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Darf bzw. muss ich im Urlaubssemester Modulprüfungen ablegen?

Wer sich im Urlaubssemester befindet, darf keine Studien- oder Prüfungsleistungen erbringen, d. h. nicht an Modulprüfungen teilnehmen oder die Zulassungsarbeit verfassen. Wiederholungsprüfungen müssen aber in der Regel absolviert werden – wenn man aufgrund eines Auslandsaufenthalt verhindert ist, muss man dies zeitnah beim Prüfungsamt belegen, um von der Regel ausgenommen zu werden.

Anders verhält es sich bei Studierenden, die aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit oder zum Zweck der Pflege eines Angehörigen beurlaubt sind: sie dürfen während einer Beurlaubung Studien- und Prüfungsleistungen erbringen.