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Welche Leistungen müssen zur Zulassung zum Examen nachgewiesen werden?

Um zum Examen zugelassen zu werden, sind gewisse Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen. Nur falls diese vollständig sind, können Sie diese direkt bei der Anmeldung zum Examen mit vorlegen.

Fehlende Leistungsnachweisen zum Zeitpunkt der Anmeldung können Sie bis spätestens zwei Arbeitstage vor der ersten Einzelprüfung nachreichen – sie sind deshalb bei der Anmeldung (im Gegensatz zu den oben aufgeführten Unterlagen) noch nicht zwingend erforderlich.

Zulassungsvoraussetzungen
EWS-Examen

  • Nachweis der zu erbringenden 35 ECTS im Bereich der Erziehungswissenschaften (als "Bescheid für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung" abrufbar und auszudrucken aus campo)

  • (nur für Lehramt GS/MS) Nachweis der zu erbringenden 8 ECTS im Bereich der Gesellschaftswissenschaften (eingetragen in campo)

  • Nachweis über die Ableistung des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (eingetragen in campo)

Fächer-Examen

  • Nachweis über einen ordnungsgemäßen Studienverlauf nach der gültigen LAPO und FAPO (als "Notenspiegel" abrufbar und auszudrucken aus campo) - umfasst im Lehramt Grundschule, Mittelschule und Realschule 210 LP, im Lehramt Gymnasium 271 LP incl.

  • Zulassungsarbeit mindestens mit „ausreichend“ bewertet

  • Nachweis der Praktika (in campo eingetragen)

  • weitere fach-/schulartbezogene Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter folgenden Links:
    Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse, ggf. auch durch Abiturzeugnis
    Basisqualifikationen Grundschule
    Basisqualifikationen Mittelschule


WiederholungsprüfungDie Zulassungsvoraussetzungen wurden bereits bei der ersten Anmeldung für dieses Examen nachgewiesen.
Erweiterungsfach-ExamenZulassungsvoraussetzungen für das Examen in den Erweiterungsfächern finden Sie in den Fächerparagraphen der LPO I unter dem Punkt "Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit xy". Ist dieser Punkt nicht vorhanden, gibt es für das entsprechende Erweiterungsfach keine expliziten Zulassungsvoraussetzungen.