Kategorien: Notenberechnung, Staatsexamen
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Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen (Gymnasium) berechnet und gewichtet?
Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPOI beschriebenen Berechnungsschritte.
LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §§61-84
Für die Berechnungen benötigen Sie
- die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der
- erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS)
- fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD)
- fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW)
- die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n
- in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS)
- in der Fachdidaktik (= Examensnote FD)
- die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen (= Examensnote FW)
Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS)
Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}
Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidaktik (FD)
Fachnote (UF) {=} \dfrac{8 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{9 }
Berechnung der Gesamtnote
Gesamtnote {=} \dfrac{Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (UF 1) + 3 \cdot Fachnote (UF 2) + Note (Zulassungsarbeit)}{8}
Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.
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