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Welche Leistungen muss ich für die Verleihung des Bachelorgrades nachweisen?

Bei der Antragstellung müssen dem Prüfungsamt folgende Prüfungsleistungen nachgewiesen werden:

 

Lehramt Grund-, Mittel- und Realschule:

  • abgeschlossene Module im Umfang von 170 LP
  • Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP

Lehramt Gymnasium:

  • abgeschlossene Module im Umfang von 170 LP (nach den Vorgaben der LAPO sowie der FAPOs –> FAQ)
  • Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP

Zulassungsarbeit als Bachelorarbeit

Die Zulassungsarbeit kann dabei als Bachelorarbeit anerkannt werden. Dafür muss die Betreuerin oder der Betreuer ein gesondertes Gutachten erstellen: Das entsprechende Formular finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes zum Download.

Welche Verpflichtungen gehe ich ein?

Die Lehr:mentorin oder der Lehr:mentor verpflichtet sich zur Teilnahme an der Lehr:werkstatt für die Dauer des Schuljahres. Sie oder er ist auf eine ausreichende Anzahl an Schulstunden bedacht, sodass eine Beteiligung der Studierenden gewährleistet ist. Eine Teilnahme an den Kompetenzworkshops ist nicht verpflichtend, aber v.a. für die Stärkung des Teamgeistes im Tandem wünschenswert.

Wie erhöhe ich meine Chancen, gematcht zu werden?

In der Vergangenheit hat es sich gezeigt, dass es wenig gewinnbringend für beide Tandempartnerinnen oder -partner ist, wenn das Tandemfach beispielsweise nur zwei Stunden an zwei verschiedenen Tagen unterrichtet wird. Prüfen Sie also vorab, mit welchem Ihrer Fächer eine Teilnahme an der Lehr:werkstatt praktikabel ist. Sollte dies nur auf ein Unterrichtsfach zutreffen, sind Sie dennoch herzlich eingeladen, sich zu bewerben. In der Regel finden sich weitere Kolleginnen und Kollegen, die die zugeteilte Studentin oder den Studenten in deren Zweitfach zur Verfügung stehen. Wenn Sie sich direkt als Lehrkräfte-Duo bewerben möchten, kontaktieren Sie uns bitte vor Einreichung Ihrer Bewerbung.

Ihre Teilnahmechancen erhöhen sich außerdem durch eine möglichst frühe Bewerbung (ab Anfang Februar jeden Jahres).

Letztendlich hängen Ihre Teilnahmechancen v.a. von der Anzahl der verfügbaren Studierenden mit Ihrer Fächerkombination sowie der Anzahl der Mitbewerber/innen ab. Sollte sich ein Match aufgrund eines Missverhältnisses im Bewerberinnen- und Bewerber-Pool einmal schwierig gestalten, bitten wir um Ihr Verständnis.

Wie werde ich Lehr:mentorin oder Lehr:mentor?

Bewerben können Sie sich für das jeweils kommende Lehr:werkstatt-Jahr immer zwischen Anfang Februar und Mai über www.matchingtool.org. Weitere Informationen rund um das Projekt finden Sie auch unter www.lehrwerkstatt.org und persönlich über den angegebenen Kontakt.

Was passiert, wenn Lehr:werkerin oder Lehr:werker und Lehr:mentorin und Lehr:mentor eine unterschiedliche Fächerkombination haben?

Es kann vorkommen, dass das gebildete Tandem nur ein Fach gemeinsam hat. In diesen Fällen findet sich im Kollegium fast immer eine weitere Lehrperson, die die Rolle einer Zweitmentorin oder eines Zweitmentor übernimmt. Wir empfehlen, dass die Lehrkräfte die Studierenden bei der Ansprache etwaiger weiterer Lehrkräfte unterstützen.

Lehrkräfte können sich auch bereits während des Bewerbungszeitraums, also noch vor Beginn des Lehr:werkstatt-Jahres, im Kollegium abstimmen. Findet sich direkt eine interessierte Zweitlehrkraft, sodass im Trio (statt im Tandem) agiert werden soll, setzen Sie sich bitte sogleich mit uns unter dem angegebenen Kontakt in Verbindung.

Wie wird mir die Teilnahme bescheinigt?

Lehrkräfte erhalten ein Zertifikat für die einjährige Teilnahme am Projekt. Die einzelnen Kompetenzworkshops werden außerdem als Fortbildungen bescheinigt.

Ich kann an einer Veranstaltung der Lehr:werkstatt nicht teilnehmen. Was soll ich tun?

Die Teilnahme an den Kompetenzworkshops sowie den Begleitveranstaltungen ist für Studierende verpflichtend. Aus diesem Grund behalten wir uns vor, bei unentschuldigtem Fehlen kein Zertifikat auszustellen. Sollten Sie begründet verhindert sein, setzen Sie sich mit uns bitte frühzeitig in Kontakt.

Was passiert, wenn Lehr:werkerin oder Lehr:werker und Lehr:mentorin oder Lehr:mentor eine unterschiedliche Fächerkombination haben?

Es kann vorkommen, dass das gebildete Tandem nur ein Fach gemeinsam hat. In diesen Fällen findet sich im Kollegium fast immer eine weitere Lehrperson, die die Rolle einer Zweitmentorin oder eines Zweitmentors übernimmt. Wir empfehlen, dass die Lehrkräfte die Studierenden bei der Ansprache etwaiger weiterer Lehrkräfte unterstützen.

Studierende können einer zweiten Lehrkraft anbieten, ebenfalls offiziell als Mentorin oder als Mentor ins Projekt aufgenommen zu werden. Findet sich eine solche Zweitlehrkraft, sodass im Trio (statt im Tandem) agiert wird, setzen Sie sich bitte sogleich mit uns unter dem angegebenen Kontakt in Verbindung.

Wie erfolgt die Anrechnung der Lehr:werkstatt als Orientierungs- und pädagogisch-didaktisches Praktikum?

Alle bestätigten Tandems werden von den zuständigen Praktikumsämtern offiziell zugeteilt. Die Praktikumsämter gewährleisten, dass die Lehr:werkstatt nach Ableistung des Schuljahres als Ersatz für Orientierungs- und pädagogisch-didaktisches Praktikum anerkannt werden kann. Ausgestellt werden die entsprechenden Bescheinigungen von der Schulleitung der jeweiligen Lehr:werkstatt-Schule.

Kann ich trotz bereits absolvierter Pflichtpraktika teilnehmen?

Durch die Lehr:werkstatt können zwei Praktika der LPO I ersetzt werden: das Orientierungspraktikum und das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum.

Wurden beide Praktika bereits absolviert, steht dies der Teilnahme an der Lehr:werkstatt nicht im Wege. Ganz im Gegenteil: Die dort gesammelte Schulerfahrung kann gewinnbringend in das Lehr:werkstatt-Jahr miteinfließen; das Engagement in der Lehr:werkstatt stellt eine zusätzliche Qualifikation dar.