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Was ist der Unterschied zwischen einer grundständigen und einer nachträglichen Erweiterung?

Eine Erweiterung, bei der im Erweiterungsfach sowohl die Erste als auch die Zweite Staatsprüfung bestanden werden, wird als grundständige Erweiterung bezeichnet.

Wird das Staatsexamen im Erweiterungsfach erst nach Bestehen der Zweiten Staatsprüfung in der Fächerverbindung abgelegt, kann in diesem Fach nicht an der Zweiten Staatsprüfung teilgenommen werden. In diesem Fall liegt eine nachträgliche Erweiterung vor. Als „nachträglich“ in diesem Sinne gilt eine Erweiterung auch dann, wenn auf die Ablegung der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach freiwillig verzichtet wird, oder wenn die Ablegung der Zweiten Staatsprüfung in einem bestimmten Fach nicht vorgesehen ist.

Die mit dem Bestehen der Ersten Staatsprüfung im Erweiterungsfach nachgewiesene fachliche Qualifikation wird dann erst nach dem Erwerb der Lehramtsbefähigung wirksam.