit, um neue Konzepte und Methoden im Unterricht zu erproben. Dieser Situation wird in der Lehr:werkstatt begegnet.

Die Lehr:werkstatt ist ein Praktikumsprojekt für Realschule und Gymnasium, in dem eine Lehrkraft (der/die Lehr:mentor/in) und ein/e Lehramtsstudierende/r (der/die Lehr:werker/in) ein Tandem bilden und über ein Schuljahr hinweg zusammenarbeiten. In zwei drei- bis vierwöchigen Blöcken während der vorlesungsfreien Zeiten sowie einen Tag pro Woche während der Semester begleitet der/die Lehr:werker/in seine/n Tandempartner/in aktiv im Unterricht.

Für die Lehr:werkstatt wird das Orientierungspraktikum sowie das pädagogisch-didaktische Praktikum angerechnet.

Weitere Informationen gibt es unter

www.lehrwerkstatt.org und www.zfl.fau.de/lehrwerkstatt/

Welche Regelungen gelten zum Vollzug des Masernschutzgesetzes?

Regelungen zum Vollzug des Masernschutzgesetzes!
Praktikantinnen und Praktikanten müssen ab sofort bei der Anmeldung oder spätestens bei Antritt ihres Praktikums an der Praktikumsschule einen Nachweis über die Immunität gemäß Maserschutzgesetz vorlegen.
Die Nachweispflicht wird erfüllt
  • durch den Nachweis über 2 Masernimpfungen oder
  • durch ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder
  • durch ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, aufgrund derer eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf.

Welche Termine und Fristen muss ich einhalten?

Für das Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum und das Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum gibt es Anmeldefristen. Sie finden die Modalitäten in der Beschreibung zu den einzelnen Praktika.

Kommende Termine

Termin Titel
Mo. 15.04.2024 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Mo. 15.04.2024 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Di. 15.04.2025 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Di. 15.04.2025 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Mi. 15.04.2026 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Mi. 15.04.2026 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Do. 15.04.2027 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Do. 15.04.2027 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Sa. 15.04.2028 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Sa. 15.04.2028 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
So. 15.04.2029 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
So. 15.04.2029 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Mo. 15.04.2030 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Mo. 15.04.2030 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss

Welche Termine und Fristen muss ich einhalten?

Für das Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum und das Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum gibt es Anmeldefristen. Sie finden die Modalitäten in der Beschreibung zu den einzelnen Praktika.

Kommende Termine

Termin Titel
Mo. 15.04.2024 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Mo. 15.04.2024 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Di. 15.04.2025 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Di. 15.04.2025 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Mi. 15.04.2026 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Mi. 15.04.2026 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Do. 15.04.2027 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Do. 15.04.2027 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Sa. 15.04.2028 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Sa. 15.04.2028 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
So. 15.04.2029 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
So. 15.04.2029 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Mo. 15.04.2030 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Mo. 15.04.2030 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss

Welche Vorlagen für Bescheinigungen muss ich verwenden?

Bitte verwende die folgenden Bescheinigungen:

Bescheinigung Betriebspraktikum  (94,93 kB)

Bescheinigung für das Betriebspraktikum

Bescheinigung Orientierungspraktium  (209,22 kB)

Bescheinigung für das Orientierungspraktium

Bescheinigung stud.-begleitendes fachdidaktisches Praktikum  (10,99 kB)

Bescheinigung für das studienbegleitende fachdidaktisches Praktikum

Welche Vorlagen für Bescheinigungen muss ich verwenden?

Bitte verwende die folgenden Bescheinigungen:

Bescheinigung Betriebspraktikum  (94,93 kB)

Bescheinigung für das Betriebspraktikum

Bescheinigung Orientierungspraktium  (209,22 kB)

Bescheinigung für das Orientierungspraktium

Bescheinigung pädagogisches-didaktisches Praktikum für GYM  (68,36 kB)

Bescheinigung für das pädagogisches-didaktisches Praktikum für Gymnasium

Bescheinigung stud.-begleitendes fachdidaktisches Praktikum  (10,99 kB)

Bescheinigung für das studienbegleitende fachdidaktisches Praktikum

Welches Praktikumsamt ist für mich zuständig?

Welches Praktikumsamt ist für mich zuständig?

Praktikumsamt für die Gymnasien in Mittelfranken
Katharina Seuring-Schönecker
Telefon: 0911 23183-84
E-Mail: praktikum@mb-gym-mfr.de

Welches zusätliche Informationsmaterial gibt es zu Praktika?

Bekanntmachung zur Organisation der Praktika  (359,35 kB)

Bekanntmachung zur Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen (Bild: ZfL)

LehramtsstudiumKOMPAKT (LAKOM)  (1,10 MB)

Bild: ZfL

Merkblatt Kaufmännisches Praktikum LPO1  (61,25 kB)

Merkblatt für das Kaufmännische Praktikum

Welches zusätliche Informationsmaterial gibt es zu Praktika?

Bekanntmachung zur Organisation der Praktika  (359,35 kB)

Bekanntmachung zur Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen (Bild: ZfL)

LehramtsstudiumKOMPAKT (LAKOM)  (1,10 MB)

Bild: ZfL

Merkblatt Kaufmännisches Praktikum LPO1  (61,25 kB)

Merkblatt für das Kaufmännische Praktikum

Wie kann ich ein Praktikum anerkennen lassen?

Die Praktikumsämter (nicht Prüfungsämter) sind für die Anerkennungen von Praktika zuständig. Bitte kontaktieren Sie zur Anerkennungsfragen das folgende Praktikumsamt:

 

Praktikumsamt für die Gymnasien in Mittelfranken
Katharina Seuring-Schönecker
Telefon: 0911 23183-84
E-Mail: praktikum@mb-gym-mfr.de

Wie kann ich ein Praktikum anerkennen lassen?

Die Praktikumsämter (nicht Prüfungsämter) sind für die Anerkennungen von Praktika zuständig. Bitte kontaktieren Sie für Fragen zur Anerkennung folgendes Praktikumsamt:

 

Praktikumsamt für die Realschulen in Mittelfranken

Stefanie Dinter
Telefon: 0911 / 6410697
E-Mail: praktikumsamt@mb-rs-mittelfranken.de

Wie kann ich mir etwas als Praktikum anerkennen lassen?

Gegebenenfalls haben Sie auch schon Praktika abgeleistet oder eine Berufsausbildung absolviert: die Prüfung, ob diese auf das nun studierte Lehramt übertragbar sind, wird durch das Praktikumsamt Ihres nun studierten Lehramts direkt vorgenommen:

Die Anerkennung Ihrer Praktika reichen Sie im entsprechenden Prüfungsamt ein.

Wo gebe ich meine Praktikumsbescheinigungen ab?

Bitte verwenden Sie die praktikumsspezfischen Bescheinigungen und geben diese beim Prüfungsamt der FAU ab, dort werden die abgeleisteten Praktika in campo eingetragen.

Welche Praktika muss ich im Lehramtsstudium Gymnasium ableisten?
Um das Lehramtsstudium Gymnasium erfolgreich zu absolvieren, müssen Sie das Orientierungspraktikum, Betriebspraktikum, Pädagogisch-didaktisches Praktikum und das Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum ableisten. Die Lehr:werkstatt kann als Orientierungspraktikum sowie pädagogisch-didaktische Praktikum angerechnet werden.
Welche Praktika muss ich im Lehramtsstudium Realschule ableisten?
Um das Lehramtsstudium Realschule erfolgreich zu absolvieren, müssen Sie das Orientierungspraktikum, Betriebspraktikum, Pädagogisch-didaktisches Praktikum und das Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum ableisten. Die Lehr:werkstatt kann als Orientierungspraktikum sowie pädagogisch-didaktische Praktikum angerechnet werden. Orientierungspraktikum 0 LP Orientierungspraktikum 0 LP Besonderheiten Alternativ können Sie an der Lehr:werkstatt teilnehmen, und müssen dann kein Orientierungspraktikum mehr machen. Betriebspraktikum 0 LP Betriebspraktikum 0 LP Betriebspraktikum Alle Lehramtsstudierenden müssen ein Betriebspraktikum in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb im Umfang von acht Wochen ableisten, um einen Einblick in das Berufsleben außerhalb der Institution Schule zu erhalten. Den Praktikumsplatz sucht man sich selbst, eine Anmeldung oder Vermittlung über die Universität findet nicht statt. Um eine spätere Anerkennung durch die Prüfungsämter zu erleichtern, ist es sinnvoll, die Tätigkeit stichpunktartig zu beschreiben. Wichtig ist, dass das Praktikum keine pädagogische Tätigkeit umfasst. Die vorgeschriebene Praxiserfahrung kann man auch durch eine qualifizierte Ferienarbeit erwerben, die über Kassieren, Kaffee kochen, Lagerarbeiten etc. hinausgeht und einen Einblick in innerbetriebliche Abläufe (z. B. Personalplanung, o. ä.) bietet. Der Praktikumsnachweis ist spätestens bei der Anmeldung zum Ersten Staatsexamen erforderlich. Das Betriebspraktikum kann zwar in einzelne Abschnitte von jeweils mindestens zwei Wochen aufgeteilt werden, dennoch empfiehlt es sich, das Praktikum ganz oder teilweise vor Aufnahme des Studiums abzuleisten. Sonderregelungen/Besonderheiten: Unterrichtsfach Wirtschaft An die Stelle des Betriebspraktiums tritt hier das kaufmännische Praktikum. Dieses umfasst für LA GYM vier Monate § 84 (1) 2 LPO I (Merkblatt) bzw. drei Monate für das LA GS, MS und RS § 58 (1) 2 LPO I. Es ist eine gesonderte Bescheinigung durch den Betrieb erforderlich (Formblatt Kaufmännisches Praktikum). Prinzipiell kann das kaufmännische Praktikum auch im Ausland absolviert werden, allerdings muss diesbezüglich eine Genehmigung durch das Kultusministerium erfolgen. Anerkennung einer Berufsausbildung keine Anerkennung von ehemaligem Wehr- oder Zivildienst Zur Bescheinigung des Betriebspraktikums gibt es Vordrucke, die verpflichtend verwendet werden müssen. Pädagogisch-didaktisches Praktikum 6 LP Pädagogisch-didaktisches Praktikum 6 LP Das Praktikum kann als eine Einheit innerhalb eines Jahres oder in zwei Teilen abgeleistet werden. Insgesamt werden 6 LP vergeben. Der Beginn im Frühjahr war 2017 letztmalig möglich, jetzt startet das Praktikum immer zum Schuljahresbeginn mit der Lehrerkonferenz im Herbst. Ortswünsche können geäußert werden. Die Anmeldung erfolgt beim Praktikumsamt für RS bis spätestens 15. April eines Jahres. Alternativ können Sie an der Lehr:werkstatt teilnehmen, und müssen dann kein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum und kein Orientierungspraktikum mehr ableisten. Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum 5 LP Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum 5 LP Studienbegleitendes-fachdidaktisches Praktikum Dieses Praktikum findet während eines Semesters einmal pro Woche statt und umfasst dabei mindestens vier Stunden Unterricht einschließlich Besprechung. Dazu findet eine obligatorisch zu besuchende fachdidaktische Begleitveranstaltung statt. Studierende dieser Lehramtsstudiengänge sollen das Praktikum nicht vor dem 3. und nach Möglichkeit nicht nach dem 5. Semester ableisten. Es muss zwingend in einem der studierten Unterrichtsfächer (nicht im Erweiterungsfach!) abgeleistet werden. Die Anmeldung erfolgt beim betreffenden Praktikumsamt für Realschulen. Der Anmeldeschluss ist der 15.04. eines Jahres für das folgende Winter- und das darauf folgende Sommersemester.   Beachten Sie: Bei manchen Fächern findet das Praktikum nur im Wintersemester bzw. nur im Sommersemester statt. Genaueres erfahren Sie bei den Beratern der jeweiligen Fächer. Dies kann u. U. auch zu längeren Wartezeiten (über ein Jahr!) führen. Angebot der Fächer im Lehramt Realschule (Da diesbezüglich auch Änderungen erfolgen können, sind die Angaben ohne Gewähr.) Angebot nur im Wintersemester: Biologie, Chemie, Französisch, Geographie, Informatik, Kunst, Musik, Physik, Sozialkunde, Sport (männlich/weiblich) sowie Wirtschaftswissenschaft Mathematik (Die RS-Studierenden sollten zumindest im 5. Fachsemester sein.) Angebot nur im Sommersemester: Evangelische Religionslehre Angebot im Winter- und Sommersemester: Germanistik und Englisch Videoüberblick: Innerschulische Praktika Videoüberblick: Innerschulische Praktika Leider unterstützt Ihr Browser keine HTML5 Videoformate. Lehramt | Gymnasium | Realschule | Praktika | Schule | ZfL Orientierungspraktikum | pädagogisch-didaktisches Praktikum | fachdidaktisches Praktikum | Anmeldung Autor Manuela Linsner Quelle https://www.video.uni-erlangen.de/clip/id/18905 Provider Videoportal der FAU (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) Videoüberblick: Außerschulische Praktika Videoüberblick: Außerschulische Praktika Leider unterstützt Ihr Browser keine HTML5 Videoformate. Lehramt | Gymnasium | Realschule | Praktika | Betrieb | ZfL Betriebspraktikum | kaufmännisches Praktikum | Anmeldung | Bescheinigung | Anerkennung Autor Manuela Linsner Quelle https://www.video.uni-erlangen.de/clip/id/18906 Provider Videoportal der FAU (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) Lehr:werkstatt Lehr:werkstatt Viele Studierende wünschen sich, besser auf den Lehrerberuf vorbereitet zu sein. Gleichzeitig sehen sich die Lehrkräfte von heute mit vielfältigen Anforderungen konfrontiert (Ganztagsschule, steigende Heterogenität der Schulklassen etc.). Im Schulalltag bleibt wenig Zeit, um neue Konzepte und Methoden im Unterricht zu erproben. Dieser Situation wird in der Lehr:werkstatt begegnet. Die Lehr:werkstatt ist ein Praktikumsprojekt für Realschule und Gymnasium, in dem eine Lehrkraft (der/die Lehr:mentor/in) und ein/e Lehramtsstudierende/r (der/die Lehr:werker/in) ein Tandem bilden und über ein Schuljahr hinweg zusammenarbeiten. In zwei drei- bis vierwöchigen Blöcken während der vorlesungsfreien Zeiten sowie einen Tag pro Woche während der Semester begleitet der/die Lehr:werker/in seine/n Tandempartner/in aktiv im Unterricht. Für die Lehr:werkstatt wird das Orientierungspraktikum sowie das pädagogisch-didaktische Praktikum angerechnet. Weitere Informationen gibt es unter www.lehrwerkstatt.org und www.zfl.fau.de/lehrwerkstatt/
Welche Termine und Fristen muss ich einhalten?
Für das Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum und das Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum gibt es Anmeldefristen. Sie finden die Modalitäten in der Beschreibung zu den einzelnen Praktika. Kommende Termine Termin Titel Mo. 15.04.2024 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Mo. 15.04.2024 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Di. 15.04.2025 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Di. 15.04.2025 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Mi. 15.04.2026 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Mi. 15.04.2026 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Do. 15.04.2027 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Do. 15.04.2027 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Sa. 15.04.2028 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Sa. 15.04.2028 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss So. 15.04.2029 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss So. 15.04.2029 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Mo. 15.04.2030 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Mo. 15.04.2030 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Welche Termine und Fristen muss ich einhalten?
Für das Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum und das Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum gibt es Anmeldefristen. Sie finden die Modalitäten in der Beschreibung zu den einzelnen Praktika. Kommende Termine Termin Titel Mo. 15.04.2024 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Mo. 15.04.2024 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Di. 15.04.2025 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Di. 15.04.2025 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Mi. 15.04.2026 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Mi. 15.04.2026 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Do. 15.04.2027 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Do. 15.04.2027 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Sa. 15.04.2028 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Sa. 15.04.2028 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss So. 15.04.2029 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss So. 15.04.2029 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Mo. 15.04.2030 Onlineveranstaltung Lehramt RS | pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss Mo. 15.04.2030 Onlineveranstaltung Lehramt RS | studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Bewerbungsschluss
Wo gebe ich meine Praktikumsbescheinigungen ab?
Bitte verwenden Sie die praktikumsspezfischen Bescheinigungen und geben diese beim Prüfungsamt der FAU ab, dort werden die abgeleisteten Praktika in campo eingetragen.

Staatsexamen

  • Anmeldung zur 1. Staatsprüfung

    Wann erhalte ich die Anmeldebestätigung/Zulassung zum Staatsexamen (Erste Staatsprüfung)?

    Das Bayerische Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst versendet

    • die Anmeldebestätigung für das
      • Herbstexamen (Prüfungszeitraum: August bis Oktober): Ende April/Anfang Mai
      • Frühlingsexamen (Prüfungszeitraum: Februar bis April): Ende Oktober/Anfang November
    • die Zulassung ein bis zwei Wochen vor Beginn des Staatsexamens – siehe Terminplan des KMs

    Wie funktioniert die Anmeldung zum Staatsexamen (Erste Staatsprüfung)?

    Vorgehen

    1. Online-Anmeldung

    Füllen Sie das Anmeldeformular auf der entsprechenden Seite des KM aus.

    Das hierbei generierte Formular benötigen Sie ausgedruckt und unterschrieben für die persönliche Anmeldung im Prüfungsamt.


    2. Persönliche Anmeldung im Prüfungsamt

    Nach der Onlineanmeldung ist noch eine persönliche Anmeldung beim Prüfungsamt erforderlich. Achten Sie dabei auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.

    Unterlagen für die Anmeldung zum Examen

    Aus Gründen der Übersichtlichkeit gehen wir davon aus, dass Sie das EWS-Examen vorziehen – dies also Ihre erste Anmeldung zu einer Staatsprüfung ist. Sollten Sie EWS- und Fächer-Examen gleichzeitig ablegen, beachten Sie bitte die Informationen zu beiden Punkten.

    einzureichende Unterlagen
    EWS-Examen
    • Anmeldebogen (online generiert, ausgedruckt und unterschrieben: s. o.)
    • (nur für Lehramt GS/MS) Datenkontrollblatt aus campo
    • Zweitschrift der Geburtsurkunde - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes, keine beglaubigte Kopie!
      Bei Problemen der Ausstellung einer Zweitschrift aufgrund einer ausländischen Geburtsurkunde melden Sie sich direkt beim Prüfungsamt.
    • falls Sie verheiratet sind :  Ehe-/Heiratsurkunde mit Namensführung - beglaubigt durch das Standesamt!
    • (nur für Lehramt GS/MS) Nachweis der Hochschulreife (z. B. Abiturzeugnis) (beglaubigte Kopie)
    Fächer-Examen
    • Anmeldebogen (online generiert, ausgedruckt und unterschrieben: s. o.)
    • (nur für Lehramt GS/MS) aktuelles Datenkontrollblatt aus campo
    Wiederholungsprüfung
    • Anmeldebogen (online generiert, ausgedruckt und unterschrieben: s. o.)
    • (nur für Lehramt GS/MS) aktuelles Datenkontrollblatt aus campo
    Erweiterungsfach-Examen
    • Anmeldebogen (online generiert, ausgedruckt und unterschrieben: s. o.)
    • (nur für Lehramt GS/MS) aktuelles Datenkontrollblatt aus campo
    Nachqualifikation
    • Anmeldebogen: Online-Anmeldung für die Nachqualifikation
    • (nur für GS/MS) aktuelles Datenkontrollblatt aus campo
    • Zweitschrift der Geburtsurkunde - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes, keine beglaubigte Kopie!
      Bei Problemen bei der Ausstellung der Zweitschrift melden Sie sich direkt beim Prüfungsamt.
    • falls Sie verheiratet sind :  Ehe-/Heiratsurkunde mit Namensführung - beglaubigt durch das Standesamt!
    • Nachweis der Hochschulreife (z. B. Abiturzeugnis), u. a. zum Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse (kein Original, beglaubigte Kopie)
    • Anerkennungsschreiben vom Kultusministerium

    Der Notenspiegel muss nur zur Anmeldung vorgelegt werden, wenn schon alle Zulassungsvoraussetzungen (s. o.) erfüllt und verbucht sind. Ansonsten den Notenspiegel bitte erst nachreichen, wenn alle Leistungen in campo eingetragen sind.

    Grundschule und Mittelschule

    Prüfungsamt Nürnberg
    Regensburger Str. 160
    90478 Nürnberg

    Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
    Ansprechpartner*innen

    Aufgrund von Corona gibt es Einschränkungen im Parteiverkehr. Aus diesem Grund kann die Anmeldung für das Examen auch fristgerecht per Post eingereicht werden. Empfohlen wird hier der Postweg per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über ihre Abgabe haben.

    Bitte beachten: Als Abgabedatum gilt nicht der Poststempel, sondern der Posteingang.

    Die Anmeldung muss (bei erstmaliger Anmeldung) gemeinsam mit der Geburtsurkunde spätestens bis zum letzten Tag der vorgegeben Frist, welche durch das Kultusministerium vorgegeben ist, im Prüfungsamt vorliegen.

    Realschule und Gymnasium

    Prüfungsamt Erlangen
    Halbmondstr. 6 (1. Stock)
    91054 Erlangen

    Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
    Ansprechpartner*innen

    Aufgrund von Corona gibt es Einschränkungen im Parteiverkehr. Aus diesem Grund kann die Anmeldung für das Examen auch fristgerecht per Post eingereicht werden. Empfohlen wird hier der Postweg per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über ihre Abgabe haben.

    Bitte beachten: Als Abgabedatum gilt nicht der Poststempel, sondern der Posteingang.

    Die Anmeldung muss (bei erstmaliger Anmeldung) gemeinsam mit der Geburtsurkunde spätestens bis zum letzten Tag der vorgegeben Frist, welche durch das Kultusministerium vorgegeben ist, im Prüfungsamt vorliegen.

    Zulassungsvoraussetzungen

    Um nach erfolgreicher Anmeldung auch  zum Examen zugelassen zu werden, sind zudem gewisse Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen. Nur falls diese vollständig sind, können Sie diese direkt bei der Anmeldung mit vorlegen.

    Fehlende Leistungsnachweisen zum Zeitpunkt der Anmeldung können Sie bis spätestens zwei Arbeitstage vor der ersten Einzelprüfung nachreichen – sie sind deshalb bei der Anmeldung (im Gegensatz zu den oben aufgeführten Unterlagen) noch nicht zwingend erforderlich.

    Zulassungsvoraussetzungen
    EWS-Examen
    • Nachweis der zu erbringenden 35 ECTS im Bereich der Erziehungswissenschaften (als "Bescheid für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung" abrufbar und auszudrucken aus campo)
    • (nur für Lehramt GS/MS) Nachweis der zu erbringenden 8 ECTS im Bereich der Gesellschaftswissenschaften (eingetragen in campo)
    • Nachweis über die Ableistung des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (eingetragen in campo)
    Fächer-Examen
    • Nachweis über einen ordnungsgemäßen Studienverlauf nach der gültigen LAPO und FAPO (als "Notenspiegel" abrufbar und auszudrucken aus campo) - umfasst im Lehramt Grundschule, Mittelschule und Realschule 210 LP, im Lehramt Gymnasium 271 LP incl.
    • Zulassungsarbeit mindestens mit „ausreichend“ bewertet
    • Nachweis der Praktika (in campo eingetragen)
    • weitere fach-/schulartbezogene Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter folgenden Links:
      Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse, ggf. auch durch Abiturzeugnis
      Basisqualifikationen Grundschule
      Basisqualifikationen Mittelschule
    Wiederholungsprüfung Die Zulassungsvoraussetzungen wurden bereits bei der ersten Anmeldung für dieses Examen nachgewiesen.
    Erweiterungsfach-Examen Zulassungsvoraussetzungen für das Examen in den Erweiterungsfächern finden Sie in den Fächerparagraphen der LPO I unter dem Punkt "Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit xy". Ist dieser Punkt nicht vorhanden, gibt es für das entsprechende Erweiterungsfach keine expliziten Zulassungsvoraussetzungen.

    Termine

    Termin Titel
    Sa. 01.06.2024 bis Do. 01.08.2024 Onlineveranstaltung Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Frühjahr
    Di. 25.06.2024
    11:00 bis 13:00 Uhr
    Präsenzveranstaltung Infoveranstaltung | Fit ins Referendariat | Lehramt Realschule
    Philosophische Fakultät, Bismarckstr. 1, 91054 Erlangen C7A1
    Mo. 01.07.2024
    14:15 bis 15:45 Uhr
    Onlineveranstaltung Infoveranstaltung | Fit ins Referendariat | Lehramt Gymnasium Zoom-Warteraum betreten
    Do. 01.08.2024 Onlineveranstaltung Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Frühling
    So. 01.12.2024 bis Sa. 01.02.2025 Onlineveranstaltung Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Herbst
    Sa. 01.02.2025 Onlineveranstaltung Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Herbst
    So. 01.06.2025 bis Fr. 01.08.2025 Onlineveranstaltung Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Frühjahr
    Fr. 01.08.2025 Onlineveranstaltung Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Frühling

     

    Die Zeiträume für den schriftlichen Teil des Staatsexamens für die Lehrämter an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen werden immer aktuell auf der Seite des KM veröffentlicht.

    Als grobe Orientierung gilt:

    • Examen im Frühjahr: Mitte Februar bis Mitte April
    • Examen im Herbst: Anfang August bis Anfang Oktober

    Bitte beachten Sie immer auch die aktuellen Hinweise und Regelungen auf den Seiten des Prüfungsamtes!

    Wie und bis wann funktioniert die Abmeldung vom Staatsexamen (Erste Staatsprüfung)?

    Bei der persönlichen Anmeldung zum Staatsexamen erhalten Sie im Prüfungsamt ein Merkblatt ausgehändigt. In diesem sind die jeweiligen Rücktrittsfristen vermerkt – innerhalb dieser Frist können sich abmelden. Als Richtlinie gilt: die Rücktrittsfristen endeten in den vergangenen Prüfungszeiträumen immer etwa vier Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraumes. Bitte Informieren Sie sich rechtzeitig!

    Für die Abmeldung finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes (unter Hinweise und Formulare –>  Formulare und Merkblätter für das Staatsexamen) einen Antrag auf Rücktritt von den Staatsexamensprüfungen. Diesen müssen Sie aufgefüllt und unterschrieben (!) an das Prüfungsamt senden.

     

    Wie funktioniert die Anmeldung zum Staatsexamen (Erste Staatsprüfung)?
    Vorgehen Vorgehen 1. Online-Anmeldung Füllen Sie das Anmeldeformular auf der entsprechenden Seite des KM aus. Grundschule Mittelschule (Hauptschule) Realschule Gymnasium berufliche Schulen Das hierbei generierte Formular benötigen Sie ausgedruckt und unterschrieben für die persönliche Anmeldung im Prüfungsamt. 2. Persönliche Anmeldung im Prüfungsamt Nach der Onlineanmeldung ist noch eine persönliche Anmeldung beim Prüfungsamt erforderlich. Achten Sie dabei auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Unterlagen für die Anmeldung zum Examen Aus Gründen der Übersichtlichkeit gehen wir davon aus, dass Sie das EWS-Examen vorziehen – dies also Ihre erste Anmeldung zu einer Staatsprüfung ist. Sollten Sie EWS- und Fächer-Examen gleichzeitig ablegen, beachten Sie bitte die Informationen zu beiden Punkten. einzureichende Unterlagen EWS-Examen Anmeldebogen (online generiert, ausgedruckt und unterschrieben: s. o.) (nur für Lehramt GS/MS) Datenkontrollblatt aus campo Zweitschrift der Geburtsurkunde - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes, keine beglaubigte Kopie! Bei Problemen der Ausstellung einer Zweitschrift aufgrund einer ausländischen Geburtsurkunde melden Sie sich direkt beim Prüfungsamt. falls Sie verheiratet sind :  Ehe-/Heiratsurkunde mit Namensführung - beglaubigt durch das Standesamt! (nur für Lehramt GS/MS) Nachweis der Hochschulreife (z. B. Abiturzeugnis) (beglaubigte Kopie) Fächer-Examen Anmeldebogen (online generiert, ausgedruckt und unterschrieben: s. o.) (nur für Lehramt GS/MS) aktuelles Datenkontrollblatt aus campo Wiederholungsprüfung Anmeldebogen (online generiert, ausgedruckt und unterschrieben: s. o.) (nur für Lehramt GS/MS) aktuelles Datenkontrollblatt aus campo Erweiterungsfach-Examen Anmeldebogen (online generiert, ausgedruckt und unterschrieben: s. o.) (nur für Lehramt GS/MS) aktuelles Datenkontrollblatt aus campo Nachqualifikation Anmeldebogen: Online-Anmeldung für die Nachqualifikation (nur für GS/MS) aktuelles Datenkontrollblatt aus campo Zweitschrift der Geburtsurkunde - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes, keine beglaubigte Kopie! Bei Problemen bei der Ausstellung der Zweitschrift melden Sie sich direkt beim Prüfungsamt. falls Sie verheiratet sind :  Ehe-/Heiratsurkunde mit Namensführung - beglaubigt durch das Standesamt! Nachweis der Hochschulreife (z. B. Abiturzeugnis), u. a. zum Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse (kein Original, beglaubigte Kopie) Anerkennungsschreiben vom Kultusministerium Der Notenspiegel muss nur zur Anmeldung vorgelegt werden, wenn schon alle Zulassungsvoraussetzungen (s. o.) erfüllt und verbucht sind. Ansonsten den Notenspiegel bitte erst nachreichen, wenn alle Leistungen in campo eingetragen sind. Grundschule und Mittelschule Prüfungsamt Nürnberg Regensburger Str. 160 90478 Nürnberg Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr Ansprechpartner*innen Aufgrund von Corona gibt es Einschränkungen im Parteiverkehr. Aus diesem Grund kann die Anmeldung für das Examen auch fristgerecht per Post eingereicht werden. Empfohlen wird hier der Postweg per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über ihre Abgabe haben. Bitte beachten: Als Abgabedatum gilt nicht der Poststempel, sondern der Posteingang. Die Anmeldung muss (bei erstmaliger Anmeldung) gemeinsam mit der Geburtsurkunde spätestens bis zum letzten Tag der vorgegeben Frist, welche durch das Kultusministerium vorgegeben ist, im Prüfungsamt vorliegen. Realschule und Gymnasium Prüfungsamt Erlangen Halbmondstr. 6 (1. Stock) 91054 Erlangen Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr Ansprechpartner*innen Aufgrund von Corona gibt es Einschränkungen im Parteiverkehr. Aus diesem Grund kann die Anmeldung für das Examen auch fristgerecht per Post eingereicht werden. Empfohlen wird hier der Postweg per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über ihre Abgabe haben. Bitte beachten: Als Abgabedatum gilt nicht der Poststempel, sondern der Posteingang. Die Anmeldung muss (bei erstmaliger Anmeldung) gemeinsam mit der Geburtsurkunde spätestens bis zum letzten Tag der vorgegeben Frist, welche durch das Kultusministerium vorgegeben ist, im Prüfungsamt vorliegen. Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsvoraussetzungen Um nach erfolgreicher Anmeldung auch  zum Examen zugelassen zu werden, sind zudem gewisse Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen. Nur falls diese vollständig sind, können Sie diese direkt bei der Anmeldung mit vorlegen. Fehlende Leistungsnachweisen zum Zeitpunkt der Anmeldung können Sie bis spätestens zwei Arbeitstage vor der ersten Einzelprüfung nachreichen – sie sind deshalb bei der Anmeldung (im Gegensatz zu den oben aufgeführten Unterlagen) noch nicht zwingend erforderlich. Zulassungsvoraussetzungen EWS-Examen Nachweis der zu erbringenden 35 ECTS im Bereich der Erziehungswissenschaften (als "Bescheid für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung" abrufbar und auszudrucken aus campo) (nur für Lehramt GS/MS) Nachweis der zu erbringenden 8 ECTS im Bereich der Gesellschaftswissenschaften (eingetragen in campo) Nachweis über die Ableistung des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (eingetragen in campo) Fächer-Examen Nachweis über einen ordnungsgemäßen Studienverlauf nach der gültigen LAPO und FAPO (als "Notenspiegel" abrufbar und auszudrucken aus campo) - umfasst im Lehramt Grundschule, Mittelschule und Realschule 210 LP, im Lehramt Gymnasium 271 LP incl. Zulassungsarbeit mindestens mit „ausreichend“ bewertet Nachweis der Praktika (in campo eingetragen) weitere fach-/schulartbezogene Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter folgenden Links: Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse, ggf. auch durch Abiturzeugnis Basisqualifikationen Grundschule Basisqualifikationen Mittelschule Gesamtübersicht in der LPO I Wiederholungsprüfung Die Zulassungsvoraussetzungen wurden bereits bei der ersten Anmeldung für dieses Examen nachgewiesen. Erweiterungsfach-Examen Zulassungsvoraussetzungen für das Examen in den Erweiterungsfächern finden Sie in den Fächerparagraphen der LPO I unter dem Punkt "Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit xy". Ist dieser Punkt nicht vorhanden, gibt es für das entsprechende Erweiterungsfach keine expliziten Zulassungsvoraussetzungen. Termine Termine Termin Titel Sa. 01.06.2024 bis Do. 01.08.2024 Onlineveranstaltung Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Frühjahr Di. 25.06.2024 11:00 bis 13:00 Uhr Präsenzveranstaltung Infoveranstaltung | Fit ins Referendariat | Lehramt Realschule Philosophische Fakultät, Bismarckstr. 1, 91054 Erlangen C7A1 Mo. 01.07.2024 14:15 bis 15:45 Uhr Onlineveranstaltung Infoveranstaltung | Fit ins Referendariat | Lehramt Gymnasium Zoom-Warteraum betreten Do. 01.08.2024 Onlineveranstaltung Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Frühling So. 01.12.2024 bis Sa. 01.02.2025 Onlineveranstaltung Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Herbst Sa. 01.02.2025 Onlineveranstaltung Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Herbst So. 01.06.2025 bis Fr. 01.08.2025 Onlineveranstaltung Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Frühjahr Fr. 01.08.2025 Onlineveranstaltung Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Frühling   Die Zeiträume für den schriftlichen Teil des Staatsexamens für die Lehrämter an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen werden immer aktuell auf der Seite des KM veröffentlicht. Als grobe Orientierung gilt: Examen im Frühjahr: Mitte Februar bis Mitte April Examen im Herbst: Anfang August bis Anfang Oktober Bitte beachten Sie immer auch die aktuellen Hinweise und Regelungen auf den Seiten des Prüfungsamtes!
    Wie und bis wann funktioniert die Abmeldung vom Staatsexamen (Erste Staatsprüfung)?
    Bei der persönlichen Anmeldung zum Staatsexamen erhalten Sie im Prüfungsamt ein Merkblatt ausgehändigt. In diesem sind die jeweiligen Rücktrittsfristen vermerkt – innerhalb dieser Frist können sich abmelden. Als Richtlinie gilt: die Rücktrittsfristen endeten in den vergangenen Prüfungszeiträumen immer etwa vier Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraumes. Bitte Informieren Sie sich rechtzeitig! Für die Abmeldung finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes (unter Hinweise und Formulare –>  Formulare und Merkblätter für das Staatsexamen) einen Antrag auf Rücktritt von den Staatsexamensprüfungen. Diesen müssen Sie aufgefüllt und unterschrieben (!) an das Prüfungsamt senden.  
  • Zulassungsvoraussetzungen zur 1. Staatsprüfung

    Welche Leistungen müssen zur Zulassung zum Examen nachgewiesen werden?

    Um zum Examen zugelassen zu werden, sind gewisse Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen. Nur falls diese vollständig sind, können Sie diese direkt bei der Anmeldung zum Examen mit vorlegen.

    Fehlende Leistungsnachweisen zum Zeitpunkt der Anmeldung können Sie bis spätestens zwei Arbeitstage vor der ersten Einzelprüfung nachreichen – sie sind deshalb bei der Anmeldung (im Gegensatz zu den oben aufgeführten Unterlagen) noch nicht zwingend erforderlich.

    Zulassungsvoraussetzungen
    EWS-Examen
    • Nachweis der zu erbringenden 35 ECTS im Bereich der Erziehungswissenschaften (als "Bescheid für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung" abrufbar und auszudrucken aus campo)
    • (nur für Lehramt GS/MS) Nachweis der zu erbringenden 8 ECTS im Bereich der Gesellschaftswissenschaften (eingetragen in campo)
    • Nachweis über die Ableistung des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (eingetragen in campo)
    Fächer-Examen
    • Nachweis über einen ordnungsgemäßen Studienverlauf nach der gültigen LAPO und FAPO (als "Notenspiegel" abrufbar und auszudrucken aus campo) - umfasst im Lehramt Grundschule, Mittelschule und Realschule 210 LP, im Lehramt Gymnasium 271 LP incl.
    • Zulassungsarbeit mindestens mit „ausreichend“ bewertet
    • Nachweis der Praktika (in campo eingetragen)
    • weitere fach-/schulartbezogene Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter folgenden Links:
      Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse, ggf. auch durch Abiturzeugnis
      Basisqualifikationen Grundschule
      Basisqualifikationen Mittelschule
    Wiederholungsprüfung Die Zulassungsvoraussetzungen wurden bereits bei der ersten Anmeldung für dieses Examen nachgewiesen.
    Erweiterungsfach-Examen Zulassungsvoraussetzungen für das Examen in den Erweiterungsfächern finden Sie in den Fächerparagraphen der LPO I unter dem Punkt "Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit xy". Ist dieser Punkt nicht vorhanden, gibt es für das entsprechende Erweiterungsfach keine expliziten Zulassungsvoraussetzungen.

    Welche zusätzlichen Leistungen (Grundschule) sind bis zur Meldung zum Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) vorzuweisen?

    Diese zusätzlichen Qualifikationen sind bis zur Meldung zum Staatsexamen in den Didaktiken der Grundschule (nicht EWS) nach § 36 LPO I vorzuweisen.

    • Fremdsprachliche Qualifikationen in Englisch Nachweis auf der Stufe B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen“

    Falls Sport in der Didaktikgruppe gewählt wird

    • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
    • Deutsches Sportabzeichen in Bronze
    • erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (mindestens 16 Stunden)
    • Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche

    Falls Kunst in der Didaktikgruppe gewählt wird

    • 3-tägiges Blockseminar aus dem Bereich Gestalten im Schulalltag

    Falls Musik nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt

    • Basisqualifikation im Fach Musik in GS

    Falls Kunst nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt

    • Basisqualifikation im Fach Kunst in GS

    Falls Sport nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt

    • Basisqualifikation im Fach Sport in GS

    Welche zusätzlichen Leistungen (Mittelschule) sind bis zur Meldung zum Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) vorzuweisen?

    Diese zusätzlichen Qualifikationen sind bis zur Meldung zum Staatsexamen im Mittelschulbereich (nicht [EWS]) nach § 38 LPO I vorzuweisen.

    • Fremdsprachliche Qualifikationen in Englisch Nachweis auf der Stufe B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen“

    Falls Sport in der Didaktikgruppe gewählt wird

    • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
    • Deutsches Sportabzeichen in Bronze
    • erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (mindestens 16 Stunden)
    • Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche

    Falls Kunst in der Didaktikgruppe gewählt wird

    • 3-tägiges Blockseminar aus dem Bereich Gestalten im Schulalltag

    Falls Sport nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt

    • Basisqualifikation im Fach Sport in MS
    Welche Leistungen müssen zur Zulassung zum Examen nachgewiesen werden?
    Um zum Examen zugelassen zu werden, sind gewisse Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen. Nur falls diese vollständig sind, können Sie diese direkt bei der Anmeldung zum Examen mit vorlegen. Fehlende Leistungsnachweisen zum Zeitpunkt der Anmeldung können Sie bis spätestens zwei Arbeitstage vor der ersten Einzelprüfung nachreichen – sie sind deshalb bei der Anmeldung (im Gegensatz zu den oben aufgeführten Unterlagen) noch nicht zwingend erforderlich. Zulassungsvoraussetzungen EWS-Examen Nachweis der zu erbringenden 35 ECTS im Bereich der Erziehungswissenschaften (als "Bescheid für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung" abrufbar und auszudrucken aus campo) (nur für Lehramt GS/MS) Nachweis der zu erbringenden 8 ECTS im Bereich der Gesellschaftswissenschaften (eingetragen in campo) Nachweis über die Ableistung des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (eingetragen in campo) Fächer-Examen Nachweis über einen ordnungsgemäßen Studienverlauf nach der gültigen LAPO und FAPO (als "Notenspiegel" abrufbar und auszudrucken aus campo) - umfasst im Lehramt Grundschule, Mittelschule und Realschule 210 LP, im Lehramt Gymnasium 271 LP incl. Zulassungsarbeit mindestens mit „ausreichend“ bewertet Nachweis der Praktika (in campo eingetragen) weitere fach-/schulartbezogene Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter folgenden Links: Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse, ggf. auch durch Abiturzeugnis Basisqualifikationen Grundschule Basisqualifikationen Mittelschule Gesamtübersicht in der LPO I WiederholungsprüfungDie Zulassungsvoraussetzungen wurden bereits bei der ersten Anmeldung für dieses Examen nachgewiesen. Erweiterungsfach-ExamenZulassungsvoraussetzungen für das Examen in den Erweiterungsfächern finden Sie in den Fächerparagraphen der LPO I unter dem Punkt "Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit xy". Ist dieser Punkt nicht vorhanden, gibt es für das entsprechende Erweiterungsfach keine expliziten Zulassungsvoraussetzungen.
    Welche zusätzlichen Leistungen (Grundschule) sind bis zur Meldung zum Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) vorzuweisen?
    Diese zusätzlichen Qualifikationen sind bis zur Meldung zum Staatsexamen in den Didaktiken der Grundschule (nicht EWS) nach § 36 LPO I vorzuweisen. Fremdsprachliche Qualifikationen in Englisch Nachweis auf der Stufe B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen“ Falls Sport in der Didaktikgruppe gewählt wird Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze Deutsches Sportabzeichen in Bronze erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (mindestens 16 Stunden) Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche Falls Kunst in der Didaktikgruppe gewählt wird 3-tägiges Blockseminar aus dem Bereich Gestalten im Schulalltag Falls Musik nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt Basisqualifikation im Fach Musik in GS Falls Kunst nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt Basisqualifikation im Fach Kunst in GS Falls Sport nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt Basisqualifikation im Fach Sport in GS
  • Notenberechnung

    Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen (Grundschule) berechnet und gewichtet?

    Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsschritte.

    LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §36 Didaktik der Grundschule und §§40-58 Unterrichtsfächer

     

    Für die Berechnungen benötigen Sie

    • die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der
      • erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS)
      • fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD)
      • fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW bzw. DdGS)
    • die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n
      • in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS)
      • in der Fachdidaktik (= Examensnote FD)
      • die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen  (= Examensnote FW bzw. DdGS)

     

    Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS)

    Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}

     

    Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD)

    Fachnote (UF) {=}  \dfrac{3 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{4 }

     

    Berechnung der Fachnote Didaktiken der Grundschule (DdGS)

    Fachnote (DdGS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (DdGS) + 6 \cdot Examensnoten (DdGS)}{10}

     

    Berechnung der Gesamtnote

    Gesamtnote {=} \dfrac{2 \cdot Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (DdGS) + 3 \cdot Fachnote (UF) + Note (Zulassungsarbeit)}{9}

     

    Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.

     

    Sollten die Formeln in Ihrer Ansicht abgeschnitten sein, öffnen Sie bitte diese FAQ in einem neuen Tab!
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    Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen (Gymnasium) berechnet und gewichtet?

    Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsschritte.

    LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §§61-84

     

    Für die Berechnungen benötigen Sie

    • die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der
      • erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS)
      • fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD)
      • fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW)
    • die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n
      • in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS)
      • in der Fachdidaktik (= Examensnote FD)
      • die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen  (= Examensnote FW)

     

     

    Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS)

    Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}

     

    Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD)

    Fachnote (UF) {=}  \dfrac{8 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{9 }

     

    Berechnung der Gesamtnote

    Gesamtnote {=} \dfrac{Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (UF 1) + 3 \cdot Fachnote (UF 2) + Note (Zulassungsarbeit)}{8}

     

    Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.

    Sollten die Formeln in Ihrer Ansicht abgeschnitten sein, öffnen Sie bitte diese FAQ in einem neuen Tab!
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    Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen (Mittelschule) berechnet und gewichtet?

    Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsschritte.

    LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §38 Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule und §§40-58 Unterrichtsfächer

     

    Für die Berechnungen benötigen Sie

    • die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der
      • erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS)
      • fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD)
      • fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW bzw. MSB)
    • die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n
      • in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS)
      • in der Fachdidaktik (= Examensnote FD)
      • die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen  (= Examensnote FW bzw. MSB)

     

    Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS)

    Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}

     

    Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD)

    Fachnote (UF) {=}  \dfrac{3 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{4 }

     

    Berechnung der Fachnote Mittelschulbereich (MSB)

    Fachnote (MSB) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (MSB) + 6 \cdot Examensnoten (MSB)}{10}

     

    Berechnung der Gesamtnote

    Gesamtnote {=} \dfrac{2 \cdot Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (MSB) + 3 \cdot Fachnote (UF) + Note (Zulassungsarbeit)}{9}

     

    Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.

    Sollten die Formeln in Ihrer Ansicht abgeschnitten sein, öffnen Sie bitte diese FAQ in einem neuen Tab!
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    Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen (Realschule) berechnet und gewichtet?

    Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsschritte.

    LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §§40-58

     

    Für die Berechnungen benötigen Sie

    • die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der
      • erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS)
      • fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD)
      • fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW)
    • die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n
      • in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS)
      • in der Fachdidaktik (= Examensnote FD)
      • die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen  (= Examensnote FW)

     

     

    Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS)

    Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}

     

    Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD)

    Fachnote (UF) {=}  \dfrac{3 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{4 }

     

    Berechnung der Gesamtnote

    Gesamtnote {=} \dfrac{2 \cdot Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (UF 1) + 3 \cdot Fachnote (UF 2) + Note (Zulassungsarbeit)}{9}

     

    Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.

    Sollten die Formeln in Ihrer Ansicht abgeschnitten sein, öffnen Sie bitte diese FAQ in einem neuen Tab!
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    Wie wird die Note der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) im Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) gewichtet?

    Die Note der Zulassungsarbeit hat großes Gewicht im Rahmen des Staatsexamens. Bei den Lehrämtern an Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen fließt sie zu 11% in die Gesamtnote des Staatsexamens ein (§ 4, Abs. 1 LPO I), im Lehramt an Gymnasien sogar zu 12,5% (§ 4, Abs. 2 LPO I).

    Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen (Grundschule) berechnet und gewichtet?
    Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsschritte. LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §36 Didaktik der Grundschule und §§40-58 Unterrichtsfächer   Für die Berechnungen benötigen Sie die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS) fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD) fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW bzw. DdGS) die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS) in der Fachdidaktik (= Examensnote FD) die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen  (= Examensnote FW bzw. DdGS)   Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS) Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}   Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD) Fachnote (UF) {=}  \dfrac{3 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{4 }   Berechnung der Fachnote Didaktiken der Grundschule (DdGS) Fachnote (DdGS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (DdGS) + 6 \cdot Examensnoten (DdGS)}{10}   Berechnung der Gesamtnote Gesamtnote {=} \dfrac{2 \cdot Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (DdGS) + 3 \cdot Fachnote (UF) + Note (Zulassungsarbeit)}{9}   Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.   Sollten die Formeln in Ihrer Ansicht abgeschnitten sein, öffnen Sie bitte diese FAQ in einem neuen Tab! FAQ öffnen
    Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen (Gymnasium) berechnet und gewichtet?
    Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsschritte. LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §§61-84   Für die Berechnungen benötigen Sie die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS) fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD) fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW) die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS) in der Fachdidaktik (= Examensnote FD) die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen  (= Examensnote FW)     Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS) Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}   Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD) Fachnote (UF) {=}  \dfrac{8 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{9 }   Berechnung der Gesamtnote Gesamtnote {=} \dfrac{Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (UF 1) + 3 \cdot Fachnote (UF 2) + Note (Zulassungsarbeit)}{8}   Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt. Sollten die Formeln in Ihrer Ansicht abgeschnitten sein, öffnen Sie bitte diese FAQ in einem neuen Tab! FAQ öffnen
    Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen (Mittelschule) berechnet und gewichtet?
    Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsschritte. LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §38 Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule und §§40-58 Unterrichtsfächer   Für die Berechnungen benötigen Sie die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS) fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD) fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW bzw. MSB) die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS) in der Fachdidaktik (= Examensnote FD) die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen  (= Examensnote FW bzw. MSB)   Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS) Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}   Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD) Fachnote (UF) {=}  \dfrac{3 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{4 }   Berechnung der Fachnote Mittelschulbereich (MSB) Fachnote (MSB) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (MSB) + 6 \cdot Examensnoten (MSB)}{10}   Berechnung der Gesamtnote Gesamtnote {=} \dfrac{2 \cdot Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (MSB) + 3 \cdot Fachnote (UF) + Note (Zulassungsarbeit)}{9}   Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt. Sollten die Formeln in Ihrer Ansicht abgeschnitten sein, öffnen Sie bitte diese FAQ in einem neuen Tab! FAQ öffnen
    Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen (Realschule) berechnet und gewichtet?
    Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsschritte. LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §§40-58   Für die Berechnungen benötigen Sie die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS) fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD) fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW) die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS) in der Fachdidaktik (= Examensnote FD) die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen  (= Examensnote FW)     Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS) Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}   Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD) Fachnote (UF) {=}  \dfrac{3 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{4 }   Berechnung der Gesamtnote Gesamtnote {=} \dfrac{2 \cdot Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (UF 1) + 3 \cdot Fachnote (UF 2) + Note (Zulassungsarbeit)}{9}   Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt. Sollten die Formeln in Ihrer Ansicht abgeschnitten sein, öffnen Sie bitte diese FAQ in einem neuen Tab! FAQ öffnen
    Wie wird die Note der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) im Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) gewichtet?
    Die Note der Zulassungsarbeit hat großes Gewicht im Rahmen des Staatsexamens. Bei den Lehrämtern an Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen fließt sie zu 11% in die Gesamtnote des Staatsexamens ein (§ 4, Abs. 1 LPO I), im Lehramt an Gymnasien sogar zu 12,5% (§ 4, Abs. 2 LPO I).
  • Organisatorisches

    Darf ich im Urlaubssemester das Staatsexamen ablegen?

    Das Staatsexamen darf im Urlaubssemester geschrieben werden, solange keine universitären Leistungen mehr erbracht werden müssen.
    Für Mutterschutz und Elternzeit gelten gesonderte Regelungen.

    In diesem Fall und bei der Wiederholung von Prüfungen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

     

    Ich bin am Tag des Staatsexamens krank – welches Attest brauche ich?

    Sie benötigen das Zeugnis eines Gesundheitsamts (amtsärztliches Attest), welches i.d.R. auf den Tag des Staatsexamens ausgestellt sein muss.

    Ich studiere mehrere Erweiterungsfächer – kann ich für alle auf einmal das Staatsexamen ablegen?

    Pro Prüfungszeitraum darf das Staatsexamen nur in einem Erweiterungsfach abgelegt werden.

    Muss ich immatrikuliert sein, um das Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) schreiben bzw. wiederholen zu können?

    Sie müssen nicht immatrikuliert sein, um das Staatsexamen schreiben zu können, solange keine universitären Leistungen mehr erbracht werden müssen.

     

    Beachten Sie jedoch, dass Sie ohne immatrikuliert zu sein keine Veranstaltungen zur Vorbereitung oder andere universitäre Dienste wie z.B. StudOn nutzen können.

    Wann kann ich nach Bestehen des Staatsexamens (Erste Staatsprüfung) mit dem Vorbereitungsdienst beginnen?

    Bei Ablegung des Frühjahrsexamens kann mit dem Vorbereitungsdienst (auch bekannt als Referendariat) zu Schuljahresbeginn (September) begonnen werden.
    Bei Ablegung des Herbstexamens kann bei Lehramt Gymnasium das Referendariat mit Beginn des neuen Schulhalbjahres (Februar) begonnen werden. Bei Grund-, Mittel- und Realschule beginnt das Referendariat ausschließlich im September.

    Der Vorbereitungsdienst in Bayern dauert für alle Schularten zwei Jahre und steht – im Moment noch – allen offen, die ein Lehramtsstudium in Bayern erfolgreich abgeschlossen haben. Der Vorbereitungsdienst muss nicht direkt im Anschluss an das Staatsexamen angetreten werden. Alle Informationen rund um den Vorbereitungsdienst finden Sie schulartbezogen auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Nun ist das Prüfungsamt des KMs zuständig und nicht mehr die Außenstelle an der FAU.

    Wann und wie erfahre ich meine Ergebnisse der 1. Staatsprüfung?

    Das Staatsexamen fällt in die Zuständigkeit des Ministeriums. Dieses informiert Sie über Ihre Prüfungsleistungen per Post. Sie können sich in etwas an diesen Zeiten orientieren:

    Prüfungszeitraum Frühling: Ergebnismitteilung Juli / August

    Prüfungszeitraum Herbst: Ergebnismitteilung Dezember / Januar

    Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte direkt ans Ministerium.

    Wenn ich im Frühjahr / Herbst das Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) absolvieren will, kann ich im vorangehenden Wintersemester / Sommersemester noch ein Modul abschließen?

    Rein theoretisch ist es durchaus möglich, im Semester, das dem Prüfungszeitraum vorangeht, noch ein Modul abzuschließen.

    Bei der Anmeldung zum Staatsexamen können Sie dann zwar noch nicht alle Zulassungsvoraussetzungen nachweisen, weshalb Sie zunächst nur eine bedingte Zulassung mit bindender Nachreichefrist der ausstehenden Leistungsnachweise erhalten. Die genaue Nachreichefrist entnehmen Sie bitte dem Schreiben über die bedingte Zulassung.

    Die fristgemäße Mitteilung der noch ausstehenden Prüfungsleistungen muss dann gewährleistet sein: Sprechen Sie also rechtzeitig vorher mit Ihrer/m Dozentin/en ab, ob die entsprechende Klausur / Hausarbeit / o. ä. noch rechtzeitig korrigiert werden kann. Reichen Sie dann die Studien- und Prüfungsnachweise, die erst nach Anmeldeschluss erworben wurden, sofort nach Erhalt jedoch spätestens bis zum Ende der Nachreichefrist unter Vorlage des Schreibens über die bedingte Zulassung beim Prüfungsamt ein.

    Wann und wie erfahre ich meine Ergebnisse der 1. Staatsprüfung?
    Das Staatsexamen fällt in die Zuständigkeit des Ministeriums. Dieses informiert Sie über Ihre Prüfungsleistungen per Post. Sie können sich in etwas an diesen Zeiten orientieren: Prüfungszeitraum Frühling: Ergebnismitteilung Juli / August Prüfungszeitraum Herbst: Ergebnismitteilung Dezember / Januar Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte direkt ans Ministerium.
  • Wiederholung

    Ich habe das Staatsxamen nicht bestanden, welche Möglichkeiten habe ich?

    Eine Erste Staatsprüfung, die nicht bestanden ist oder als nicht bestanden gilt, kann einmal wiederholt werden.
    Die Prüfung muss spätestens zum übernächsten Termin, bei nur jährlicher Durchführung der Prüfung zum nächsten Termin wiederholt werden.

     

    Sollten Sie das Staatsexamen nicht bestanden haben, wenden Sie sich bitte an die schulartspezifische Studienberatung – dort wird gemeinsam nach Lösungen gesucht und Ihr Anliegen vertraulich behandelt.

    Kann das Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) wiederholt werden?

    Eine einmalige Wiederholung des Staatsexamen ist möglich

    1. bei Nichtbestehen (§14 LPO I):
      • Wiederholung nur in den Fächern, die nicht bestanden wurden (dabei entfällt Notenverbesserung auch im anderen Fach).
    2. zur Notenverbesserung (§15 LPO I):
      • Wiederholung nur im Ganzen (Ausnahme dabei: EWS, Erweiterungsfach und Zulassungsarbeit)
      • ein Ausstieg ist jederzeit möglich (Prüfung ist dann nicht abgelegt,  ABER eine (weitere) Wiederholung nicht mehr möglich)
      • Wiederholung in EWS und Erweiterungsfach: besseres Ergebnis zählt automatisch
      • Wiederholung in den Fächern: PrüfungsteilnehmerIn entscheidet binnen eines Monats

    Wiederholt werden muss bis spätestens zum übernächsten Termin (bei halbjährlicher Durchführung), Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung beim Prüfungsamt:

    • zur nächsten Prüfung: innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Prüfungsergebnisse
    • zur übernächsten Prüfung innerhalb der Anmeldefrist für diese Prüfung

    Für die Anmeldung zur Wiederholung benötigen Sie lediglich das Online-Anmeldeformular. Diese Unterlagen müssen Sie beim Prüfungsamtes abgeben/einsenden. Vergessen Sie nicht zu unterschreiben!

    Kann ich beim zweiten Versuch des EWS-Staatsexamens (Erste Staatsprüfung) den Bereich wechseln?

    Falls Sie Ihr EWS-Staatsexamen im ersten Anlauf nicht bestanden haben, melden Sie Ihren zweiten Versuch an. Bei der Anmeldung zur Wiederholung des EWS-Staatsexamens können Sie einen anderen Bereich auswählen. Falls Sie Ihr EWS-Staatsexamen zur Notenverbesserung erneut ablegen möchten, können Sie den Bereich ebenfalls erneut auswählen.

    Was ist ein „Freiversuch“?

    Wenn das Staatsexamen innerhalb der Regelstudienzeit absolviert wird, gelten für die Prüfungen in den Fächern (nicht für die Erziehungswissenschaften) besondere Regelungen (§16 LPO I):

    • Wird die Prüfung nicht bestanden (es sei denn wegen Betruges), kann sie auf Antrag als nicht abgelegt gewertet werden.
    • Wird die Prüfung bestanden, kann sie zur Verbesserung der Noten zweimal wiederholt werden.

    Beachten Sie unbedingt die genauen Regelungen der LPO I!

    Kann das Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) wiederholt werden?
    Eine einmalige Wiederholung des Staatsexamen ist möglich bei Nichtbestehen (§14 LPO I): Wiederholung nur in den Fächern, die nicht bestanden wurden (dabei entfällt Notenverbesserung auch im anderen Fach). zur Notenverbesserung (§15 LPO I): Wiederholung nur im Ganzen (Ausnahme dabei: EWS, Erweiterungsfach und Zulassungsarbeit) ein Ausstieg ist jederzeit möglich (Prüfung ist dann nicht abgelegt,  ABER eine (weitere) Wiederholung nicht mehr möglich) Wiederholung in EWS und Erweiterungsfach: besseres Ergebnis zählt automatisch Wiederholung in den Fächern: PrüfungsteilnehmerIn entscheidet binnen eines Monats Wiederholt werden muss bis spätestens zum übernächsten Termin (bei halbjährlicher Durchführung), Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung beim Prüfungsamt: zur nächsten Prüfung: innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Prüfungsergebnisse zur übernächsten Prüfung innerhalb der Anmeldefrist für diese Prüfung Für die Anmeldung zur Wiederholung benötigen Sie lediglich das Online-Anmeldeformular. Diese Unterlagen müssen Sie beim Prüfungsamtes abgeben/einsenden. Vergessen Sie nicht zu unterschreiben!
    Was ist ein „Freiversuch“?
    Wenn das Staatsexamen innerhalb der Regelstudienzeit absolviert wird, gelten für die Prüfungen in den Fächern (nicht für die Erziehungswissenschaften) besondere Regelungen (§16 LPO I): Wird die Prüfung nicht bestanden (es sei denn wegen Betruges), kann sie auf Antrag als nicht abgelegt gewertet werden. Wird die Prüfung bestanden, kann sie zur Verbesserung der Noten zweimal wiederholt werden. Beachten Sie unbedingt die genauen Regelungen der LPO I!
  • Fristen

    Bis wann muss die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) korrigiert sein?

    Für die Beurteilung und Zuteilung der Arbeit an die Außenstelle des Prüfungsamts gelten folgende Fristen:

    • 1. Juni für das Staatsexamen im Herbst
    • 1. Dezember für das Staatsexamen im Frühjahr

    Auf den Seiten des Prüfungsamtes finden Sie Hinweise für den Korrektor von Hausarbeiten.

    Wann ist die derzeitige Nachreichefrist?

    Die aktuelle Nachreichefrist beträgt zwei Arbeitstage vor Ihrer ersten Einzelprüfung. Diese Angabe ist jedoch ohne Gewähr – Sie bekommen die endgültige Nachreichefrist nach der Anmeldung zum Staatsexamen mit der bedingten Zulassung per Post vom Kultusministerium mitgeteilt.

    Wann muss ich die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) abgeben?

    Die Bestätigung über die Abgabe der Zulassungsarbeit muss bei der Anmeldung zum “Fächerexamen” beim Prüfungsamt vorliegen.

    Abgabetermine

    • 1. Februar für das Staatsexamen im Herbst
    • 1. August für das Staatsexamen im Frühjahr

    Mit Zustimmung des/der Betreuenden kann eine Nachfrist bewilligt werden. Die Bewilligung der Nachfrist muss dem Prüfungsamt mittels eines Formblattes mitgeteilt werden. Dieses Formblatt wird Ihnen vom Prüfungsamt (unter dem Reiter “Formulare für die schriftliche Hausarbeit = Zulassungsarbeit”) zum Download bereitgestellt. Den Antrag senden Sie bitte schriftlich und eigenhändig unterschrieben an das zuständige Prüfungsamt. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Werden diese Fristen überschritten, erfolgt eine Rückweisung vom Staatsexamen.

    Abgabetermine mit Nachfrist

    • 1. April für das Staatsexamen im Herbst
    • 1. Oktober für das Staatsexamen im Frühjahr
    Wann muss ich die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) abgeben?
    Die Bestätigung über die Abgabe der Zulassungsarbeit muss bei der Anmeldung zum “Fächerexamen” beim Prüfungsamt vorliegen. Abgabetermine 1. Februar für das Staatsexamen im Herbst 1. August für das Staatsexamen im Frühjahr Mit Zustimmung des/der Betreuenden kann eine Nachfrist bewilligt werden. Die Bewilligung der Nachfrist muss dem Prüfungsamt mittels eines Formblattes mitgeteilt werden. Dieses Formblatt wird Ihnen vom Prüfungsamt (unter dem Reiter “Formulare für die schriftliche Hausarbeit = Zulassungsarbeit”) zum Download bereitgestellt. Den Antrag senden Sie bitte schriftlich und eigenhändig unterschrieben an das zuständige Prüfungsamt. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Werden diese Fristen überschritten, erfolgt eine Rückweisung vom Staatsexamen. Abgabetermine mit Nachfrist 1. April für das Staatsexamen im Herbst 1. Oktober für das Staatsexamen im Frühjahr

Studienbeginn

Darf bzw. muss ich im Urlaubssemester Modulprüfungen ablegen?

Wer sich im Urlaubssemester befindet, darf keine Studien- oder Prüfungsleistungen erbringen, d. h. nicht an Modulprüfungen teilnehmen oder die Zulassungsarbeit verfassen. Wiederholungsprüfungen müssen aber in der Regel absolviert werden – wenn man aufgrund eines Auslandsaufenthalt verhindert ist, muss man dies zeitnah beim Prüfungsamt belegen, um von der Regel ausgenommen zu werden.

Anders verhält es sich bei Studierenden, die aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit oder zum Zweck der Pflege eines Angehörigen beurlaubt sind: sie dürfen während einer Beurlaubung Studien- und Prüfungsleistungen erbringen.

 

In meinem Stundenplan gibt es eine Überschneidung. Was soll ich tun?

Leider gibt es aufgrund der Vielzahl möglicher Fächerkombinationen tatsächlich ab und zu Überschneidungen. Häufig kann durch eine geschickte Wahl von Alternativterminen die Überschneidung umgangen werden.

Prüfen Sie, ob eine der beiden Veranstaltungen Relevanz für die GOP hat, falls ja, sollen Sie dieser Veranstaltung den Vorzug geben.

Beachten Sie zudem, dass manche Veranstaltungen nicht jedes Semester, sondern im Jahreszyklus angeboten werden und sich damit der Beginn  / Abschluss eines Moduls ggfs. verzögern kann.

Ist ein Ausweichen auf Alternativtermine nicht möglich, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Studienfachberater/innen (https://www.phil.fau.de/studium/studienangebot/lehramt/), damit diese darüber informiert sind. Häufig wird es zwar nicht möglich sein, die Veranstaltung zu verschieben, aber mit geschickter Planung können Sie ggf. Veranstaltungen, die eigentlich für höhere Semester gedacht sind, tauschen und so trotzdem zügig weiterstudieren.

WICHTIG: Sollten die beiden sich überschneidenden Veranstaltungen relevant für die GOP sein, so achten Sie auf eine gründliche Dokumentation. Ein Antrag auf Verlängerung der GOP kann hiermit begründet werden.

Was ist der Unterschied zwischen der Regel- und Maximalstudienzeit?

Die Regelstudienzeit § 20 Absatz 2 (LPO I) besagt, wie lange ein Studium in der Regel dauert, sie darf ohne Antrag bis zum Erreichen der Maximalstudiendauer § 31 Absatz 2 (LPO I) überschritten werden. Ist die Maximalstudiendauer ausgeschöpft, ist i.d.R. erstmalig das Staatsexamen abzulegen.

Gründe für das Überschreiten der Regelstudiendauer können in der selbstständigen Finanzierung des Studiums, dem Ausüben einer ehrenamtlichen Tätigkeit, dem Überschneiden von Veranstaltungsterminen und vielen anderen Bereichen, die so vielfältig wie das Leben sind, liegen.

 

Lehramt an Grund-, Mittel- und Realschulen

  • Regelstudiendauer: 7 Semester
  • Maximalstudiendauer: 12 Semester

Lehramt an Gymnasien

  • Regelstudiendauer: 9 Semester
  • Maximalstudiendauer: 14 Semester

 

Die Hinzunahme eines Erweiterungsfaches wirkt sich nicht auf die Maximalstudiendauer aus. Die Regelstudiendauer, die für den BAföG-Bezug bedeutend ist, kann sich unter bestimmten Bedingungen verlängern: LPO I § 31 Absatz 2  bzw. LPO I § 20 Absatz 2

 

 

 

Was sind Module?

Das Lehramtsstudium nach der LPO I (2008) ist in Modulen organisiert. Ein Modul besteht in der Regel aus mehreren Lehrveranstaltungen (z. B. Vorlesung und Seminar, oder mehreren Vorlesungen), die thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmt sind. Jedem Modul ist eine feste Anzahl an LP  zugeordnet. Die Anzahl dieser LP quantifiziert den (erwarteten) studentischen Arbeitsaufwand, da 1 LP in etwa 30 Arbeitsstunden entspricht. Wenn Sie mit 40 möglichen Arbeitsstunden pro Woche rechnen, sollten Sie also Module im Umfang von ca. 30 LP belegen. Die Lehrveranstaltungen eines Moduls sollen innerhalb von höchstens zwei Semestern abgeschlossen sein.

Wie erstelle ich einen Stundenplan?

1. Schritt

Lesen Sie die aktuellste Studien- und Prüfungsordnung für das Lehramt allgemein LAPO sowie die jeweiligen Fachstudien- und Prüfungsordnungen für Ihre Unterrichtsfächer (FAPO) quer und suchen Sie dabei vor allem die nach Semester geordneten tabellarischen Darstellungen für Ihre Schulart.

Tipp: Speichern Sie diese Fassungen der LAPO und FAPO
gleich auf Ihrem Computer. Es gibt immer wieder Änderungen. Für Sie gilt jedoch bis Studienende die Fassung, die auch zu Ihrem Studienbeginn gültig war. So wissen Sie immer, welche die für Sie gültige Fassung ist.

2. Schritt

Suchen Sie die in der LAPO und in den FAPO empfohlenen Veranstaltungen im Vorlesungsverzeichnis Vorlesungsverzeichnis (Campo).

Tipp: Veranstaltungen im Umfang von etwa 30 LP können in einem Semester gut absolviert werden. Achten Sie, wenn möglich, auf die Prüfungsleistungen, die Sie erbringen müssen – zu viele Klausuren bzw. Hausarbeiten in einem Semester können überfordern.

3. Schritt

Beachten Sie bei der Auswahl der Veranstaltungen die Anforderungen der GOP Ihrer Studienfächer/Unterrichtsfächer.

Tipp: Müssen Sie sich aufgrund einer zeitlichen Überschneidung zwischen zwei Veranstaltungen entscheiden, so hat diejenige Vorrang, die für die GOP relevant ist.

Wie kann ich feststellen, welche Leistungen/Nachweise ich bereits erbracht habe bzw. mir noch fehlen?

Zum einen können Sie dies der entsprechenden Prüfungsordnung LAPO und FAPO entnehmen oder zum anderen in Ihren Leistungsdaten bzw. entsprechenden Bescheinigungen unter campo nachsehen: Anleitung zum Abruf der Notenspiegel

 

Wo finde ich Hilfe bei der Erstellung meines (ersten) Stundenplans?

Vor Beginn jedes Wintersemesters gibt es Einführungsveranstaltungen für unsere Erstsemester-Studierenden.

Speziell für Lehramtsstudierende haben wir fachübergreifende StudOn-Kurse eingerichtet. Videos zur Stundenplanerstellung, dem Studienaufbau und den Praktika und Lernmodule, in denen alle wichtigen Informationen zum Studienstart abgebildet sind, erleichtern Ihnen den Semesterstart.

Sie finden die Kurse in StudOn unter: https://www.studon.fau.de/
Magazin > Zentrale Einrichtungen > ZfL– Studienberatung Lehramt Realschule und Gymnasium > Semestergruppen

Bitte loggen Sie sich ein und wählen dann den für Sie passenden Kurs aus: Zielorientiert Lehramt studieren – Studienbeginn WS 22 / 23

Für Ihre noch offenen Fragen, bieten sich unsere Kleingruppenberatungen an. Anmeldung und Infos: https://zfl.fau.de/studium/termine /

Bitte beachten Sie: Leider können wir aufgrund der Vielzahl an Studierenden und Fächerkombinationen keine Einzelberatungen zur Stundenplanerstellung anbieten und auch keine Stundenpläne kontrollieren.

Was ist der Unterschied zwischen der Regel- und Maximalstudienzeit?
Die Regelstudienzeit § 20 Absatz 2 (LPO I) besagt, wie lange ein Studium in der Regel dauert, sie darf ohne Antrag bis zum Erreichen der Maximalstudiendauer § 31 Absatz 2 (LPO I) überschritten werden. Ist die Maximalstudiendauer ausgeschöpft, ist i.d.R. erstmalig das Staatsexamen abzulegen. Gründe für das Überschreiten der Regelstudiendauer können in der selbstständigen Finanzierung des Studiums, dem Ausüben einer ehrenamtlichen Tätigkeit, dem Überschneiden von Veranstaltungsterminen und vielen anderen Bereichen, die so vielfältig wie das Leben sind, liegen.   Lehramt an Grund-, Mittel- und Realschulen Regelstudiendauer: 7 Semester Maximalstudiendauer: 12 Semester Lehramt an Gymnasien Regelstudiendauer: 9 Semester Maximalstudiendauer: 14 Semester   Die Hinzunahme eines Erweiterungsfaches wirkt sich nicht auf die Maximalstudiendauer aus. Die Regelstudiendauer, die für den BAföG-Bezug bedeutend ist, kann sich unter bestimmten Bedingungen verlängern: LPO I § 31 Absatz 2  bzw. LPO I § 20 Absatz 2      
Was sind Module?
Das Lehramtsstudium nach der LPO I (2008) ist in Modulen organisiert. Ein Modul besteht in der Regel aus mehreren Lehrveranstaltungen (z. B. Vorlesung und Seminar, oder mehreren Vorlesungen), die thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmt sind. Jedem Modul ist eine feste Anzahl an LP  zugeordnet. Die Anzahl dieser LP quantifiziert den (erwarteten) studentischen Arbeitsaufwand, da 1 LP in etwa 30 Arbeitsstunden entspricht. Wenn Sie mit 40 möglichen Arbeitsstunden pro Woche rechnen, sollten Sie also Module im Umfang von ca. 30 LP belegen. Die Lehrveranstaltungen eines Moduls sollen innerhalb von höchstens zwei Semestern abgeschlossen sein.
Wie kann ich feststellen, welche Leistungen/Nachweise ich bereits erbracht habe bzw. mir noch fehlen?
Zum einen können Sie dies der entsprechenden Prüfungsordnung LAPO und FAPO entnehmen oder zum anderen in Ihren Leistungsdaten bzw. entsprechenden Bescheinigungen unter campo nachsehen: Anleitung zum Abruf der Notenspiegel  
Wo finde ich Hilfe bei der Erstellung meines (ersten) Stundenplans?
Vor Beginn jedes Wintersemesters gibt es Einführungsveranstaltungen für unsere Erstsemester-Studierenden. Die fachübergreifende Einführungsveranstaltung zum Lehramt befasst sich mit dem Aufbau des Studiums, den zugrunde liegenden Prüfungsordnungen ebenso wie mit den theoretischen  Grundlagen der Stundenplanerstellung. Zusätzlich veranstaltet auch jedes Fach spezifische Einführungsveranstaltungen, in denen auf Besonderheiten des Faches hingewiesen wird. Speziell für Lehramtsstudierende haben wir fachübergreifende StudOn-Kurse eingerichtet. Videos zur Stundenplanerstellung, dem Studienaufbau und den Praktika und Lernmodule, in denen alle wichtigen Informationen zum Studienstart abgebildet sind, erleichtern Ihnen den Semesterstart. Sie finden die Kurse in StudOn unter: https://www.studon.fau.de/ Magazin > Zentrale Einrichtungen > ZfL– Studienberatung Lehramt Realschule und Gymnasium > Semestergruppen Bitte loggen Sie sich ein und wählen dann den für Sie passenden Kurs aus: Zielorientiert Lehramt studieren – Studienbeginn WS 22 / 23 Für Ihre noch offenen Fragen, bieten sich unsere Kleingruppenberatungen an. Anmeldung und Infos: https://zfl.fau.de/studium/termine / Bitte beachten Sie: Leider können wir aufgrund der Vielzahl an Studierenden und Fächerkombinationen keine Einzelberatungen zur Stundenplanerstellung anbieten und auch keine Stundenpläne kontrollieren.

Unterrichtsfächer

Mein gewünschtes Unterrichtsfach für Grundschule ist nicht studierbar, was kann ich tun?

Die auf unserer Internetseite dargestellten Fächerverbindungen für das Lehramt an GS sind der aktuellen Liste möglicher Fächerverbindungen an der FAU entnommen. Teilweise werden Fächerverbindungen an der FAU nicht angeboten, da z. B. ein betreffendes Unterrichtsfach an der FAU nicht studierbar ist. Hier finden Sie eine Liste aller in Bayern zugelassenen Fächerverbindungen für das Lehramt an Grundschulen.

Mein gewünschtes Unterrichtsfach für Mittelschule ist nicht studierbar, was kann ich tun?

Die auf unserer Internetseite dargestellten Fächerverbindungen für das Lehramt an MS sind der aktuellen Liste möglicher Fächerverbindungen an der FAU entnommen. Teilweise werden Fächerverbindungen an der FAU nicht angeboten, da z. B. ein betreffendes Unterrichtsfach an der FAU nicht studierbar ist. Hier finden Sie eine Liste aller in Bayern zugelassenen Unterrichtsfächer für das Lehramt an Mittelschulen.

Meine gewünschte Fächerverbindung für Gymnasium ist nicht studierbar, was kann ich tun?

Die auf unserer Internetseite dargestellten Fächerverbindungen für das Lehramt an GYM sind der aktuellen Liste möglicher Fächerverbindungen an der FAU entnommen. Teilweise werden Fächerverbindungen an der FAU nicht angeboten, da z. B. ein betreffendes Unterrichtsfach an der FAU nicht studierbar ist. Hier finden Sie eine Liste aller in Bayern zugelassenen Fächerverbindungen für das Lehramt an Gymnasium.

Meine gewünschte Fächerverbindung für Realschule ist nicht studierbar, was kann ich tun?

Die auf unserer Internetseite dargestellten Fächerverbindungen für das Lehramt an RS sind der aktuellen Liste möglicher Fächerverbindungen an der FAU entnommen. Teilweise werden Fächerverbindungen an der FAU nicht angeboten, da z. B. ein betreffendes Unterrichtsfach an der FAU nicht studierbar ist. Hier finden Sie eine Liste aller in Bayern zugelassenen Fächerverbindungen für das Lehramt an Realschulen.

Wechsel vom/ins Lehramt

Ich möchte den Studiengang wechseln. Wie muss ich vorgehen?

Bei einem Studiengangswechsel verlassen Sie Ihren bestehenden Lehramtsstudiengang und wechseln in ein anderes Lehramt bzw. in einen Bachelorstudiengang. Ein Wechsel ins Lehramt ist ebenfalls möglich. In beiden Fällen können die Fächer dabei behalten oder gewechselt werden.

Das Vorgehen zur Anerkennung von bestehenden Leistungen aus Ihrem vorherigen Studiengang finden Sie hier:

Die nötigen Formulare finden Sie hier:

WICHTIG:

  • Ein Wechsel ins 1. Fachsemester ist immer nur zum Wintersemester möglich.
    Ausnahme: Das Fach Mathematik kann im Lehramt Grund-, Mittel- und Realschule auch zum Sommersemester begonnen werden.
  • Ein Wechsel in ein höheres Fachsemester (aufgrund angerechneter Vorleistungen) ist unter bestimmten Bedingungen zum Sommersemester möglich – Details erfahren Sie bei der Studierendenverwaltung.
  • Sie müssen auch bei einem Wechsel die Modalitäten zur Einschreibung (Voranmeldeverfahren, Uni-NC, etc.) des neuen Studiengangs beachten.

Ich möchte mein (Unterrichts-)Fach wechseln. Wie muss ich vorgehen?

Bei einem Studienfachwechsel bleiben Sie in Ihrem bestehenden Lehramt eingeschrieben und tauschen nur ein Fach (ggf. auch zwei Fächer) aus.
Bitte reichen Sie für den Studienfachwechsel den ausgefüllten und unterschriebenen (!) Antrag auf Studiengangwechsel bei der Studierendenverwaltung ein.

WICHTIG:

  • Ein Wechsel ins 1. Fachsemester ist immer nur zum Wintersemester möglich. Ein Wechsel in ein höheres Fachsemester (aufgrund angerechneter Vorleistungen) ist unter bestimmten Bedingungen zum Sommersemester möglich – Details erfahren Sie in der Studierendenverwaltung.
  • Sie müssen auch bei einem Wechsel die Modalitäten zur Einschreibung (Voranmeldeverfahren, Uni-NC, etc.) des neuen Faches beachten.
  • Bei einem Fachwechsel starten Sie mit dem neuen Fach i. d. R. im 1. Fachsemester (s. o.) – im anderen Fach bleiben Sie in dem Fachsemester in dem Sie bereits waren. Für die Maximalstudiendauer o. ä. wird dann vom niedrigeren Fachsemester ausgegangen. Dies gilt jedoch nicht für den Freiversuch im Examen – hier zählen die Hochschulsemester.

Wie kann ich mir bei einem Wechsel Studienleistungen anerkennen lassen?

Bei einem Wechsel des Studiengangs/Studienfachs/der Hochschule können Sie Ihre bisherigen Studienleistungen (Module und ggf. Bachelorarbeit) bei den Prüfungsbeauftragten des jeweiligen Faches im Fach bzw. freien Bereich anrechnen lassen. Diese entscheiden, ob eine Anerkennung möglich ist und falls ja, in welchem Umfang.

 

Die Kontaktdaten finden Sie unter:

 

Achten Sie bei E-Mail-Anfragen auf die Qualität und Lesbarkeit Ihrer eingescannten Unterlagen.

 

Für die Anerkennung benötigen Sie:

  • einen ausgefüllten Antrag auf Anerkennung für die Schulart, in die Sie wechseln möchten
  • eine zertifizierte Übersicht über die Leistungen, die Sie sich anerkennen lassen möchten (z. B. aus dem Notenverwaltungssystem Ihrer Universität)
    Bitte verzichten Sie darauf nur Ausschnitte aus dem Dokument zu schicken: eine eindeutige Zuordnung ist dann nicht mehr möglich!
  • ggf. Nachweise zu den Inhalten und dem Umfang der erbrachten Leistungen
    Falls Sie nicht innerhalb der FAU Erlangen-Nürnberg wechseln: Bitte legen Sie die Modulbeschreibungen der absolvierten Module vor.

 

Nachdem Sie die Anträge auf Anerkennungen von den Prüfungsbeauftragten zurück erhalten haben, reichen Sie die ausgefüllten Formulare im entsprechenden Prüfungsamt ein. Manche Prüfungsbeauftragte senden die Anerkennungen auch direkt an das Prüfungsamt und geben Ihnen kurz Bescheid.

 

Ausnahme:

Beim lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium (M. Ed.) verwenden Sie zwar das Formular für Lehramt Gymnasium, senden dieses aber abweichend vom üblichen Vorgehen an die Geschäftsstelle des ZfL anstatt an das Prüfungsamt.

Wie kann ich mir etwas als Praktikum anerkennen lassen?

Gegebenenfalls haben Sie auch schon Praktika abgeleistet oder eine Berufsausbildung absolviert: die Prüfung, ob diese auf das nun studierte Lehramt übertragbar sind, wird durch das Praktikumsamt Ihres nun studierten Lehramts direkt vorgenommen:

Die Anerkennung Ihrer Praktika reichen Sie im entsprechenden Prüfungsamt ein.

Zulassungsarbeit

Bis wann muss die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) korrigiert sein?

Für die Beurteilung und Zuteilung der Arbeit an die Außenstelle des Prüfungsamts gelten folgende Fristen:

  • 1. Juni für das Staatsexamen im Herbst
  • 1. Dezember für das Staatsexamen im Frühjahr

Auf den Seiten des Prüfungsamtes finden Sie Hinweise für den Korrektor von Hausarbeiten.

In welchen Fächern kann ich die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) schreiben?

Die Zulassungsarbeit kann

  • in einem Fach (Fachwissenschaft oder Fachdidaktik) der gewählten Fächerverbindung oder
  • in den Erziehungswissenschaften oder
  • auch in einem Gebiet, das nicht einem einzelnen Fach zugeordnet werden kann, sondern das sich auf zwei der Fächer bezieht

gefertigt werden kann. Sie darf nicht im Erweiterungsfach geschrieben werden. Näheres in der LPO I § 29.

Kann ich eine schon geschriebene Arbeit als Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) anrechnen lassen?

Nur Magister-, Master-, Diplom- und Doktorarbeiten sowie Bachelorarbeiten, die mit mindestens 10 LP bewertet wurden, können als Ersatz für die Zulassungsarbeit vorgelegt werden. Die Arbeit muss dazu unter dem Gesichtspunkt der Anforderungen eines Lehramtsstudiums neu bewertet werden (§ 29 Abs 12 LPO I).

Muss ich die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) beim Prüfungsamt anmelden?

Nein, die Zulassungsarbeit muss nicht explizit beim Prüfungsamt angemeldet werden. Sie können nach Absprache mit der Betreuerin / dem Betreuer direkt anfangen zu forschen/recherchieren und dann zu schreiben. Die jeweiligen Abgabefristen hängen mit der Anmeldung zum Staatsexamen zusammen.

Wann muss ich die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) abgeben?

Die Bestätigung über die Abgabe der Zulassungsarbeit muss bei der Anmeldung zum “Fächerexamen” beim Prüfungsamt vorliegen.

Abgabetermine

  • 1. Februar für das Staatsexamen im Herbst
  • 1. August für das Staatsexamen im Frühjahr

Mit Zustimmung des/der Betreuenden kann eine Nachfrist bewilligt werden. Die Bewilligung der Nachfrist muss dem Prüfungsamt mittels eines Formblattes mitgeteilt werden. Dieses Formblatt wird Ihnen vom Prüfungsamt (unter dem Reiter “Formulare für die schriftliche Hausarbeit = Zulassungsarbeit”) zum Download bereitgestellt. Den Antrag senden Sie bitte schriftlich und eigenhändig unterschrieben an das zuständige Prüfungsamt. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Werden diese Fristen überschritten, erfolgt eine Rückweisung vom Staatsexamen.

Abgabetermine mit Nachfrist

  • 1. April für das Staatsexamen im Herbst
  • 1. Oktober für das Staatsexamen im Frühjahr

Was mache ich, wenn meine Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) mit der Note 5 bewertet wurde?

Mit der Bewertung „Note 5“ gilt die Zulassungsarbeit als nicht bestanden und muss wiederholt werden.

Was muss ich bei der Abgabe der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) beachten?

  • Beachten Sie bitte die Formulare für die Abgabe der Zulassungsarbeit auf der Seite des Prüfungsamtes (unter dem Reiter “Formulare für die schriftliche Hausarbeit = Zulassungsarbeit”).
  • Die Zulassungsarbeit geben Sie bei Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer ab.
  • Sie müssen häufig auch eine digitale Version der Arbeit auf CD mitabgeben – stimmen Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer ab.
  • Bei der Abgabe der Arbeit lassen Sie die Empfangsbestätigung unterschreiben und reichen diese unverzüglich beim Prüfungsamt ein.

Was muss ich für die Anerkennung meiner Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) als Bachelorarbeit unternehmen?

Ihre Zulassungsarbeit kann als Bachelorarbeit anerkannt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Betreuerin / der Betreuer ein gesondertes Gutachten erstellt. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes zum Download. Ein Verweis auf das Gutachten der Zulassungsarbeit ist nicht ausreichend!

Um dann auch den Bachelor-Titel ausgestellt zu bekommen, müssen Sie zusätzlich einen Antrag für die Verleihung des Bachelor-Grades beim Prüfungsamt abgeben. Bitte reichen Sie diesen Antrag erst ein, wenn das gesonderte Gutachten erstellt wurde und beim Prüfungsamt vorliegt.

Welche Formalia muss ich bei der Erstellung der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) einhalten?

  • In der Regel ist die Zulassungsarbeit in deutscher Sprache zu verfassen, soweit das Prüfungsamt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst nicht vorher eine andere Sprache genehmigt hat.
  • Zulassungsarbeiten aus den Prüfungsfächern Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Latein, Griechisch, Russisch oder Spanisch können in der jeweiligen Sprache verfasst werden.
  • Generell gilt, dass die sprachliche Darstellung bei der Beurteilung mitgewertet wird.
  • Die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer muss versichern, dass er oder sie die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die angegebenen benutzt hat. Zitate o. ä. müssen deutlich als solches gekennzeichnet sein und die Quelle benannt werden. Die Erklärung zur Zulassungsarbeit müssen Sie unterschreiben.
  • Die Zulassungsarbeit ist in leicht gebundener Form einzureichen und mit dem schulartspezifischen “Aufkleber” zu versehen.
  • Weitere Formvorgaben (z.B. Zeilenabstand, Schrifttyp, Fußnoten …) besprechen Sie bitte mit Ihrem/Ihrer BetreuerIn.

Welchen Einfluss hat das gewählte Fach der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) auf die Art des Bachelorgrades?

Studierende der Lehramtsstudiengänge Grund-, Mittel- und Realschule erhalten unabhängig vom Themengebiet der Zulassungsarbeit auf Antrag den B.Ed..

Bei Studierenden des Lehramtsstudiengangs Gymnasium hängt der beantragbare Bachelor-Grad zunächst von der studierten Fächerkombination ab (vgl. §31 LAPO). Für die meisten Fächerkombinationen ist dies der B.A..
Nur bei einem Studium rein naturwissenschaftlicher Fächer im gymnasialen Lehramt kommt es auf das Fach der Zulassungsarbeit an: Um einen B.Sc. zu erhalten, dürfen Sie Ihre Hausarbeit nicht in den Erziehungswissenschaften und nur in Ausnahmefällen in der Fachdidaktik schreiben. Wählen Sie mit einer rein naturwissenschaftlichen Fächerkombination ein erziehungswissenschaftliches Thema für Ihre schriftliche Hausarbeit erhalten Sie einen B.Ed. Bei einer fachdidaktischen Ausrichtung entscheidet der thematische Schwerpunkt über den Bachelorgrad.

Wichtiger Hinweis:
Damit die Zulassungsarbeit als Bachelorarbeit anerkannt werden kann, muss dem Antrag auf Verleihung des Bachelor-Grades ein neues Gutachten für die Bachelorarbeit beigefügt werden. Das neue Gutachten muss sich ausdrücklich auf eine „Bachelorarbeit“ beziehen – es ist nicht ausreichend, auf das Gutachten für die Zulassungsarbeit zu verweisen.

Welches Prüfungsdatum soll auf dem Aufkleber/Deckblatt der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit)stehen?

Wenn Sie sich bereits für das Staatsexamen angemeldet haben, geben Sie Frühling oder Herbst des entsprechenden Jahres an, falls Sie sich noch nicht angemeldet haben, lassen Sie das Prüfungsdatum frei.

Wie finde ich eine/n BetreuerIn für meine Zulassungsarbeit?

Sie suchen sich die Person selbst aus. Dabei ist es empfehlenswert eine/n DozentIn auszuwählen, bei der/m Sie schon eine Arbeit verfasst oder eine Veranstaltung belegt haben. Somit kennen Sie die Arbeitsweise bzw. Anforderungen an die Zusammenarbeit.

Wie muss das Titelblatt bzw. Deckblatt der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) aussehen?

Falls von Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer nicht ausdrücklich anders gewünscht, sollte Ihre Zulassungsarbeit mit einer Klebebindung mit einem leichten Karton als Einband gebunden sein. Auf dieses Deckblatt kleben Sie bitte das vom Prüfungsamt unter dem Reiter “Formulare für die schriftliche Hausarbeit = Zulassungsarbeit ” bereitgestellte Etikett (nicht mit Klebeband!).

 

Falls Sie ein individuell gestaltetes Titelblatt verwenden möchten, sollten Sie dieses erst nach dem Einband einfügen.

Wie viele Exemplare der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) muss ich abgeben?

Wenn Sie die Arbeit fertiggestellt haben, geben Sie bei Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer i.d.R. zwei Exemplare  ab. Eines dieser Exemplare wird nach der Korrektur von der Betreuerin / dem Betreuer mit dem Gutachten an das Prüfungsamt gesandt.

Am besten Sie fragen Ihre Betreuerin / Ihren Betreuer, ob und in welcher Form (digitale  oder gebunde Version)  ggfs. weitere Exemplare der Zulassungsarbeit benötigt werden.

Wie wird die Note der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) im Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) gewichtet?

Die Note der Zulassungsarbeit hat großes Gewicht im Rahmen des Staatsexamens. Bei den Lehrämtern an Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen fließt sie zu 11% in die Gesamtnote des Staatsexamens ein (§ 4, Abs. 1 LPO I), im Lehramt an Gymnasien sogar zu 12,5% (§ 4, Abs. 2 LPO I).

Wieviele Seiten muss die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) haben?

Bitte sprechen Sie sich mit Ihrer/m Betreuer/in ab. Er/Sie kann am besten einschätzen, welcher Arbeitsaufwand hinter den zu Papier gebrachten Ergebnissen steht. Ein Richtwert für die geforderte Seitenanzahl kann die Bewertung der Zulassungsarbeit  mit 10 LP sein. Dabei wird 1 LP mit 30 Stunden Arbeitszeit zugrunde gelegt.

Woher bekomme ich das Thema für die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit)?

Spätestens ein Jahr vor der Anmeldung zum Staatsexamen werden Thema, Aufbau, Inhalt und Umfang der Arbeit individuell mit dem/den (prüfungsberechtigen) Betreuerin(nen) bzw. Betreuer(n) abgesprochen.

In welchen Fächern kann ich die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) schreiben?
Die Zulassungsarbeit kann in einem Fach (Fachwissenschaft oder Fachdidaktik) der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften oder auch in einem Gebiet, das nicht einem einzelnen Fach zugeordnet werden kann, sondern das sich auf zwei der Fächer bezieht gefertigt werden kann. Sie darf nicht im Erweiterungsfach geschrieben werden. Näheres in der LPO I § 29.
Kann ich eine schon geschriebene Arbeit als Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) anrechnen lassen?
Nur Magister-, Master-, Diplom- und Doktorarbeiten sowie Bachelorarbeiten, die mit mindestens 10 LP bewertet wurden, können als Ersatz für die Zulassungsarbeit vorgelegt werden. Die Arbeit muss dazu unter dem Gesichtspunkt der Anforderungen eines Lehramtsstudiums neu bewertet werden (§ 29 Abs 12 LPO I).
Muss ich die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) beim Prüfungsamt anmelden?
Nein, die Zulassungsarbeit muss nicht explizit beim Prüfungsamt angemeldet werden. Sie können nach Absprache mit der Betreuerin / dem Betreuer direkt anfangen zu forschen/recherchieren und dann zu schreiben. Die jeweiligen Abgabefristen hängen mit der Anmeldung zum Staatsexamen zusammen.
Wann muss ich die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) abgeben?
Die Bestätigung über die Abgabe der Zulassungsarbeit muss bei der Anmeldung zum “Fächerexamen” beim Prüfungsamt vorliegen. Abgabetermine 1. Februar für das Staatsexamen im Herbst 1. August für das Staatsexamen im Frühjahr Mit Zustimmung des/der Betreuenden kann eine Nachfrist bewilligt werden. Die Bewilligung der Nachfrist muss dem Prüfungsamt mittels eines Formblattes mitgeteilt werden. Dieses Formblatt wird Ihnen vom Prüfungsamt (unter dem Reiter “Formulare für die schriftliche Hausarbeit = Zulassungsarbeit”) zum Download bereitgestellt. Den Antrag senden Sie bitte schriftlich und eigenhändig unterschrieben an das zuständige Prüfungsamt. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Werden diese Fristen überschritten, erfolgt eine Rückweisung vom Staatsexamen. Abgabetermine mit Nachfrist 1. April für das Staatsexamen im Herbst 1. Oktober für das Staatsexamen im Frühjahr
Wie wird die Note der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) im Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) gewichtet?
Die Note der Zulassungsarbeit hat großes Gewicht im Rahmen des Staatsexamens. Bei den Lehrämtern an Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen fließt sie zu 11% in die Gesamtnote des Staatsexamens ein (§ 4, Abs. 1 LPO I), im Lehramt an Gymnasien sogar zu 12,5% (§ 4, Abs. 2 LPO I).