Welche Leistungen müssen zur Zulassung zum Examen nachgewiesen werden?

Welche Leistungen müssen zur Zulassung zum Examen nachgewiesen werden?

Um nach erfolgreicher Anmeldung auch  zum Examen zugelassen zu werden, sind zudem gewisse Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen.

  • Nachweis der zu erbringenden 35 ECTS im Bereich der Erziehungswissenschaften (abrufbar und auszudrucken aus campo)
  • (nur für Lehramt GS/MS) Nachweis der zu erbringenden 8 ECTS im Bereich der Gesellschaftswissenschaften (eingetragen in campo)
  • Nachweis über die Ableistung des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (eingetragen in campo)
  • Nachweis über einen ordnungsgemäßen Studienverlauf nach der gültigen LAPO und FAPO (als „Notenübersicht“ abrufbar und auszudrucken aus campo) – umfasst im Lehramt Grundschule, Mittelschule und Realschule 210 LP, im Lehramt Gymnasium 271 LP incl.
  • weitere fach-/schulartbezogene Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter folgenden Links:

Zulassungsvoraussetzungen für das Examen im Erweiterungsfach finden Sie in den Fächerparagraphen der LPO I unter dem Punkt „Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit xy“. Ist dieser Punkt nicht vorhanden, gibt es für das entsprechende Erweiterungsfach keine expliziten Zulassungsvoraussetzungen.

Die Studien- und Prüfungsnachweise, die erst nach Meldeschluss erworben werden, sind sofort nach Erhalt, spätestens jedoch zwei Arbeitstage vor dem Termin der ersten Einzelprüfung bei der zuständigen Außenstelle des Prüfungsamts nachzureichen.