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Kann ich eine Klausur bzw. Prüfung wiederholen?

Wenn Sie Ihre Klausur beim ersten Mal nicht bestehen sollten, dann müssen Sie automatisch am Wiederholungstermin mitschreiben. Die automatische Anmeldung dafür funktioniert jedoch nur in manchen Fällen – versuchen Sie deshalb zunächst selbst, ob Sie sich für den Wiederholungstermin anmelden können. Wenn nicht, wenden Sie sich an das Prüfungsamt, damit die MitarbeiterInnen Sie anmelden.

Beachten Sie, dass ein (unentschuldigt) nicht wahrgenommener Zweitversuch zum Nichtbestehen der Klausur führt. Sollte diese Modulprüfung GOP-relevant sein, gilt dieses Modul als endgültig nicht bestanden.
Sollte es sich um eine Modulprüfung handeln, die nicht zwingend in die GOP einzubringen ist, gilt diese bei Nicht-Antritt der Wiederholungsprüfung ebenfalls als nicht bestanden. Hier bleibt aber noch die Option auf die zweite Wiederholungsprüfung (Drittversuch) offen.
Nehmen Sie deshalb auf jeden Fall den Wiederholungstermin wahr.
Sollte es doch einmal vorkommen, dass Sie den Wiederholungsversuch „verschusseln“, wenden Sie sich schnellstmöglich an uns.