Kategorien: Anmeldung, Organisatorisches, Staatsexamen
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Wie und bis wann funktioniert die Abmeldung vom Staatsexamen (Erste Staatsprüfung)?
Nach der Anmeldung zum Staatsexamen erhalten Sie ein Merkblatt ausgehändigt. In diesem sind die jeweiligen Rücktrittsfristen vermerkt – innerhalb dieser Frist können sich abmelden. Als Richtlinie gilt: die Rücktrittsfristen endeten in den vergangenen Prüfungszeiträumen immer etwa vier Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraumes. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig!
Für die Abmeldung finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes einen Antrag auf Rücktritt von den Staatsexamensprüfungen. Diesen müssen Sie aufgefüllt und unterschrieben (!) an das Prüfungsamt senden.