Kategorien: Staatsexamen, Zulassungsvoraussetzungen
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Welche Leistungen müssen zur Zulassung zum Examen nachgewiesen werden?
Um nach erfolgreicher Anmeldung auch zum Examen zugelassen zu werden, sind zudem gewisse Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen.
EWS-Examen
- Nachweis der zu erbringenden 35 ECTS im Bereich der Erziehungswissenschaften (abrufbar und auszudrucken aus campo)
- (nur für Lehramt GS/MS) Nachweis der zu erbringenden 8 ECTS im Bereich der Gesellschaftswissenschaften (eingetragen in campo)
- Nachweis über die Ableistung des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (eingetragen in campo)
Fächerexamen
- Nachweis über einen ordnungsgemäßen Studienverlauf nach der gültigen LAPO und FAPO (als „Notenübersicht“ abrufbar und auszudrucken aus campo) – umfasst im Lehramt Grundschule, Mittelschule und Realschule 210 LP, im Lehramt Gymnasium 271 LP incl.
- Zulassungsarbeit mindestens mit „ausreichend“ bewertet
- Nachweis der Praktika (in campo eingetragen)
- weitere fach-/schulartbezogene Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter folgenden Links:
- Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse, ggf. auch durch Abiturzeugnis
- Basisqualifikationen Grundschule
- Basisqualifikationen Mittelschule
Erweiterungsfachexamen
Zulassungsvoraussetzungen für das Examen im Erweiterungsfach finden Sie in den Fächerparagraphen der LPO I unter dem Punkt „Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit xy“. Ist dieser Punkt nicht vorhanden, gibt es für das entsprechende Erweiterungsfach keine expliziten Zulassungsvoraussetzungen.
Die Studien- und Prüfungsnachweise, die erst nach Meldeschluss erworben werden, sind sofort nach Erhalt, spätestens jedoch zwei Arbeitstage vor dem Termin der ersten Einzelprüfung bei der zuständigen Außenstelle des Prüfungsamts nachzureichen.