Kategorien: Anerkennung, Wechsel
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Wie kann ich mir bei einem Wechsel Studienleistungen anerkennen lassen?
Bei einem Wechsel des Studiengangs/Studienfachs/der Hochschule können Sie Ihre bisherigen Studienleistungen (Module und ggf. die Bachelorarbeit) bei den Prüfungsbeauftragten des jeweiligen Faches für das Fach bzw. den freien Bereich anrechnen lassen. Diese entscheiden anhand inhaltlicher Kriterien, ob eine Anerkennung möglich ist und falls ja, in welchem Umfang.
Die Kontaktdaten der Prüfungsbeauftragten finden Sie unter:
- Prüfungsbeauftragte LA Gymnasium
- Prüfungsbeauftragte LA Realschule
- Prüfungsbeauftragte LA Grundschule
- Prüfungsbeauftragte LA Mittelschule
Achten Sie bei E-Mail-Anfragen an die Prüfungsbeauftragten auf die Qualität und Lesbarkeit Ihrer eingescannten Unterlagen.
Für die Anerkennung benötigen Sie:
- einen ausgefüllten Antrag auf Anerkennung für die Schulart, in die Sie wechseln möchten
- LA GYM und RS: Antrag auf Anerkennung von Leistungen
- LA GS und MS: Antrag auf Anerkennung von Leistungen
- Lehramtsbezogener Masterstudiengang Gymnasium (M. Ed.):
Bitte verwenden Sie das Formular für das Lehramt Gymnasium.
- eine zertifizierte Übersicht über die Leistungen, die Sie sich anerkennen lassen möchten (z. B. aus dem Notenverwaltungssystem Ihrer Universität)
Bitte verzichten Sie darauf nur Ausschnitte aus dem Dokument zu schicken: eine eindeutige Zuordnung ist dann nicht mehr möglich! - ggf. Nachweise zu den Inhalten und dem Umfang der erbrachten Leistungen
Falls Sie nicht innerhalb der FAU Erlangen-Nürnberg wechseln: Bitte legen Sie die Modulbeschreibungen der absolvierten Module vor.
Nachdem Sie die Anträge auf Anerkennungen von den Prüfungsbeauftragten zurück erhalten haben, reichen Sie die ausgefüllten Formulare im für Sie zuständigen Prüfungsamt ein. Manche Prüfungsbeauftragte senden die Anerkennungen auch direkt an das Prüfungsamt und geben Ihnen kurz Bescheid.
Ausnahme: Beim lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium (M. Ed.) verwenden Sie zwar das Formular für Lehramt Gymnasium, senden die von den Prüfungsbeauftragten ausgefüllten Anerkennungsbescheide aber abweichend vom üblichen Vorgehen per Mail an die Geschäftsstelle des ZfL anstatt an das Prüfungsamt.