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Woher bekomme ich das Thema für die Schriftliche Hausarbeit?

Spätestens ein Jahr vor der Anmeldung zum Staatsexamen werden Thema, Aufbau, Inhalt und Umfang der Arbeit individuell mit der/den prüfungsberechtigen Betreuungsperson/en abgesprochen.

Wann muss ich die Schriftliche Hausarbeit abgeben?

Die Bestätigung über die Abgabe der Zulassungsarbeit muss bei der Anmeldung zum „Fächerexamen“ beim Prüfungsamt vorliegen und richtet sich deshalb nach dem Anmeldeschluss für die Staatsprüfung. Als grobe Richtlinie kann gelten:

Abgabetermine

  • ca. 1. Februar für das Staatsexamen im Herbst
  • ca. 1. August für das Staatsexamen im Frühjahr (für das Frühjahr 2025: 25. Juli 2024)

Mit Zustimmung der betreuenden Dozentin oder des betreuenden Dozenten kann eine Nachfrist bewilligt werden. Die Bewilligung der Nachfrist muss dem Prüfungsamt mittels eines Formblattes mitgeteilt werden. Dieses Formblatt wird Ihnen vom Prüfungsamt (unter dem Reiter „Formulare für die schriftliche Hausarbeit = Zulassungsarbeit“) zum Download bereitgestellt. Den Antrag senden Sie bitte schriftlich und eigenhändig unterschrieben an das zuständige Prüfungsamt. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Werden diese Fristen überschritten, erfolgt eine Rückweisung vom Staatsexamen.

Abgabetermine mit Nachfrist

  • 1. April für das Staatsexamen im Herbst
  • 1. Oktober für das Staatsexamen im Frühjahr

Muss ich die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) beim Prüfungsamt anmelden?

Nein, die Zulassungsarbeit muss nicht beim Prüfungsamt angemeldet werden. Sie können nach Absprache mit der Betreuerin oder dem Betreuer direkt anfangen zu forschen/recherchieren und dann zu schreiben. Die jeweiligen Abgabefristen entsprechen den Anmeldefristen für das Staatsexamen, zu dem Sie antreten möchten.

Kann ich eine schon geschriebene Arbeit als Schriftliche Hausarbeit anrechnen lassen?

Magister-, Master-, Diplom- und Doktorarbeiten sowie Bachelorarbeiten, die mit mindestens 10 LP bewertet wurden, können als Ersatz für die Zulassungsarbeit vorgelegt werden. Die Arbeit muss dazu unter dem Gesichtspunkt der Anforderungen eines Lehramtsstudiums neu bewertet werden.

In welchen Fächern kann ich die Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) schreiben?

Die Zulassungsarbeit kann

  • in einem Fach (Fachwissenschaft oder Fachdidaktik) der gewählten Fächerverbindung oder
  • in den Erziehungswissenschaften oder
  • auch in einem Gebiet, das nicht einem einzelnen Fach zugeordnet werden kann, sondern das sich auf zwei der Fächer bezieht

gefertigt werden kann. Sie darf nicht im Erweiterungsfach geschrieben werden.

Meine Bachelornote ist schlechter als 2,5. Kann ich trotzdem zum Masterstudiengang zugelassen werden?

Bewerberinnen und Bewerber mit einer Bachelor-Note bis 2,50 können direkt zugelassen werden, sofern der Bachelor-Grad den Bedingungen der Prüfungsordnung entspricht.

 

Bewerberinnen und Bewerbern mit geeigneten Abschlüssen und Bachelor-Noten zwischen 2,51 und 3,0 haben die Möglichkeit, ihre Qualifikation in einer mündliche Zugangsprüfung zu beweisen. Das Gespräch wird i. d. R. von der zukünftigen Betreuerin / dem zukünftigen Betreuer der Masterarbeit geleitet; die Beisitzerin / der Beisitzer repräsentiert den Prüfungsausschuss.

Die mündliche Zugangsprüfung dauert ca. 15 Minuten und kann mit Zustimmung der Bewerberin bzw. des Bewerbers auch bildtelefonisch durchgeführt werden.

In der mündlichen Zugangsprüfung wird die Qualifikation der Bewerberinnen bzw. Bewerber zum Masterstudium anhand folgender gleichgewichteter Kriterien geprüft:

  1. Sichere Kenntnisse in den fachspezifischen und methodologischen Grundlagen
  2. Kritische Reflexion und Transfer des bisher erworbenen Wissens
  3. Positive Prognose aufgrund steigender Leistungen im Studienverlauf, Besprechung auf Basis der Abschlussdokumente (insbes. Transcript of Records) des Erstabschlusses

 

Bewerberinnen und Bewerber mit einer Bachelor-Note schlechter als 3,0 oder Abschlüssen aus fachfremden Bachelorstudiengängen können nicht in den Masterstudiengang aufgenommen werden.

Welche Voraussetzungen sind für die Bewerbung zum Lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium M. Ed. notwendig?

Für die Zulassung zum lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium ist ein Lehrerbildungsabschluss auf Bachelorniveau (i. d. R. nachgewiesen durch ein entsprechendes Bachelorzeugnis) erforderlich.

Kriterien für den Abschluss:

  • Lehrerbildungsabschluss für das Lehramt Gymnasium
  • Bachelorniveau (mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit bzw. 180 ECTS-Punkte)
  • eine an der FAU angebotene Fächerkombination
  • Note: „gut“ (bis 2,5)
    • Bewerberinnen und Bewerber mit einer Bachelor-Note bis 3,0 müssen eine mündliche Zugangsprüfung ablegen.
    • Bewerberinnen und Bewerber mit einer Bachelor-Note schlechter als 3,0 können nicht in den Masterstudiengang aufgenommen werden.

Wie ist das Masterstudium aufgebaut?

Der lehramtsbezogene Masterstudiengang Gymnasium umfasst 120 LP und dauert im Regelfall 4 Semester.

Die Module der ersten drei Mastersemester entsprechen den in den Prüfungsordnungen empfohlenen Modulen für die Semester 7 bis 9 des gymnasialen Lehramtsstudiums der FAU und verteilen sich wie folgt auf die verschiedenen Studienbereiche:

  • Fachwissenschaft 1 (25 LP)
  • Fachdidaktik 1 (5 LP)
  • Fachwissenschaft 2 (25 LP)
  • Fachdidaktik 2 (5 LP)

 

  • Allgemeine Pädagogik (5 LP)
  • Schulpädagogik (5 LP)
  • Pädagogische Psychologie (10 LP)
  • Freier Bereich (5 LP)
  • Praktika (5 LP)

 

Leistungspunkte, die im Rahmen eines Lehramtsstudiums Gymnasium erworben wurden, können im Masterstudiengang angerechnet werden.

In diesem Semester erfolgt das Anfertigen der Masterarbeit. Dafür müssen sich Bewerberinnen und Bewerber selbstständig um ein Thema und um entsprechende Begutachtung bemühen. Die Masterarbeit kann in der Fachwissenschaft, in der Fachdidaktik oder in der Erziehungswissenschaft angefertigt werden. Frühzeitige Absprachen sind notwendig.

An wen richtet sich der lehramtsbezogene Masterstudiengang Gymnasium?

Der lehramtsbezogene Masterstudiengang Gymnasium ist ein Angebot für Studierende des Lehramtsstudiengangs Gymnasium, die einen zusätzlichen bzw. alternativen Studienabschluss anstreben. Sie können entscheiden, ob sie das Staatsexamen ablegen, den Masterabschluss wählen oder beide Abschlüsse erwerben.

Masterabschluss und Schuldienst

In Bayern ist das Lehramtsstudium für Gymnasien modular aufgebaut, als Abschluss ist jedoch weiterhin die Erste Staatsprüfung vorgesehen. Der Abschluss des Lehramtsbezogenen Masterstudiengangs alleine eröffnet deshalb – weder in Bayern und nur in Ausnahmefällen in anderen Bundesländern – den Zugang zum Vorbereitungsdienst bzw. zum staatlichen Schuldienst.

Muss ich das Thema der Masterarbeit anmelden?

Ja, das Thema der Masterarbeit wird i. d. R. zu Beginn des 4. Mastersemesters angemeldet. Verwenden Sie dafür bitte das vom Prüfungsamt bereitgestellte Formular zur Anmeldung der Masterarbeit.