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Meine Bachelornote ist schlechter als 2,5. Kann ich trotzdem zum Masterstudiengang zugelassen werden?

Bewerberinnen und Bewerber mit einer Bachelor-Note bis 2,50 können direkt zugelassen werden, sofern der Bachelor-Grad den Bedingungen der Prüfungsordnung entspricht.

 

Bewerberinnen und Bewerbern mit geeigneten Abschlüssen und Bachelor-Noten zwischen 2,51 und 3,0 haben die Möglichkeit, ihre Qualifikation in einer mündliche Zugangsprüfung zu beweisen. Das Gespräch wird i. d. R. von der zukünftigen Betreuerin / dem zukünftigen Betreuer der Masterarbeit geleitet; die Beisitzerin / der Beisitzer repräsentiert den Prüfungsausschuss.

Die mündliche Zugangsprüfung dauert ca. 15 Minuten und kann mit Zustimmung der Bewerberin bzw. des Bewerbers auch bildtelefonisch durchgeführt werden.

In der mündlichen Zugangsprüfung wird die Qualifikation der Bewerberinnen bzw. Bewerber zum Masterstudium anhand folgender gleichgewichteter Kriterien geprüft:

  1. Sichere Kenntnisse in den fachspezifischen und methodologischen Grundlagen
  2. Kritische Reflexion und Transfer des bisher erworbenen Wissens
  3. Positive Prognose aufgrund steigender Leistungen im Studienverlauf, Besprechung auf Basis der Abschlussdokumente (insbes. Transcript of Records) des Erstabschlusses

 

Bewerberinnen und Bewerber mit einer Bachelor-Note schlechter als 3,0 oder Abschlüssen aus fachfremden Bachelorstudiengängen können nicht in den Masterstudiengang aufgenommen werden.