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Welche Leistungen müssen zur Zulassung zum Examen nachgewiesen werden?

Um nach erfolgreicher Anmeldung auch  zum Examen zugelassen zu werden, sind zudem gewisse Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen.

  • Nachweis der zu erbringenden 35 ECTS im Bereich der Erziehungswissenschaften (abrufbar und auszudrucken aus campo)
  • (nur für Lehramt GS/MS) Nachweis der zu erbringenden 8 ECTS im Bereich der Gesellschaftswissenschaften (eingetragen in campo)
  • Nachweis über die Ableistung des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (eingetragen in campo)
  • Nachweis über einen ordnungsgemäßen Studienverlauf nach der gültigen LAPO und FAPO (als „Notenübersicht“ abrufbar und auszudrucken aus campo) – umfasst im Lehramt Grundschule, Mittelschule und Realschule 210 LP, im Lehramt Gymnasium 271 LP incl.
  • weitere fach-/schulartbezogene Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter folgenden Links:

Zulassungsvoraussetzungen für das Examen im Erweiterungsfach finden Sie in den Fächerparagraphen der LPO I unter dem Punkt „Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit xy“. Ist dieser Punkt nicht vorhanden, gibt es für das entsprechende Erweiterungsfach keine expliziten Zulassungsvoraussetzungen.

Die Studien- und Prüfungsnachweise, die erst nach Meldeschluss erworben werden, sind sofort nach Erhalt, spätestens jedoch zwei Arbeitstage vor dem Termin der ersten Einzelprüfung bei der zuständigen Außenstelle des Prüfungsamts nachzureichen.