Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Frühjahr
Datum: Mi. 01.06.2022 bis Mo. 01.08.2022
Dies ist der Anmeldezeitraum für das Staatsexamen im Frühjahr des nächsten Kalenderjahres.
Weitere Infomationen und Hinweise zur Anmeldung zum Staatsexamen
Wichtig: Für die PrüfungsteilnehmerInnen ab dem Prüfungstermin Frühjahr 2016 gibt es im Vorgriff auf die kommende LPO-Änderung die Möglichkeit, sich bereits mit 30 LP weniger zum Examen anzumelden. Zum Studienabschluss ist natürlich dennoch die volle Summe der LP nachzuweisen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Kultusministeriums (pdf unter dem Punkt “Meldung zum Examen”) sowie beim Prüfungsamt.
Datum: Mi. 01.06.2022 bis Mo. 01.08.2022
Das Staatsexamen darf im Urlaubssemester geschrieben werden, solange keine universitären Leistungen mehr erbracht werden müssen.
Für Mutterschutz und Elternzeit gelten gesonderte Regelungen.
In diesem Fall und bei der Wiederholung von Prüfungen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.
Datum: Mi. 01.06.2022 bis Mo. 01.08.2022
Sie benötigen das Zeugnis eines Gesundheitsamts (amtsärztliches Attest), welches i.d.R. auf den Tag des Staatsexamens ausgestellt sein muss.
Datum: Mi. 01.06.2022 bis Mo. 01.08.2022
Eine Erste Staatsprüfung, die nicht bestanden ist oder als nicht bestanden gilt, kann einmal wiederholt werden.
Die Prüfung muss spätestens zum übernächsten Termin, bei nur jährlicher Durchführung der Prüfung zum nächsten Termin wiederholt werden.
Sollten Sie das Staatsexamen nicht bestanden haben, wenden Sie sich bitte an die schulartspezifische Studienberatung – dort wird gemeinsam nach Lösungen gesucht und Ihr Anliegen vertraulich behandelt.
Datum: Mi. 01.06.2022 bis Mo. 01.08.2022
Pro Prüfungszeitraum darf das Staatsexamen nur in einem Erweiterungsfach abgelegt werden.
Datum: Mi. 01.06.2022 bis Mo. 01.08.2022
Eine einmalige Wiederholung des Staatsexamen ist möglich
- bei Nichtbestehen (§14 LPO I ):
- Wiederholung nur in den Fächern, die nicht bestanden wurden (dabei entfällt Notenverbesserung auch im anderen Fach).
- zur Notenverbesserung (§15 LPO I ):
- Wiederholung nur im Ganzen (Ausnahme dabei: EWS, Erweiterungsfach und Zulassungsarbeit)
- ein Ausstieg ist jederzeit möglich (Prüfung ist dann nicht abgelegt, ABER eine (weitere) Wiederholung nicht mehr möglich)
- Wiederholung in EWS und Erweiterungsfach: besseres Ergebnis zählt automatisch
- Wiederholung in den Fächern: PrüfungsteilnehmerIn entscheidet binnen eines Monats
Wiederholt werden muss bis spätestens zum übernächsten Termin (bei halbjährlicher Durchführung), Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung beim Prüfungsamt:
- zur nächsten Prüfung: innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Prüfungsergebnisse
- zur übernächsten Prüfung innerhalb der Anmeldefrist für diese Prüfung
Für die Anmeldung zur Wiederholung benötigen Sie das Online-Anmeldeformular und die Notenmitteilung über das Staatsexamen, welches wiederholt werden soll. Diese Unterlagen bringen Sie zur persönlichen Anmeldung in der Außenstelle des Prüfungsamtes mit.
Datum: Mi. 01.06.2022 bis Mo. 01.08.2022
Falls Sie Ihr EWS-Staatsexamen im ersten Anlauf nicht bestanden haben, melden Sie Ihren zweiten Versuch an. Bei der Anmeldung zur Wiederholung des EWS-Staatsexamens können Sie einen anderen Bereich auswählen. Falls Sie Ihr EWS-Staatsexamen zur Notenverbesserung erneut ablegen möchten, können Sie den Bereich ebenfalls erneut auswählen.
Datum: Mi. 01.06.2022 bis Mo. 01.08.2022
Sie müssen nicht immatrikuliert sein, um das Staatsexamen schreiben zu können, solange keine universitären Leistungen mehr erbracht werden müssen.
Beachten Sie jedoch, dass Sie ohne immatrikuliert zu sein keine Veranstaltungen zur Vorbereitung oder andere universitäre Dienste wie z.B. StudOn nutzen können.
Datum: Mi. 01.06.2022 bis Mo. 01.08.2022
Das Bayerische Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst versendet
- die Anmeldebestätigung für das
- Herbstexamen (Prüfungszeitraum: August bis Oktober): Ende April/Anfang Mai
- Frühlingsexamen (Prüfungszeitraum: Februar bis April): Ende Oktober/Anfang November
- die Zulassung ein bis zwei Wochen vor Beginn des Staatsexamens – siehe Terminplan des KMs
Datum: Mi. 01.06.2022 bis Mo. 01.08.2022
Die aktuelle Nachreichefrist beträgt zwei Arbeitstage vor Ihrer ersten Einzelprüfung. Diese Angabe ist jedoch ohne Gewähr – Sie bekommen die endgültige Nachreichefrist nach der Anmeldung zum Staatsexamen mit der bedingten Zulassung per Post vom Kultusministerium mitgeteilt.
Datum: Mi. 01.06.2022 bis Mo. 01.08.2022
Bei Ablegung des Frühjahrsexamens kann mit dem Vorbereitungsdienst (auch bekannt als Referendariat) zu Schuljahresbeginn (September) begonnen werden.
Bei Ablegung des Herbstexamens kann bei Lehramt Gymnasium das Referendariat mit Beginn des neuen Schulhalbjahres (Februar) begonnen werden. Bei Grund-, Mittel- und Realschule beginnt das Referendariat ausschließlich im September.
Der Vorbereitungsdienst in Bayern dauert für alle Schularten zwei Jahre und steht – im Moment noch – allen offen, die ein Lehramtsstudium in Bayern erfolgreich abgeschlossen haben. Der Vorbereitungsdienst muss nicht direkt im Anschluss an das Staatsexamen angetreten werden. Alle Informationen rund um den Vorbereitungsdienst finden Sie schulartbezogen auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Nun ist das Prüfungsamt des KMs zuständig und nicht mehr die Außenstelle an der FAU.
Datum: Mi. 01.06.2022 bis Mo. 01.08.2022
Wenn das Staatsexamen innerhalb der Regelstudienzeit absolviert wird, gelten für die Prüfungen in den Fächern (nicht für die Erziehungswissenschaften) besondere Regelungen (§16 LPO I):
- Wird die Prüfung nicht bestanden (es sei denn wegen Betruges), kann sie auf Antrag als nicht abgelegt gewertet werden.
- Wird die Prüfung bestanden, kann sie zur Verbesserung der Noten zweimal wiederholt werden.
Beachten Sie unbedingt die genauen Regelungen der LPO I!
Datum: Mi. 01.06.2022 bis Mo. 01.08.2022
Um zum Examen zugelassen zu werden, sind gewisse Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen. Nur falls diese vollständig sind, können Sie diese direkt bei der Anmeldung zum Examen mit vorlegen.
Fehlende Leistungsnachweisen zum Zeitpunkt der Anmeldung können Sie bis spätestens zwei Arbeitstage vor der ersten Einzelprüfung nachreichen – sie sind deshalb bei der Anmeldung (im Gegensatz zu den oben aufgeführten Unterlagen) noch nicht zwingend erforderlich.
Zulassungsvoraussetzungen | |
EWS-Examen |
|
Fächer-Examen |
|
Wiederholungsprüfung | Die Zulassungsvoraussetzungen wurden bereits bei der ersten Anmeldung für dieses Examen nachgewiesen. |
Erweiterungsfach-Examen | Zulassungsvoraussetzungen für das Examen in den Erweiterungsfächern finden Sie in den Fächerparagraphen der LPO I unter dem Punkt "Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit xy". Ist dieser Punkt nicht vorhanden, gibt es für das entsprechende Erweiterungsfach keine expliziten Zulassungsvoraussetzungen. |
Datum: Mi. 01.06.2022 bis Mo. 01.08.2022
Diese zusätzlichen Qualifikationen sind bis zur Meldung zum Staatsexamen in den Didaktiken der Grundschule (nicht [EWS]) nach § 36 LPO I vorzuweisen.
- Fremdsprachliche Qualifikationen in Englisch Nachweis auf der Stufe B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen“
Falls Sport in der Didaktikgruppe gewählt wird
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
- Deutsches Sportabzeichen in Bronze
- erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (mindestens 16 Stunden)
- Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche
Falls Kunst in der Didaktikgruppe gewählt wird
- 3-tägiges Blockseminar aus dem Bereich Gestalten im Schulalltag
Falls Musik nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt
- Basisqualifikation im Fach Musik in GS
Falls Kunst nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt
- Basisqualifikation im Fach Kunst in GS
Falls Sport nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt
- Basisqualifikation im Fach Sport in GS
Datum: Mi. 01.06.2022 bis Mo. 01.08.2022
Diese zusätzlichen Qualifikationen sind bis zur Meldung zum Staatsexamen im Mittelschulbereich (nicht [EWS]) nach § 38 LPO I vorzuweisen.
- Fremdsprachliche Qualifikationen in Englisch Nachweis auf der Stufe B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen“
Falls Sport in der Didaktikgruppe gewählt wird
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
- Deutsches Sportabzeichen in Bronze
- erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (mindestens 16 Stunden)
- Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche
Falls Kunst in der Didaktikgruppe gewählt wird
- 3-tägiges Blockseminar aus dem Bereich Gestalten im Schulalltag
Falls Sport nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt
- Basisqualifikation im Fach Sport in MS
Datum: Mi. 01.06.2022 bis Mo. 01.08.2022
Rein theoretisch ist es durchaus möglich, im Semester, das dem Prüfungszeitraum vorangeht, noch ein Modul abzuschließen.
Bei der Anmeldung zum Staatsexamen können Sie dann zwar noch nicht alle Zulassungsvoraussetzungen nachweisen, weshalb Sie zunächst nur eine bedingte Zulassung mit bindender Nachreichefrist der ausstehenden Leistungsnachweise erhalten. Die genaue Nachreichefrist entnehmen Sie bitte dem Schreiben über die bedingte Zulassung.
Die fristgemäße Mitteilung der noch ausstehenden Prüfungsleistungen muss dann gewährleistet sein: Sprechen Sie also rechtzeitig vorher mit Ihrer/m Dozentin/en ab, ob die entsprechende Klausur / Hausarbeit / o. ä. noch rechtzeitig korrigiert werden kann. Reichen Sie dann die Studien- und Prüfungsnachweise, die erst nach Anmeldeschluss erworben wurden, sofort nach Erhalt jedoch spätestens bis zum Ende der Nachreichefrist unter Vorlage des Schreibens über die bedingte Zulassung beim Prüfungsamt ein.
Datum: Mi. 01.06.2022 bis Mo. 01.08.2022
1. Online-Anmeldung
Füllen Sie das Anmeldeformular auf der entsprechenden Seite des KM aus.
Das hierbei generierte Formular benötigen Sie ausgedruckt und unterschrieben für die persönliche Anmeldung im Prüfungsamt.
2. Persönliche Anmeldung im Prüfungsamt
Nach der Onlineanmeldung ist noch eine persönliche Anmeldung beim Prüfungsamt erforderlich. Achten Sie dabei auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.
Unterlagen für die Anmeldung zum Examen
Aus Gründen der Übersichtlichkeit gehen wir davon aus, dass Sie das EWS-Examen vorziehen – dies also Ihre erste Anmeldung zu einer Staatsprüfung ist. Sollten Sie EWS- und Fächer-Examen gleichzeitig ablegen, beachten Sie bitte die Informationen zu beiden Punkten.
einzureichende Unterlagen | |
EWS-Examen |
|
Fächer-Examen |
|
Wiederholungsprüfung |
|
Erweiterungsfach-Examen |
|
Nachqualifikation |
|
Der Notenspiegel muss nur zur Anmeldung vorgelegt werden, wenn schon alle Zulassungsvoraussetzungen (s. o.) erfüllt und verbucht sind. Ansonsten den Notenspiegel bitte erst nachreichen, wenn alle Leistungen in mein campus eingetragen sind.
Grundschule und Mittelschule
Prüfungsamt Nürnberg
Regensburger Str. 160
90478 Nürnberg
Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Ansprechpartner*innen
Aufgrund von Corona gibt es Einschränkungen im Parteiverkehr. Aus diesem Grund kann die Anmeldung für das Examen auch fristgerecht per Post eingereicht werden. Empfohlen wird hier der Postweg per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über ihre Abgabe haben.
Bitte beachten: Als Abgabedatum gilt nicht der Poststempel, sondern der Posteingang.
Die Anmeldung muss (bei erstmaliger Anmeldung) gemeinsam mit der Geburtsurkunde spätestens bis zum letzten Tag der vorgegeben Frist, welche durch das Kultusministerium vorgegeben ist, im Prüfungsamt vorliegen.
Realschule und Gymnasium
Prüfungsamt Erlangen
Halbmondstr. 6 (1. Stock)
91054 Erlangen
Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Ansprechpartner*innen
Aufgrund von Corona gibt es Einschränkungen im Parteiverkehr. Aus diesem Grund kann die Anmeldung für das Examen auch fristgerecht per Post eingereicht werden. Empfohlen wird hier der Postweg per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über ihre Abgabe haben.
Bitte beachten: Als Abgabedatum gilt nicht der Poststempel, sondern der Posteingang.
Die Anmeldung muss (bei erstmaliger Anmeldung) gemeinsam mit der Geburtsurkunde spätestens bis zum letzten Tag der vorgegeben Frist, welche durch das Kultusministerium vorgegeben ist, im Prüfungsamt vorliegen.
Um nach erfolgreicher Anmeldung auch zum Examen zugelassen zu werden, sind zudem gewisse Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen. Nur falls diese vollständig sind, können Sie diese direkt bei der Anmeldung mit vorlegen.
Fehlende Leistungsnachweisen zum Zeitpunkt der Anmeldung können Sie bis spätestens zwei Arbeitstage vor der ersten Einzelprüfung nachreichen – sie sind deshalb bei der Anmeldung (im Gegensatz zu den oben aufgeführten Unterlagen) noch nicht zwingend erforderlich.
Zulassungsvoraussetzungen | |
EWS-Examen |
|
Fächer-Examen |
|
Wiederholungsprüfung | Die Zulassungsvoraussetzungen wurden bereits bei der ersten Anmeldung für dieses Examen nachgewiesen. |
Erweiterungsfach-Examen | Zulassungsvoraussetzungen für das Examen in den Erweiterungsfächern finden Sie in den Fächerparagraphen der LPO I unter dem Punkt "Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit xy". Ist dieser Punkt nicht vorhanden, gibt es für das entsprechende Erweiterungsfach keine expliziten Zulassungsvoraussetzungen. |
Termin | Titel |
---|---|
Mi. 01.06.2022 bis Mo. 01.08.2022 |
Onlineveranstaltung Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Frühjahr |
Mo. 01.08.2022 |
Onlineveranstaltung Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Frühling |
Mo. 08.08.2022 |
Präsenzveranstaltung Staatsexamen: Prüfungszeitraum Herbst 2022 (schriftlich) VORAUSSICHTLICH |
Do. 01.12.2022 bis Mi. 01.02.2023 |
Onlineveranstaltung Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Herbst |
Mi. 01.02.2023 |
Onlineveranstaltung Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Herbst |
Do. 01.06.2023 bis Di. 01.08.2023 |
Onlineveranstaltung Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Frühjahr |
Di. 01.08.2023 |
Onlineveranstaltung Lehramt GYM | RS | GS | MS – Zulassungsarbeit: Abgabefrist für das Staatsexamen im Frühling |
Fr. 01.12.2023 bis Do. 01.02.2024 |
Onlineveranstaltung Staatsexamen: Onlineanmeldung für Examen im Herbst |
Datum: Mi. 01.06.2022 bis Mo. 01.08.2022
Die Zeiträume für den schriftlichen Teil des Staatsexamens für die Lehrämter an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen werden immer aktuell auf der Seite des KM veröffentlicht.
Als grobe Orientierung gilt:
- Examen im Frühjahr: Mitte Februar bis Mitte April
- Examen im Herbst: Anfang August bis Anfang Oktober
Bitte beachten Sie immer auch die aktuellen Hinweise und Regelungen auf den Seiten des Prüfungsamtes!
Datum: Mi. 01.06.2022 bis Mo. 01.08.2022
Bei der persönlichen Anmeldung zum Staatsexamen erhalten Sie im Prüfungsamt ein Merkblatt ausgehändigt. In diesem sind die jeweiligen Rücktrittsfristen vermerkt – innerhalb dieser Frist können sich abmelden. Als Richtlinie gilt: die Rücktrittsfristen endeten in den vergangenen Prüfungszeiträumen immer etwa vier Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraumes. Bitte Informieren Sie sich rechtzeitig!
Für die Abmeldung finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes (unter Hinweise und Formulare –> Formulare und Merkblätter für das Staatsexamen) einen Antrag auf Rücktritt von den Staatsexamensprüfungen. Diesen müssen Sie aufgefüllt und unterschrieben (!) an das Prüfungsamt senden.
Datum: Mi. 01.06.2022 bis Mo. 01.08.2022
Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsschritte.
LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §36 Didaktik der Grundschule und §§40-58 Unterrichtsfächer
Für die Berechnungen benötigen Sie
- die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der
- erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS)
- fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD)
- fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW bzw. DdGS)
- die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n
- in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS)
- in der Fachdidaktik (= Examensnote FD)
- die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen (= Examensnote FW bzw. DdGS)
Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS)
Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}
Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD)
Fachnote (UF) {=} \dfrac{3 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{4 }
Berechnung der Fachnote Didaktiken der Grundschule (DdGS)
Fachnote (DdGS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (DdGS) + 6 \cdot Examensnoten (DdGS)}{10}
Berechnung der Gesamtnote
Gesamtnote {=} \dfrac{2 \cdot Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (DdGS) + 3 \cdot Fachnote (UF) + Note (Zulassungsarbeit)}{9}
Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.
Sollten die Formeln in Ihrer Ansicht abgeschnitten sein, öffnen Sie bitte diese FAQ in einem neuen Tab!
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Datum: Mi. 01.06.2022 bis Mo. 01.08.2022
Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsschritte.
LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §§61-84
Für die Berechnungen benötigen Sie
- die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der
- erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS)
- fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD)
- fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW)
- die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n
- in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS)
- in der Fachdidaktik (= Examensnote FD)
- die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen (= Examensnote FW)
Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS)
Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}
Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD)
Fachnote (UF) {=} \dfrac{8 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{9 }
Berechnung der Gesamtnote
Gesamtnote {=} \dfrac{Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (UF 1) + 3 \cdot Fachnote (UF 2) + Note (Zulassungsarbeit)}{8}
Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.
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Datum: Mi. 01.06.2022 bis Mo. 01.08.2022
Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsschritte.
LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §38 Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule und §§40-58 Unterrichtsfächer
Für die Berechnungen benötigen Sie
- die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der
- erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS)
- fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD)
- fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW bzw. MSB)
- die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n
- in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS)
- in der Fachdidaktik (= Examensnote FD)
- die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen (= Examensnote FW bzw. MSB)
Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS)
Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}
Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD)
Fachnote (UF) {=} \dfrac{3 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{4 }
Berechnung der Fachnote Mittelschulbereich (MSB)
Fachnote (MSB) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (MSB) + 6 \cdot Examensnoten (MSB)}{10}
Berechnung der Gesamtnote
Gesamtnote {=} \dfrac{2 \cdot Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (MSB) + 3 \cdot Fachnote (UF) + Note (Zulassungsarbeit)}{9}
Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.
Sollten die Formeln in Ihrer Ansicht abgeschnitten sein, öffnen Sie bitte diese FAQ in einem neuen Tab!
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Datum: Mi. 01.06.2022 bis Mo. 01.08.2022
Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsschritte.
LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §§40-58
Für die Berechnungen benötigen Sie
- die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der
- erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS)
- fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD)
- fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW)
- die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n
- in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS)
- in der Fachdidaktik (= Examensnote FD)
- die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen (= Examensnote FW)
Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS)
Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}
Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD)
Fachnote (UF) {=} \dfrac{3 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{4 }
Berechnung der Gesamtnote
Gesamtnote {=} \dfrac{2 \cdot Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (UF 1) + 3 \cdot Fachnote (UF 2) + Note (Zulassungsarbeit)}{9}
Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.
Sollten die Formeln in Ihrer Ansicht abgeschnitten sein, öffnen Sie bitte diese FAQ in einem neuen Tab!
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Die Note der Zulassungsarbeit hat großes Gewicht im Rahmen des Staatsexamens. Bei den Lehrämtern an Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen fließt sie zu 11% in die Gesamtnote des Staatsexamens ein (§ 4, Abs. 1 LPO I), im Lehramt an Gymnasien sogar zu 12,5% (§ 4, Abs. 2 LPO I).