Index

Ist die Lehr:werkstatt zeitlich mit einem Vollzeitstudium vereinbar?

Die Lehr:werkstatt ist darauf ausgelegt, sich gut mit einem Vollzeitstudium vereinbaren zu lassen. Die Richtdauer während des gesamten Lehr:werkstatt-Jahres beträgt 225 – 260 Stunden. Diese könnten sich folgendermaßen auf die einzelnen Bausteine der Lehr:werkstatt verteilen:

  • Erste Blockphase: 3-4 Wochen, bei 4 – 5 Stunden täglich: 60 – 100 Stunden
  • Studienbegleitende Phase WiSe: 10 Wochen, 4 – 5 Stunden je Woche: 40 – 50 Stunden
  • Zweite Blockphase: 3-4 Wochen, bei 4 – 5 Stunden täglich: 60 – 100 Stunden
  • Studienbegleitende Phase SoSe: 6 Wochen, 4 – 5 Stunden je Woche: 24 – 30 Stunden

Die Ausgestaltung in jedem Tandem erfolgt individuell – Lehr:mentorin oder Lehr:mentor und Lehr:werkerin oder Lehr:werker stimmen sich über die zeitliche Verteilung der Stunden ab und gestalten diese so, dass es für ihr Tandem optimal ist.

Welche Verpflichtungen gehe ich ein?

Die Lehr:werkerin oder der Lehr:werker verpflichtet sich zur Teilnahme an der Lehr:werkstatt für die Dauer des Schuljahres. Sie oder er hat im Vorfeld geprüft, ob sich die Lehr:werkstatt mit dem Studienpensum der beiden Semester gut vereinbaren lässt. Obligatorisch ist die Teilnahme an den Kompetenzworkshops und Begleitveranstaltungen, das Führen eines Logbuchs als Beleg für die abgeleisteten Praktikumsstunden sowie die Beteiligung an der sog. Lernreise, also dem Begleitprogramm zur Lehr:werkstatt für Studierende.

Wie erhöhe ich meine Chancen, gematcht zu werden?

Je mobiler Sie sind, umso besser sind die Matchingmöglichkeiten. Viele Schulen, die weiter vom Uni-Standort entfernt sind, zeigen eine hohe Bereitschaft, sich auf die Bedürfnisse der Lehr:werkerinnen und Lehr:werker einzurichten. Die meisten Schulen in angrenzenden Landkreisen sind auch gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und damit mit dem Semesterticket erreichbar.

Ihre Teilnahmechancen erhöhen sich außerdem durch eine möglichst frühe Bewerbung (ab Anfang Februar jeden Jahres).

Letztendlich hängen Ihre Teilnahmechancen v.a. von der Anzahl der Lehrkräfte mit Ihrer Fächerkombination sowie der Anzahl der Mitbewerberinnen und Mitbewerber ab. Sollte sich ein Match aufgrund eines Missverhältnisses im Bewerberinnen- und Bewerber-Pools einmal schwierig gestalten, bitten wir um Ihr Verständnis.

Unterstützen Sie uns gerne bei der Suche nach einer passenden Lehrkraft für Sie, indem Sie eigenmächtig an Schulen herantreten und die Teilnahme einer Lehrkraft des Kollegiums erfragen. Gerne stellen wir Ihnen hierfür geeignetes Informationsmaterial zur Verfügung.

Kann ich Lehr:werkerin oder Lehr:werker an meiner ehemaligen Schule werden?

Um für die Studierenden den Rollenwechsel von der Schülerinnen- oder Schülerrolle zur Rolle der Lehrperson möglichst reibungslos zu gestalten, werden im Matchingtool keine Tandems mit Lehrkräften der ehemaligen Schule der Studierenden gebildet.

Sollten Sie dennoch explizit mit einer Tandempartnerin oder einem Tandempartner an Ihrer alten Schule arbeiten wollen, setzen Sie sich bitte vor Einreichung Ihrer Bewerbung mit uns in Verbindung.

Ich möchte anstelle von Orientierungs- und pädagogisch-didaktischem Praktikum lieber die Lehr:werkstatt absolvieren. Wie muss ich vorgehen?

Die Lehr:werkstatt wird im Tandem mit einer erfahrenen Lehrkraft durchgeführt und ist eine beliebte Alternative zum Orientierungs- und pädagogisch-didaktischen Praktikum. Alle Informationen finden Sie unter www.zfl.fau.de/lehrwerkstatt.

Kann ich gemeinsam mit einer Kollegin oder einem Kollegen eine Studentin oder einen Studenten betreuen?

Selbstverständlich! Gerade, wenn interessierte Lehrkräfte bereits absehen können, dass ihr Stundenkontingent oder ihre Fächerkombination ungünstig sind, um Studierenden das Erbringen von mind. 225 Praktikumsstunden bzw. einen realistischen Einblick in den Schulalltag zu ermöglichen, bietet es sich an, eine zweite Lehrkraft hinzuzuziehen.

Stimmen Sie sich in diesem Fall gerne bereits während des Bewerbungszeitraums in Ihrem Kollegium ab. Findet sich eine Zweitlehrkraft, sodass im Trio (statt im Tandem) agiert werden soll, setzen Sie sich bitte sogleich mit uns unter dem angegebenen Kontakt in Verbindung.

Wie werde ich Lehr:werkerin oder Lehr:werker?

Bewerben können Sie sich für das jeweils kommende Lehr:werkstatt-Jahr immer zwischen Anfang Februar und Mai über www.matchingtool.org. Weitere Informationen rund um das Projekt finden Sie auch unter www.lehrwerkstatt.org und persönlich über den angegebenen Kontakt.

Wann kann ich das Bachelorzeugnis beantragen?

Das Bachelorzeugnis kann bei Vorliegen der erforderlichen Leistungen (–> FAQ zu den Voraussetzungen) bereits mit Ablauf des sechsten Semesters beantragt werden. Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach dem Bestehen der Ersten Lehramtsprüfung gestellt werden (§ 31 (6), Satz 3 der LAPO).

BAföG

Mit der Verleihung des Bachelorabschlusses erlischt i. d. R. der Anspruch auf den Bezug von BAföG bis zur Aufnahme eines Masterstudiums, das u. U. wieder förderfähig sein kann. Nutzen Sie die verlängerte Antragsfrist (s. o.), wenn Sie Ihr Lehramtsstudium regulär abschließen möchten.

Wie verteilen sich die für den Bachelorabschluss erforderlichen 170 ECTS im gymnasialen Lehramt?

Für die Beantragung des Bachelorzeugnisses müssen im gymnasialen Lehramt zusätzlich zur Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP folgende Leistungen in erfolgreich abgeschlossenen Module nachgewiesen werden:

  • 70 LP je Fach der gewählten Fächerverbindung entsprechend der Belegungsempfehlungen für die Semester 1-6 der FAPOs
  • 5 LP im Fach Allgemeine Pädagogik
  • 5 LP im Fach Schulpädagogik
  • 5 LP im Fach Psychologie
  • 5 LP je Fachdidaktik der gewählten Fächerverbindung
  • 6 LP für das Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum

Wie kann ich mir etwas als Praktikum anerkennen lassen?

Gegebenenfalls haben Sie schon Praktika abgeleistet oder eine Berufsausbildung absolviert: die Prüfung, ob diese auf das nun studierte Lehramt übertragbar sind, wird durch das zuständige Praktikumsamt vorgenommen.

Die Anerkennungsbescheide Ihrer Praktika reichen Sie im entsprechenden Prüfungsamt ein.

Regulär während des Studiums absolvierte Praktika, die auf dem offiziellen Formblatt bestätigt wurden, benötigen i. d. R. keine gesonderte Anerkennung.

Reichen Sie in diesem Fall einfach die Teilnahmebestätigung rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt ein – sollte es Nachfragen oder Unstimmigkeiten geben, haben Sie so immer noch die Möglichkeit nachzusteuern.