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Ich habe das Staatsexamen nicht bestanden, welche Möglichkeiten habe ich?

Eine Erste Staatsprüfung, die nicht bestanden ist oder als nicht bestanden gilt, kann einmal wiederholt werden.
Die Prüfung muss spätestens zum übernächsten Termin, bei nur jährlicher Durchführung der Prüfung zum nächsten Termin wiederholt werden.

Sollten Sie das Staatsexamen endgültig nicht bestanden haben, wenden Sie sich bitte an die schulartspezifische Studienberatung – dort können wir gemeinsam nach Lösungen suchen.