Index

Die Datenbank FIBS – Fortbildung in bayerischen Schulen

Um Lehrkräften eine unkomplizierte Teilnahme an Ihrer Lehrkräftefortbildung zu ermöglichen ist der Eintrag in das Portal FIBS – Fortbildung in Bayerischen Schulen, zu empfehlen. Das Portal wird verantwortet von der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen, einer Behörde im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

Wann und wie erfahre ich meine Ergebnisse der 1. Staatsprüfung?

Das Staatsexamen fällt in die Zuständigkeit des Ministeriums. Dieses informiert Sie über Ihre Prüfungsleistungen per Post. Sie können sich in etwas an diesen Zeiten orientieren:

Prüfungszeitraum Frühling: Ergebnismitteilung Juli / August

Prüfungszeitraum Herbst: Ergebnismitteilung Dezember / Januar

Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte direkt ans Ministerium.

Welche Leistungen müssen zur Zulassung zum Examen nachgewiesen werden?

Um zum Examen zugelassen zu werden, sind gewisse Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen. Nur falls diese vollständig sind, können Sie diese direkt bei der Anmeldung zum Examen mit vorlegen.

Fehlende Leistungsnachweisen zum Zeitpunkt der Anmeldung können Sie bis spätestens zwei Arbeitstage vor der ersten Einzelprüfung nachreichen – sie sind deshalb bei der Anmeldung (im Gegensatz zu den oben aufgeführten Unterlagen) noch nicht zwingend erforderlich.

Zulassungsvoraussetzungen
EWS-Examen

  • Nachweis der zu erbringenden 35 ECTS im Bereich der Erziehungswissenschaften (als "Bescheid für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung" abrufbar und auszudrucken aus campo)

  • (nur für Lehramt GS/MS) Nachweis der zu erbringenden 8 ECTS im Bereich der Gesellschaftswissenschaften (eingetragen in campo)

  • Nachweis über die Ableistung des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (eingetragen in campo)

Fächer-Examen

  • Nachweis über einen ordnungsgemäßen Studienverlauf nach der gültigen LAPO und FAPO (als "Notenspiegel" abrufbar und auszudrucken aus campo) - umfasst im Lehramt Grundschule, Mittelschule und Realschule 210 LP, im Lehramt Gymnasium 271 LP incl.

  • Zulassungsarbeit mindestens mit „ausreichend“ bewertet

  • Nachweis der Praktika (in campo eingetragen)

  • weitere fach-/schulartbezogene Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter folgenden Links:
    Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse, ggf. auch durch Abiturzeugnis
    Basisqualifikationen Grundschule
    Basisqualifikationen Mittelschule


WiederholungsprüfungDie Zulassungsvoraussetzungen wurden bereits bei der ersten Anmeldung für dieses Examen nachgewiesen.
Erweiterungsfach-ExamenZulassungsvoraussetzungen für das Examen in den Erweiterungsfächern finden Sie in den Fächerparagraphen der LPO I unter dem Punkt "Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit xy". Ist dieser Punkt nicht vorhanden, gibt es für das entsprechende Erweiterungsfach keine expliziten Zulassungsvoraussetzungen.

Kann ich gemeinsam mit einer Kollegin/ einem Kollegin eine/n Student/in betreuen?

Selbstverständlich! Gerade, wenn interessierte Lehrkräfte bereits absehen können, dass ihr Stundenkontingent oder ihre Fächerkombination ungünstig sind, um einem/r Studierenden das Erbringen von mind. 225 Praktikumsstunden bzw. einen realistischen Einblick in den Schulalltag zu ermöglichen, bietet es sich an, eine zweite Lehrkraft hinzuzuziehen.

Stimmen Sie sich in diesem Fall gerne bereits während des Bewerbungszeitraums in Ihrem Kollegium ab. Findet sich eine Zweitlehrkraft, sodass im Trio (statt im Tandem) agiert werden soll, setzen Sie sich bitte sogleich mit uns unter dem angegebenen Kontakt in Verbindung.

Welche Aufgaben hat Ihr veranstaltender Lehrstuhl?

  • Der Lehrstuhl ist der verantwortliche Veranstalter.
  • Der Lehrstuhl entscheidet über Inhalt, Organisatorisches (Räume), Personaleinsatz, Kosten.
  • Der Lehrstuhl übernimmt nach Abschluss bzw. Erhalt der Teilnehmer:innenliste den Kontakt mit den Angemeldeten, z. B. den Versand von weiteren Informationen, die Ausgabe von Teilnahmebescheinigungen, …

Was macht eine Fortbildung für Lehrkräfte aus?

  • Sie richtet sich in erster Linie an bayerische Lehrkräfte, nicht an Studierende oder Referendar*innen.
  • Sie kann zwischen 90 Minuten oder max. 2 Tagen dauern.
  • Sie findet in der Regel außerhalb der Schulferien statt.
  • Sie ist oft kostenlos, muss es aber nicht sein.

Wie finde ich eine/n BetreuerIn für meine Zulassungsarbeit?

Sie suchen sich die Person selbst aus. Dabei ist es empfehlenswert eine/n DozentIn auszuwählen, bei der/m Sie schon eine Arbeit verfasst oder eine Veranstaltung belegt haben. Somit kennen Sie die Arbeitsweise bzw. Anforderungen an die Zusammenarbeit.

Welche Unterlagen muss ich bei der Bewerbung für den Lehramtsbezogenen Masterstudiengang einreichen?

Zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung zum Lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium M. Ed. sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich:

  • Zulassungsantrag in campo
  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Bachelorzeugnis
  • FAU-Studierende: “Übersicht über alle Leistungen” des Lehramtsstudiums (nicht des Bachelorstudiums; generiert in campo)
  • Bewerber*innen anderer bayerischer Universitäten, die bereits ein vollständiges Lehramtsstudium Gymnasium absolviert haben:
    • Übersicht über alle Leistungen (incl. Praktika)
    • weiterhin postalisch: Anerkennungen der Einzelleistungen (Modulnoten) der für das Masterstudium einzubringenden Module (vgl. LAPO/FAPO; –> Ansprechpartner für die Anerkennung)
  • andere Bewerber*innen: Bitte setzen Sie sich vor einer Bewerbung mit uns in Verbindung, damit wir das für Sie beste Vorgehen besprechen können!

Welche Termine und Fristen muss ich einhalten?

Für das Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum und das Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum gibt es Anmeldefristen. Sie finden die Modalitäten in der Beschreibung zu den einzelnen Praktika.

Kommende Termine

Welche Praktika muss ich im Lehramtsstudium Gymnasium ableisten?

Um das Lehramtsstudium Gymnasium erfolgreich zu absolvieren, müssen Sie das

  • Orientierungspraktikum,
  • Betriebspraktikum,
  • Pädagogisch-didaktisches Praktikum und das
  • Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum

ableisten. Die Lehr:werkstatt kann als Orientierungspraktikum sowie pädagogisch-didaktische Praktikum angerechnet werden.

Wie kann ich ein Praktikum anerkennen lassen?

Die Praktikumsämter (nicht Prüfungsämter) sind für die Anerkennungen von Praktika zuständig. Bitte kontaktieren Sie für Fragen zur Anerkennung folgendes Praktikumsamt:

 

Praktikumsamt für die Realschulen in Mittelfranken

Stefanie Dinter
Telefon: 0911 / 6410697
E-Mail: praktikumsamt@mb-rs-mittelfranken.de

Wie kann ich ein Praktikum anerkennen lassen?

Die Praktikumsämter (nicht Prüfungsämter) sind für die Anerkennungen von Praktika zuständig. Bitte kontaktieren Sie zur Anerkennungsfragen das folgende Praktikumsamt:

 

Praktikumsamt für die Gymnasien in Mittelfranken
Katharina Seuring-Schönecker
Telefon: 0911 23183-84
E-Mail: praktikum@mb-gym-mfr.de

Welches zusätliche Informationsmaterial gibt es zu Praktika?

Bekanntmachung zur Organisation der Praktika  (359,35 kB)

Bekanntmachung zur Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen (Bild: ZfL)


LehramtsstudiumKOMPAKT (LAKOM)  (1,10 MB)

Bild: ZfL


Merkblatt Kaufmännisches Praktikum LPO1  (61,25 kB)

Merkblatt für das Kaufmännische Praktikum


Welches zusätliche Informationsmaterial gibt es zu Praktika?

Bekanntmachung zur Organisation der Praktika  (359,35 kB)

Bekanntmachung zur Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen (Bild: ZfL)


LehramtsstudiumKOMPAKT (LAKOM)  (1,10 MB)

Bild: ZfL


Merkblatt Kaufmännisches Praktikum LPO1  (61,25 kB)

Merkblatt für das Kaufmännische Praktikum


Welche Vorlagen für Bescheinigungen muss ich verwenden?

Bitte verwende die folgenden Bescheinigungen:

Bescheinigung Betriebspraktikum  (94,93 kB)

Bescheinigung für das Betriebspraktikum


Bescheinigung Orientierungspraktium  (209,22 kB)

Bescheinigung für das Orientierungspraktium


Bescheinigung pädagogisches-didaktisches Praktikum für GYM  (68,36 kB)

Bescheinigung für das pädagogisches-didaktisches Praktikum für Gymnasium


Bescheinigung stud.-begleitendes fachdidaktisches Praktikum  (10,99 kB)

Bescheinigung für das studienbegleitende fachdidaktisches Praktikum


Welches Praktikumsamt ist für mich zuständig?

Praktikumsamt für die Gymnasien in Mittelfranken
Katharina Seuring-Schönecker
Telefon: 0911 23183-84
E-Mail: praktikum@mb-gym-mfr.de

Welche Regelungen gelten zum Vollzug des Masernschutzgesetzes?

Regelungen zum Vollzug des Masernschutzgesetzes!
Praktikantinnen und Praktikanten müssen ab sofort bei der Anmeldung oder spätestens bei Antritt ihres Praktikums an der Praktikumsschule einen Nachweis über die Immunität gemäß Maserschutzgesetz vorlegen.
Die Nachweispflicht wird erfüllt
  • durch den Nachweis über 2 Masernimpfungen oder
  • durch ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder
  • durch ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, aufgrund derer eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf.

Welches Praktikumsamt ist für mich zuständig?

Praktikumsamt für die Realschulen in Mittelfranken

Stefanie Dinter
Telefon: 0911 / 6410697
E-Mail: praktikumsamt@mb-rs-mittelfranken.de

Welche Vorlagen für Bescheinigungen muss ich verwenden?

Bitte verwende die folgenden Bescheinigungen:

Bescheinigung Betriebspraktikum  (94,93 kB)

Bescheinigung für das Betriebspraktikum


Bescheinigung Orientierungspraktium  (209,22 kB)

Bescheinigung für das Orientierungspraktium


Bescheinigung stud.-begleitendes fachdidaktisches Praktikum  (10,99 kB)

Bescheinigung für das studienbegleitende fachdidaktisches Praktikum


Welche Termine und Fristen muss ich einhalten?

Für das Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum und das Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum gibt es Anmeldefristen. Sie finden die Modalitäten in der Beschreibung zu den einzelnen Praktika.

Kommende Termine

Welche Praktika muss ich im Lehramtsstudium Realschule ableisten?

Um das Lehramtsstudium Realschule erfolgreich zu absolvieren, müssen Sie das

  • Orientierungspraktikum,
  • Betriebspraktikum,
  • Pädagogisch-didaktisches Praktikum und das
  • Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum

ableisten. Die Lehr:werkstatt kann als Orientierungspraktikum sowie pädagogisch-didaktische Praktikum angerechnet werden.

Orientierungspraktikum 0 LP

Besonderheiten

  • Alternativ können Sie an der Lehr:werkstatt teilnehmen, und müssen dann kein Orientierungspraktikum mehr machen.

Betriebspraktikum 0 LP

Betriebspraktikum

Alle Lehramtsstudierenden müssen ein Betriebspraktikum in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb im Umfang von acht Wochen ableisten, um einen Einblick in das Berufsleben außerhalb der Institution Schule zu erhalten.

Den Praktikumsplatz sucht man sich selbst, eine Anmeldung oder Vermittlung über die Universität findet nicht statt. Um eine spätere Anerkennung durch die Prüfungsämter zu erleichtern, ist es sinnvoll, die Tätigkeit stichpunktartig zu beschreiben.

Wichtig ist, dass das Praktikum keine pädagogische Tätigkeit umfasst. Die vorgeschriebene Praxiserfahrung kann man auch durch eine qualifizierte Ferienarbeit erwerben, die über Kassieren, Kaffee kochen, Lagerarbeiten etc. hinausgeht und einen Einblick in innerbetriebliche Abläufe (z. B. Personalplanung, o. ä.) bietet.

Der Praktikumsnachweis ist spätestens bei der Anmeldung zum Ersten Staatsexamen erforderlich. Das Betriebspraktikum kann zwar in einzelne Abschnitte von jeweils mindestens zwei Wochen aufgeteilt werden, dennoch empfiehlt es sich, das Praktikum ganz oder teilweise vor Aufnahme des Studiums abzuleisten.

Sonderregelungen/Besonderheiten:

  • Unterrichtsfach Wirtschaft
    An die Stelle des Betriebspraktiums tritt hier das kaufmännische Praktikum. Dieses umfasst für LA GYM vier Monate § 84 (1) 2 LPO I (Merkblatt) bzw. drei Monate für das LA GS, MS und RS § 58 (1) 2 LPO I. Es ist eine gesonderte Bescheinigung durch den Betrieb erforderlich (Formblatt Kaufmännisches Praktikum).
    Prinzipiell kann das kaufmännische Praktikum auch im Ausland absolviert werden, allerdings muss diesbezüglich eine Genehmigung durch das Kultusministerium erfolgen.
  • Anerkennung einer Berufsausbildung
  • keine Anerkennung von ehemaligem Wehr- oder Zivildienst

Zur Bescheinigung des Betriebspraktikums gibt es Vordrucke, die verpflichtend verwendet werden müssen.

Pädagogisch-didaktisches Praktikum 6 LP

Das Praktikum kann als eine Einheit innerhalb eines Jahres oder in zwei Teilen abgeleistet werden. Insgesamt werden 6 LP vergeben. Der Beginn im Frühjahr war 2017 letztmalig möglich, jetzt startet das Praktikum immer zum Schuljahresbeginn mit der Lehrerkonferenz im Herbst. Ortswünsche können geäußert werden. Die Anmeldung erfolgt beim Praktikumsamt für RS bis spätestens 15. April eines Jahres.
Alternativ können Sie an der Lehr:werkstatt teilnehmen, und müssen dann kein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum und kein Orientierungspraktikum mehr ableisten.

Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum 5 LP

Studienbegleitendes-fachdidaktisches Praktikum

Dieses Praktikum findet während eines Semesters einmal pro Woche statt und umfasst dabei mindestens vier Stunden Unterricht einschließlich Besprechung. Dazu findet eine obligatorisch zu besuchende fachdidaktische Begleitveranstaltung statt.

Studierende dieser Lehramtsstudiengänge sollen das Praktikum nicht vor dem 3. und nach Möglichkeit nicht nach dem 5. Semester ableisten. Es muss zwingend in einem der studierten Unterrichtsfächer (nicht im Erweiterungsfach!) abgeleistet werden. Die Anmeldung erfolgt beim betreffenden Praktikumsamt für Realschulen. Der Anmeldeschluss ist der 15.04. eines Jahres für das folgende Winter- und das darauf folgende Sommersemester.

 

Beachten Sie: Bei manchen Fächern findet das Praktikum nur im Wintersemester bzw. nur im Sommersemester statt. Genaueres erfahren Sie bei den Beratern der jeweiligen Fächer. Dies kann u. U. auch zu längeren Wartezeiten (über ein Jahr!) führen.

Angebot der Fächer im Lehramt Realschule

(Da diesbezüglich auch Änderungen erfolgen können, sind die Angaben ohne Gewähr.)

Angebot nur im Wintersemester: Biologie, Chemie, Französisch, Geographie, Informatik, Kunst, Musik, Physik, Sozialkunde, Sport (männlich/weiblich) sowie Wirtschaftswissenschaft
Mathematik (Die RS-Studierenden sollten zumindest im 5. Fachsemester sein.)

Angebot nur im Sommersemester: Evangelische Religionslehre

Angebot im Winter- und Sommersemester: Germanistik und Englisch

Videoüberblick: Innerschulische Praktika

Lehramt | Gymnasium | Realschule | Praktika | Schule | ZfL

Orientierungspraktikum | pädagogisch-didaktisches Praktikum | fachdidaktisches Praktikum | Anmeldung

Autor
Manuela Linsner
Quelle
https://www.video.uni-erlangen.de/clip/id/18905
Provider
Videoportal der FAU (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg)

Videoüberblick: Außerschulische Praktika

Lehramt | Gymnasium | Realschule | Praktika | Betrieb | ZfL

Betriebspraktikum | kaufmännisches Praktikum | Anmeldung | Bescheinigung | Anerkennung

Autor
Manuela Linsner
Quelle
https://www.video.uni-erlangen.de/clip/id/18906
Provider
Videoportal der FAU (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg)

Lehr:werkstatt

Viele Studierende wünschen sich, besser auf den Lehrerberuf vorbereitet zu sein. Gleichzeitig sehen sich die Lehrkräfte von heute mit vielfältigen Anforderungen konfrontiert (Ganztagsschule, steigende Heterogenität der Schulklassen etc.). Im Schulalltag bleibt wenig Zeit, um neue Konzepte und Methoden im Unterricht zu erproben. Dieser Situation wird in der Lehr:werkstatt begegnet.

Die Lehr:werkstatt ist ein Praktikumsprojekt für Realschule und Gymnasium, in dem eine Lehrkraft (der/die Lehr:mentor/in) und ein/e Lehramtsstudierende/r (der/die Lehr:werker/in) ein Tandem bilden und über ein Schuljahr hinweg zusammenarbeiten. In zwei drei- bis vierwöchigen Blöcken während der vorlesungsfreien Zeiten sowie einen Tag pro Woche während der Semester begleitet der/die Lehr:werker/in seine/n Tandempartner/in aktiv im Unterricht.

Für die Lehr:werkstatt wird das Orientierungspraktikum sowie das pädagogisch-didaktische Praktikum angerechnet.

Weitere Informationen gibt es unter

www.lehrwerkstatt.org und www.zfl.fau.de/lehrwerkstatt/

An wen kann ich mich für die Beratung zum beruflichen Lehramt wenden?

An wen kann ich mich für die Beratung zum Lehramt Gymnasium bzw. Realschule wenden?

Zum Lehramt Realschule und Gymnasium beraten Sie am ZfL:

  • Manuela Linsner
  • Dr. Ulrike Fernolend

 

Wir bieten ein breites Portfolio an Beratungsangeboten für Sie an. Bitte nutzen Sie primär die vorhandenen Angebote und kontaktieren uns per Mail immer über die gemeinsame Service-Adresse, so können wir Ihr Anliegen schnell bearbeiten.

 

ZfL | Studienberatung LA Gym und RS

Studienberatung Lehramt Gym und RS

Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung
Studienservice

An wen kann ich mich für die Beratung zum Grund- bzw. Mittelschullehramt wenden?

Sie studieren Lehramt Grund- bzw. Mittelschule und suchen eine Ansprechperson?
Unsere Expert*innen für Ihre Fragen sitzen direkt in Nürnberg am Campus Regensburger Straße.

 

Termine nach vorheriger Vereinbarung per Mail

Es konnte kein Kontakteintrag mit der angegebenen ID 14311 gefunden werden.

Ich möchte anstelle von Orientierungs- und pädagogisch-didaktischem Praktikum lieber die Lehr:werkstatt absolvieren. Wie muss ich vorgehen?

Die Lehr:werkstatt wird im Tandem mit einer erfahrenen Lehrkraft durchgeführt und ist eine beliebte Alternative zum Orientierungs- und pädagogisch-didaktischen Praktikum. Alle Informationen finden Sie unter www.zfl.fau.de/lehrwerkstatt.

In meinem Stundenplan gibt es eine Überschneidung. Was soll ich tun?

Leider gibt es aufgrund der Vielzahl möglicher Fächerkombinationen tatsächlich ab und zu Überschneidungen. Häufig kann durch eine geschickte Wahl von Alternativterminen die Überschneidung umgangen werden.

Prüfen Sie, ob eine der beiden Veranstaltungen Relevanz für die GOP hat, falls ja, sollen Sie dieser Veranstaltung den Vorzug geben.

Beachten Sie zudem, dass manche Veranstaltungen nicht jedes Semester, sondern im Jahreszyklus angeboten werden und sich damit der Beginn  / Abschluss eines Moduls ggfs. verzögern kann.

Ist ein Ausweichen auf Alternativtermine nicht möglich, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Studienfachberater/innen (https://www.phil.fau.de/studium/studienangebot/lehramt/), damit diese darüber informiert sind. Häufig wird es zwar nicht möglich sein, die Veranstaltung zu verschieben, aber mit geschickter Planung können Sie ggf. Veranstaltungen, die eigentlich für höhere Semester gedacht sind, tauschen und so trotzdem zügig weiterstudieren.

WICHTIG: Sollten die beiden sich überschneidenden Veranstaltungen relevant für die GOP sein, so achten Sie auf eine gründliche Dokumentation. Ein Antrag auf Verlängerung der GOP kann hiermit begründet werden.

Wo finde ich Hilfe bei der Erstellung meines (ersten) Stundenplans?

Vor Beginn jedes Wintersemesters gibt es Einführungsveranstaltungen für unsere Erstsemester-Studierenden.

Speziell für Lehramtsstudierende haben wir fachübergreifende StudOn-Kurse eingerichtet. Videos zur Stundenplanerstellung, dem Studienaufbau und den Praktika und Lernmodule, in denen alle wichtigen Informationen zum Studienstart abgebildet sind, erleichtern Ihnen den Semesterstart.

Sie finden die Kurse in StudOn unter: https://www.studon.fau.de/
Magazin > Zentrale Einrichtungen > ZfL– Studienberatung Lehramt Realschule und Gymnasium > Semestergruppen

Bitte loggen Sie sich ein und wählen dann den für Sie passenden Kurs aus: Zielorientiert Lehramt studieren – Studienbeginn WS 22 / 23

Für Ihre noch offenen Fragen, bieten sich unsere Kleingruppenberatungen an. Anmeldung und Infos: https://zfl.fau.de/studium/termine /

Bitte beachten Sie: Leider können wir aufgrund der Vielzahl an Studierenden und Fächerkombinationen keine Einzelberatungen zur Stundenplanerstellung anbieten und auch keine Stundenpläne kontrollieren.

Wie kann ich mir etwas als Praktikum anerkennen lassen?

Gegebenenfalls haben Sie auch schon Praktika abgeleistet oder eine Berufsausbildung absolviert: die Prüfung, ob diese auf das nun studierte Lehramt übertragbar sind, wird durch das Praktikumsamt Ihres nun studierten Lehramts direkt vorgenommen:

Die Anerkennung Ihrer Praktika reichen Sie im entsprechenden Prüfungsamt ein.

Wie kann ich mir bei einem Wechsel Studienleistungen anerkennen lassen?

Bei einem Wechsel des Studiengangs/Studienfachs/der Hochschule können Sie Ihre bisherigen Studienleistungen (Module und ggf. Bachelorarbeit) bei den Prüfungsbeauftragten des jeweiligen Faches im Fach bzw. freien Bereich anrechnen lassen. Diese entscheiden, ob eine Anerkennung möglich ist und falls ja, in welchem Umfang.

 

Die Kontaktdaten finden Sie unter:

 

Achten Sie bei E-Mail-Anfragen auf die Qualität und Lesbarkeit Ihrer eingescannten Unterlagen.

 

Für die Anerkennung benötigen Sie:

  • einen ausgefüllten Antrag auf Anerkennung für die Schulart, in die Sie wechseln möchten
  • eine zertifizierte Übersicht über die Leistungen, die Sie sich anerkennen lassen möchten (z. B. aus dem Notenverwaltungssystem Ihrer Universität)
    Bitte verzichten Sie darauf nur Ausschnitte aus dem Dokument zu schicken: eine eindeutige Zuordnung ist dann nicht mehr möglich!
  • ggf. Nachweise zu den Inhalten und dem Umfang der erbrachten Leistungen
    Falls Sie nicht innerhalb der FAU Erlangen-Nürnberg wechseln: Bitte legen Sie die Modulbeschreibungen der absolvierten Module vor.

 

Nachdem Sie die Anträge auf Anerkennungen von den Prüfungsbeauftragten zurück erhalten haben, reichen Sie die ausgefüllten Formulare im entsprechenden Prüfungsamt ein. Manche Prüfungsbeauftragte senden die Anerkennungen auch direkt an das Prüfungsamt und geben Ihnen kurz Bescheid.

 

Ausnahme:

Beim lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium (M. Ed.) verwenden Sie zwar das Formular für Lehramt Gymnasium, senden dieses aber abweichend vom üblichen Vorgehen an die Geschäftsstelle des ZfL anstatt an das Prüfungsamt.

Ich möchte den Studiengang wechseln. Wie muss ich vorgehen?

Bei einem Studiengangswechsel verlassen Sie Ihren bestehenden Lehramtsstudiengang und wechseln in ein anderes Lehramt bzw. in einen Bachelorstudiengang. Ein Wechsel ins Lehramt ist ebenfalls möglich. In beiden Fällen können die Fächer dabei behalten oder gewechselt werden.

Das Vorgehen zur Anerkennung von bestehenden Leistungen aus Ihrem vorherigen Studiengang finden Sie hier:

Die nötigen Formulare finden Sie hier:

WICHTIG:

  • Ein Wechsel ins 1. Fachsemester ist immer nur zum Wintersemester möglich.
    Ausnahme: Das Fach Mathematik kann im Lehramt Grund-, Mittel- und Realschule auch zum Sommersemester begonnen werden.
  • Ein Wechsel in ein höheres Fachsemester (aufgrund angerechneter Vorleistungen) ist unter bestimmten Bedingungen zum Sommersemester möglich – Details erfahren Sie bei der Studierendenverwaltung.
  • Sie müssen auch bei einem Wechsel die Modalitäten zur Einschreibung (Voranmeldeverfahren, Uni-NC, etc.) des neuen Studiengangs beachten.

Ich möchte mein (Unterrichts-)Fach wechseln. Wie muss ich vorgehen?

Bei einem Studienfachwechsel bleiben Sie in Ihrem bestehenden Lehramt eingeschrieben und tauschen nur ein Fach (ggf. auch zwei Fächer) aus.
Bitte reichen Sie für den Studienfachwechsel den ausgefüllten und unterschriebenen (!) Antrag auf Studiengangwechsel bei der Studierendenverwaltung ein.

WICHTIG:

  • Ein Wechsel ins 1. Fachsemester ist immer nur zum Wintersemester möglich. Ein Wechsel in ein höheres Fachsemester (aufgrund angerechneter Vorleistungen) ist unter bestimmten Bedingungen zum Sommersemester möglich – Details erfahren Sie in der Studierendenverwaltung.
  • Sie müssen auch bei einem Wechsel die Modalitäten zur Einschreibung (Voranmeldeverfahren, Uni-NC, etc.) des neuen Faches beachten.
  • Bei einem Fachwechsel starten Sie mit dem neuen Fach i. d. R. im 1. Fachsemester (s. o.) – im anderen Fach bleiben Sie in dem Fachsemester in dem Sie bereits waren. Für die Maximalstudiendauer o. ä. wird dann vom niedrigeren Fachsemester ausgegangen. Dies gilt jedoch nicht für den Freiversuch im Examen – hier zählen die Hochschulsemester.

Wer kann einen lehramtsbezogenen Bachelorabschluss erhalten?

Lehramtsstudierende der FAU können ein lehramtsbezogenes Bachelorzeugnis beantragen. Voraussetzung für den Antrag ist, dass die benötigten Module (siehe FAU-Prüfungsordnungen) im Lehramtsstudium absolviert wurden. Der Antrag auf Verleihung des Bachelorgrades ist beim entsprechenden Prüfungsamt zu stellen.

Studierende müssen davon mindestens 15 ECTS Punkte an der FAU erbracht haben, um ein Bachelorzeugnis zu beantragen. Studierenden, die ihr komplettes Lehramtsstudium an einer anderen Universität absolviert haben, kann kein lehramtsbezogenes Bachelorzeugnis ausgestellt werden.

Zählt die Note eines Moduls im Freien Bereich zu meiner Endnote?

Nein, für die Module des freien Bereichs vergebene Noten gehen nicht in die Endnote ein.

Wie werde ich Lehr:werker/in?

Bewerben können Sie sich für das jeweils kommende Lehr:werkstatt-Jahr immer zwischen Anfang Februar und Mai über www.matchingtool.org. Weitere Informationen rund um das Projekt finden Sie auch unter www.lehrwerkstatt.org und persönlich über den angegebenen Kontakt.

Kann ich Lehr:werker/in an meiner ehemaligen Schule werden?

Um für die Studierenden den Rollenwechsel von der Schüler/innenrolle zur Rolle der Lehrperson möglichst reibungslos zu gestalten, werden im Matchingtool keine Tandems mit Lehrkräften der ehemaligen Schule der Studierenden gebildet.

Sollten Sie dennoch explizit mit einem/r Tandemparter/in an Ihrer alten Schule arbeiten wollen, setzen Sie sich bitte vor Einreichung Ihrer Bewerbung mit uns in Verbindung.

Wie erhöhe ich meine Chancen, gematcht zu werden?

Je mobiler Sie sind, umso besser sind die Matchingmöglichkeiten. Viele Schulen, die weiter vom Uni-Standort entfernt sind, zeigen eine hohe Bereitschaft, sich auf die Bedürfnisse der Lehr:werker/innen einzurichten. Die meisten Schulen in angrenzenden Landkreisen sind auch gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und damit mit dem Semesterticket erreichbar.

Ihre Teilnahmechancen erhöhen sich außerdem durch eine möglichst frühe Bewerbung (ab Anfang Februar jeden Jahres).

Letztendlich hängen Ihre Teilnahmechancen v.a. von der Anzahl der Lehrkräfte mit Ihrer Fächerkombination sowie der Anzahl der Mitbewerber/innen ab. Sollte sich ein Match aufgrund eines Missverhältnisses im Bewerber/innen-Pool einmal schwierig gestalten, bitten wir um Ihr Verständnis.

Unterstützen Sie uns gerne bei der Suche nach einer passenden Lehrkraft für Sie, indem Sie eigenmächtig an Schulen herantreten und die Teilnahme einer Lehrkraft des Kollegiums erfragen. Gerne stellen wir Ihnen hierfür geeignetes Informationsmaterial zur Verfügung.

Welche Verpflichtungen gehe ich ein?

Der/Die Lehr:werker/in verpflichtet sich zur Teilnahme an der Lehr:werkstatt für die Dauer des Schuljahres. Er/Sie hat im Vorfeld geprüft, ob sich die Lehr:werkstatt mit dem Studienpensum der beiden Semester gut vereinbaren lässt. Obligatorisch ist die Teilnahme an den Kompetenzworkshops und Begleitveranstaltungen, das Führen eines Logbuchs als Beleg für die abgeleisteten Praktikumsstunden sowie die Beteiligung an der sog. Lernreise, also dem Begleitprogramm zur Lehr:werkstatt für Studierende.

Ist die Lehr:werkstatt zeitlich mit einem Vollzeitstudium vereinbar?

Die Lehr:werkstatt ist darauf ausgelegt, sich gut mit einem Vollzeitstudium vereinbaren zu lassen. Die Richtdauer während des gesamten Lehr:werkstatt-Jahres beträgt 225 – 260 Stunden. Diese könnten sich folgendermaßen auf die einzelnen Bausteine der Lehr:werkstatt verteilen:

  • Erste Blockphase: 3-4 Wochen, bei 4 – 5 Stunden täglich: 60 – 100 Stunden
  • Studienbegleitende Phase WiSe: 10 Wochen, 4 – 5 Stunden je Woche: 40 – 50 Stunden
  • Zweite Blockphase: 3-4 Wochen, bei 4 – 5 Stunden täglich: 60 – 100 Stunden
  • Studienbegleitende Phase SoSe: 6 Wochen, 4 – 5 Stunden je Woche: 24 – 30 Stunden

Die Ausgestaltung in jedem Tandem erfolgt individuell – Lehr:mentor/in und Lehr:werker/in stimmen sich über die zeitliche Verteilung der Stunden ab und gestalten diese so, dass es für ihr Tandem optimal ist.

Kann ich trotz bereits absolvierter Pflichtpraktika teilnehmen?

Durch die Lehr:werkstatt können zwei Praktika der LPO I ersetzt werden: das Orientierungspraktikum und das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum.

Wurden beide Praktika bereits absolviert, steht dies der Teilnahme an der Lehr:werkstatt nicht im Wege. Ganz im Gegenteil: Die dort gesammelte Schulerfahrung kann gewinnbringend in das Lehr:werkstatt-Jahr miteinfließen; das Engagement in der Lehr:werkstatt stellt eine zusätzliche Qualifikation dar.

Wie erfolgt die Anrechnung der Lehr:werkstatt als Orientierungs- und pädagogisch-didaktisches Praktikum?

Alle bestätigten Tandems werden von den zuständigen Praktikumsämtern offiziell zugeteilt. Die Praktikumsämter gewährleisten, dass die Lehr:werkstatt nach Ableistung des Schuljahres als Ersatz für Orientierungs- und pädagogisch-didaktisches Praktikum anerkannt werden kann. Ausgestellt werden die entsprechenden Bescheinigungen von der Schulleitung der jeweiligen Lehr:werkstatt-Schule.

Was passiert, wenn Lehr:werker/in und Lehr:mentor/in eine unterschiedliche Fächerkombination haben?

Es kann vorkommen, dass das gebildete Tandem nur ein Fach gemeinsam hat. In diesen Fällen findet sich im Kollegium fast immer eine weitere Lehrperson, die die Rolle eines/r Zweitmentor/in übernimmt. Wir empfehlen, dass die Lehrkräfte die Studierenden bei der Ansprache etwaiger weiterer Lehrkräfte unterstützen.

Studierende können einer zweiten Lehrkraft anbieten, ebenfalls offiziell als Mentor/in ins Projekt aufgenommen zu werden. Findet sich eine solche Zweitlehrkraft, sodass im Trio (statt im Tandem) agiert wird, setzen Sie sich bitte sogleich mit uns unter dem angegebenen Kontakt in Verbindung.

Ich kann an einer Veranstaltung der Lehr:werkstatt nicht teilnehmen. Was soll ich tun?

Die Teilnahme an den Kompetenzworkshops sowie den Begleitveranstaltungen ist für Studierende verpflichtend. Aus diesem Grund behalten wir uns vor, bei unentschuldigtem Fehlen kein Zertifikat auszustellen. Sollten Sie begründet verhindert sein, setzen Sie sich mit uns bitte frühzeitig in Kontakt.

Wie wird mir die Teilnahme bescheinigt?

Lehrkräfte erhalten ein Zertifikat für die einjährige Teilnahme am Projekt. Die einzelnen Kompetenzworkshops werden außerdem als Fortbildungen bescheinigt.

Was passiert, wenn Lehr:werker/in und Lehr:mentor/in eine unterschiedliche Fächerkombination haben?

Es kann vorkommen, dass das gebildete Tandem nur ein Fach gemeinsam hat. In diesen Fällen findet sich im Kollegium fast immer eine weitere Lehrperson, die die Rolle eines/r Zweitmentor/in übernimmt. Wir empfehlen, dass die Lehrkräfte die Studierenden bei der Ansprache etwaiger weiterer Lehrkräfte unterstützen.

Lehrkräfte können sich auch bereits während des Bewerbungszeitraums, also noch vor Beginn des Lehr:werkstatt-Jahres, im Kollegium abstimmen. Findet sich direkt eine interessierte Zweitlehrkraft, sodass im Trio (statt im Tandem) agiert werden soll, setzen Sie sich bitte sogleich mit uns unter dem angegebenen Kontakt in Verbindung.

Wie werde ich Lehr:mentor/in?

Bewerben können Sie sich für das jeweils kommende Lehr:werkstatt-Jahr immer zwischen Anfang Februar und Mai über www.matchingtool.org. Weitere Informationen rund um das Projekt finden Sie auch unter www.lehrwerkstatt.org und persönlich über den angegebenen Kontakt.

Wie erhöhe ich meine Chancen, gematcht zu werden?

In der Vergangenheit hat es sich gezeigt, dass es wenig gewinnbringend für beide Tandempartner/innen ist, wenn das Tandemfach beispielsweise nur zwei Stunden an zwei verschiedenen Tagen unterrichtet wird. Prüfen Sie also vorab, mit welchem Ihrer Fächer eine Teilnahme an der Lehr:werkstatt praktikabel ist. Sollte dies nur auf ein Unterrichtsfach zutreffen, sind Sie dennoch herzlich eingeladen, sich zu bewerben. In der Regel finden sich weitere Kolleg/innen, die die zugeteilte Studentin/ den Studenten in deren/dessen Zweitfach zur Verfügung stehen. Wenn Sie sich direkt als Lehrkräfte-Duo bewerben möchten, kontaktieren Sie uns bitte vor Einreichung Ihrer Bewerbung.

Ihre Teilnahmechancen erhöhen sich außerdem durch eine möglichst frühe Bewerbung (ab Anfang Februar jeden Jahres).

Letztendlich hängen Ihre Teilnahmechancen v.a. von der Anzahl der verfügbaren Studierenden mit Ihrer Fächerkombination sowie der Anzahl der Mitbewerber/innen ab. Sollte sich ein Match aufgrund eines Missverhältnisses im Bewerber/innen-Pool einmal schwierig gestalten, bitten wir um Ihr Verständnis.

Welche Verpflichtungen gehe ich ein?

Der/Die Lehr:mentor/in verpflichtet sich zur Teilnahme an der Lehr:werkstatt für die Dauer des Schuljahres. Er/Sie ist auf eine ausreichende Anzahl an Schulstunden bedacht, sodass eine Beteiligung der/s Studierenden gewährleistet ist. Eine Teilnahme an den Kompetenzworkshops ist nicht verpflichtend, aber v.a. für die Stärkung des Teamgeistes im Tandem wünschenswert.

Ich studiere Lehramt auf Realschule. Kann ich mich für diesen lehramtsbezogenen Masterstudiengang bewerben?

Der lehramtsbezogene Masterstudiengang steht nur Studierenden des Lehramt Gymnasiums offen, selbstverständlich können Sie sich aber für einen anderen Masterstudiengang der FAU bewerben. Direkt an LehramtsabsolventInnen richtet sich der Masterstudiengang Erziehungswissenschaftlich-Empirische Bildungsforschung.

Für die Beratung zur Wahl des für Sie passenden Masterstudiengangs können Sie sich an die jeweiligen Masterbeauftragten des jeweiligen Faches oder an das Studien Service Center (SSC) Ihrer Fakultät wenden:

Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie
Naturwissenschaftliche Fakultät
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Technische Fakultät

Kann das Thema der Masterarbeit nachträglich noch geändert werden?

Das Thema kann nach Anmeldung der Masterarbeit nur einmal und nur aus triftigen Gründen und mit Einwilligung der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

Kann ich das Thema meiner Bachelorarbeit im Rahmen der Masterarbeit vertiefen oder Teile übernehmen?

Die Masterarbeit darf aus Gründen des Plagiatsschutzes nicht mit einer früher vorgelegten Diplomarbeit, Bachelor- oder Masterarbeit oder Dissertation in wesentlichen Teilen übereinstimmen. Wenden Sie sich bei Fragen zu Themenausrichtung bitte an Ihren/ Ihre BetreuerIn.