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Kann ich beim zweiten Versuch des EWS-Staatsexamens (Erste Staatsprüfung) den Bereich wechseln?

Falls Sie Ihr EWS-Staatsexamen im ersten Anlauf nicht bestanden haben, melden Sie Ihren zweiten Versuch an. Bei der Anmeldung zur Wiederholung des EWS-Staatsexamens können Sie einen anderen Bereich auswählen. Falls Sie Ihr EWS-Staatsexamen zur Notenverbesserung erneut ablegen möchten, können Sie den Bereich ebenfalls erneut auswählen.

Wann kann ich nach Bestehen des Staatsexamens (Erste Staatsprüfung) mit dem Vorbereitungsdienst beginnen?

Bei Ablegung des Frühjahrsexamens kann mit dem Vorbereitungsdienst (auch bekannt als Referendariat) zu Schuljahresbeginn (September) begonnen werden.
Bei Ablegung des Herbstexamens kann bei Lehramt Gymnasium das Referendariat mit Beginn des neuen Schulhalbjahres (Februar) begonnen werden. Bei Grund-, Mittel- und Realschule beginnt das Referendariat ausschließlich im September.

Der Vorbereitungsdienst in Bayern dauert für alle Schularten zwei Jahre und steht – im Moment noch – allen offen, die ein Lehramtsstudium in Bayern erfolgreich abgeschlossen haben. Der Vorbereitungsdienst muss nicht direkt im Anschluss an das Staatsexamen angetreten werden. Alle Informationen rund um den Vorbereitungsdienst finden Sie schulartbezogen auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Nun ist das Prüfungsamt des KMs zuständig und nicht mehr die Außenstelle an der FAU.

Wann erhalte ich die Anmeldebestätigung/Zulassung zum Staatsexamen (Erste Staatsprüfung)?

Das Bayerische Staatsministeriums für Unterricht und Kultus versendet

  • die Anmeldebestätigung für das
    • Herbstexamen (Prüfungszeitraum: August bis Oktober): Ende April/Anfang Mai
    • Frühlingsexamen (Prüfungszeitraum: Februar bis April): Ende Oktober/Anfang November
  • die Zulassung ein bis zwei Wochen vor Beginn des Staatsexamens – siehe Terminplan des KMs

Muss ich immatrikuliert sein, um das Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) schreiben bzw. wiederholen zu können?

Sie müssen nicht immatrikuliert sein, um das Staatsexamen schreiben zu können, solange keine universitären Leistungen mehr erbracht werden müssen.

Beachten Sie jedoch, dass Sie ohne immatrikuliert zu sein, keine Veranstaltungen zur Vorbereitung oder andere universitäre Dienste wie z. B. StudOn nutzen können.

Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen (Realschule) berechnet und gewichtet?

Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPOI beschriebenen Berechnungsschritte.

LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §§40-58

 

Für die Berechnungen benötigen Sie

  • die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der
    • erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS)
    • fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD)
    • fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW)
  • die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n
    • in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS)
    • in der Fachdidaktik (= Examensnote FD)
    • die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen  (= Examensnote FW)

 

 

Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS)

Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}

 

Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidaktik (FD)

Fachnote (UF) {=}  \dfrac{3 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{4 }

 

Berechnung der Gesamtnote

Gesamtnote {=} \dfrac{2 \cdot Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (UF 1) + 3 \cdot Fachnote (UF 2) + Note (Zulassungsarbeit)}{9}

 

Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.

Sollten die Formeln in Ihrer Ansicht abgeschnitten sein, öffnen Sie bitte diese FAQ in einem neuen Fenster!
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Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen (Gymnasium) berechnet und gewichtet?

Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPOI beschriebenen Berechnungsschritte.

LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §§61-84

 

Für die Berechnungen benötigen Sie

  • die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der
    • erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS)
    • fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD)
    • fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW)
  • die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n
    • in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS)
    • in der Fachdidaktik (= Examensnote FD)
    • die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen  (= Examensnote FW)

 

 

Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS)

Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}

 

Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidaktik (FD)

Fachnote (UF) {=}  \dfrac{8 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{9 }

 

Berechnung der Gesamtnote

Gesamtnote {=} \dfrac{Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (UF 1) + 3 \cdot Fachnote (UF 2) + Note (Zulassungsarbeit)}{8}

 

Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.

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Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen (Grundschule) berechnet und gewichtet?

Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPOI beschriebenen Berechnungsschritte.

LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §36 Didaktik der Grundschule und §§40-58 Unterrichtsfächer

 

Für die Berechnungen benötigen Sie

  • die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der
    • erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS)
    • fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD)
    • fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW bzw. DdGS)
  • die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n
    • in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS)
    • in der Fachdidaktik (= Examensnote FD)
    • die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen  (= Examensnote FW bzw. DdGS)

 

Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS)

Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}

 

Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidaktik (FD)

Fachnote (UF) {=}  \dfrac{3 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{4 }

 

Berechnung der Fachnote Didaktiken der Grundschule (DdGS)

Fachnote (DdGS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (DdGS) + 6 \cdot Examensnoten (DdGS)}{10}

 

Berechnung der Gesamtnote

Gesamtnote {=} \dfrac{2 \cdot Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (DdGS) + 3 \cdot Fachnote (UF) + Note (Zulassungsarbeit)}{9}

 

Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.

 

Sollten die Formeln in Ihrer Ansicht abgeschnitten sein, öffnen Sie bitte diese FAQ in einem neuen Fenster!
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Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen (Mittelschule) berechnet und gewichtet?

Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPOI beschriebenen Berechnungsschritte.

LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §38 Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule und §§40-58 Unterrichtsfächer

 

Für die Berechnungen benötigen Sie

  • die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der
    • erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS)
    • fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD)
    • fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW bzw. MSB)
  • die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n
    • in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS)
    • in der Fachdidaktik (= Examensnote FD)
    • die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen  (= Examensnote FW bzw. MSB)

 

Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS)

Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}

 

Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidaktik (FD)

Fachnote (UF) {=}  \dfrac{3 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{4 }

 

Berechnung der Fachnote Mittelschulbereich (MSB)

Fachnote (MSB) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (MSB) + 6 \cdot Examensnoten (MSB)}{10}

 

Berechnung der Gesamtnote

Gesamtnote {=} \dfrac{2 \cdot Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (MSB) + 3 \cdot Fachnote (UF) + Note (Zulassungsarbeit)}{9}

 

Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.

Sollten die Formeln in Ihrer Ansicht abgeschnitten sein, öffnen Sie bitte diese FAQ in einem neuen Fenster!
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Welche zusätzlichen Leistungen (Grundschule) sind bis zur Meldung zum Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) vorzuweisen?

Diese zusätzlichen Qualifikationen sind bis zur Meldung zum Staatsexamen in den Didaktiken der Grundschule (nicht EWS) nach § 36 LPO I vorzuweisen.

  • Fremdsprachliche Qualifikationen in Englisch Nachweis auf der Stufe B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen“

Falls Sport in der Didaktikgruppe gewählt wird

  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
  • Deutsches Sportabzeichen in Bronze
  • erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (mindestens 16 Stunden)
  • Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche

Falls Kunst in der Didaktikgruppe gewählt wird

  • 3-tägiges Blockseminar aus dem Bereich Gestalten im Schulalltag

Falls Musik nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt

  • Basisqualifikation im Fach Musik in GS

Falls Kunst nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt

  • Basisqualifikation im Fach Kunst in GS

Falls Sport nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt

  • Basisqualifikation im Fach Sport in GS

Welche zusätzlichen Leistungen (Mittelschule) sind bis zur Meldung zum Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) vorzuweisen?

Diese zusätzlichen Qualifikationen sind bis zur Meldung zum Staatsexamen im Mittelschulbereich (nicht EWS) nach § 38 LPOI vorzuweisen.

  • Fremdsprachliche Qualifikationen in Englisch Nachweis auf der Stufe B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen“

Falls Sport in der Didaktikgruppe gewählt wird

  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
  • Deutsches Sportabzeichen in Bronze
  • erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (mindestens 16 Stunden)
  • Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche

Falls Kunst in der Didaktikgruppe gewählt wird

  • 3-tägiges Blockseminar aus dem Bereich Gestalten im Schulalltag

Falls Sport nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt

  • Basisqualifikation im Fach Sport in MS