Kategorien: Staatsexamen, Zulassungsvoraussetzungen Schlagwörter: Grundschule, Gymnasium, Mittelschule, Realschule
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Welche Leistungen müssen zur Zulassung zum Examen nachgewiesen werden?
Um zum Examen zugelassen zu werden, sind gewisse Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen. Nur falls diese vollständig sind, können Sie diese direkt bei der Anmeldung zum Examen mit vorlegen.
Fehlende Leistungsnachweisen zum Zeitpunkt der Anmeldung können Sie bis spätestens zwei Arbeitstage vor der ersten Einzelprüfung nachreichen – sie sind deshalb bei der Anmeldung (im Gegensatz zu den oben aufgeführten Unterlagen) noch nicht zwingend erforderlich.
Zulassungsvoraussetzungen | |
EWS-Examen |
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Fächer-Examen |
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Wiederholungsprüfung | Die Zulassungsvoraussetzungen wurden bereits bei der ersten Anmeldung für dieses Examen nachgewiesen. |
Erweiterungsfach-Examen | Zulassungsvoraussetzungen für das Examen in den Erweiterungsfächern finden Sie in den Fächerparagraphen der LPO I unter dem Punkt "Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit xy". Ist dieser Punkt nicht vorhanden, gibt es für das entsprechende Erweiterungsfach keine expliziten Zulassungsvoraussetzungen. |