Kategorien: Anerkennung, Grundlagen- und Orientierungsprüfung, Organisatorisches, Staatsexamen, Wechsel
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Welche Fristen gelten für mich, wenn ich durch einen Fachwechsel in unterschiedlichen Fachsemestern bin?
Wenn Sie nur eines Ihrer Fächer wechseln, starten Sie mit dem neuen Fach i. d. R. im 1. Fachsemester – beim anderen Fach wird die Fachsemesterzahl ganz regulär weitergezählt. Dies hat Konsequenzen für die Betrachtung von Studienfristen:
GOP: Sobald Sie im Fach mit dem höheren Fachsemester das dritte Fachsemester beendet haben, wird geprüft, ob Sie die GOP-Regelungen für dieses Fach erfüllen. Die Gesamt-GOP wird erst überprüft, wenn Sie auch mit dem anderen Fach das dritte Fachsemester abgeschlossen haben.
Maximalstudiendauer: Da Sie das Examen in den beiden Fächern Ihrer Fächerkombination gemeinsam ablegen müssen, wird für die Maximalstudiendauer das niedrigere Fachsemester betrachtet.
Freiversuch im Examen: Abweichend von der GOP und der Maximalstudiendauer werden beim Freiversuch nicht die Fachsemester sondern die Hochschulsemester (= Semester, die Sie – unabhängig vom Fach – insgesamt an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren) betrachtet. Diese ändert sich bei einem Fachwechsel nicht, sondern wird einfach weitergezählt.