Beratung
Studienberatung für Lehramtsstudierende
Häufige Fragen
Studienberatung
Unsere Expert*innen für Ihre Fragen sitzen direkt in Nürnberg am Campus Regensburger Straße.
Beratungen finden derzeit telefonisch nach vorheriger Anmeldung per E-Mail statt.
Bitte kontaktieren Sie mich derzeit telefonisch oder per Mail.
- Manuela Linsner
- Dr. Ulrike Fernolend
Wir bieten ein breites Portfolio an Beratungsangeboten für Sie an. Bitte nutzen Sie primär die vorhandenen Angebote und kontaktieren uns per Mail immer über die gemeinsame Service-Adresse, so können wir Ihr Anliegen schnell bearbeiten.
Sprechzeiten während der Vorlesungszeit im Wintersemester 2020/21
- Kleingruppenberatungen: Themen- und Terminübersicht
- telefonische Sprechstunde:
Montag | 11:00 – 12:00 Uhr
Sie erreichen uns unter 0174 / 1878555
Selbstverständlich versuchen wir auch außerhalb der genannten Telefonzeit, Ihre Fragen telefonisch zu beantworten.
Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass persönliche Beratungsgespräche Vorrang haben.
Hinweis: –
- offene / persönliche Sprechstunde:
Donnerstag | 10:00 – 11:00 Uhr
Die persönliche Beratung in der offenen Sprechstunde wird per Zoom durchgeführt.
Um den Zoommeeting beizutreten, rufen Sie bitte https://fau.zoom.us/j/3214612005 auf – diesen Service können auch Studieninteressierte nutzen.
Meeting-ID: 3214612005
Sie können ohne Passwort teilnehmen und werden zunächst in den virtuellen Warteraum gebracht. Dort holen wir Sie ab. Sollten wir uns im Gespräch befinden, teilen wir Ihnen per Chat mit, ab wann wir für Sie Zeit haben. Beachten Sie bitte, dass es nicht gestattet ist, die virtuellen Beratungen aufzunehmen.
Hinweis: –
- E-Mail-Beratung:
Kurze Fragen beantworten wir gerne per E-Mail über unser Kontaktformular
Hinweis: –
- Beratung bei der Wahl des Lehramts und der Fächerkombinationen
- Informationen rund um das „LehrerIn werden“ in Bayern
- Hilfen zur Stundenplangestaltung
- Unterstützung beim Verständnis der Studien- und Prüfungsordnungen
- Beratung beim Wechsel zwischen Lehrämtern bzw. Fächern
- Informationen zur Wahl und zum Studium eines Erweiterungsfaches
- Hinweise zur Planung und zum Ablauf der Examensphase
- Informationen zum Start ins Referendariat
- Orientierung und Hilfestellungen bei der Suche nach alternativen Berufsfeldern
Studienberatung
Anerkennung von Leistungen/Praktika
- Praktikumsamt für die Gymnasien in Mittelfranken
- Praktikumsamt für die Realschulen in Mittelfranken
- Praktikumsamt für LA Mittelschule
- Praktikumsamt für LA Grundschule
Die Anerkennung Ihrer Praktika reichen Sie im entsprechenden Prüfungsamt ein.
Die Kontaktdaten finden Sie unter:
- Prüfungsbeauftragte LA Gymnasium
- Prüfungsbeauftragte LA Realschule
- Prüfungsbeauftragte LA Grundschule
- Prüfungsbeauftragte LA Mittelschule
Nutzen Sie das Formular zur Anerkennung von Leistungen und reichen das ausgefüllte Formular im entsprechenden Prüfungsamt ein:
- LA GYM und RS: Antrag auf Anerkennung von Leistungen
- LA GS und MS: Antrag auf Anerkennung von Leistungen
WICHTIG:
- Den Antrag auf Studiengangwechsel reichen Sie abweichend davon bei der Studierendenverwaltung ein.
Bachelor
Studierenden, die ihr Lehramtsstudium an einer anderen Universität absolviert haben, kann kein lehramtsbezogenes Bachelorzeugnis ausgestellt werden.
Lehramt Grund- und Mittelschule:
Lehramt Realschule und Gymnsium:
Um dann auch den Bachelor-Titel ausgestellt zu bekommen, müssen Sie zusätzlich einen Antrag für die Verleihung des Bachelor-Grades beim Prüfungsamt abgeben. Bitte reichen Sie diesen Antrag erst ein, wenn das gesonderte Gutachten erstellt wurde und beim Prüfungsamt vorliegt.
Bei Studierenden des Lehramtsstudiengangs Gymnasium hängt der beantragbare Bachelor-Grad zunächst von der studierten Fächerkombination ab (vgl. §31 LAPO). Für die meisten Fächerkombinationen ist dies der B.A..
Nur bei einem Studium rein naturwissenschaftlicher Fächer im gymnasialen Lehramt kommt es auf das Fach der Zulassungsarbeit an: Um einen B.Sc. zu erhalten, dürfen Sie Ihre Hausarbeit nicht in den Erziehungswissenschaften und nur in Ausnahmefällen in der Fachdidaktik schreiben. Wählen Sie mit einer rein naturwissenschaftlichen Fächerkombination ein erziehungswissenschaftliches Thema für Ihre schriftliche Hausarbeit erhalten Sie einen B.Ed. Bei einer fachdidaktischen Ausrichtung entscheidet der thematische Schwerpunkt über den Bachelorgrad.
Wichtiger Hinweis:
Damit die Zulassungsarbeit als Bachelorarbeit anerkannt werden kann, muss dem Antrag auf Verleihung des Bachelor-Grades ein neues Gutachten für die Bachelorarbeit beigefügt werden. Das neue Gutachten muss sich ausdrücklich auf eine „Bachelorarbeit“ beziehen - es ist nicht ausreichend, auf das Gutachten für die Zulassungsarbeit zu verweisen.
Erweiterungsfach
Gründe für das Überschreiten der Regelstudiendauer können in der selbstständigen Finanzierung des Studiums, dem Ausüben einer ehrenamtlichen Tätigkeit, dem Überschneiden von Veranstaltungsterminen und vielen anderen Bereichen, die so vielfältig wie das Leben sind, liegen.
Lehramt an Grund-, Mittel- und Realschulen
- Regelstudiendauer: 7 Semester
- Maximalstudiendauer: 12 Semester
Lehramt an Gymnasien
- Regelstudiendauer: 9 Semester
- Maximalstudiendauer: 14 Semester
Die Hinzunahme eines Erweiterungsfaches wirkt sich nicht auf die Maximalstudiendauer aus. Die Regelstudiendauer, die für den BAföG-Bezug bedeutend ist, kann sich unter bestimmten Bedingungen verlängern: LPO I § 31 Absatz 2 bzw. LPO I § 20 Absatz 2
Einen guten Überblick über die inhaltlichen Prüfungsanforderungen für das Staatsexamen bieten die Kerncurricula zu den einzelnen Fächer.
Wird das Staatsexamen im Erweiterungsfach erst nach Bestehen der Zweiten Staatsprüfung in der Fächerverbindung abgelegt, kann in diesem Fach an der Zweiten Staatsprüfung nicht teilgenommen werden. In diesem Fall liegt eine nachträgliche Erweiterung vor. Als „nachträglich“ in diesem Sinne gilt eine Erweiterung auch dann, wenn auf die Ablegung der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach verzichtet wird, oder wenn die Ablegung der Zweiten Staatsprüfung in einem bestimmten Fach nicht vorgesehen ist.
Die mit dem Bestehen des Staatsexamen im Erweiterungsfach nachgewiesene fachliche Qualifikation wird dann erst nach dem Erwerb der Lehramtsbefähigung wirksam.
Erziehungswissenschaften (EWS)
Rechtlich vorgeschrieben ist dies in der LAPO jedoch nur für das Modul "Psychologie für Lehramt 2".
Sollte es Ihnen in den anderen Fällen aufgrund von Überschneidungen nicht möglich sein, beide Veranstaltungen in einem Semester zu besuchen, empfiehlt es sich mit der/dem Dozierenden bzw. der/dem FachstudienberaterIn zu sprechen, ob eine Aufteilung sinnvoll ist oder das Modul besser ganz verschoben werden sollte.
Freier Bereich
Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP)
Beachten Sie, dass ein (unentschuldigt) nicht wahrgenommener Zweitversuch zum Nichtbestehen der Klausur führt. Sollte diese Modulprüfung GOP-relevant sein, gilt dieses Modul als endgültig nicht bestanden.
Sollte es sich um eine Modulprüfung handeln, die nicht zwingend in die GOP einzubringen ist, gilt diese bei Nicht-Antritt der Wiederholungsprüfung ebenfalls als nicht bestanden. Hier bleibt aber noch die Option auf die zweite Wiederholungsprüfung (Drittversuch) offen.
Nehmen Sie deshalb auf jeden Fall den Wiederholungstermin wahr.
Sollte es doch einmal vorkommen, dass Sie den Wiederholungsversuch „verschusseln“, wenden Sie sich schnellstmöglich an uns.
- Die Prüfung ist in MeinCampus (für Sie) nicht vorhanden: Wenden Sie sich an Ihre/n Dozenten/in, ob er/sie die Prüfung als mögliche Prüfungsleistung für Sie gemeldet hat.
- Per Telefon stehen die MeinCampus-MitarbeiterInnen für Fragen, die im Rahmen der Prüfungsanmeldung entstehen, werktags unter der Rufnummer 09131-85-20100 zur Verfügung.
- Per Mail ist der Support rund um die Uhr unter der E-Mail-Adresse meincampus-support@uni-erlangen.de erreichbar. Inhaltliche Anfragen werden an die zuständigen SachbearbeiterInnen im Prüfungsamt weitergeleitet.
In der Regel können Sie nur an der Wiederholungsklausur teilnehmen, wenn Sie auch am regulären Termin teilgenommen haben.
Master
Wichtig: Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Bayern (Referendariat) ist nur mit dem Ersten Staatsexamen möglich. Der Masterabschluss berechtigt nicht zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes im staatlichen Schulwesen in Bayern.
- bis 15. August eines Jahres für das darauffolgende Wintersemester
- bis 15. Februar eines Jahres für das darauffolgende Sommersemester
Studierende, die an der FAU für das Lehramt Gymnasium eingeschrieben sind, können sich frühestens nach dem Erwerb des Bachelorzeugnisses für den Masterstudiengang bewerben. Eine Bewerbung in einem späteren Semester ist unproblematisch.
1. bis 3. Mastersemester – 90 LP
Der lehramtsbezogene Masterstudiengang Gymnasium umfasst 120 LP und dauert im Regelfall 4 Semester. Im Lehramtsstudium Gymnasium werden 270 LP erworben. Der lehramtsbezogene Masterstudiengang Gymnasium ist derart auf das Lehramtsstudium Gymnasium bezogen, dass die ersten drei Semester des Masterstudienganges die Module des 7., 8. und 9. Semesters des gymnasialen Lehramtsstudiums abbilden. Dieser Studienaufbau ermöglicht, dass LP, die im Lehramtsstudium Gymnasium erworben wurden, im Masterstudiengang angerechnet werden können. Maximal können demnach 90 LP angerechnet werden.
4. Mastersemester – 30 LP
Das 4. Mastersemester umfasst 30 LP. In diesem Semester erfolgt das Anfertigen der Masterarbeit. Dafür müssen sich BewerberInnen selbstständig um ein Thema und um entsprechende Begutachtung bemühen. Die Masterarbeit kann in der Fachwissenschaft, in der Fachdidaktik oder in der Erziehungswissenschaft angefertigt werden. Frühzeitige Absprachen sind notwendig.
Für die Bewerbung benötigen Sie ein Bachelorzeugnis, das im Rahmen des Studiums Lehramt Gymnasium mit einer an der FAU im Masterstudiengang angebotenen Fächerkombination mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit bzw. 180 LP erworben wurde oder einen gleichwertigen Abschluss.
- Wählen Sie auf campo.fau.de bei Kategorien das Feld Studierende aus. Nach der Anmeldung per Single Sign-On öffnet sich die Startseite des campo-Portals. Klicken Sie hier unter Studienbewerbung auf Bewerbungsportal öffnen.
- Fügen Sie einen Antrag hinzu (Antrag hinzufügen) und lesen Sie bitte aufmerksam die Hinweise, die im Anschluss erscheinen.
- Unter Studiengangwunsch wählen Sie als Abschluss Lehramtsstudium. Nach Eingabe ihres Studienfaches klicken Sie unter Studiengang auf M.Ed. (Hinweis: Ihr Studienfach erscheint automatisch hinter dem Kürzel M.Ed.)
- Wenn Sie bereits 240 LP erworben haben, wählen Sie das 4. Fachsemester aus (s. Frage: In welches Fachsemester bewerbe ich mich?)
- Gehen Sie oben beschriebene Schritte für Ihr zweites Studienfach durch.
- Nach Eingabe der Daten für das zweite Studienfach öffnen sich automatisch bereits ausgefüllte Felder für die Erziehungswissenschaften. Nach Überprüfung all Ihrer Daten klicken Sie auf Weiter.
- Folgen Sie nun den Anweisungen auf den folgenden Seiten und geben Sie die entsprechenden Daten ein.
- Abschließend werden all Ihre Eingaben unter Ihr Bewerbungsantrag aufgelistet. Überprüfen Sie Ihre Daten nochmals bevor Sie den Antrag abgeben.
Für die Beratung zur Wahl des für Sie passenden Masterstudiengangs können Sie sich an die jeweiligen Masterbeauftragten des jeweiligen Faches oder an das Studien Service Center (SSC) Ihrer Fakultät wenden:
Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie
Naturwissenschaftliche Fakultät
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Technische Fakultät
Praktika
- Praktikumsamt für die Gymnasien in Mittelfranken
- Praktikumsamt für die Realschulen in Mittelfranken
- Praktikumsamt für LA Mittelschule
- Praktikumsamt für LA Grundschule
Die Anerkennung Ihrer Praktika reichen Sie im entsprechenden Prüfungsamt ein.
Beachten Sie dabei, dass diese Tätigkeit in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb stattgefunden haben muss.
Um eine Prüfung der Anerkennung zu erleichtern, ist es sinnvoll, die Tätigkeit stichpunktartig zu beschreiben. Wichtig ist, dass Ihr Nebenjob / Ihre qualifizierte Ferienarbeit oder ähnliches keine pädagogische Tätigkeit umfasst, über Kassieren, Kaffee kochen, Lagerarbeiten etc. hinausgeht und Ihnen einen Einblick in innerbetriebliche Abläufe (z. B. Personalplanung, o. ä.) bietet.
Staatsexamen
Für Mutterschutz und Elternzeit gelten gesonderte Regelungen.
In diesem Fall und bei der Wiederholung von Prüfungen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.
- Fremdsprachliche Qualifikationen in Englisch Nachweis auf der Stufe B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen“
Falls Sport in der Didaktikgruppe gewählt wird
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
- Deutsches Sportabzeichen in Bronze
- erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (mindestens 16 Stunden)
- Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche
Falls Kunst in der Didaktikgruppe gewählt wird
- 3-tägiges Blockseminar aus dem Bereich Gestalten im Schulalltag
Falls Musik nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt
- Basisqualifikation im Fach Musik in GS
Falls Kunst nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt
- Basisqualifikation im Fach Kunst in GS
Falls Sport nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt
- Basisqualifikation im Fach Sport in GS
- Fremdsprachliche Qualifikationen in Englisch Nachweis auf der Stufe B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen“
Falls Sport in der Didaktikgruppe gewählt wird
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
- Deutsches Sportabzeichen in Bronze
- erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (mindestens 16 Stunden)
- Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche
Falls Kunst in der Didaktikgruppe gewählt wird
- 3-tägiges Blockseminar aus dem Bereich Gestalten im Schulalltag
Falls Sport nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt
- Basisqualifikation im Fach Sport in MS
Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS)
4 (Modulnoten EWS) + 6 (Examensnoten EWS) 10 = Fachnote EWS
Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD)
3 4 (Modulnoten FW)+ 6 (Examensnoten FW)10 + 1 4 (Modulnoten FD)+ 6 (Examensnoten FD)104 = Fachnote UF
Berechnung der Fachnote Didaktiken der Grundschule (DgGS)
4 (Modulnoten DdGS) + 6 (Examensnoten DdGS) 10 = Fachnote DdGS
Berechnung der Gesamtnote
2 Fachnote EWS + 3 Fachnote DdGS + 3 Fachnote UF + Note Zulassungsarbeit9 = Gesamtnote
Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS)
4 (Modulnoten EWS) + 6 (Examensnoten EWS) 10 = Fachnote EWS
Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD)
3 4 (Modulnoten FW)+ 6 (Examensnoten FW)10 + 1 4 (Modulnoten FD)+ 6 (Examensnoten FD)104 = Fachnote UF
Berechnung der Fachnote Mittelschulbereich (MSB)
4 (Modulnoten MSB) + 6 (Examensnoten MSB) 10 = Fachnote MSB
Berechnung der Gesamtnote
2 Fachnote EWS + 3 Fachnote MSB + 3 Fachnote UF + Note Zulassungsarbeit9 = Gesamtnote
Es werden folgende Abkürzungen verwendet:
Fachwissenschaft (FW), Fachdidatik (FD), Unterrichtsfach (UF), Erziehungswissenschaften (EWS).
Berechnung der Fachnote EWS
4 (Modulnoten EWS) + 6 (Examensnoten EWS) 10 = Fachnote EWS
Berechnung der Fachnote Unterrichtsfach
3 4 (Modulnoten FW)+ 6 (Examensnoten FW)10 + 1 4 (Modulnoten FD)+ 6 (Examensnoten FD)104 = Fachnote UF
Berechnung der Gesamtnote
2* Fachnote EWS + 3 * Fachnote UF 1 + 3 * Fachnote UF 2 + Note Zulassungsarbeit9 = Gesamtnote
Alle Angaben ohne Gewähr!
Es werden folgende Abkürzungen verwendet:
Fachwissenschaft (FW), Fachdidatik (FD), Unterrichtsfach (UF), Erziehungswissenschaften (EWS).
Berechnung der Fachnote EWS
[4*(Modulnoten EWS) + 6 (Examensnoten EWS)]:10 = Fachnote EWS
Berechnung der Fachnote Unterrichtsfach
{8*[4*(Modulnoten FW)+ 6*(Examensnoten FW)]:10 + 1*[4*(Modulnoten FD)+ 6*(Examensnoten FD)]:10}:9 = Fachnote UF
Berechnung der Gesamtnote
Fachnote EWS + 3 * Fachnote UF 1 + 3 * Fachnote UF 2 + Note Zulassungsarbeit8 = Gesamtnote
Alle Angaben ohne Gewähr!
Bei Ablegung des Herbstexamens kann bei Lehramt Gymnasium das Referendariat mit Beginn des neuen Schulhalbjahres (Februar) begonnen werden. Bei Grund-, Mittel- und Realschule beginnt das Referendariat ausschließlich im September.
Der Vorbereitungsdienst in Bayern dauert für alle Schularten zwei Jahre und steht – im Moment noch – allen offen, die ein Lehramtsstudium in Bayern erfolgreich abgeschlossen haben. Der Vorbereitungsdienst muss nicht direkt im Anschluss an das Staatsexamen angetreten werden. Alle Informationen rund um den Vorbereitungsdienst finden Sie schulartbezogen auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Nun ist das Prüfungsamt des KMs zuständig und nicht mehr die Außenstelle an der FAU.
...die Anmeldebestätigung für das
- Herbstexamen, welches von August bis Oktober stattfindet, Ende April/Anfang Mai
- Frühlingsexamen, welches von Februar bis April stattfindet, Ende Oktober/Anfang November
...die Zulassung ein bis zwei Wochen vor Beginn des Staatsexamens - siehe Terminplan des KMs
In den "Fächerparagraphen" der LPO I finden Sie zusätzlich die fachlichen Prüfungsanforderungen, die eine Grobübersicht über die geprüften Themenfelder bieten. Ausführlicher ist die Übersicht in den sogenannten Kerncurricula dargestellt.
Verfahren (LPO neu)
1. Onlineanmeldung
Nach der Onlineanmeldung ist noch eine persönliche Anmeldung beim Prüfungsamt erforderlich, bei der Sie alle zur Zulassung notwendigen Unterlagen vorlegen müssen. Achten Sie dabei auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Bei fehlenden Modulnoten erfolgt eine bedingte Zulassung mit bindender Nachreichefrist der ausstehenden Leistungsnachweise. Die Nachreichefrist entnehmen Sie bitte dem Schreiben über die bedingte Zulassung. Reichen Sie Ihre Studien- und Prüfungsnachweise, die erst nach Anmeldeschluss erworben wurden, bis zum Ende der Nachreichefrist unter Vorlage des Schreibens über die bedingte Zulassung beim Prüfungsamt spätestens zwei Werktage vor dem ersten Einzelprüfungstermin mit vollständigem Notenspiegel und Zulassungsschreiben ein. Sie erhalten dann im Prüfungsamt den Stempel zur Zulassung. Fehlt dieser, werden Sie von der ersten Staatsprüfung zurückgewiesen.
2. Persönliche Anmeldung im Prüfungsamt
Grundschule und Mittelschule
Prüfungsamt Nürnberg
Regensburger Str. 160
90478 Nürnberg
Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
AnsprechpartnerInnen
Realschule und Gymnasium
Prüfungsamt Erlangen
Halbmondstr. 6
1. Stock
91054 Erlangen
Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
AnsprechpartnerInnen
- Immatrikulation zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Examen
- Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse
- Nachweis der Praktika
- Zulassungsarbeit (mind. mit „ausreichend“ bewertet)
- ordnungsgemäßer Studienverlauf nach der gültigen LAPO und FAPO
- Grundschule, Mittelschule und Realschule: 210 LP
- Gymnasium 271 LP
Bei fehlenden Modulnoten erfolgt eine bedingte Zulassung mit bindender Nachreichefrist der ausstehenden Leistungsnachweise.
Beachten Sie - die nötigen Voraussetzungen zur Anmeldung nur für das EWS-Examen finden Sie in einer gesonderten FAQ.
Bei der Anmeldung zum Staatsexamen können Sie dann zwar noch nicht alle Zulassungsvoraussetzungen nachweisen, weshalb Sie zunächst nur eine bedingte Zulassung mit bindender Nachreichefrist der ausstehenden Leistungsnachweise erhalten. Die genaue Nachreichefrist entnehmen Sie bitte dem Schreiben über die bedingte Zulassung.
Die fristgemäße Mitteilung der noch ausstehenden Prüfungsleistungen muss dann gewährleistet sein: Sprechen Sie also rechtzeitig vorher mit Ihrer/m Dozentin/en ab, ob die entsprechende Klausur / Hausarbeit / o. ä. noch rechtzeitig korrigiert werden kann. Reichen Sie dann die Studien- und Prüfungsnachweise, die erst nach Anmeldeschluss erworben wurden, sofort nach Erhalt jedoch spätestens bis zum Ende der Nachreichefrist unter Vorlage des Schreibens über die bedingte Zulassung beim Prüfungsamt ein.
Persönliche Unterlagen
- Geburtsurkunde (beim Standesamt des Geburtsortes erhältlich!)
- ggf. Heiratsurkunde mit Namensführung (beglaubigt durch das Standesamt!)
- Nachweis der Hochschulreife
- die ausgedruckte und unterschriebene Onlineanmeldung
Studiennachweise
- Bescheid für die Meldung zum Staatsexamen
PDF-Druck Bescheid 1. Staatsprüfung aus [mein campus] > Notenspiegel
35 LP aus den Erziehungswissenschaften - Pädagogisch-didaktisches Praktikum (eingetragen in [mein campus])
Persönliche Unterlagen
- Geburtsurkunde (beim Standesamt des Geburtsortes erhältlich!) *
- ggf. Heiratsurkunde mit Namensführung (beglaubigt durch das Standesamt!) *
- Nachweis der Hochschulreife *
- die ausgedruckte und unterschriebene Onlineanmeldung
* Sollten Sie diese Unterlagen bereits bei der Anmeldung zum EWS-Examen eingereicht haben, ist es nicht notwendig diese erneut einzureichen. Ausnahmen: Sie haben in der Zwischenzeit geheiratet oder Ihre Sprachkenntnisse sind noch nicht auf Mein Campus vermerkt.
Studiennachweise
- Immatrikulation zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Examen
- Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse (eingetragen in [mein campus])
- Nachweis der Praktika (eingetragen in [mein campus])
- Zulassungsarbeit
mindestens mit „ausreichend“ bewertet - alle Leistungsscheine, die vor der Anmeldung zum Examen erbracht worden sind, aber noch nicht in [mein campus] erfasst sind
- ordnungsgemäßer Studienverlauf (=Notenspiegel) nach der gültigen LAPO und FAPO
- Grundschule, Mittelschule und Realschule: 210 LP
- Gymnasium: 270 LP
- Bei fehlenden Modulnoten erfolgt eine bedingte Zulassung mit bindender Nachreichefrist der ausstehenden Leistungsnache
Dieser muss bereits zur Anmeldung nur dann vorgelegt werden, wenn alle Leistungen (inkl. Zulassungsarbeit) für den jeweiligen Studiengang absolviert worden sind.
- Wird die Prüfung nicht bestanden (es sei denn wegen Betruges), kann sie auf Antrag als nicht abgelegt gewertet werden.
- Wird die Prüfung bestanden, kann sie zur Verbesserung der Noten zweimal wiederholt werden.
Beachten Sie unbedingt die genauen Regelungen der LPO I!
Für die Abmeldung finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes (unter Hinweise und Formulare --> Formulare und Merkblätter für das Staatsexamen einen Antrag auf Rücktritt von den Staatsexamensprüfungen. Diesen müssen Sie aufgefüllt und unterschrieben (!) an das Prüfungsamt senden.
- bei Nichtbestehen (§14 LPO I ):
- Wiederholung nur in den Fächern, die nicht bestanden wurden (dabei entfällt Notenverbesserung auch im anderen Fach).
- zur Notenverbesserung (§15 LPO I ):
- Wiederholung nur im Ganzen (Ausnahme dabei: EWS, Erweiterungsfach und Zulassungsarbeit)
- ein Ausstieg ist jederzeit möglich (Prüfung ist dann nicht abgelegt, ABER eine (weitere) Wiederholung nicht mehr möglich)
- Wiederholung in EWS und Erweiterungsfach: besseres Ergebnis zählt automatisch
- Wiederholung in den Fächern: PrüfungsteilnehmerIn entscheidet binnen eines Monats
Wiederholt werden muss bis spätestens zum übernächsten Termin (bei halbjährlicher Durchführung), Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung beim Prüfungsamt:
- zur nächsten Prüfung: innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Prüfungsergebnisse
- zur übernächsten Prüfung innerhalb der Anmeldefrist für diese Prüfung
Für die Anmeldung zur Wiederholung benötigen Sie das Online-Anmeldeformular und die Notenmitteilung über das Staatsexamen, welches wiederholt werden soll. Diese Unterlagen bringen Sie zur persönlichen Anmeldung in der Außenstelle des Prüfungsamtes mit.
Studienbeginn
- Die fachübergreifende Einführungsveranstaltung zum Lehramt befasst sich mit dem Aufbau des Studiums, den zugrunde liegenden Prüfungsordnungen ebenso wie mit den theoretischen Grundlagen der Stundenplanerstellung.
- Zusätzlich veranstaltet auch jedes Fach spezifische Einführungsveranstaltungen, in denen auf Besonderheiten des Faches hingewiesen wird.
Speziell für Lehramtsstudierende haben wir fachübergreifende StudOn-Kurse eingerichtet. Videos zur Stundenplanerstellung, dem Studienaufbau und den Praktika und Lernmodule, in denen alle wichtigen Informationen zum Studienstart abgebildet sind, erleichtern Ihnen den Semesterstart.
Sie finden die Kurse in StudOn unter: https://www.studon.fau.de/
Angebote > Zentrale Einrichtungen > ZfL– Studienberatung Lehramt Realschule und Gymnasium > Semestergruppen
Bitte loggen Sie sich ein und wählen dann den für Sie passenden Kurs aus: Zielorientiert Lehramt studieren – Studienbeginn WS 19 / 20
Für Ihre noch offenen Fragen, bieten sich unsere Kleingruppenberatungen an. Anmeldung und Infos: https://zfl.fau.de/studium/termine /
Bitte beachten Sie: Leider können wir aufgrund der Vielzahl an Studierenden und Fächerkombinationen keine Einzelberatungen zur Stundenplanerstellung anbieten und auch keine Stundenpläne kontrollieren.
Prüfen Sie, ob eine der beiden Veranstaltungen Relevanz für die GOP hat, falls ja, sollen Sie dieser Veranstaltung den Vorzug geben.
Beachten Sie zudem, dass manche Veranstaltungen nicht jedes Semester, sondern im Jahreszyklus angeboten werden und sich damit der Beginn / Abschluss eines Moduls ggfs. verzögern kann.
Ist ein Ausweichen auf Alternativtermine nicht möglich, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Studienfachberater/innen (https://www.phil.fau.de/studium/studienangebot/lehramt/), damit diese darüber informiert sind. Häufig wird es zwar nicht möglich sein, die Veranstaltung zu verschieben, aber mit geschickter Planung können Sie ggf. Veranstaltungen, die eigentlich für höhere Semester gedacht sind, tauschen und so trotzdem zügig weiterstudieren.
WICHTIG: Sollten die beiden sich überschneidenden Veranstaltungen relevant für die GOP sein, so achten Sie auf eine gründliche Dokumentation. Ein Antrag auf Verlängerung der GOP kann hiermit begründet werden.
Wählen Sie Ihren Studiengang / angestrebten Abschluss aus: z.B. 1.Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien/Mittelschulen…
Auf der nächsten Seite rufen Sie das entsprechende Fach mit der passenden Prüfungsordnungsversion (maßgeblich ist die zu Studienbeginn in dem jeweiligen Fach) auf, um die Modulübersicht einzusehen. Die bereits erreichten Leistungspunkte können Sie anhand Ihres Notenspiegels oder der Kontenstruktur über den meinCampus Login überprüfen und ausrechnen / zusammenzählen.
Anders verhält es sich, wenn eine Frau aufgrund des Mutterschutzes beurlaubt ist, dann darf sie Modulprüfungen ablegen, muss aber nicht.
Gründe für das Überschreiten der Regelstudiendauer können in der selbstständigen Finanzierung des Studiums, dem Ausüben einer ehrenamtlichen Tätigkeit, dem Überschneiden von Veranstaltungsterminen und vielen anderen Bereichen, die so vielfältig wie das Leben sind, liegen.
Lehramt an Grund-, Mittel- und Realschulen
- Regelstudiendauer: 7 Semester
- Maximalstudiendauer: 12 Semester
Lehramt an Gymnasien
- Regelstudiendauer: 9 Semester
- Maximalstudiendauer: 14 Semester
Die Hinzunahme eines Erweiterungsfaches wirkt sich nicht auf die Maximalstudiendauer aus. Die Regelstudiendauer, die für den BAföG-Bezug bedeutend ist, kann sich unter bestimmten Bedingungen verlängern: LPO I § 31 Absatz 2 bzw. LPO I § 20 Absatz 2
Unterrichtsfächer
Wechsel vom/ins Lehramt
- Praktikumsamt für die Gymnasien in Mittelfranken
- Praktikumsamt für die Realschulen in Mittelfranken
- Praktikumsamt für LA Mittelschule
- Praktikumsamt für LA Grundschule
Die Anerkennung Ihrer Praktika reichen Sie im entsprechenden Prüfungsamt ein.
Die Kontaktdaten finden Sie unter:
- Prüfungsbeauftragte LA Gymnasium
- Prüfungsbeauftragte LA Realschule
- Prüfungsbeauftragte LA Grundschule
- Prüfungsbeauftragte LA Mittelschule
Nutzen Sie das Formular zur Anerkennung von Leistungen und reichen das ausgefüllte Formular im entsprechenden Prüfungsamt ein:
- LA GYM und RS: Antrag auf Anerkennung von Leistungen
- LA GS und MS: Antrag auf Anerkennung von Leistungen
WICHTIG:
- Den Antrag auf Studiengangwechsel reichen Sie abweichend davon bei der Studierendenverwaltung ein.
Das Vorgehen zur Anerkennung von bestehenden Leistungen aus Ihrem vorherigen Studiengang finden Sie hier:
Die nötigen Formulare finden Sie hier:
- Antrag auf Studienfachwechsel und Studiengangwechsel
- LA GYM und RS: Antrag auf Anerkennung von Leistungen
- LA GS und MS: Antrag auf Anerkennung von Leistungen
WICHTIG:
- Ein Wechsel ins 1. Fachsemester ist immer nur zum Wintersemester möglich. Ein Wechsel in ein höheres Fachsemester (aufgrund angerechneter Vorleistungen) ist unter bestimmten Bedingungen zum Sommersemester möglich – Details erfahren Sie in der Studierendenverwaltung.
- Sie müssen auch bei einem Wechsel die Modalitäten zur Einschreibung (Voranmeldeverfahren, Uni-NC, etc.) des neuen Studiengangs beachten.
Bitte reichen Sie für den Studienfachwechsel den ausgefüllten und unterschriebenen (!) Antrag auf Studiengangwechsel bei der Studierendenverwaltung ein.
WICHTIG:
- Ein Wechsel ins 1. Fachsemester ist immer nur zum Wintersemester möglich. Ein Wechsel in ein höheres Fachsemester (aufgrund angerechneter Vorleistungen) ist unter bestimmten Bedingungen zum Sommersemester möglich – Details erfahren Sie in der Studierendenverwaltung.
- Sie müssen auch bei einem Wechsel die Modalitäten zur Einschreibung (Voranmeldeverfahren, Uni-NC, etc.) des neuen Faches beachten.
- Bei einem Fachwechsel starten Sie mit dem neuen Fach i. d. R. im 1. Fachsemester (s. o.) - im anderen Fach bleiben Sie in dem Fachsemester in dem Sie bereits waren. Für die Maximalstudiendauer o. ä. wird dann vom niedrigeren Fachsemester ausgegangen. Dies gilt jedoch nicht für den Freiversuch im Examen - hier zählen die Hochschulsemester.
Zulassungsarbeit
- 1. Juni für das Staatsexamen im Herbst
- 1. Dezember für das Staatsexamen im Frühjahr
Auf den Seiten des Prüfungsamtes finden Sie Hinweise für den Korrektor von Hausarbeiten.
- in einem Fach (Fachwissenschaft oder Fachdidaktik) der gewählten Fächerverbindung oder
- in den Erziehungswissenschaften oder
- auch in einem Gebiet, das nicht einem einzelnen Fach zugeordnet werden kann, sondern das sich auf zwei der Fächer bezieht
gefertigt werden kann. Sie darf nicht im Erweiterungsfach geschrieben werden. Näheres in der LPO I § 29.
- In der Regel ist die Zulassungsarbeit in deutscher Sprache zu verfassen, soweit das Prüfungsamt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst nicht vorher eine andere Sprache genehmigt hat.
- Zulassungsarbeiten aus den Prüfungsfächern Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Latein, Griechisch, Russisch oder Spanisch können in der jeweiligen Sprache verfasst werden.
- Generell gilt, dass die sprachliche Darstellung bei der Beurteilung mitgewertet wird.
- Die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer muss versichern, dass er oder sie die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die angegebenen benutzt hat. Zitate o. ä. müssen deutlich als solches gekennzeichnet sein und die Quelle benannt werden. Die Erklärung zur Zulassungsarbeit müssen Sie unterschreiben.
- Die Zulassungsarbeit ist in leicht gebundener Form einzureichen und mit dem schulartspezifischen "Aufkleber" zu versehen.
- Weitere Formvorgaben (z.B. Zeilenabstand, Schrifttyp, Fußnoten ...) besprechen Sie bitte mit Ihrem/Ihrer BetreuerIn.
- Beachten Sie bitte die Formulare für die Abgabe der Zulassungsarbeit auf der Seite des Prüfungsamtes (unter dem Reiter "Formulare für die schriftliche Hausarbeit = Zulassungsarbeit").
- Die Zulassungsarbeit geben Sie bei Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer ab.
- Sie müssen häufig auch eine digitale Version der Arbeit auf CD mitabgeben - stimmen Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer ab.
- Bei der Abgabe der Arbeit lassen Sie die Empfangsbestätigung unterschreiben und reichen diese unverzüglich beim Prüfungsamt ein.
Am besten Sie fragen Ihre Betreuerin / Ihren Betreuer, ob und in welcher Form (digitale oder gebunde Version) ggfs. weitere Exemplare der Zulassungsarbeit benötigt werden.
Abgabetermine
- 1. Februar für das Staatsexamen im Herbst
- 1. August für das Staatsexamen im Frühjahr
Mit Zustimmung des/der Betreuenden kann eine Nachfrist bewilligt werden. Die Bewilligung der Nachfrist muss dem Prüfungsamt mittels eines Formblattes mitgeteilt werden. Dieses Formblatt wird Ihnen vom Prüfungsamt (unter dem Reiter "Formulare für die schriftliche Hausarbeit = Zulassungsarbeit") zum Download bereitgestellt. Den Antrag senden Sie bitte schriftlich und eigenhändig unterschrieben an das zuständige Prüfungsamt. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Werden diese Fristen überschritten, erfolgt eine Rückweisung vom Staatsexamen.
Abgabetermine mit Nachfrist
- 1. April für das Staatsexamen im Herbst
- 1. Oktober für das Staatsexamen im Frühjahr
Um dann auch den Bachelor-Titel ausgestellt zu bekommen, müssen Sie zusätzlich einen Antrag für die Verleihung des Bachelor-Grades beim Prüfungsamt abgeben. Bitte reichen Sie diesen Antrag erst ein, wenn das gesonderte Gutachten erstellt wurde und beim Prüfungsamt vorliegt.
Bei Studierenden des Lehramtsstudiengangs Gymnasium hängt der beantragbare Bachelor-Grad zunächst von der studierten Fächerkombination ab (vgl. §31 LAPO). Für die meisten Fächerkombinationen ist dies der B.A..
Nur bei einem Studium rein naturwissenschaftlicher Fächer im gymnasialen Lehramt kommt es auf das Fach der Zulassungsarbeit an: Um einen B.Sc. zu erhalten, dürfen Sie Ihre Hausarbeit nicht in den Erziehungswissenschaften und nur in Ausnahmefällen in der Fachdidaktik schreiben. Wählen Sie mit einer rein naturwissenschaftlichen Fächerkombination ein erziehungswissenschaftliches Thema für Ihre schriftliche Hausarbeit erhalten Sie einen B.Ed. Bei einer fachdidaktischen Ausrichtung entscheidet der thematische Schwerpunkt über den Bachelorgrad.
Wichtiger Hinweis:
Damit die Zulassungsarbeit als Bachelorarbeit anerkannt werden kann, muss dem Antrag auf Verleihung des Bachelor-Grades ein neues Gutachten für die Bachelorarbeit beigefügt werden. Das neue Gutachten muss sich ausdrücklich auf eine „Bachelorarbeit“ beziehen - es ist nicht ausreichend, auf das Gutachten für die Zulassungsarbeit zu verweisen.
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Wir wollen Sie bei Ihrer Entscheidung, ein zielorientiertes und eigenverantwortliches Lehramtsstudium zu absolvieren, bestmöglich unterstützen. Daher bieten wir ein umfassendes Informations- und Beratungsangebot an.
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