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Wie verändert sich die Studiendauer mit einem Erweiterungsfach?

Die Regelstudiendauer verlängert sich durch Hinzunahme eines Erweiterungsfaches um zwei Semester. Dies ist v. a. für den Bezug und die Rückzahlungskonditionen von BAföG relevant.

Anders verhält es sich mit der Maximalstudiendauer Ihres Lehramtsstudiums: Hierauf hat die Hinzunahme eines Erweiterungsfaches keinen Einfluss. Sie müssen trotzdem spätestens im Anschluss an die Vorlesungszeit des 12. (Grund-, Mittel- und Realschule) bzw. 14. Semesters (Gymnasium) erstmalig zum Staatsexamen Ihrer Fächerkombination antreten.

Das Examen im Erweiterungsfach kann frühestens gleichzeitig mit dem Fächerexamen oder aber zu jedem späteren Zeitpunkt abgelegt werden.  Nach dem Fächerexamen können Sie sich also beliebig viel Zeit für die Vorbereitung auf das Erweiterungsfachexamen nehmen.