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Wie schreibe ich mich für ein Erweiterungsfach ein?

Um sich für ein Erweiterungsfach in Ihrem Lehramtsstudiengang einzuschreiben, beantragen Sie einen Studiengangswechsel. Sie wechseln von Ihren beiden aktuell studierten Fächern zu drei Unterrichtsfächern. Das Formular für diesen Wechsel finden Sie auf der Seite der Studierendenverwaltung der FAU.

Wie bereite ich mich auf das Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) im Erweiterungsfach vor?

Das Staatsexamen des Erweiterungsfachs ist identisch mit dem „normalen“ Fächerexamen – aus diesem Grund ist es empfehlenswert die Vorbereitungen ähnlich zu handhaben. Einige Fächer bieten eine Übersicht ausgewählter / empfehlenswerter Veranstaltungen zur Vorbereitung an.

Einen guten Überblick über die inhaltlichen Prüfungsanforderungen für das Staatsexamen bieten die Kerncurricula zu den einzelnen Fächer.

Wann lege ich das Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) im Erweiterungsfach ab?

Das Staatsexamen im Erweiterungsfach kann gleichzeitig mit dem Staatsexamen der gewählten Fächer-Kombination (= Fächerexamen) oder jederzeit danach abgelegt werden.

Es ist nicht möglich das Erweiterungsfachexamen vor dem Fächerexamen zu absolvieren.

Muss ich mich für das Erweiterungsfach immatrikulieren?

Die LPO I listet am Ende der einzelnen Fächerparagraphen auf, ob für das jeweilige Erweiterungsfach besondere Bedingungen (z. B. erforderliche Studienleistungen) für die Zulassung zum Staatsexamen im Erweiterungsfach notwendig sind. Sind Leistungen zu erbringen, ist eine Immatrikulation erforderlich.

Kann ich das Studium des Erweiterungsfaches wieder beenden?

Wenn das Studium Ihres Erweiterungsfaches nicht Ihren Erwartungen entspricht, können Sie dieses ohne weitere Konsequenzen wieder beenden.

Kann ich auch mehr als ein Erweiterungsfach haben?

Grundsätzlich ja! Wichtig hierbei ist jedoch, dass die Boni nicht aufaddiert werden, sondern nur der vorteilhafteste Bonus einer Erweiterung berücksichtigt wird.

Pro Prüfungszeitraum darf das Staatsexamen jedoch nur in einem Erweiterungsfach abgelegt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer grundständigen und einer nachträglichen Erweiterung?

Eine Erweiterung, bei der im Erweiterungsfach sowohl die Erste als auch die Zweite Staatsprüfung bestanden werden, wird als grundständige Erweiterung bezeichnet.

Wird das Staatsexamen im Erweiterungsfach erst nach Bestehen der Zweiten Staatsprüfung in der Fächerverbindung abgelegt, kann in diesem Fach nicht an der Zweiten Staatsprüfung teilgenommen werden. In diesem Fall liegt eine nachträgliche Erweiterung vor. Als „nachträglich“ in diesem Sinne gilt eine Erweiterung auch dann, wenn auf die Ablegung der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach freiwillig verzichtet wird, oder wenn die Ablegung der Zweiten Staatsprüfung in einem bestimmten Fach nicht vorgesehen ist.

Die mit dem Bestehen der Ersten Staatsprüfung im Erweiterungsfach nachgewiesene fachliche Qualifikation wird dann erst nach dem Erwerb der Lehramtsbefähigung wirksam.

Wie verändert sich die Studiendauer mit einem Erweiterungsfach?

Die Regelstudiendauer verlängert sich durch Hinzunahme eines Erweiterungsfaches um zwei Semester. Dies ist v. a. für den Bezug und die Rückzahlungskonditionen von BAföG relevant.

Anders verhält es sich mit der Maximalstudiendauer Ihres Lehramtsstudiums: Hierauf hat die Hinzunahme eines Erweiterungsfaches keinen Einfluss. Sie müssen trotzdem spätestens im Anschluss an die Vorlesungszeit des 12. (Grund-, Mittel- und Realschule) bzw. 14. Semesters (Gymnasium) erstmalig zum Staatsexamen Ihrer Fächerkombination antreten.

Das Examen im Erweiterungsfach kann frühestens gleichzeitig mit dem Fächerexamen oder aber zu jedem späteren Zeitpunkt abgelegt werden.  Nach dem Fächerexamen können Sie sich also beliebig viel Zeit für die Vorbereitung auf das Erweiterungsfachexamen nehmen.

Was muss ich für die Anerkennung meiner Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) als Bachelorarbeit unternehmen?

Die Zulassungsarbeit kann als Bachelorarbeit anerkannt werden. Dafür muss die Betreuerin oder der Betreuer ein gesondertes Gutachten erstellen: Das entsprechende Formular finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes zum Download.

Wer kann einen lehramtsbezogenen Bachelorabschluss der FAU erhalten?

Lehramtsstudierende der FAU (Grund-, Mittel- und Realschule sowie Gymnasium) können für die im Lehramtsstudium absolvierten Leistungen den akademischen Grad “Bachelor” erwerben. Bei Vorliegen der Voraussetzungen (–> FAQ zu den Voraussetzungen) ist dafür lediglich ein Antrag beim Prüfungsamt erforderlich.

Externen Studierenden, die ihr komplettes Lehramtsstudium an einer anderen Universität absolviert haben, kann kein lehramtsbezogenes Bachelorzeugnis der FAU ausgestellt werden.

Studierende, die erst im Verlauf Ihres Lehramtsstudiums an die FAU wechseln, müssen mind. 30 ECTS an der FAU erbracht haben, um ein Bachelorzeugnis beantragen zu können. Die Einschreibung erfolgt dabei (bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen) in den entsprechenden Lehramtsstudiengang – einen gesonderten Bachelorstudiengang für die oben genannten Lehrämter gibt es nicht.